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I
' ^Zi>J3>.),(,
SaröartJ (JtolUst tibrarg
THE GIFT OF
FREDERICK ATHERN LANE,
OF NEW VORK, N. Y.
(CUu of 184g.)
»J&S«4r.l8'\'^.
1
ACTA GERMANICA
ORGAN FÜR DEUTSCHE PHILOLOGIE
HERAUSGEGEBEN
VON
RUDOLF HENNING und JULIUS HOFFORY.
Band Y, Heft 2. i
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Geschichte der Deutschen Schriftsprache in Augsburg
bis zum Jahre 1374.
Von
Friedrich Scholz.
Berlin.
Mayer & Müller.
1898.
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Geschichte
der
Deutschen Schriftsprache in Augsburg
bis zum Jahre 1374.
Von
Friedrich Scholz.
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Berlin.
Mayer & Müller.
1898.
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r:
Inhalt.
Seite
Einleitung 1 (246)
Erster Abschnitt: Methode und Quellen 4 (249)
Die ungedruckten Quellen im Einzelnen: A. Originale;
B. Kopien 9 (254)
Zweiter Abschnitt: Die Augsburger Urkunde: A. Normen und
Bestandteile . 15 (2H1)
B. Kanzleien und Schreiber in Augsburg 40 (286)
Einzelne Zeichen (Indices) und Buchstaben 59 (305)
Dritter Abschnitt: Lautlehre: Vokalismus 66 (312)
Konsonantismus 197 (443)
Synkope, Apokope 249 (495)
Zerdehnung: Ein- und Anfügen von Vokalen 252 (498)
Flexionen 253 (499)
Superlativ und Komparativ 254 (500)
Konjunktivformen 255 (501)
Infinitiv mit ge- 255 (501)
Adverbialbildimg mit -liehen 256 (502)
«Tcsamtverlauf der Entwicklung der augsburgischen Schrift-
sprache 256 (502)
Abkürzungen.
Handschriftliches: M.R. oder R. = Königl. bair. Allgemeines Reichs-
archiv in München.
St. oder Staatsarchiv = Königl. preuss. Geheimes Staatsarchiv zu
Berlin.
A. = Augsburger Stadtarchiv.
(A.) R. == Augsburg Reichsstadt (Signatur der Archivalieu im
Münchener Reichsarcliiv.
H, = Augsburg Hoohstift (im Münchener Reichsarchiv).
St. U. «*» Augsburg St. Ulrich ,. ,.
St. C. s= Augsburg Kloster St. Katharina (Münchener Reichsarchiv).
St. St. = Augsburg St. Stephan (Münchener Reichsarchiv).
St. M. = Augsburg St. Moritz (Münchener Reichsarchiv),
hl. Cr. = Augsburg Zum heiligen Kreutz (Münchener Reichsarchiv).
Achtb. «= Aehtbuch der Stadt Augsburg.
Stadtb. =s Stadtbuch der Stadt Augsburg.
Drucke: Bresslau = Bresslau ürkundenlehre.
Kaufmann = Kauffmann, Geschichte der schwäbischen Mundart 1890.
Bohnenberger =^ K. Bohnenberger , Zur Geschichte der schwab.
Mundart in 15. Jh. Tübingen 1892.
Z. d. h. V. für Schwab, und Neuburg = Zeitschrift des liistor.
Vereins für Schwaben und Neuburg.
Augsb. Urk.buch == ürkundenbuch der Stadt Augsburg heraiisgeg.
V. Chr. Meyer.
Stadtb. V. Augsb. (ed. Meyer) = Stadtbuch der Stadt Augsburg
herausgeg. v. Chr. Meyer.
Einleitung.
Wo auch immer wir die Blätter der älteren deutschen
Kulturgeschichte aufschlagen, kaum ein Name wird uns häufiger
begegnen als der Name Augsburg: ein Mittelpunkt geistigen
Lebens offenbar, wie es in Deutschland lange Jahrhunderte
hindurch wenige gegeben hat. Aber nicht nur die Stadt in
den Grenzen ihrer Mauern hat auf diesen Buhm Anspruch,
sie ist nur das Centrum eines freilich immer noch beschränkten
Kulturgebietes, das sich nicht nur politisch aus den Nachbar-
gebieten ganz deutlich heraushebt. Frühe schon besass der
Augsburger Bischofssitz eine weithin reichende Bedeutung;
würdig stehen daneben ältere wie jüngere Klöster und Stifter.
Bald stellte sich ein zusehends erstarkendes Bürgertum, das
sich kräftig genug fühlte, ohne den bevormundenden Willen
der Geistlichkeit seinen Verwaltungsbedürfnissen gerecht zu
werden, trotzig und selbstbewusst jenen gegenüber und zur
Seite, bis es sich endlich mit der Einführung der Zunftherrschaft
ganz in sich selbst abschloss und den Bestitutionsbestrebungen
des Klerus gegenüber sich als unbezwingbar erwies, ümso-
mehr aber erschloss sich die rasch aufblühende Stadt der
Welt. Durch den Wohlstand, der sich auf allen Gebieten
offenbarte, gewann sie einerseits immer mehr Mittel, ihre
Pracht nach aussen zu entfalten und ihre geistigen wie
materiellen Güter in die Welt zu tragen, wurde sie ander-
seits bald der Mittelpunkt eines glänzenden Handelslebens und
eine Hegerin geistiger Interessen auch für Fremde. Als
Schwabe besass der Augsburger wohl auch die fast sprich-
wörtlich gewordene Wanderlust seiner Stammesgenossen ; was
war also natürlicher, als dass er bei der Heimkehr einen
17
248 Einleitung. 2
Schatz von Bildung und Welterfahrenheit mitbrachte, der ihn
befähigte, allen Lebenslagen sich anzupassen. Namentlich
die Sprech- und Ausdrucksweise des Augsburgers gewann
durch solche Wanderungen, auf denen er lernte, Schlechtes
auszuscheiden und Besseres sich zu eigen zu machen. Seine
Sprache wurde schliesslich geradezu als die ^hübsche sprach' ^
gerühmt. Ein solches Urteil ist an und für sich schon ge-
eignet, ein tieferes Interesse für die Augsburger Sprache zu
erwecken. Wenn wir nun dazu in Eechnung bringen, dass
Augsburg da liegt, wo drei germanische Stämme im Mittel-
alter zusammenstossen : Franken, Schwaben und Bayern ; wenn
wir ferner uns erinnern, dass ein augsburger Kleriker, David
von Augsburg, seiner Zeit für die Feststellung eines einheit-
lichen Rechts für Schwaben durch die Abfassung des Schwaben-
Spiegels den Grund legte, dass vielleicht derselben Quelle,
sicher aber in Augsburg, das älteste deutsche Statutarrecht
entsprang, wenn wir endlich jenem schon erwähnten Kampf
eines erstarkenden Bürgertums und einer noch lebenskräftigen
und auf die Tradition sich steifenden klerikalen Sippe eine
besondere Bedeutung für die geistige Entwicklung Augsburgs
beilegen, so erweist sich das Interesse für die geistigen Ver-
kehrsmittel der Stadt als durchaus gerechtfertigt.
So unternimmt es denn die vorliegende Untersuchung,
die Augsburger Sprache, wie sie sich in den offiziellen Schreib-
gelegenheiten kundgiebt, während der Entwicklungsperiode
der Stadt, d. h. im 13. und 14. Jh., zu behandeln.
Zum Ausganspunkt habe ich den Beginn der Abfassung
der schriftlichen Rechtsdenkmäler genommen, die meinen
Forschungen allein als Quelle gedient haben, es ist das Jahr
*Euling, Sprache und Verskunst H. Kaufringers: Progr. langen^
Ostern 1892, S. 4 f. : *Wollauf gesell wir wollen wandern ! | sprach ein gut
gesell zum andern, | wol zwuundsibenzig meil | ist uns kaum ein katz^
weil I wann welch man sich des erwigt, | das er fremder land pfligt |
der findet an einer stat, | das er in der andern nit gefunden hat. | wil
ers als derstreichen, | so vindt er sicherleichen | zu Augspurg die hübschen
sprach.* | Vgl auch Edw. Schröder: GGA. 1888, S. 263 und Socin
S. 180.
3 Einleitung. 249
der ersten deutsch abgefassten augsborgischen Urkunde: 1272.
Den geeigneten Abschluss finde ich in dem Jahre 1374, indem
ich mich dabei nur von sprachlichen Eücksichten leiten lasse.
Ich habe mir femer meine Aufgabe in vier Abschnitte
geteilt: Der erste soll Grundlagen und Methode der Unter-
suchung behandeln. Der zweite, grössere Abschnitt wird sich
mit dem Urkundenwesen Augsburgs beschäftigen. Auf eine
kurze Betrachtung der gesetzlichen Bestimmungen und die
Beurkundungsformen in ihrer Entwicklung bis zu dem von
mir in Aussicht genommenen Zeitpunkt folgt ein Bild des
Augsburger Kanzleiwesens innerhalb der abgesteckten Grenzen,
soweit durch . gewissenhafte Benutzung des Quellenmaterials
und der älteren Forschung Klarheit in einem so schwer zu*
gänglichen Yerwaltungszweig, wie es die Kanzl^ einer mittel-
alterlichen Stadt ist, zu gewinnen war. Den dritten Abschnitt
füllen die grammatischen Untersuchungen über Lautstand,
Schreibung und Stil der Urkunden wie der übrigen amtlichen
Erzeugnisse der Kanzlei. Ein vierter Teil endlich versucht
zurückblickend auf die vorangegangenen Betrachtungen den
Gesamtverlauf der schriftsprachlichen Entwicklung in Augs-
burg festzustellen und ihn in Zusammenhang mit dem Problem
der mittelalterlichen Kanzleisprache als einer Form der ältesten
deutschen Schriftsprache zu bringen. Keiner der vier Teile
wird ganz Wiederholungen aus einem vorangehenden ver-
meiden können, da die Einzeluntersuchungen nicht ganz für
sich ihren Weg gehen können und sollen; ich werde mich
jedoch bemühen, nicht zu sehr den fortlaufenden Text durch
sich häufende Verweisungen zu verunstalten.
17*
Erster Abschnitt.
Methode und Quellen.
Die Göttinger Akademie der "Wissenschaften stellte im
Jahre 1891 ^ die Aufgabe, eine sprachgeschichtliche Unter-
suchung der kaiserlichen Kanzleisprache bis Maximilian vor-
zunehmen; ausdrücklich wurde hinzugefügt: 'Benutzung un-
gedruckten Materials wird nicht verlangt.' Die Bedingungen,
unter denen die Lösung vor sich gehen sollte, kennzeichnen
im ganzen den gegenwärtigen Betrieb aller die Geschichte
der Schriftsprache betreffenden Forschungen. Man suchte
sich wohl darüber klar zu werden, welche Arten von
Denkmälern für die Lösung des Problems der mhd. Schrift-
sprache herangezogen werden könnten, man fragte sich, ob
prosaische oder poetische Erzeugnisse den Anforderungen einer
gemeinverständlichen Sprache in Deutschland mehr gerecht
zu werden strebten, aber man legte kritiklos alles erreichbare
Material der gewählten Gattung zu Grunde und beutete es
in der gleichen Weise aus. Bezeichnend ist es für dieses
Verfahren, wenn BehagheP sich folgendermassen äussert:
'Weiterhin hat man — und hierin liegt zweifellos die Ent-
scheidung der Frage — die Sprache der Quellen geprüft.
Es zeigte sich, dass bei den klassischen Dichtungen der mittel-
hochdeutschen Zeit, die sehr verschiedenen Gegenden Deutsch-
lands angehören, die sprachlichen Unterschiede, die sich aus
^ Nachrichten von der kgl. Gesellschaft der Wissenschaften zu
Göttingen 1891, S. 126.
' Behaghel, Zur Frage nach einer mhd. Schriftsprache : Festschrift
der Universität Basel zum Heidelberger Jubiläum, Basel 1886, S. 46.
5 Erster Abschnitt. Methode und Quellen. 251
den Breimen ermitteln liessen, fast verschwindende waren.'
Allerdings ging nun Behaghel bei der gleichen Gelegenheit
energisch einen Schritt weiter, indem er für die Frage der
mhd. Schriftsprache die deutschen Urkunden entschieden als
das geeignete üntersuchungsfeld hinstellte. 'Die Urkunden
bilden die einzige unbedingt zuverlässige Grundlage der
Forschung, vorausgesetzt, dass bei ihrer Verwerthung gewisse
Vorsichtsmassregeln nicht ausser acht gelassen werden.' ^ Er
schliesst Yerhaltungsmassregeln an, die in ihrer Form und
Fülle gewiss eine dankenswerthe Einführung in Urkimden-
untersuchungen zu sprachgeschichtlichen Zwecken waren und
darum an und für sich beachtenswert sein konnten. Aber
wenn er auch eine methodische Behandlung diplomatischer
Schriftstücke zu sprachgeschichtlicher Verwertung forderte,
konnten seine Batschläge doch nur bei einem Material
fruchtbar sein, das uns über die Person der Verfasser, die
Behaghel gewissermassen in den Vordergrund stellt, aus-
reichend unterrichtet. Diesem Zweck entspricht aber einzig
und allein die Benutzung handschriftlicher Quellen, da sie uns
erstens das Gesamtbild des Schriftstückes schaffen, zweitens
den einzigen Weg zur Feststellung des Schreibers und mög-
licherweise seiner Herkunft und seiner Thätigkeit nach ver-
schiedenen Seiten hin bieten. Der erste meines Wissens, der
in der richtigen Erkenntnis der Vorzüge hs. Materials auf
die vollständige Wertlosigkeit jedes Druckes, gleich ob älterer
oder neuerer Edition, hinwies, war Brandstetter; sicher ist er
der erste, der auf Grund nützlicher methodologischer Grund-
sätze und Anweisungen und ausschliesslich hs. Originalquellen
an die Untersuchung einer lokalen Kanzleisprache ging ^. In
den gleichen Bahnen bewegte sich fast gleichzeitig eine zweite
sprachliche Behandlung des Problems der lokalen Kanzlei-
sprachen des Mittelalters und der angehenden Neuzeit, mit
^ Behaghel a. a. 0., S. 47.
^ IL Brandstetter, Die Luzemer Kanzleisprache von 1250 — 1600:
Geschichtsfreund 47, 227 ff. (1892).
358 Erster Abschnitt. 6
der Scheel^ 1892 hervortrat. Immerhin ist die Art und
Weise^ in der er sein Thema ausführt^ gegenüber den Brand-
stetterschen Erfolgen noch als ein Fortschritt zu bezeichnen.
Einmal wählte Scheel als Ausgangspunkt einen wichtigen Ort,
ein politisches und kulturgeschichtliches Centrum ; sodann er-
kannte er von vom herein den geeigneten Weg, in der Sprache
der Urkunden den lokalen Dialekt, wenigstens die dialektliche
Färbung, herauszufinden, indem er den politischen Verhält-
nissen seines Gebietes Bechnung tragend eine scharfe Grenze
zwischen der bischöflichen und der städtischen Kanzlei zog
und in der Gegenüberstellung beider die Möglichkeit nachwies,
die Kanzleisprache als eine Lebensbethätigung der Mundart
zu erkennen.
Indem ich selbst nun die durch die Erfolge beider Forscher
als fruchtbar sich ausweisenden Grundsätze mir zu eigen
machte, wandte ich mich den folgenden Untersuchungen über
die Augsburger Kanzleisprache in der oben abgegrenzten
Zeit zu. Es sei mir an diesem Orte gestattet, zu der schon
angeregten Prinzipienfrage Stellung zu nehmen, indem ich den
aus jenen Arbeiten in methodologischer Hinsicht gezogenen
Gewinn mit weiteren eigenen Erkenntnissen vereinige.
Um für die Frage nach der ältesten Schriftsprache weitere
Gesichtspunkte offen zu halten, ist es geraten,
1) als Schauplatz einen für die Geschichte der Zeit be-
deutsamen Ort zu wählen;
2) müssen die lokalen rechtslitterarischen Denkmäler in
reicher Zahl und womöglich in ununterbrochener Heihe vor-
handen sein. Entspricht das Vorgefundene diesen Ansprüchen,
so ist es
3) Grundbedingung, nur ungedrucktes Material zu ver-
werten, das vorhandene kritisch zu sichten auf Originalität
des Schriftstückes und Zuverlässigkeit des Ausgangsortes hin.
^ "W. Scheel, Beiträge zur Geschichte der neuhochdeutschen G-emein-
sprache in Köln (Marburger Dissertation 1892), vollständig unter dem
Titel ^Jaspar von Gennep und die Entwicklung der neuhochdeutschen
Schriftsprache in Köln* im 8. Ergänzungsheft der "Westdeutschen Zeit-
schrift f. Gesch. und Kunst (Trier 1898), S. 1—75.
7 Methode und Quellen. g53
Indem ioh nun gerade 4ie letzteren Funkte be^ond^rs
stark betone, halte ich es für angemessen, die Frage nach
der Brauchbarkeit und ünbrauchbarkeit von Quellen im
Zusammenhang noch einmal an der Hand von selbst an-
gestellten Abwägungen yorzunehmen ; auf dem so gewonnenen
festen Boden fussend kann ich mich der weiteren Niitsbar'-
machung des Stoffes nach den als notwendig erkannten Grund-
sätzen zuwenden.
Meine Untersuchungen teilen sich in eine diplomatische
oder, wie ich sie auch nennen will, eine urkundengeschioht-
liche und eine lautgeschichtlicbe Abteilung. Dem urkunden-
geschichtlichen Teil haben alle erreichbaren Quellen der oben
angegebenen Art Stoff geliefert : ungedruckte und gedruckte,
hs. Archivalien und ältere wie neuere Editionen, Freilich
machen stellenweise Druckversehen in den letzteren, weniger
die zahlreichen z. T. beabsichtigten Buchstabenvertauschungen
als die Wort- und Satzentstellungen, ihren Wert auch für
den Geschichtsforscher zn einem bedingten, wie viel mehr noch
für den Sprachforscher ; doch hat mich mein Weg kaum in
die Nähe solcher Klippen geführt, noch viel weniger sind ßie
mir gefährlich geworden. Wenn ich mir aber doch die Mühe
genommen habe, einen guten Teil dieser Publikationen mit
den Originalen zu yergleichen, so sollte das d^m lautgeschicbt-
lichen Teil meiner Untersuchungen zu gute kommen. Hier
habe ich es als ein unbedingtes Erfordernis erkannt, keinerlei
Drucke, gleichviel welcher Art und Herkunft, zu verwenden,
indem diese durchweg die Geschichte mancher Zeichen, Hülfs-
mittel und selbständiger Buchstaben, namentlich die Ent-
wicklung von f und s, Schluss-f zu Schluss-s, die Trennung
von u und v nicht veranschaulichen und damit der Beobachtung
«iner Einwirkung von Schriftbild auf Schrift wesentlich dßn
Boden rauben.^ In der Erkenntnis dieser Grundbedingung
^ ISuT zur Vergleichung oder Herleitung mancher Erscheinungen
szog ich in grösserem Umfange die veröffentlichten älteren Denkmäler
näher heran ; aus der vor unserer Periode liegenden Zeit : 10. Jh. Augs«*
264 Erster Abschnitt. g
habe ich daher unter den hs, Archivalien strengster Origi-
nalität nur
1) Originalurkunden und Kechtscodices gleicher Art,
2) Kopien, wenn ich der Originale habhaft geworden
war, und auch dann nur Kopien, von welchen ausdrücklich
gleicher Ort und gleiche Zeit oder wenigstens die Zugehörig-
keit zu einer bestimmten Periode innerhalb der Jahre von
1272 — 1374 feststeht, zu Grunde gelegt. Dank der Sorgfalt
der Archivverwaltungen war mir das Material dieser Art von
vom herein zur Hand, der Frage nach Echtheit und Unecht-
heit, vom diplomatischen wie vom sprachlichen Standpunkt
aus, war ich daher enthoben. Es begann jedoch nun die
Kritik weiter zu arbeiten. Die erste Frage betraf die Ver-
fasser der einzelnen Schriftstücke. Wenn es sich z. B. heraus-
stellte, dass der Schreiber kein Einheimischer, sondern ein
Eingewanderter war, entstand sofort der Zweifel: darf man
ein solches Dokument als Quelle zulassen ? Als Quelle durfte
es gelten, wenn der Schreibort oder Schreiber keinen privaten
oder gelegentlichen Charakter trug. Zur Aufhellung solcher
Verhältnisse war es unumgänglich, einen geschichtlichen
Überblick über die Schreiborte Augsburgs einzufügen.
Weiter musste beachtet werden, unter welchen Beding-
ungen das Schriftstück entstand und welcher Eindruck be-
absichtigt war^. Gelegentlich darf wohl, wenn einmal der
burger Glossen: Altd. Gl. I, H; Germ. 21, S. 1. — 11. Jh.: Prudentius-
glossen (A): ZDA. 16, S. 3, 79. — Servatius: ZDA. 5, S. 75. — 1200:
St. Ulrichs Leben von Albertus, her. v. Schmeller. 1844. — "Werners
Marienleben (Augsb. Bruchstücke) her. von Greiff, Wien 1862 u. Germ.
7, 305. — 1070: Alteste 'Urkunde' bei Massmann, Die deutschen Ab-
schwörungs-, Glaubens-, Beicht- und Bet-Pormeln. 1839, S. 62, 189;
Wackernagel, Altdeutsches Lesebuch * S. 162. — 13. Jh. : Schwab. Trau-
formel: MSD.» 1, S. 819; 2, S. 462. — Aus dem 14. Jh.: Fressant
(Hagen, Gesamtabenteuer 2, S. 35).
^ In einem Formularium (summa diciaminis) des 13. Jh. (Baerwald,
Formelbücher S. 10, Anmerk.) werden die Leser unterschieden, und nach
dem Interesse, das in ihnen erweckt werden soll, wird die Abfassung
der exordia empfohlen. Ebenso S. 11 im Baumgartenberger Formelbuch
(Cod. Phü. S. 61).
9 Die ungedruokten Quellen im einzelnen. 266
sprachliche Bestand in der Hauptsache aus den hs. Zeug-
nissen sichergestellt ist und die Kriterien für die Zugehörigkeit
und Nichtzugehörigkeit zu diesem oder jenem sprachlichen
Territorium gegeben sind, auch weniger zuverlässiges Material
verwendet werden.
Ble angedruckten Quellen im einzelnen.
A. Originale.
Die Urkunden hatten vor allem die Kriterien einer
Kanzleisprache zu liefern ; sie haben mit folgender Abstufung
diesem Zwecke gedient; die meiste Ausbeute lieferten die
^städtischen'^ Urkunden einmal ihrer bei weitem überlegenen
Zahl wegen und zweitens, weil sie am sichersten zur Stadt
gehören. In zweiter Reihe stehen die klerikalen Urkunden:
voran gehen die bischöflichen, es folgen die Urkunden der
Klöster. Sie sind insgesamt nur mit Auswahl und nach Be-
stimmung der Herkunft und Zugehörigkeit ihrer Verfasser
vollwertig.
In geringerem Grade als die Urkunden dürfen andere
lokale Rechtsdenkmäler als Zeugnisse einer Kanzleisprache
gelten. Unter diesem Gesichtspunkt wurden das Stadtbuch
und das Achtbuch von Augsburg herangezogen.
1. Das Stadtbuch: 1276—1512 (Münchener Allg. Reichs-
archiv). Seine Beschreibung ist im grossen und ganzen schon
in der Einleitung zu Chr. Meyers Ausgabe (1862) geliefert.
Bemerken muss ich, dass ich bezüglich der Einleitung der
Hände zu einem andern Ergebnis gekommen bin, indem ich
die von M. angesetzten Hände VIII, IX, X als Eine Hand
in drei Phasen dem Stadtschreiber Hagen (S i,) ^ zuteile '.
* über die Bezeichnung ,8tädtisch' usw. vgl. den formengeschicht-
lichen Teil.
' Mit S + Index bezeichne ich die einzelnen Schreiber der städtischen
Xanzlei.
' Der Stadtarchivar von Augsburg, Herr Dr. Buff, erklärte sich mit
diesem Besultat einverstanden und machte mich darauf aufmerksam, dass
die Hand des Stadtschreibers Nikolaus Hagen (S i? nach meiner Ein-
256 Erster Abschnitt. IQ
Abweichungen in der Datierung von Novellen bemerke ich
unten bei deren Verwendung.
2. Das Achtbuch ^: 1309 bis ins 15. Jh. (Augsburger
Stadtarchiv). Sorgfältig werden Schrift und Ausstattung erst vom
Jahre 1346 ab, seitdem Hagen (S j,) schreibt. Häufig sind
ganze Einträge durchgestrichen, ebenso im Text Worte aus-
gestricheu; vereinzelt Namen nicht ausgeschrieben und oft
Stellen frei gelassen zu späterer Ausfüllung.
B. Kopien.
3. Das Missivbuch* (Augsburger Stadtarchiv). Die Ein-
tragungen sind wenig sorgfältig; flüchtige Schrift oflFenbart
die geringe Bedeutung der Anlage für die Öffentlichkeit.
Noch dazu sind die Einträge weder chronologisch vorge-
nommen worden, noch auch stammen sie, wie sie dastehen,
abschnittweise von einer Hand.
4. Das Btirgerbuch von Augsburg*.
5. Das Steuerbuch von Augsburg.
teilung) aller Wahrscheinliclikeit nach bis 1369 geht. Ich setze das Jahr
1370 als Grenze. Vgl. den Abschnitt über das Kanzleipersonal.
* Das im Augsburger Stadtarchiv aufbewahrte sogenannte älteste
Achtbuch der Stadt ist nicht die älteste Anlage dieser Art. Es werden
in den Baumeisterrechnungen (Ztschr. des histor. Vereins für Schwaben
und Neuburg V, S. 1) sehr häufig Bezahlungen des Stadtschreibers 'pro
inscriptione quorundam proscriptorum' aufgeführt, z. B. 1320, 14. Sept.
(S. 23): Notario de proscriptione. 1321, 11. Januar (S. 27).
^ Auch das Missivbuch ist nicht das älteste Kopialbuch der Stadt.
Schon 1321 erhält der Stadtschreiber Bezahlung *pro rescriptione litere
pacis* (Baum.-Rechn. S. 27). Vgl. dazu *Re8oriptum' als Unterschrift
des Notars unter mehreren Einträgen im Mißsivbuch (N. 59. 66).
• Bürgeraufnahnaebuch 1288—1496, Schätze Nr. 74. Ausserdem
enthält das Stadtarchiv noch folgende Archivalien, die ich allerdings
nicht eingesehen habe, weil sie ihrer kurzgefassten Anlage wegen für
sprachgeschichtliche Untersuchungen kein geeigneter Boden sind. Es
sind: 1. Söldnerbuch 1360—1381. Schätze 137a. — 2. Leibdiugbücher
1379—1396, 1379—1392, 1389—1406, zum grössten Teile immer wieder
das Nämliche enthaltend wie die Urkunden. — 3. Pfarrzechbuch *ünser
lieben Frauen' 1322—1402. Schätze Nr. 138. — 4. Urkunden des
Klosters St. Georg 1309 — 1424, von verschiedenen Händen zum Teil, nach
11 Die ungedracktexx Qaellen im einzelnen. 257
Allgemein gilt fiir die eben besprochenen Quellen als
Grundlage zur Kenntnis lokaler Lautgeschichte, dass sie auf
Grund doppelter Erwägung für den Forscher nicht den gleichen
Wert besitzen wie die Urkunden. In erster Linie beansprucht
der Charakter jener Schriftstücke als interner, nicht für die
Öffentlichkeit berechneter Aufzeichnungen nicht dieselbe Sorg-
falt in der Ausstattung und Anlage, formell noch weniger
als inhaltlich, wie sie die Urkunden verlangen. Sodann ist
die Verführung des Auges der Natur der Sache nach eine
derartig grosse, dass die Unbefangenheit fast jedes einzehien
Erzeugnisses mindestens zweifelhaft ist. Die Urkunden sind
zuweilen durch Vorlagen und Muster bedingt gewesen, die
Einträge des Stadtbuches und des Achtbuches waren es durch
einen natürlichen Zwang und mit grösserer Begelmässigkeit.
Letzteres gilt noch weniger für das Stadtbuch als für das
Achtbuch. Mit Abrechnung der eben besprochenen Rück-
sichten dürfen wir in dem Stadtbuch, speziell in dem Teil
bis zum Anfang des 14. Jh., das am meisten konservative
Element in der Bethätigung der städtischen Kanzlei erblicken,
indem es mit grösserer Hartnäckigkeit als die öffentlichen^
Instrumente gegen das Andringen der lautlichen Neuerungen
fremder Herkunft sich wehrt. Das Stadtbuch giebt uns also
ein Bild der Augsburgisch-reichsstädtischen Kanzleisprache
des 13. und 14. Jahrhunderts 'schlechthin'.
Im weiteren Sinne kommen die Urkunden und amtlichen
Annahme des Herrn Dr. Buff, noch im 14. Jh. geschrieben (Kopien)
Schätze Nr. 94 — Formelbücher aus der Zeit vor 1500 sind nicht vorhanden.
Zünftige Archive giebt es in Augsburg nicht ; was von Akten bei einzelnen
Handwerken noch vorhanden ist, geht alles nur bis ins 17. Jh. zurück.
Die alten Zunftbüoher wurden 1648 auf Befehl Karls Y. grösstenteils
verbrannt. Von dem Erhaltenen geht nichts bis ins 14. Jh. In dem
bischöflichen Archive sind noch einige hundert Urkunden aus der Zeit
vor 1500, jedoch, wie mir Herr Dr. Buff nach Anfrage bei dem bischöf-
lichen Archivar Herrn Dr. Schröder mitteilte, nur etwa 30 vor 1400,
zum grÖssten Teil Institutionen, also lateinisch abgefasst.
^ 'öffentliche Instrumente* hier die Urkunden ohne Unterschied im
Gegensatz zu den internen amtlichen Schrifttümern.
268 Erster Abschnitt. 12
deutschen Codices in Betracht als Quellen zur Kenntnis der
Mundart. Die lokalen Urkunden sind von den einen als zu-
verlässige Quellen zur Kenntnis der Mundart vor sonstige
litterarische Erzeugnisse gestellt worden: andere haben sie
von vornherein als unbrauchbar, weil unter mundartfremden
Tendenzen und Einflüssen entstanden, zurückgewiesen; ein
dritter Teil endlich glaubte die Originalurkunden sehr wohl
zu mundartgeschichtlichen Untersuchungen heranziehen zu
müssen, aber nur mit sehr fein arbeitender Kritik. Meine
eigene Ansicht steht dem letzteren Standpunkt am nächsten:
wenn ich auch die Urkunden in erster Linie als Bethätigungen
der Schriftsprache betrachte, so macht das Nützlichkeitsprinzip
ein solches Schriftstück doch zur Aufnahme mundartKchen
Sprachgutes vorzugsweise geeignet. Der bequemste und
sicherste Führer aber ist die Urkunde überhaupt für die Fest-
stellung lautlicher Erscheinungen wegen ihrer geographischen
und chronologischen Zuverlässigkeit.
Eine weitere Arbeit wird darin bestehen, das aus den
Quellen gesammelte lautstatistische Material in gehörige Ord-
nung zu bringen. Hierbei wird es sich fragen, ob man nach
dem Schema der mhd. Grammatiken vorgehen soll oder ob
die Eigenart des Gegenstandes eine andere Einteilung er-
heischt. Da es sich zunächst um eine Form des Mhd. im
aUgemeinen handelt, so empfiehlt es sich, von dem gemeinmhd.
Laut-, Flexions- und Wortstand auszugehen, wie er durch die
Grammatiken und Lexika fixiert ist, darnach die Herleitung
der Erscheinungen von der ältesten Zeit an in den lokalen
Bahnen weiterer und engerer Art bis zu der in Frage stehenden
Zeit zu verfolgen, die heute lebende Mundart mit Berück-
sichtigung ihrer eigenen Weiterentwicklung und Wandlungs-
fähigkeit und nach Scheidung ausgeprägt nichtmundartlicher
Bestandtteile zur Feststellung des Lautwertes ins Auge zu fassen,
endlich die Kanzleisprache von dem Standpunkt einer ^ge-
schriebenen Sprache' zu betrachten. Ein solches Verfahren
schreibt fast von selbst den Weg vor, die Untersuchung jeder
13 Die ungedrackten Quellen im einzelnen. 269
Erscheinung in drei Abschnitten vorzunehmen : voranzustellen
ein je nach Bedürfnis reich und ausführlich oder summarisch
ausgewähltes statistisches Belegmaterial, darauf den Lautwert
und schliesslich die Schreibung darzustellen^. Innethalb des
B^mens jedes dieser Abschnitte sind folgende Gesichtspunkte
massgebend.
Da die Untersuchung historische Entwicklung betriflft,
hat man festzustellen, wann eine einzelne Erscheinung zuerst
auftritt, wie lange sie dauert, wann sie verschwindet. Zu
achten ist auch jederzeit darauf, ob und welche lautliche Er-
scheinungen in den einzelnen Schriftstücken nebeneinander
hergehen, wann sie sich trennen, wann sie in derselben oder
in veränderter Gestalt wieder zusammen auftreten.
Sodann hat man, wenn es feststeht, dass die Kanzlei-
sprache aus verschiedenen sprachlichen Komponenten besteht,
aus Gemeinsprache und Mundart, einmal den Grund des
Auftretens jedes einzelnen Bestandtteils in diesem und jenem
Zeugnis, femer das prozentuale Verhältnis aller Komponenten,
soweit sie vereinigt sind, zu betonen.
Des Weiteren wird man wissen wollen — und dieser
Gesichtspunkt sollte bei jeder lautgeschichtlichen Unter-
suchung auf Grund hs. Quellen allen andern vorangestellt
werden — , wie die Personen, denen die Pflege der Kanzlei-
sprache in die Hände gelegt war, ihre sprachlichen und
graphischen Theorien dem Bestand der Kanzlei ein- und
unterordneten, wie sie sich besonders selbst zu dem vorge-
fundenen Bestände stellten und wie sie ihre Gewohnheiten
auf ihre Mitarbeiter oder Nachfolger übertrugen oder vererbten,
ob zu gewissen Zeiten Besonderheiten dieser und jener Hand
hervortreten, die das Verhältnis von Meister und Schüler
etwa charakterisieren, kurz ob eine 'Schule' die Grundlage
des jedesmaligen Kanzleiidioms war. Mit Bücksicht auf ein
* Von diesem "Wege weiche ich nur dann ab, wenn das Material
entweder so wenig Belege bietet, dass sie besser im Kontext behandelt
werden, oder wenn nur wenige Abweichungen von der Kegel einer laut-
lichen Erscheinung vorliegen: z. B. beim Superlativ.
260 Erster Abschnitt. 14
etwa bestehendes Regelwesen wäre namentlich die Frage zu
erheben, wie die Schreiber von Kopiep zu den Originalen
sich verhalten haben ; das Verhältnis von Schüler und Meister
legt uns ' dann nahe zu beobachten, ob, wann und wo be-
sonders korrekt und sorgfältig geschrieben wurde. Eine all-
gemeine Wertschätzung in diesem Sinne wäre dem gramma-
tischen Teile voranzustellen.
Eine sehr interessante Frage ist endlich : war die Kanzlei-
sprache ausschliesslich geschriebenes Idiom oder wurde sie
auch gesprochen? Liegt sie als gesprochene Sprache einer
bestimmten Gesellschaftssprache der Stadt zu Grunde, so ist
erforderlich, in einem zusammenfassenden Teile das Sonder-
verhältnis stark als konstitutiven Faktor der Kanzleisprache
als einer mhd. Schriftsprache zu betonen.
Die Abgrenzung nach Zeit und Ort und zumal die Be-
deutung Augsburgs führen auf die Notwendigkeit, im Rahmen
einer Monographie die einzelnen Erscheinungen durchaus aus-
führlich zu behandeln. Beschränken werde ich mich nur darin,
dass ich nicht alle Gebiete, Lautstand, Syntax, Wortschatz,
an dieser Stelle schon bearbeite, sondern lediglich die Laut-
lehre, den Flexions- und Formenschatz ; letzteres Gebiet streife
ich nur in Einzelheiton. Ich gedenke femer in der Formen-
geschichte, wie in der Lautgeschichte den einzelnen Erschei-
nungen nicht in allen Details der zeitlichen Aufeinanderfolge
nachzugehen, sondern sie häufig periodenweise zusammen-
zunehmen, wenn auch diese oder jene epochemachende Ein-
zelheit nicht unberücksichtigt gelassen werden soll.
Zweiter Abschnitt.
Die Angsbnrger Urkunde.
A. Normen und Bestandteile.
Für die vor dem Anfang des 11. Jh. liegende Zeit sind
unsere Kenntnisse über Augsburger Rechtsformen sehr lücken-
haft. Indessen hat sich die geschichtliche Entwicklung Augs-
burgs in den ersten Jahrhunderten des Mittelalters, namentlich
was seine Yerfassungsverhältnisse anbelangt, im grossen und
ganzen in denselben Bahnen bewegt wie die der übrigen
Städte; wenigstens nimmt sie nicht eine ausgeprägte Sonder-
stellung ein. Wir werden also aus den Zuständen verwandter
Orte einen Rückschluss auf die gleichzeitigen Augsburger
Verhältnisse thun dürfen. Da ich somit die schon von
Bresslau^ und Brunner® gewonnenen Ergebnisse nur zu wieder-
holen hätte, fasse ich das AUerwesentlichste zusammen. Hin-
sichtlich der in diesem Abschnitt hin- und wieder gebrachten
Schreibemamen und Handbezeichnungen giebt der Teil über
die Kanzlei nähere Auskunft.
Das alamannische Gesetz drängt zweifellos die Person
und den Wert des Schreibers vollständig zurück, dagegen
macht es die Pirmierung der Urkunde durch Zeugen und
die Datierung zur Bedingung der Giltigkeit. Noch vor der
Karolingerzeit muss die lex alamannia dem ripuarischen Gesetz
weichen, dessen Bestimmungen sich auf allen Bechtsgebieten
eine unbestrittene Anerkennung verschaffen. In der über
Kauf oder Schenkung gerichtlich in mallo ausgestellten ür-
1 Bresslau, FDG. 26, S. 1 ff. • Brunner Oarta u. notitia S. 21 ff.;
id.; Bechtsgesch. (Leipzig 1888) 1, S. 892 ff.; % S. 420 ff.
262 Zweiter Abschnitt. Die Augsburger Urkunde. 16
künde setzt die lex ribuaria als Eegel die Nennung des
Schreibers voraus, und nur aus dem umstand, dass Namen
und Handschrift des cancellarius ohnehin bekannt waren, kann
die zeitweilig sich findende Auslassung des Namens erklärt
werden. Im übrigen gestattet die lex ribuaria zwar, dass
jeder des Schreibens kundige Mann Urkunden hersteUe, knüpft
aber gewisse Kechtsvorteile an die Ausfertigung durch den
cancellarius. Ich möchte dieser Bestimmung gerade für die
Verhältnisse, denen wir in Augsburg begegnen werden, eine
nicht geringe Bedeutung beilegen und will hier gleich voran-
stellen, dass ich in der Bestimmung des Bates von Augsburg
vom Jahre 1294 über die Abfassung gewisser Briefe eine
auffallende Nachbildung jener Gewohnheit sehe*. Es ist das
im übrigen fast der einzige Rest des ribuarischen Gesetzes.
Denn mit dem Untergang der Gerichtsurkunde und des öflfent-
lichen Notariatswesens im 9. Jh., im 12. Jh. spätestens in
einigen alamannischen Gebieten % hat auch die alte stammes-
gesetzliche Form ausgelebt. Ausserdeutsche Vorbilder leiten
jetzt die Entwicklung eines neuen Beurkundungswesens und
verdrängen die alte Gerichtsurkunde vollständig, bis sie in
veränderter Gestalt durch die öffentliche Urkunde des 14. Jh.
wieder aufgenommen wird. Von Italien her finden schnell
Formen Eingang, die für das ganze spätere Mittelalter Grund-
lage der Urkundengestaltung werden sollten, und nur Ein
Ergebnis jener Bemühungen der karolingischen Könige bleibt:
die Thatsache, dass Fürsten, Bischöfe und Abte die Gewohnheit
bewahren, einen Schreiber zur immerwährenden Verfügung zu
haben, eine Gewohnheit, die ihnen die Instruktion von 805
wahrscheinlich zum Gesetz gemacht hatte ^. Nach dem Ver-
schwinden dieser Gerichtsurkunde tritt die Privaturkunde in
* Noch mehr schliesst sich in der Fassung daran ein Dekret an,
das Leibgedingbriefen und Kaufurkunden, auch denen, die von kirchlicher
Seite an Laien ausgestellt werden, grössere Kraft zusichert, wenn sie
von dem Stadtschreiber angefertigt sind.
2 Vgl. Bresslau: FDG. S6, S. 10 ff.
8 Capitul. S. 121, oap. 4; vgl. Bresslau: FDG. 26, S. 14.
17 Normen und Bestandteile. 263
den Vordergrund ; aie ist abgesehen von urkundlichen Erlassen
der Gewalthaber und den wenigen Gerichtserkenntuissen die
Form des EeurkunduDgsaktes, die allein unsem folgenden Be-
trachtungen zu Grunde liegt.
Wir treten zugleich in die Zeit ein, fiir welche die er-
haltenen Quellen selbst über die Entwicklung des Augsburger
TJrkundenwesens sprechen können. Diesen Quellen nach und
der ganzen frühmittelalterlichen Entwicklung Augsburgs selbst
zufolge erscheinen das rechtliche Leben der Stadt im all-
gemeinen und die Urkunde im besondem lange untrennbar
von der bischöflichen Jurisdiktion. Sicher gilt das noch für
das YoUe 12. Jh., und erst im Laufe des 13. tritt die Augs-
burger Urkunde in eine neue Sphäre, die ihre Herstellung
mehr und mehr zum Gemeingut erhebt ^. Fragen wir, weshalb
die nachkarolingische Urkunde so hartnäckig Anlehnung an
die Autorität des Bischofs suchte, so glaube ich die Antwort
geben zu dürfen: sie bedurfte ihrer. Lifolge des Verfalles
nämlich der Institution der öffentlichen Gerichtsschreiber auch
im alamannischen Gebiet gab es dort keinen öffentlichen
Schreiber, an den man sich in gewissen Fällen wenden
konnte, um ein Yon dem Verdacht der Fälschung freies
Dokument zu erhalten, so dass die Urkunde weder einen
selbständigen Beweiswert beanspruchen noch auch nur ihrem
Aussteller prozessualische Vorteile verschaffen konnte *. Dazu
kam die ungemein weitgehende Ausdehnung des Urkunden-
beweises. Beide Thatsachen sind in den Elreisen der ger-
manischen Bevölkerung Deutschlands und Italiens ohne Zweifel
nicht ohne Misstrauen betrachtet worden^. Wenn Konrad
von Würzburg* einmal verächtlich und vorwurfsvoll zugleich
^ Ihre Tendenz nimmt sie jedoch als Erbteil aas jener bischöflichen
Zeit mit: die Eigenschaft als dispositive Urkunde; so erscheint sie von
den ersten Belegen des 13. Jh. an. Weiter unten mehr davon.
* Vgl. Wattenbach: SBAkBerlin 1884, S. 1127 ff.; Sickel, Acta 2,
S. 286; G. Ellinger, Verhältnis der öffentlichen Meinung zu Wahrheit
und Lüge im 10. — 12. Jh. Berlin. Diss. 1884. Belege bei Bresslau S. 11 ff.
' Vgl. Heusler, Institutiones 1, S. 87. Leipzig 1885.
* Schwanritter v. 671; ygl. Heusler a. a. 0.
18
264 Zweiter Abschnitt. 18
äussert: 'man schreibet an ein permint sieht, swes man ge-
ruochet unde gert'^, so wird er damit wohl die Gedanken
seiner Zeitgenossen nur zu gut getroffen haben.
Man suchte Abhilfe auf mannigfache Art. Vermehrung
der durch das ribuarische Gesetz vorgeschriebenen Zeugen®
führte zu keiner Besserung. 'Denn', sagt der Schwaben-
spiegel, 'wir sprechen, daz briefe bezzer sin danne geziuge';
diese sterben, während in der Hantfeste auch der tote Zeuge
den Wert eines lebenden hat ^. Man wurde also darauf hin-
gewiesen, üi der äusseren Form der Urkunde selbst ein un-
antastbares und wirksames Beweisstück zu suchen. Dazu
verhalf nun die Geistlichkeit, die zuerst und zumeist die
Nachteile jener Zustände hatte empfinden müssen. Je enger
sich jetzt unter den Ottonen und Saliern die Verbindung
zwischen der deutschen und italienischen Geistlichkeit ge-
staltete, desto näher musste der ersteren der Wunsch liegen,
für die notarielle Beglaubigung, die ihr auf deutschem Boden
verloren gegangen war und die sie den urkundlich verbrieften
Bechtsgeschäften ihrer italienischen Brüder eine gewisse Be-
ständigkeit schaffen sah, ein Ersatzmittel zu suchen; es ge-
schah in zweierlei Form : 1) durch die Einführung sogenannter
Teilzettel (cartae divisae oder chirographae), 2) durch die Be-
sieglung der Urkunden*.
^ Ahnlich denkt der Vogt von Prünn und der Bischof von Aarhus,
vgl. Heusler a. a. 0. 1, S. 87 ; Urkb. z, Gesch. d. mittelrh. Terr. I, S. 406.
^ Die Zeugen sind in älterer Zeit in der Kegel nach Ständen ge-
schieden angeführt (Bresslau S. 315; Posse, Lehre von den Privat-
urkunden S. 71; Ficker, Beiträge 1, S. 100). Die Augsburger Quellen
folgen dem allgemeinen Brauch (vgl. über Urkunden zwischen Geistlichen
und Weltlichen die zahlreichen Urkunden in Mon. Boica XXXIII). Sind
nur Laien die Interessenten, so stehen die Edelleute (domini) vor den
Bürgern, z. B. 1246, 29. Aug.: Gotfrit von Hohenlohe an den Bürger
Otto Bogner . . . zuerst die domini, dann die Eatgeben, Notarius und
Bürger. Ich sehe in dieser Urkunde einen Beleg für die Anordnung der
Zeugen nach Ständen, nicht nach Parteien, weil der den Edelleuten
folgende 'Notarius de Hohenloch' 'dominus' tituliert ist.
» Gap. 36; vgl. Posse a. a. 0. S. 66.
* Schon Hugo von Trimberg und Thomasin von Zirkläre kennen
den hohen "Wert des Siegels. Jener sagt im 'Renner' (Ausg. Bamberg,
19 Nonnen und Bestandteile. 265
Für die erstere Form ist uns hinsichtlich ihrer Anwendung
bei Augsburger klerikalen Bechtsgeschäften nichts überliefert,
dagegen ist die Besieglung des Instruments mit Sicherheit
für das Jahr 1071 durch die Quellen^ nachgewiesen. Anfangs
ist immer nur das Siegel des Bischofs Beglaubigung ^ Die
Besieglung wird als integrierender Bestandteil des Dokuments
im Kontext angekündigt. Ausserhalb der neuen Institution
fitehen die Verfügungen des Bischofs an das Kapitel und
andere klerikale Körper (Mon. Boic. XXXIII, S. 25). Fest
wird die Einrichtung erst im 13. Jh. Im zweiten Jahrzehnt
erscheinen auch die Abte und Prälaten als siegelführend, im
nächsten Dezennium die Stadt und der Vogt von Augsburg.
Von 1235 an fehlt das Stadtsiegel nur selten, meistens nur
in Urkunden, die schon durch das bischöfliche, seltener durch
«in klösterliches Siegel genügende Beglaubigung erfahren haben.
Immerhin tritt aber dieser Zuwachs der städtischen Gewalt
von jetzt an ebenbürtig der bischöflichen zur Seite. Der
Vorgang der Stadt scheint nun auch andere Verwaltungs-
körper sowohl wie Privatleute zur Führung von Siegeln ver-
anlasst zu haben; es erscheinen in den folgenden Dezennien
1838/34), V. 18634 : 'alle hantveste sint enwiht, | haben sie rehter insigel
niht'; dieser im *Wälsclien Gast' (Ausg. v. ßückert, Quedlinburg und
Leipzig 1852), v. 14000/2: *dä von geschiht, daz ist war, | daz man dem
brieye gloubet niht, | da mans insigel an niht siht.' Der Bann des
Bischofs, der auf Nichtachtung der Bestimmungen des Instruments im
12. und bis ins 13. Jh. hinein stand, kann nicht für das Dokument als
Kräftigungsmittel in unserm Sinne gelten (z. B. Mon. Boica XXXIIIa,
S. 51: 1209), er ist nur einer der üblichen zeremoniellen Bestandteile der
TJrkundenanfertigung.
* Mon. Boica XXXIII a, S. 10.
• Welche Gründe das Siegel ebenso wie die Gegenwart gerade
des Bischofs zur Beglaubigung am geeignetsten erscheinen Hessen, wird
uns zwar verschwiegen; doch hat wohl der schon zur Zeit des Gerichts-
schreibers hochgehaltene Grundsatz, der noch zur Zeit in den verwandten
Gegenden Italiens ebenfalls galt, die Erledigung eines Kechtsgeschäftes
nur einem Schreiber anzuvertrauen, *qui pagensibus loci illius notus
fuisset et acceptus' (Ansegis, Capitulare III, 43), das allgemeine Ver-
trauen auf den Bischof gelenkt.
18*
266 Zweiter Abschnitt. 20
schon häufiger neben dem bischöflichen Siegel das des Dom-
kapitels und Privatsiegel angekündigt^. Mit der zweiten
Hälfte des Jh. ist die Bedeutung des Siegels im grösseren
Teil des Eeiches derart gewachsen, dass der Schreib- und
Stillehrer Konrad von Mure 1276 in seiner 'Summa de arte
prosandi' den jedenfalls allgemein giltigen Satz aufstellt:
'Tota credulitas litere dependit in sigilo authentico bene cognito
et famoso'^. Mit dem Hervortreten des Siegels nehmen nun
die Bürgen eine Stellung ein, wie sie früher die Zeugen allein
besessen^; sie siegeln auf Bitten der Interessenten.
Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Institution
wie die der Besieglung, die zur Sicherung eines Bechtstitels ge-
schaffen ist, entweder auf einer gesetzlichen Festsetzung
fiisste oder sie zur unmittelbaren Folge hatte. In der That
beschäftigt sich der Schwabenspiegel sehr entschieden mit
dem jetzt vornehmsten Schutzmittel einer Urkunde^. Indem
er von vom herein für die Rechtskraft eines Dokuments die
Zufügung eines Siegels verlangt, ordnet er im weiteren das
Besitzrecht des Siegels und der Siegelfähigkeit. Den Siegeln
der Städte, denen er jedoch alle 'Kraft' abspricht, wenn sie
ohne Grenehmigung des Stadtherren geführt werden, erkennt
er nur Giltigkeit in städtischen Angelegenheiten zu^, wohin
1 Mon. Boio. XXXIII a, S. 70/1.
* Doch hält 1259 Bischof Hartmann von Augsburg es noch für ge-
raten, 'scriptura et testium subsidia' als 'adiuvatio' des Kechtsgeachäftes
neben einander als gleichartig zu erwähnen (Mon. Boica XXXIII, S. 87).
Dagegen wird (XXXIII, S. 103) 1267 die 'compositio inter episcopum
atque capitulum et cives' durch die scriptura als genügend geschützt
erachtet.
' Als Kaiser Ludwig 1847 die Siegelgerechtigkeit in Baiem ordnete,,
kennzeichnete er die integrierende Bedeutsamkeit des Siegels durch den
Satz: 'und der gehört chainerlay zeugniss noch nichts darwider' (Ober-^
bairisches Archiv 3, S. 315).
* Schwabenspiegel L. cap. 36 (Gengier 34).
^ Schwabensp. L. 159, W. 140. So erkennt auch das Rechtsbuch
Kaiser Ludwigs von 1346, Art. 317 (ed. Freyberg: Sammlung bist.
Schriften 4, S. 490) und Art. 318 auch jedem *erbaeren manne' SiegeU
gerechtigkeit zu, wenn zwei ehrbare Männer, die in der Urkunde genannt
21 Normen und Bestandteile. 267
aber nach einer andern Stelle (cap. 36 [34] auch die Privat-
geschäfte der Bürger gerechnet werden dürfen. Die Siegel
der Bichter haben beglaubigende Kraft nur in Dingen, die
zu ihrem Gericht gehören. Die Augsburger Kechtsgeschäfte
sind diesen Bestimmungen vollkommen unterthan gewesen,
wie die Quellen von der oben begrenzten Zeit an in jedem
einzelnen Falle bezeugen. Wenn wir daher ausgangs^ des
13. Jh. in dem Augsburger Stadtrecht von 1276 auf ein-
gehende Verordnungen über Vogtbriefe, Stadtbriefe und Hand-
festen treffen und wenn 1294 der Bat bestimmt, dass die
Leibgedingbriefe unter 'der Stadt Siegel' ausgefertigt werden
sollen, so ist das dem Einflüsse jener Bestinmiung des Land-
rechtes zuzuschreiben und den Bestimmungen späterer ober-
deutscher Bechtsaufzeichnungen gleich zu stellen^. Auch in
der Festsetzung seiner Bechtsbedürfnisse ging Augsburg
andern Städten Schwabens voran.
Schenken wir nun den Verfügungen des Augsburger
Stadtrechts von 1276 über Ausstellung und Bechtskraft der
Urkunden einige Beachtung*.
Ein Vogtbrief muss mit dem Siegel des Vogtes gefestigt
und durch die Gegenwart zweier oder dreier Batgeben und
anderer Bürger beglaubigt sein. Das Gleiche gilt für den
sind, Zeugen der Besieglungsbitte waren. Die Führung von Siegeln war
unter Bürgern des 13. Jh. schon weit verbreitet, vgl. ürk. von 1257
(Angsb. Ürk.-Buch I, S. 15) : es untersiegeln zehn Bürger neben Bischof,
Xapitel, Yogt and Stadt.
* Die einschlägigen Novellen sind sämtlich von der Hand S s (Stadt-
Schreiber Rudolf) und den Schriffczügen nach den Jahren 1291/96 zuzu-
weisen. Die Bestimmungen finden sich: Stadtb. S. 77 (Register S. 20:
'Statt Infigel fagt brieff kreftig — wer aber dor wider t&t' (64) ; S. 82,
S. 83a : '. . . fwelh hofherren ovch niht Infigel habent, div fol man alliv
vnder der ftet Infigel verfchriben.' Ich setze diese Bestimmungen in
das Jahr 1294, weil der folgende Eintrag S. 83 a die Verkündigung dieses
Gesetzes mit der Sturmglocke im Jahre 1294 am 25. Mai meldet. Ge-
schrieben sind die Einträge anscheinend zu gleicher Zeit.
* Belege bei Bresslau S. 542 ff.
' Nachzulesen sind sie im Augsb. Stadtb. S. 188, Art. 113, Text und
Zusatz 1 und 2.
268 Zweiter Abschnitt, 22
Brief des Burggrafen und für die Briefe der Stadt. Be-
sondere Sorge wendet das Stadtrecht den Leibgedingbriefeik
zu. Während noch im Grundtext von 1276 (S. 157) der
Besitztitel eines Leibgedings auch durch Zeugen erwiesen
werden darf, wenn Briefe nicht aufgebracht werden können,,
macht das Gesetz vom 25. Mai 1294 (S. 161) die rechtmässige
Gewinnung eines Leibgedings ^von der pfaffheit vnd ovch von
den laien', von 'briefen' abhängig, die sich sogar die schon
in solchem Verhältnis Stehenden nachträglich von ihren
^hofherren ane Widerrede' geben lassen sollen. Mit dieser
Verfügung ist in Augsburg für eine Gattung von Rechts-
geschäften die schriftliche Fixierung durch Urkunde zum
Gesetz erhoben, nicht mehr wie bisher nur eine vollkommene
Sicherung^. Auch konnte man früher ganz frei wählen, ob
man den Bischof oder den Bat oder sonst irgend eine Siegel*
führende Korporation oder Person um Beurkundung bitten
wollte. Jetzt ist zwar das Siegel einer Privatperson ebenso
giltig wie das einer amtlichen Stelle, gleich ob Bat, Bischof
oder andere klerikale Behörde, aber der Bat ist, wenn der
Verleiher des Leibgedings kein Siegel besitzt, die einzig zu-
lässige Instanz^. Dadurch wird das Gebiet der öffentlichen
* Viel früher schon geschah dasselbe in den westalamannischen
Eechtsgebieten, so in Strassburg und Metz um 1260, vgl. Strassburger
ürkundenbuch (her. v. Schulte) 8, S. XVI.
^ Eine Wiederholung und Erweiterung der eben beschriebenen Be-
stimmungen geben erst die Dekrete vom 10. Juni 1553, 16. Mai 1564,.
11. Mai 1603, 19. Oktober 1615, 10. Dez. 1652 und 12. Dez. 1684: *0b>
wohl ein Wohl edler Hochweiser Bath dieser des heiligen Römischen
Reichs stadt Augsburg, schon vor vielen, ja unfürdenklichen
Jahren in unterschiedlich öfters erholten offenen Anschlägen, Decreten
und Erkenntnissen besonders aber in annis . . . und sonst bei
ernstlicher Straf statuieret, gesetzt und geordnet, dass .... die brief-
lichen Urkunden über liegende Güter in dieser Stat und deren Etter
gelegen, . . . nirgend anderswo als in allhiesiger Stadtkanzley angegeben
und gemacht, auch durch Niemand andern als den Herrn Beichs&tadt-
vogten (es wären denn die Parteien selbst siegelmässig) besiegelt . . »
Pfand- Verschreibungen, Kauf-, Tausch-, Zins-, Vertrags-, Übergab-, Schuld-
oder andere Geding- und Pachtbriefe ... wie bisher . . . jedesmal von der
23 Normen und Bestandteile. 269
Urkunde weiter ausgedehnt; der Übergang zu ihr aber war
von dem Augenblick an schon geschaffen, wo die Besieglung
der Urkunde von einer Seite geschah, die an dem Inhalt der
Urkunde ganz und gar nicht interessiert war.
Haben wir im vorhergehenden die Augsburger Urkunde
in ihrer Entwicklung auf gesetzlichen Grundlagen verfolgt
und ihren Charakter als den eines beglaubigten Zeugnisses
über eine Eechtshandlung gekennzeichnet, so liegt uns nun-
mehr ob, ihre Ausgangspunkte, ihre Arten und ihre Abfassung
zu untersuchen.
Wir haben zwei Arten von Urkunden in Augsburg zu
unterscheiden: 1) die Parteiurkunde ^ ; 2) die öffentliche Ur-
kunde. Die ältere ist die öffentliche Urkunde, insofern die
ältesten Belege nur Beurkundung von Seiten des Bischofs*
und des Hofgerichts ^ aufweisen und ich in der Besieglung
seitens des Bischofs und des Hofgerichts, ohne dass sie ein
Interesse am Bechtsgeschäft haben, den Übergang von der
Privaturkunde zur öffentHchen sehe. Wie schon erwähnt,
nimmt sowohl die alleinige Besieglung als auch die Mitbe-
sieglung durch den Bischof im 13. Jh. zusehends ab. Jedoch
bleibt der frühere Charakter erhalten, indem bei den Privat-
urkunden das Stadtsiegel die Stelle des bischöflichen versieht.
Neben den eben besprochenen gehen als voll öffentliche
Urkunden nebenher:
1) die Eatsurkunden. Es sind entweder Ratserlasse oder
Batsordnungen ^ oder von dem Bat zu G-unsten und auf Bitten
eines Bürgers, auch eines Klosters ausgestellt. Die Beur-
Stadtkanzlei geschriebene . . . and eintragen in die . . . Register und
Protokolle wiederum vorlegen.' (J. J. Huber, Abweichung d. Augsb.
Stat. V. gem. Recht, Augsburg 1821, S. 164 ff.)
^ Ich gebrauche diese Bezeichnung in dem Sinne Schultes (Strass-
burger Urkundenbuch 3, S. XXII).
8 1249. Bischof siegelt für das Hospital z. hL Geist: 1249 (Urkb. I,
S. 8); 1259 (I, S. 19); 1262 (I, S. 22).
^ 1046 . . . Decanus . . . presbyter (Mon. Boica XXXIIIa, S. 8).
* 1284, 21. März: ürkb. I, S. 84; 1260: Stadtb., S- 324; 1265: Urkb.
I, S. 30.
270 Zweiter Abschnitt. 24
kundung geschieht auf Bitten des Auetors oder auch beider
Parteien ^.
2) Die Vogtsurkunde, der Stadtgerichtsbrief: je nachdem
der Fall dem Vogt oder dem Burggrafen unterstand, von
diesem oder jenem ausgestellt und besiegelt.
3) Die Urkunde des bischöflichen Hofgerichts oder geist-
lichen Gerichts * ausgestellt von den judices curiae. Es fehlt
bisher an Vorarbeiten über die Zusammensetzung und Wirk-
samkeit dieses Instituts, und auch ich kann nur Weniges zur
Aufklärung bringen. Der Offizial führt den Titel 'judex curiae
Augustensis', deutsch 'Hofrichter', und scheint, nach einem
Falle zu urteilen, dem Beamtenstande des Bischofs und zwar
dem Domkapitel zu entstammen ^. Das Hofgericht hatte seine
eigene Kanzlei; seine sämtlichen Urkunden zeigen andere
Hände als die städtischen und bischöflichen und zwar eine
Hand in mehreren Urkunden, und femer ist einmal 1320 ein
^Vlrich der Blückner' als 'fchreiber des Ohunrat des Plyder-
maifters, der do Richter des Ohors ze Aufpurch waz' genannt *.
4. Endlich erscheint in dem Augsburger Gebiete etwa
seit 1290^ eine von einem Notarius publicus angefertigte
Urkunde. Diese Art tritt im 14. Jh. sehr häufig auf.
Die zweite Kategorie von Urkunden ist die Parteiurkunde.
1 1285, 16. Nov. : ürkb. I, S. 86.
* Die Urkunden anderer, etwa als geistliche Gerichte zu bezeichnender
Institute der Klöster usw. tragen zu sehr den Charakter der Selbstbe-
teiligung des jeweiligen Klosterkonventes an dem Rechtsgeschäft, als
dass ich sie unter die öffentlichen Urkunden einreihen könnte ; z. B. 1277,
29. Sept. (Urkb. I, S. 57) gestattet der Konvent des St. Moritzstiftes
eine Eheschliessung, doch so, dass die Kinder zur Hälfte dem Stift ge-
hören sollen (vgl. dazu Strassburger Verhältnisse bei Schulte a. a. 0.).
* magister Ulricus dictus Hofmaiyer ist 1314 (Mon. Boio. XXXIII a,
S. 311) als Tabellio hinter den Klerikern des Domkapitels unterzeichnet;
1316 ist er erster judex (ib. S. 320).
* Vgl. dazu die Baumeisterrechnungen : 1320, 8. März (S. 29) sind
Ausgaben für den Bluekkenarius Scolaris Judicis notiert.
* Mon. Boica XXXIIIa, S. 291, um 1290: ' . . . Ego Chuonradus de
Biccina Imperiahs auctoritate Notarius publicus interfui et Bogatus
publice scripsi'; dann 1299, 20. April (Mon. Boic. XXXIIIa, S. 299).
25 Normen und Bestandteile. 271
Dem Begriffe nach konnte das jede Urkunde sein, die
nicht von einer öffentlichen Behörde im Interesse eines der
Kontrahenten ausgestellt und besiegelt oder nur besiegelt
war. Daher dürfte man auch die Bischofsurkunde und die
Ratsurkunde dafür gelten lassen, sobald der Bischof oder
der Rat seine eigenen Handlungen, z. B. Grrundbesitzverkauf
der Stadt oder Tauschverträge beurkundet^. Auch in den
Fällen, wo der Bischof, der B;at oder das Hofgericht nur mit
besiegelt^, ist das Schriftstück Parteiurkunde. Wenn wir
auf Parteiurkunden nur selten treffen, so deutet es auf die
Tendenz der Zeit, die öffentliche Urkunde zur Regel zu
erheben.
Diese Einteilung der Urkunden umfasst das ganze zu-
^angliche und unzugängliche Material. Anders jedoch müssen
wir scheiden, sobald es sich um den Apparat handelt, soweit
er uns vorgelegen hat. Hierför ist der jedesmalige Aus-
gangspunkt des Schriftstückes ins Auge zu fassen. Damit
betone ich von vorn herein die Bedeutsamkeit gerade dieser
Einteilung für den zweiten, grösseren Teil meiner Unter-
suchungen, den grammatischen. Für ihn kommt allein in
Betracht, von wem die Urkunde geschrieben, im weiteren
Sinn, von wem sie ausgestellt ist. Bis zum Jahre 1235 muss
ich mich jeder Bestimmung enthalten : es ist weder sicher zu
entscheiden, ob alle von dem Bischof ausgestellten oder von
ihm besiegelten Urkunden — die Urkunden des Hofgerichts
nehme ich grundsätzlich aus — von einem bischöflichen
Notar geschrieben sind, noch ist es bei dem mangelhaften
Material geraten, etwa zwei verschiedene Hände zu annähernd
gleicher Zeit zwei verschiedenen Schreibstuben zuzuweisen.
^ Die Urkunde, in welcher der E,at seine eigenen Urteilssprüche
beurkundet, sehe ich nicht als eine Parteiurkunde an. Überhaupt lässt
fiich mit einigem Becht der Standpunkt vertreten, dass eine E,atsurkunde
nie eine Farteiurkunde ist, indem die Batgeben, welche die Urkunde
ausstellen, in jedem Falle dies im Interesse eines KlientcD, hier der
Stadt, thun.
2 Urkb. I, S. 6: 1246; I, S. 78: 1263.
272 Zweiter Abschnitt 26
Sicher wird erst unser Schritt, sobald wir in die Zeit nach
1235 eintreten. Wenn wir das 1239 zuerst erscheinende Amt
des cancellarius in Verbindung bringen mit der Thatsache,
dass er in einer Urkunde der Consules sich unterzeichnet,
solche Urkunden aber von 1235 an nachweisbar sind, so haben
wir von 1235 an die Existenz einer städtischen Kanzlei in
Augsburg zu berücksichtigen; wir halten von nun an im
wesentlichen vier Ausgangspunkte der Urkunden Augsburgs
auseinander: die städtische Kanzlei, die bischöfliche, die der
ludices curiae und endlich die der Klöster.
Als städtische Urkunden sind nach den Ausstellern zu
bezeichnen: die Urkunden des Bates, des Vogtes, des Burg-
grafen (im Stadtgericht), der Bürger und anderer Privat-
personen, wenn sie um Besieglung der Stadt gebeten haben ^.
Die Urkunden der Klöster sind meistens von dem Stadt-
schreiber geschrieben, sicher soweit sie einen innerhalb der
Mauer und des Etters der Stadt gelegenen Besitz oder dort
haftenden Besitztitel betreffen®.
Bischöfliche Urkunden sind die meisten der von dem
Bischof oder unter seinem Siegel ausgestellten ; Verordnungen
an das Domkapitel, Schiedsrichtersprüche, Verkaufs-, Stiftungs-
bestätigungen des Hochstifts mit geringerer Sicherheit Kauf-^
Schenkungs-, Seelgerät-, Leibgedingbriefe, die geistliches Gebiet
oder Leute des Bischofs betreffen. Häufig steht dieser Aus-
stellung das Gesetz der Stadt betreffs der Vergünstigungen
bei Anfertigung durch den Stadtschreiber entgegen. Das
Domkapitel beurkundet ebenfalls meist durch die Hand des
bischöflichen Schreibers.
^ Für das U. Jh. dürfte diese Definition dahin zu erweitern sein :
'soweit die Hand als die des jeweiligen Stadtschreibers oder seines Ge-
hilfen erkannt wird' : oft fehlt in solchen Fällen die Beglaubigung durch
das Stadtsiegel.
' Gerade diese Erfahrung steht auffallend in Einklang mit jener im
15. und 16. Jh. erlassenen E,atsverordnung betreffend die Beurkundung
über Veräusserung liegender Güter, Erwerbung von Leibgedingrechten
und unterstützt meine Ansicht, dass diese Yerordnungen nur Erneuerungen
früherer Dekrete sind.
27 Normen und Bestandteile. 273
In die klösterlichen Urkunden, zu denen ich der Ein-
fachheit wegen die wenigen von dem Spital zum heiligen
Geiste ausgefertigten zählen will, teilen sich die Klöster:
St. Ulrich und Afra, St. Katharina, St. Stephan, St. Georg,
St. Moritz, zum heiligen Kreuz und das Spital zum heiligen
Geist.
Durchweg vom eigenen Schreiber hergestellt sind die
schon durch die Passung kenntlichen Hofgerichtsurkunden ^
Ich wende mich nun der Fassung der Urkunden zu, um
dann einige Augenblicke bei ihrer Herstellung, ihrer äusseren
Gestalt und ihren Bestandteilen zu verweilen. Ich beschränke
mich dabei auf die Zeit vom Beginn etwa des 11. bis über
die Mitte des 14. Jh. hinaus und beginne mit der Fassung
des Rechtsinstruments in Augsburg*. 'Der germanische Ur-
kundenstil hat im Verlaufe seiner weiteren Entwicklung bei
Sechtsgeschäften, die per cartam vollzogen wurden, die ob-
jektive Fassung schliesslich vollständig aufgegeben, und diese
* Oft haben die Augsburger städtischen Schreiber auch wohl Urkunden
geschrieben, die von fern her an die Stadt gelangten. Zu diesen Schrift-
stücken gehören in erster Linie die nicht selten auftretenden sogenannten
Vorlagen oder Vorurkunden, die für die kaiserliche Kanzlei und für fürst-
liche Kanzleien von dem Stadtschreiber Augsburgs im Interesse der
Stadt hergestellt sind: 1330. S» (A). 1344. Sia (A). 1345. Si? (A). 1348.
Si7 (A). Der Hergang wird zum Teil erleuchtet durch die Notizen in
den Baumeisterrechnungen, die *nuntios missos, scolarem notarii missum
et alios nuntios, cives ad regem missos' vorweisen (S. 178 : Buodolf notario
domini Ruegeri misso ad Begem Bohemie. S. 26, 27, 38. 56: dominis
B. et Bacho et notario missi ulmam ad ducem Leopoldum . . .) Auch
Urkunden fremder Städte an Augsburg kann auf diesem Wege der Stadt-
Bchreiber angefertigt haben: S. 187: Oehslario et notario missis Maem-
mingen (1331) . . . (Baumeisterrechnungen). Fürstliche Persönlichkeiten
haben Urkunden an die Stadt gelegentlich ihres Aufenthaltes in der Stadt
durch ihre Beamten ausstellen lassen (S. 77 : . . . pro expensis, quos hie
fecit notarius Burgravii de Nurenberch 1324).
^ Für die frühere Zeit kann ich auf die ausführlichen und durchaus
grundlegenden Ermittlungen Brunners in seinen 'Beitragen zur ger-
manischen Urkunde' und auf Bresslaus 'Urkundenlehre' verweisen; meine
Angaben sind nur Ergänzungen für die Kenntnis des territorialen Ur-
kundengebrauches.
274 Zweiter Abschnitt. 28
bleibt fortan nur für die Gerichtsurkunde und überhaupt
für die rein öffentliche Urkunde: Ratsurkunde, Bischofs-
urkunde in bestimmten Fällen, Schiedssprüche . . . Doch nur
in ganz vereinzelten Fällen ist auch hier der Bericht ein ob-
jektiver ; die Regel ist, dass die Urkunde der eben erwähnten
Art von dem Standpunkte des Berichterstatters aus (Richters,
Schreibers usw.) eine subjektive, von dem Standpunkte der
Parteien aus objektive Fassung hat^.
Das Augsburger Urkundenterritorium schliesst sich bis
auf einige Abweichungen der Regel an. Denn eine Urkunde,
wie Mon. Boica XXXIIIa, S. 10 ist objektiv nur von dem
Standpunkte der Parteien aus, die vorangestellte Formel
'Embrico Dei gratia Presul Augustensis' ist eine abgekürzte
subjektive salutatio. Die Urkunde (Mon. Boica XXXIIIa,
S. 8) von 1046 ist eine notitia im Sinne der fränkischen
Gerichtsverfassung, und zwar halte ich sie für eine von dem
Beschenkten der ecclesia St. Mariae ausgestellte notitia, der
wahrscheinlich eine die Schenkung beurkundende carta vor-
ausgegangen ist. Die Urkunde 13 vom Jahre 1099 dagegen
ist objektiv, sowohl vom Standpunkte des Berichterstatters
als der verfugenden Kontrahenten, hier des Bischofs ('hanc
confirmationis cartam conscribi precepit, quam sigilli sui im-
pressione insigniri fecit')^. Ihrer Art nach objektiv sind
immer Instrumente über Freilassungen und über Ordinationen
von Geistlichen.
Erst von dem Jahre 1243 an erscheint die subjektive
Fassung der Parteiurkunde, wie sie in der späteren Zeit
^ Das Charakteristische einer subjektiven Urkunde liegt nach der
allgemeinen Auffassung in der Formel mit der sich der Berichterstatter
oder der Kontrahent einführt. Doch müsste beachtet werden, dass nicht
immer die Form : *Ego N. N. . . . ' gewahrt ist, sondern dass öfter, be-
sonders in der älteren Zeit, erst im weiteren Verlaufe des Textes ein
Possessivpronomen der ersten Person darauf hinweist, dass in der ge-
wählten Nominationsformel der Berichterstatter steckt. Oft wird etwa
ein 'subscripsimus' der einzige Hinweis sein.
« Desgleichen : Mon. Boica XXXIIIa, S. 15. 28, 43. Stadtb. S. 319.
Mon. Boica XXXIIIa, S. 65.
29 Normen und Bestandteile. 275
vorliegt, regelmässig. Ihren Sondergang gehen jetzt nach
wie Tor nur die Schiedsurkunden ^.
Vollkommen vergessen ist die objektive Fassung, seitdem
die deutsche Sprache sich auch der Rechtsdokumente be-
mächtigt hat. Wie die erste in deutscher Sprache abgefasste
Augsburgische Urkunde von 1272, die am Donnerstag nach
dem 25. Juli von dem Probst des Gotteshauses zum heiligen
Kreuz an einen Bürger ausgestellt ist, mit 'Ich N. N. tvn
kvnt . . .' ^ beginnt, so bleibt es auch in den folgenden Partei-
urkunden und öffentlichen deutschen Urkunden, und auch die
lateinischen Urkunden aller Arten fügen sich. Ein wesent-
liches Moment also für eine durchgreifende Um-
änderung der Passung einer Urkunde war der Wechsel
der Sprache. Bisher war die lateinische Sprache die alleinige
Vermittlerin von Willenserklärungen gewesen. Als nun im 13. Jh.
der Einzelne, der Privatmann, der höhere mehr als der niedere,
an dem Eechtsleben stärkeren Anteil zu nehmen begann und
als durch die gesetzlichen Bestimmungen das Urkundenwesen,
das einen solchen Rechtsgeschäftsverkehr vermittelte, den
Ansprüchen des einzelnen sich mehr und mehr zu fügen schien,
da gab es noch einen Missstand zu beseitigen, der namentlich
dem gemeinen Manne recht fühlbar war. Mit Misstrauen sah
wohl schon lange der Laie auf die Kunst des Geistlichen,
mittels wimdersamer Werkzeuge auf Tierhaut krause Zeichen
hinzumalen, und hörte er das Geschriebene lesen, so war es
die Sprache, die nicht sein war. War es aber ein vornehmer
* Die durcli die mediatores beurkundete compoaitio inter episcopum
et capitulum et cives liegt in objektiver Fassung vor (Mon. Boica XXXIIIa,
S. 103: 1267; ebenso 1270: XXXVI, S. 108). Die Übergabe eines Grund-
stückes von dem Grafen von Neuffen an das Spital zum hl. Geist (Urkb.
I, S. 11) im Jahre 1251 ist ebenfalls objektiv. Die kurze Fassung, die
Auslassung des Tagesdatums lassen auch in diesem Instrument eine Art
notitia des Beschenkten sehen, zu der eine von Seiten der donatores an
das Spital ausgestellte carta vorhanden gewesen sein muss.
* Die Variationen, die diese Formel erleidet, gehören nur dem Ge-
biet der Lautlehre an; eine Veränderung der Worte wird später fest-
gestellt werden.
276 Zweiter Abschnitt. 30
Laie, so hatte er seinen ^Pfaffen', und dieser deutete ihm das
Nötige. Es regte sich also das Verlangen im Volke, seine
Rechtsfragen in einer ihm verständlichen Schrift und Sprache
dargestellt zu sehen, in der deutschen Muttersprache. Viel-
fach hatte man sich schon dadurch geholfen, dass man den
Kunstausdrücken der fremden Rechtssprache die leichtver-
ständlichen Wendungen der Volkssprache zur Erläuterung
beifügte^. Doch mit der Schrift schien die fremde Sprache
unauflöslich verbunden. Noch war es niemandem in den Sinn
gekommen, deutsche Briefe zu schreiben, bis um die Mitte des
13. Jh. die Städte energisch daran gingen, dem Ubelstande
abzuhelfen. Von 1260 an schrieb man in Oberdeutschland
deutsche Urkunden^. Zwar glaubt Konrad von Mure vor dem
Gebrauche der deutschen Sprache im rechtb'chen Verkehr
warnen zu sollen, weil die päpstliche Kurie solche Instrumente
nicht annehme und auch sonst deutsche Briefe, selbst mit
authentischen Siegeln, als Beweismittel nicht zugelassen seien ^ ;
aber der Rat Augsburgs und seine Bürger mussten wohl eines
anderen belehrt sein: 1272 schliesst man sich den oberdeutschen
Städten an, und die Zahl der deutsch geschriebenen Urkunden
^ Belege bieten für Augsburg in Menge die Editionen Augsburgischer
Urkunden, ich führe einige an; 1236 *quod vulgariter „burchrecht"
dicitur . . .' (Urkb. I, S. 11). 1254. (bisch.) 'thelonei, quod vulgariter
„ungelt« dicitur' (ib. S. 13). 1257. (Rat) 'elose unde rehtlose' (ib. 8. 15).
1260 . . . 'quod vulgariter dicitur „wage« (ib. S. 19). 1264. (König)
*, . . calceator, qui vulgariter dicitur „wizemaler" (Mon. Boic. XXX, S.
806). 1268. (Vogt) *. . . censualia, que vulgariter dicentur „cinslehen''.
(Urkb. I, 37). 1273. (bisch.) 'quod vulgariter „Leipgeding'' dicitur.'
(Mon. Boic. XXXIIIa, S. 115) '. . . . quod vulgo significatur „ein gantzir
Havfenwamb" (ib. S. 117). 1277, (Ritter) 'que estimacio vulgariter „Herren-
gülte" nuucupatur' . . . 'quod vulgariter dicitur „Morgengäbe" (ib. S. 128).
1280. (Dom) 'quod vulgariter ,,Cin8lehen" dicitur' (ib. S. 132).
^ Am 25. Juli 1240 ist die erste sichere deutsche Urkunde verfasst;
1248 eine lothringische; 1250, 1251 weitere in Elsass und in der Schweiz:
vgl. Bresslau S. 604/5.
' Vgl.: Quellen und Erläuterungen z. bair. und deutsch. Gesch. 9,
S. 487 ; vgl. auch ib. S. 473 ff. ; Joh. Müller, Quellenschriften zur Gesch.
des deutschsprachlichen Unterrichts im Mittelalter (1882) S. 314.
31 Normen und Bestandteile. 277
wächst in Augsburg bald an und übersteigt bedeutend die
Zahl der lateinischen Urkunden, die früher im gleichen Zeit-
ranm ausgestellt wurden. Die lateinische Urkunde wird von
der städtischen Kanzlei nach dem Auftreten der ersten deutschen
geradezu verworfen ; auch die klerikalen Schreiborte schliessen
sich bald dem neuen Brauche an, wenn sie auch nicht ganz
die lateinisch geschriebene Urkunde ausser Kraft setzen. Am
längsten halten die Bischöfe an ihr fest.
Eine Zeit lang indes schien sich die alte Gewohnheit
noch in bestimmten Formeln der Urkunde halten zu wollen,
wenigstens leiten die meisten Urkunden mit einer lateinischen
Begrüssung^ ein, und nicht selten erscheint das Datum in
lateinischen Worten. Das Nähere soll sich durch eine kurze
Betrachtung der Bestandteile einer Augsburgischen Urkunde
ergeben.
Die Wandlungen, in denen wir im Vorhergehenden die
Bestimmungen über die Beurkundung, die Fassung und die
Sprache der Dokumente begleitet haben, sind, wie wir oben
Yorausschickten, auf die Zusammensetzung des Instruments
nicht ohne Einfluss gewesen. Während nämlich im ganzen
die Urkunden der älteren Augsburger Zeit bis zum Anfang
— und die klerikalen bis zum Ende des 13. Jh. und darüber
hinaus — eine sichtbare Überladenheit in Bezug auf Phrasen
und religiösen Bombast aufweisen, macht sich im Laufe des
13. Jh. eine realere Richtung geltend; man setzt sein Ver-
trauen mehr auf gesetzlich sanktionierte und konkrete Be-
glaubigungsmittel. Ziemlich treu veranschaulicht die An-
forderungen, die man noch in der ersten Hälfte des 13. Jh.
an ein Notariatsinstrument stellte, die Urkunde vom Februar
1239 : *Vogt Heinrich Vraz und die Stadtgemeinde bestätigen
eine Schenkung an das Nonnenkloster zum heiligen Geist in
Augsburg'. Den Eingang bildet eine feierliche invocatio:
^Honor sancte et individue trinitatis et in terra pax hominibus
amen*. Das Protokoll beginnt mit einem speziellen Segens-
^ Sie verdankt ihr langes Leben wohl nur dem Umstände, dass sie
ein ekklesiastischer Bestandteil ist.
278 Zweiter Abschnitt. 32
wünsch: 'universis hanc litteram inspecturis . . .' Es folgt
als arenga die Begründung der schriftlichen Beurkundung
des Falles: ^Oblivio et malignitas hominum humana negocia
sepius perturbare consueverunt, si literis et testibus non
fuerint solidatae. Ad hunc itaque errorem evitandum sig-
nüicamus singulis et universis, quod . . .', und nun folgt die
narratio.
In den Jahren 1235/9 vollzieht sich eine Wandlung in
dem Beurkundungsverfahren der Stadt ^. Während noch am
18. Febr. 1235^ ein Verkaufsakt 'in public© judicio' d. h.
im öffentlichen Stadtgericht 'presidente episcopo Sibotone'
vorgenommen wird, erledigt man eine ähnliche Handlung im
Februar 1239 4n publice judicio', wo zugegen sind der Vogt
'omnesque burgenses et populus Augustensis' ; 1246^ fällt auch
das 'publicum Judicium' weg: der Beurkundungsort ist ein
Haus in Augsburg, und es genügt die Besieglung mit dem
Siegel des Auetors und dem Stadtsiegel, und besonder»
wird hervorgehoben: 'protestamur litteras, et eas in argu-
mentum memorie certioris sub testimonio subscriptorum, qui
testes sunt concessionis nostre'. Die Wichtigkeit der Zeugen
für den Wert der Urkunde erhellt aus ihrer ungewöhnlich
grossen Zahl: 50 sind namentlich angeführt 'et allii quam
plures'. Eine Urkunde von St. Peter, ausgestellt von dem
Probst des Klosters, weist Siegel der Pfleger und des Kapitels
von St. Peter und eine starke Zahl Zeugen auf; darunter ein
Waltherus presbyter. 1254 besiegelt der Bischof die Be-
stätigung seines Schiedsspruchs zwischen ihm und der Stadt
mit seinem, des Kapitels, der Prälaten und der Stadt Siegeln.
1257* finden sich 15 Siegel an einer Urkunde, die der Rat
im Beisein des Vogtes dem Kämmerer von Wellenburg aus-
stellt. Vorangeht das sigillum des Bischofs, es folgt das Siegel
des Kapitels, 10 Bürgensiegel, die Siegel des Kämmerers von
Wellenburg und des Vogtes und das Stadtsiegel. Nicht aus-
* Chr. Meyers Begrenzung (^zwischen 1235 und 1253') ist zu weit
gezogen. « Stadtb. S. 319. » Urkb. I, S. 6.
* Urkb. I, S. 16.
33 Normen und Bestandteile. 27^.
drückHch jedoch wird unter den Bekräftigungsmitteln, die
im Eingang der Urkunde als Unterstützung ihrer Rechts-
kraft gegenüber der 'malicia hominum' angeführt werden,
die Bedeutung des Siegels hervorgehoben. Die Bürgen, hier
zugleich Zeugen, nehmen zweifellos den bei weitem wichtigsten
Platz in der Beihe der Mittel zur Bekräftigung einer Urkunde
ein. Diese Gewohnheit hält sich in den Urkunden, die vom
Rat ausgehen, später in den Privaturkunden in deutscher
Sprache noch lange und verliert auch im 14. Jh. ihre Kraft
nicht, wenn auch vereinzelt in dem letzten Dezennium des
13. Jh. und fast regelmässig im 14. Jh. an Stelle der grösseren,
oft vnllkürlich gewählten Zeugenanzahl eine begrenzte Zahl
tritt, die fast auf gesetzlicher Feststellung zu beruhen scheint.
Städtische Urkunden führen nämlich nur noch die beiden
Bürgermeister, drei bis vier Eatgeben, selten den Stadtschreiber
und noch seltener bei dem Geschäft beteiligte Privatleute als
Zeugen auf.
Die Urkundenformeln haben in den letzten drei Dezennien
des 13. Jh. gleichfalls eine Wandlung erfahren, die sich be-
sonders in den deutsch abgefassten Schriftstücken als durch-
greifend offenbairt. Während noch in den fünfziger und
anfangs der sechziger Jahre jede Urkunde mit. der Formel:
'In nomine patris et filii et Spiritus sancti amen', selten
kürzer 'In nomine dei eterni amen' oder 'In nomine sancte
trinitatis' beginnt ' und nur der Bischof sich gestattet, seine
Willenserklärung ohne jede devotio nur mit seinem Namen,
höchstens von dem Gruss an die Empfanger begleitet, eiur
zuleiten, während noch 1267 der Kat eine Yergleichsurkunde
mit der längeren Begrüssungsformel : 'Gracia, pax et Caritas
aJtissimi dei sit cum Omnibus Christi fidelibus amen!' beginnt
und eine Berufung auf eine Bibelstelle anreiht, ehe er mit
der narratio einsetzt, bleibt zunächst in den Urkunden des
Bischofs, ob er nun unbeteiligt als Schiedsrichter oder be-
stätigend das Instrument ausstellt oder ob er selbst als
Partei über einen Gegenstand urkundet, von 1260 an häufiger
» XJrkb. I, S. 8 u. 11.
19
280 Zweiter Abschnitt. 34
die umständliche salutatio weg. 1266 im März findet sein
Vorgehen Nachahmung auch bei dem Rat, indem dieser die
Urkunde sogleich mit : 'Consules et universitas civium civitatis
Auguste universis paginam presentem inspecturis salutem'
beginnt. Die motivatio hat auch er noch. Sie hält sich
überhaupt am längsten von den älteren Formeln der Ur-
kunde. Dagegen verschwindet von dem Jahre 1273 an voll-
ständig in den Instrumenten der städtischen Kanzlei, sowohl
öffentlicher als privater Natur, die alte Form der devotio,
und es erscheint die schon im August 1268^ von dem Bat
vereinzelt verwendete Eingangsformel 'In nomine domini
amen'. Ihr folgt sofort die subjektive Namensnennung des
Auetors. Da diese Urkunde zugleich die erste ist, die 'Con-
radus notariug civitatis' unterzeichnet, glaube ich diese
Neuerung ihm zuschreiben zu dürfen. Die neue Formel er-
scheint von jetzt an in allen jenem Schreiber zuzuweisenden
Urkunden und wird von seinem Nachfolger Rudolf 1280
aufgenommen^. Auch die Grrussworte fallen nun weg. Zum
letzten Male finde ich sie in der ersten von Konrad (S^)
deutsch geschriebenen Urkunde von 1273, 13. Mai: 'Ich Mar-
quart des Baiers fun gruze alle die die difen brief lefen,
horent oder fehent in got vnde tvn kvnt an diefem brieve
offenliche*. Gleich die nächste uns erhaltene Augsburgische
Urkunde in deutscher Sprache zeigt nur noch die nun feste
Form der Einleitung 'In nomine domini amen. Ich N. N.
tvn chunt allen den die disen brief laesent, hoerent oder
iaehent', die bald durch adverbielle Zusätze wie 'offenlichen'
eine Erweiterung erfährt. Eine merkwürdige Einheitlichkeit
zeigen alle klerikalen Urkunden gegenüber dieser Formel
der städtischen Urkunden; diese haben nur: 'lesent, hoerent
oder fehent' jene dagegen ausnahmlos: 'fehent, lesent vnd
horent'*, und es ist bezeichnend, dass SgS als er eine Ur-
1 Urkb. I, S. 37. « Urkb. I, S. 62.
' Als Belege können noch dienen: 1289, 29. Harz: Spital an das
Siechenhaus von St. Servatius : 'fehent, lefent vnd horent' (A) (Schreiber
des Spitals). 1309, 11. Nov. : St. Margareta an das Spital : *fehent, lefent
oder hoerent lesen' (A). * Ss =» Stadtsohreiber Rudolf (1280—1803).
36 Normen und Bestandteile. 281
kande des Klosters Oberschönfeld an das Spital im März
1286 (A) schreibt, entgegen seiner Gewohnheit die klerikale
Formel verwendet. Einen wie grossen Wert man auf die
Peststellung solcher Formeln legte, zeigt sich darin, dass
der Stadtschreiber von 1346 — 1368, Nicolaus Hagen (S^,),
in einer von seinem Gehülfen vorgenommenen Abschrift^
des Zollvertrages von 1282 zwischen Bischof und Stadt das
ansehent oder hoerent lesen', das dem Abschreiber als die
Formel seiner Zeit geläufig war, verbessert in die dem Jahre
1282 angehörende Formel des Originals 'lefent, hoerent oder
sehent', obwohl er sich an andern orthographischen Versehen
des Abschreibers nicht stösst noch sie einer Verbesserung
für wert erachtet. In dem ersten Jahrzehnt des 14. Jh.
nimmt die Formel ^efent, hoerent oder fehent' die Gestalt
^anfehent oder hoerent lefen' an, wohl nach dem Muster der
fürstlichen Urkunden, z. B. 1292, 8. Febr.: ^Wir Ludowich
. . . von Bayern. . . . fehent oder hoerent lefen'; 1304,
19. März : König Albrecht an die Stadt '. . . ansehent oder
hoerent lesen'. 1301, 8. Nov. hat eine Urkunde des Spitals:
^lefen oder hoerent lefen'. Zuweilen kehrt die ältere Formel
noch wieder^; 1315, 3. Juli: Rat 'lefent, hoerent oder fehent';
1318, 22. Nov.: Bürger *lefent, hoerent oder fehent'. Nach
1320 lebt sie nur noch in klösterlichen Schriftstücken: 1327,
3, Mai: St. Stephan *lefent, hoerent oder fehent'. Von 1351
-an fallt die Formel ganz weg.
Einem ähnlichen Wechsel unterliegt die andere Formel
des Einleitungspassus der Urkunden : *Ich N. N. . . . tun kunt'.
Diese Form erhält sich bis ins 14. Jh. hinein durchaus im
Gebrauch, wird aber häufig seit dem 4. Jahrzehnt mit der
Form 'vergib vnd tun kunt' vertauscht. Diese Gestalt ge-
hörte von jeher schon im 13. Jh. dem fürstlichen Kanzlei-
gebrauch, namentlich in Bayern, an, sie erscheint in einer
städtischen Urkunde von 1313, 3. Mai zum ersten Mal als
1 Missivbuch der Stadt Augsburg: N. 209 (1364?).
2 Das zeitweilige Wiedererscheinen wird wohl eine Folge des Vor-
lagen- und Eormularwesens sein.
19*
£89 Zweiter Afaeohnitt. SS
Hth kuüt vnd rergih' (Schreiber ist S,). Von 1328 an findet
die neue Gestalt allgemein in den Augsburger Kanzleien
liingsmg.
Als Kriterium der Beweiskraft der Urkunde drängt sich
nun seit dem Ausgang des 13. Jh. auch die Besieglungsformel
im Kontext hervor. Die Anh&ngung des oder der Siegel
wird nun ausdrücklich hervorgehoben, häufig mit dem Zusatz^
dass diese Bekräftigung besonders erbeten ist^.
Noch verdient ein wichtiger Teil der Urkimde eine
Betrachtung ; es ist die Schlussformel mit dem Datum. Darin
treten zwei Formen auf, bald jede für sich, bald beide zu-
sammen. Die eine Passung ist 'Hec acta sunt', die andere
'Datum', verbunden 'Actum et datum'. Die erste ist die
älteste und wird bis in die sechsziger Jahre ausschliesslich ge-
braucht. Erst 1268^ erscheint einmal in einer Bischofsurkunde
das 'Datum*. Schon von 1269* an jedoch war in Bischofs-
urkunden die Fassung 'Actum et datum' üblich geworden»
Vom 17. Aug. 1272 an nimmt sie auch die städtische Kanzlei
auf, wohl auch als eine Neuerung jenes Konrad (S^), nach-
dem dieser im Aug. 1268 nachweislich zum letzten Male 'Acta
sunt hec' gebraucht hatte. Die Formel 'Actum et datum^
ist es auch, die dann, ins Deutsche übertragen, in der ersten
Zeit der deutschen Urkunden sich behauptete mit dem Wort-
laut : 'Do daz gefchah vnde dirre brief geben wart' oder : 'Do
daz gefchah vnde euch dirre brief gefchriben wart'. 1280
heisst es eiomal imter dem Stadtschreiber Budolf nur: 'Do
daz gefchah' ^ und 1283 erscheint am 29. März dieselbe
Fassung. Bald wird diese häufiger und läuft parallel mit
den Formeln der lateinischen Urkunden des Bischofs 'Datum\
' Einmal fehlt auch in einem Instrument Konrads (Si) die j&v
wähnung des Siegels. Das in der That aber vorhandene Stadtsiegel lässt
an der Originalität der Urkunde auch im diplomatiachen Sinne nicht
zweifeln.
a 1268, 26. April (ürkb. I, a 86).
» 1259, 1. Dez, (ib. S. 19).
* ib. S. 76.
37 Normen und Beitandteile. 283
seltener ^Actum et datum'. Nachdem noch einmal eine Ur-
kunde Langemantels vom 20, Jan. 1888 die Formel 'der brif
wart geben' getragen hat, erscheint später nur noch ^Do daz
geschach'. Erst der yielfache Vorgang der fürstlichen Kanz-
leien und obrigkeitlichen Orte yerhalf dem 'Der brief ift geben'
vom 3. Juli 1315 an eum endgültigen Siege über die andere
Passung.
Darf man nun in diesen so häufig und scheinbar geradezu
willkürlich wechselnden Formen eine bestimmte Bedeutung
für das Beurkundungsrerfahren sehen? Oder sind sie das,
was sie nach dem Schicksal aller solcher Formeln sein
können, nämlich die Überbleibsel längst überlebter Ausdrucks-
formen von Handlungen, die einstmals wirkliche Handlungen
waren, aber im 13. Jh. jedes Leben verloren hatten, ja kaum
noch verstanden werden konnten? Ich schUesse mich der
Ajisicht an, dass in jener Doppelform 'Actum et Datum' in
der That zwei getrennte Handlungen liegen, von denen die
erste eine Yoraufzeichnung des Willens des Auetors unter
Zeugen ist» die zweite auf die wirkliche traditio der Urkunde
weist, die oft zu anderer Zeit erfolgte. Dagegen glaube ich,
dass nicht in jedem Falle eine solche Yoraufzeichnung zu
einem vollständig ausgeführten Konzept erweitert wurde,
vielmehr wird die Yoraufzeichnung, eine blosse Skizze, gar
nicht immer bei der gleichen Gelegenheit wie die Abfassung
des Instrumentes und auch nicht von dem ausfertigenden
Schreiber vorgenommen, sondern in den meisten späteren
Fällen von der die Beurkundung heischenden Partei mit-
gebracht worden sein. Zu diesem Schluss veranlasst mich
die Beobachtung, dass die in solchen Notizen wohl fast allein
vertretenen Eigennamen oder auch die in das Bechtsgeschäft
eingeschlossenen Objekte in der Urkunde selbst in einer
Form und Orthographie erscheinen, die sich mit der sonstigen
Schreibweise des Schriftstückes nicht zu vertragen scheint.
Der Schreiber hat dann die Yomotizen diplomatisch treu
benutzt. Wenn aber die um Beurkundung bittende Partei
Aufzeichnungen im voraus gemacht hat^ so schUessen wir
284 Zweiter Abschnitt. 38
weiter, dass das Kechtsgeschäft schon abgeschlossen ist; also
bezeichnet ^Actum' oder deutsch 'do daz geschach' einen
thatsächlichen Vorgang, der seinen Abschluss durch die
schriftliche Beurkundung findet^. Die Niederschriften der
von mir eingesehenen handschriftlichen Augsburger Quellen
weisen eine Trennung des Geschäftsabschlusses von der Da-
tierung nicht auf, abgesehen von einem Falle, wo die Jahres-
und Tageszahl später hinzugefügt wurde. Die Schriftstücke
sind in einem Zuge angefertigt ; einmal nur hört ein Schreiber
in einer Urkunde von 1338 in der siebenten Zeile auf und
lässt den Best von einem andern schreiben.
Die Datierung ist durch Stammesgesetze sowohl als
durch wiederholte Dekrete der deutschen Kaiser für die
deutsche Urkunde vorgeschrieben*. Die Augsburgischen Ur-
kunden sind alle datiert, wenn auch vereinzelt die Angaben
der Vollständigkeit ermangeln. Über die Stellung, die man
der Datierung in den Urkunden anweisen sollte, fehlen Be-
stimmungen. Sie ist jedoch bei den aus den Augsburger
Schreiborten hervorgegangenen Instrumenten einheitlich am
Schlüsse des Textes. Nur am 12. April 1262 bringt der
Schreiber einer Urkunde des Bischofs Hartmann das Datum
am Anfang des Aktes und verweist am Schlüsse darauf:
*anno et die praenotatis'. Die notarii publici erst lieben es^
das Datum voranzustellend
Die Datierungsformel besteht gewöhnlich aus Zeit- und
Ortsangabe. Letztere fehlt regelmässig in den innerhalb der
Stadt und für Angehörige des Augsburger Distrikts ange-
fertigten Schriftstücken. Die Zeitangabe hat im Laufe der
Jahrhunderte ihre Form gewechselt. Zuerst und am längsten
bediente man sich der Monatsdatierung, der römischen aus-
schlieslich die städtischen Schreiber in den lateinischen tJr-
* Vgl. Bresslau S. 846.
« Vgl. Bresslau S. 819 f.
• Vgl. die Drucke in Hon. Boica XXXIII von 1290 an und im
Ürkb. Bresslau (S. 821) erklärt dieses Verfahren für eine Nachahmung
des Verfahrens der italienischen Notare.
39 Normen und Bestandteile. 286
künden« Von dieser Datierung scheint bis zur Mitte des
13. Jh. 'in indictione' unzertrennlich gewesen zu sein. Nur
selten fehlt dieser Zusatz. Stadtschreiber Konrad (S^) ver-
wirft ihn, und nur bischöfliche Urkunden führen ihn noch
hie und da. Mit Eücksicht darauf, dass die Yom Stadt-
schreiber ausgefertigten Urkunden des Bischofs- dieser Art
der Datierung ermangeln, kann die Anwesenheit der indictio
somit als ein Charakteristikum für die der bischöflichen
Kanzlei entstammenden Diplome gelten. Die kaiserlichen
Urkundenschreiber bleiben noch lange in der alten Gewohnheit,
wohl bis zum Ausgang des 13. Jh. Die Einführung der
deutschen Sprache bringt auch hier eine Wandlung hervor;
man pflegt nunmehr nach den Tagen, beweglichen und un*
beweglichen Festtagen, zu datieren ; die Tage selbst erscheinen
mit der heimischen Benennung. Von der sogenannten bolog-
nesischen Datierung ist nur ein Beispiel vorhanden in einer
Urkunde des Bischofs von 1249 ^ ; es bezeugt, dass diese Art
der Datierung an verschiedenen Orten Deutschlands schon
in der Mitte des 13. Jh. bekannt, wenn auch nicht oft ver-
wendet war.
Für die Jahresdatierung benutzen alle Augsburger Kanz-
leien vor dem Beginn der deutsch geschriebenen Urkunden
nur die einfache Jahresangabe 'anno . . ', seltener mit der
genaueren Bestimmung 'anno iucamationis dominice', die für
die ganze spätere Periode, d. h. von der zweiten Hälfte des
13. Jh. ab, B.egel wird, aber schon vorher, auch wo sie
nicht zum Ausdruck gebracht wurde, massgebend war. Dieses
'annus iucamationis dominice', verdeutscht; 'jar . • . nach
Christes geburte' zählt in Augsburg vom 25. Dez. ab. Ich
kenne keine Abweichung. Für die Judengemeinde ist diese
Bechnung gleichfalls Brauch geworden.
^ 1249, 1. Juni: Bischof Hartmann bestätigt eine Schenkung an
das Hospital zum hl. Geist (Stadtarchiv) ' . . . Acta sunt in Castro nostro
Mergatowe anno domini millesimo COXLVHII, intrante mense iunio,
indictione sexta. Testes sunt: . . . Haertwicus notarius noster* (sc.
episcopi). 1251, 9. Mai: Bischof Hartmann . . . hat nicht bolognesische
Datierung: 'Acta sunt anno domini MOGLI Vll idus maii.'
286 Zweiter Abiclmitt 40
Geschiieben sind die AogslNirger Urinmdeny die mir
handschriftlich Torgelegen haben, samtlich auf Pergament.
Pergament wurde auch als Stoff für die städtischen Bechts-
bücher (Stadtbnch, Achtbaeh, Bnrgerbach) benutzt. Nnr das
Missivbiich ist von Papier hergestellt Seine Anlage fallt
nicht vor die Amtszeit Nikolaus Hagens (S^,), wahrscheinlich
in den Anfsing der sechziger Jahre. Eine handschriftliche
Beschreibung des Missirbnches durch den Stadtarchivar
Dr. Buff ist in den Codex vom eingeheftet Doch hat
wohl schon um 1320 ein Missiybuch bestand^i ; in den Bau-
meisterrechnungen nämlich werden häufig Ausgaben für
Papier erwähnt Für die Schreibutensilien hatte laut Stadt-
schreiberordnung Ton 1351 (?) der Stadtschreiber selbst zu
sorgen.
Ich füge an dieser Stelle endlich^ noch einige Bemer-
kungen über die Führung der städtischen Bechtsbücher Augs-
burgs und über ihren Charakter beL Für das Stadtbuch sei
auf die Einleitung der Ausgabe Chr. Meyers verwiesen.
Das Achtbuch wurde 1346 durch das Gresetz Kaiser Ludwigs
zum Beichsachtbuch. Seit 1349 werden die Achterklärungen
häufig in die feierlichen Formen gekleidet: ^Anno ... an
dem • . . habent die Batgeben der Stat ze Auspurg . . .' oder
'Do man zalt . . . habend die Burger gemainclich Arm vnd
Bich mit dem Clainen vnd grozzen Bat . . . verboten'. Die
Yoranstellung des vollen Datums, Jahr und Tag, vor jeden
Eintrag führt Nikolaus Hagen (S^,) 1347 ein (Achtbuch
61a, I); zuweilen' sind einzelne Eintragungen nicht mit
einem Male fertiggestellt worden.
E:aiizleien xmd Schreiber in Augsburg.
Die in der Überschrift getroffene Unterscheidung zwischen
'Bjinzlei' und 'Schreiber' bedarf einer Bechtfertigung.
Schreiber, Berufsschreiber im einfachsten Sinne des Wortes, hat
> Vgl. 0. S. 9 f.
«z. B.: 30 b, I, 1876.
4:1 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 387
es während unserer Zeit in Augsburg viele gegeben. Obenan
stehen diejenigen, welche den yerschiedenen Schreibbedürihissen
der städtischen Verwaltung nachzukommen hatten, und deren
mehrere zu gleicher Zeit fungierten. In grösserem Massstabe
hat der Bischof und unter seiner Oberleitung das Domkapitel
Schreiber beschäftigt, im Anschluss besonders an das letztere
werden wir auch Schreiber des Hofgerichts (judices curiae)
kennen lernen. Urkunden sind ferner bestimmt und mit ge-
wissem Typus behaftet aus den zahlreichen Klöstern Augsburgs
hervorgegangen, folgüch hielten sich in ihren Mauern mit
dem Schreiberamt betraute Personen auf. Endlich ist es ge-
wiss, dass nicht wenige Augsburger Privatleute über ein
Schreiberpersonal verfügt haben. — Nicht alle diese auf-
gezählten Funktionäre oder, wenn wir wollen, nicht alle diese
Schreiborte dürfen die Bezeichnung ^Kanzlei' beanspruchen.
Es hängt die Berechtigung, eine Schreibstube als „Kanzlei^
zu bezeichnen, nicht davon ab, in welchem Umfange das
Personal derselben vertreten ist, auch nicht davon, dass das-
selbe öfter oder überhaupt jemals in einer Situation uns be-
kannt wird, welche ihm eine gewisse Bedeutung, sei es nur
für die betreffende Angelegenheit, sei es für zeitlich, örtlich
und gegenständlich ausgedehnte Thätigkeitsgebiete, verleiht;
ich nenne also nicht 'Kaozlei'' etwa die Schreibstube eines
augsburger Patriziers, der durch seine ausgebreitete Handels-
thätigkeit, auch wohl infolge einer gewissen handelspolitischen
Stellimg in die Lage gekommen ist, sich eine oder mehrere
Schreibkräfte für seine Geschäftsbedürfnisse dienstbar zu
machen; es könnten derartige Funktionäre höchstens die Be-
zeichnung ^Handelsschreiber' beanspruchen. Aus ähnlichen
Gründen kann ich einer weiteren Kategorie von Schreibern,
denen ich im Zusammenhang ihre Stelle anweisen werde,
nicht mehr als die für sie überlieferte Benennung ^^Hofschreiber*
zuerkennen. Alle diese letztgenannten Leute dienen mehr oder
weniger nur Augenblicksbedürfnissen, wenn auch in vielen Fällen
ein solcher Bediensteter durch Geschicklichkeit und Treue im
Dienst seine Stellung zu einer dauernden machen konnte.
288 Zweiter Abschnitt. 42
So wie ich den Begriff *^Kanzlei' gefasst wissen will,
müssen vornehmlich zwei Bedingungen zugleich erfüllt werden:
1) Der Schreibort muss die Befugnis haben, selbständig
Bechtsgeschäfte vorzunehmen, sei es für sein eigenes Terri-
torium, sei es für Andere, welche seine Dienste heischen,
d. h. seine Glieder müssen als öffentliche Beamte gelten dürfen.
2) Die Beamten müssen in einer gewissen Zahl und mit einer
gewissen Beständigkeit erscheinen. Ich sehe daher in erster
Linie in der Schreibstube der Stadtverwaltung eine Kanzlei,
die ich vorläufig mit ^^städtische Kanzlei^ bezeichnen will;
neben ihr fungiert in gleicher Stellung die bischöfliche Kanzlei,
welche nach der Gewohnheit der kirchlichen Verwaltungskörper
des Mittelalters eins ist mit der des Domkapitels^. Alle
andern Ausgangspunkte von Urkunden sind nur Schreibstuben ;
häufig sind diese nicht einmal der Schauplatz des Beurkundungs-
aktes, sondern der Funktionär schreibt an einem andern, zu-
ständigen, d. h. öffentiichen Orte das Instrument.
Ich wende mich nun der Einzeldarstellung des augsburger
Schreibwesens zu. Wenn uns die Überlieferung mit Nach-
richten über eine statutenmässige Organisation derselben in
seinen verschiedenen Schreibherden im Stich lässt, so bildet
das zugängliche Quellenmaterial, wie es mir handschriftlich
und in Drucken vorgelegen hat, , eine ausgiebige Fundgrube
zur Feststellung der Personen und gewisser äusserer Kenn-
zeichen derselben. Wenn ich trotzdem zuweilen in die Zwangs-
lage komme, zur Aufklärung dieser oder jener Erscheinung
Schlüsse aus Situationen zu ziehen, in denen uns die einzelnen
Personen und ihre Thätigkeitsplätze bekannt werden, oder nicht
weniger oft Analogieschlüsse zu Hülfe zu nehmen, so sollte
alles dies dazu beitragen, ein möglichst genaues Bild der
^ vgl. Posse: Lehre von den Privaturkunden (Leipzig 1887).
Bischof, Domkapitel und Curia sind eins, d. h. sie versorgen sich gegen-
seitig oder besser, das Schreiberpersonal aller drei rekrutiert sich aus
dem Domkapitel: So ist 1349 *Nos Judices curiae . . .' und 1349 'Wir
Bischoff . . / von einer Hand geschrieben, und dieselbe ist die S^?
ähnelnde Hand des Domschreibers y. 1347. Freitag nach 4. Januar (A).
43 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 289
Verhältnisse und der Zeit zu geben und doch der Auffassung
des Lesers genug Spielraum zu lassen. Darnach stellte sich
das Qesamtbild meiner Ermittlungen etwa folgendermassen:
Wie lange schon vor dem Auftauchen einigermassen
sicherer Nachrichten eine städtische Kanzlei bestanden hat,
liegt ausserhalb jeder Berechnung. Die ersten Lebenszeichen
einer solchen setzen mit dem zweiten Drittel des 13. Jh. ein,
und zwar als Namen und Titel unter den Zeugenunterschriften.
Als älteste Bezeichnung für das Amt muss darnach ^cancellarius^
gelten; ein mit solchem Titel belegter Schreiber ist sicher
dann Stadtschreiber, wenn er in Verfügungsurkunden des
Bates der Stadt nachzuweisen ist und zugleich als ^civis
Augustensis* den Zeugenreihen sich einfügt. ^ Von dem Jahre
1268 an (1268 8. Aug. *^Conradus notarius civitatis.' ür-
kundenbuch I, 37) verschwindet die Bezeichnung ,,cancellarius^
vollständig und macht der nun in allen lateinisch geschriebenen
Urkunden gültigen Titulatur *^notarius civitatis* Platz, welche
in den deutsch abgefassten Schriftstücken als ^der ftet fchriber'
verdeutscht wird. Eine Bangabstufung dieser Beamteu, kennt-
lich durch die Bezeichnung ^protonotarius/ = *^oberster
Schreiber* lässt sich für unsere Zeit nicht erweisen, und ist, wie
spätere Ausführungen darthun werden, zweifellos nicht vorhanden
gewesen. Der Platz, den der Schreiber unter den Zeugen sich
geben darf, ist gesetzlich nicht festgesetzt ; die Etikette über-
liess es ihm in den Jahren vor 1273 wohl, sich unter den
Laienzeugen einen Platz anzuweisen; seinerseits ist das Be-
mühen nicht zu verkennen, unmittelbar hinter den Bats-
herren der Stadt zu figurieren. Erst mit dem Jahre 1277*,
sicherlich nach 1281 wird der Brauch fest, dass der Stadt-
schreiber die Beihe der Zeugen, soweit sie namentlich auf-
geführt sind, schliesst^.
» z. B. 1265 März. (A). (ürkb. I, 30).
* d. h. 1277, 10. Mai kann ich den Stadtschreiber namentlich zum
erstenmale als letzten der Zeugen konstatieren : vgl. jedoch 1281 23. Juni
(ürkb. I, 66).
' 1333 Mitwoch vor St. Afra, ist unter den Zeugen, zwischen den
Bürgern Ulrich der Stetschriber genannt. Es ist jedoch zweifelhaft, ob
390 Zweiter Abschmit. 44
Es erhebt sich nun weiter die Frage ; unter welchen Be-
dingungen konnten die Schreiber damals zu dem Posten ge-
langen, und unter welchen Bedingungen bekleideten sie ihn?
Für den ersten Punkt käme zunächst die Herkunft der
Stadtschreiber in Betracht, unterstand dieselbe festen Vor-
schriften? Vorhanden sind solche nicht, doch ist man
, sicherlich zu keiner Zeit gern von der Grewohnheit abgewichen,
sich diese Beamten innerhalb der Stadt auszusuchen. Anders
wenigstens kann ich es nicht deuten, dass zwar alle Stadt-
schreiber, wenn sie namentlich in den Urkunden vorkommen,
nur als cives Augustenses oder ^bui^er von Auspurch' er-
scheinen, dass jedoch das Bürgerbuch mit Ausnahme eines
oder zweier Fälle ^ nie ihrer Aufnahme unter die Bürger Er-
wähnung thut. Sie können sämtlich von der Zeit an, wo das
Bürgerbuch regelmässig geführt wird, im 14. Jh. nur Augs-
burger Kinder gewesen sein oder, bevor sie ihren Posten an-
traten, schon die Berechtigung, Bürger zu heissen, besessen
haben. Für das Amt jedenfalls konnte ersterer Umstand
nur ein Vorzug sein. — Wie stand es weiter um die Fach-
bildung der Kanzleibeamten und um ihre bürgerliche Stellung?
Hier verlässt uns die Überlieferung vollständig. Wir erfahren
weder von einem Examen, das der Schreiber vor seiner An-
stellung ablegen musste, noch von irgend einem Nachweis
ihrer Qualifikation, noch auch lässt uns eine Nachricht von
der gesellschaftlichen Stellung, welche der Schreiber einnahm,
oder von der Stellung seiner Familie einen Schluss auf seine
geistige Bildung ziehen. Höchstens wäre zu bemerken, dass
z. B. die Familie des Stadtschreibers Ulrich Biederer (13B9
derselbe der zur Zeit amtierende Schreiber ist. Ist er identisch mit
dem uns aus den 20ger Jahren (— 1331?) bekannten Stadtschreiber
Ubrich, so ist sein amtlicher Charakter an dieser Steile sehr unsicher.
Die Hand der Urkunde ist jedenfalls die das ganze Jahr 1382 hindurch
erscheinende Hand, d. h. nicht Ulrichs Hand S».
* 1303 Conrad Ungelter von Landsberg wird Bürger. (1321 *Küdolf
notarius von Koebach (Roerbach?) subpalatinata' wird Bürger.) 1343
*feria quartapost . . . Vlricus dictus Riedrer civis.* «* Ulrich der Riederer,
Stadtschreiber? 1343 war Ulrich schon Notai\
46 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. S91
bis 1345, 8^5) fast za gleicher Zeit einen Bürgermeister^
stellte, und dass um 1342 auch ein ^Chünrat der Riederer^
einer der beiden Baumeister war. Auch Nicolaus Hagen •
gehört einer Tomehmen Sippe an: Achtbuch 1349 8^, 146
I. 2. 1349 ist ein Nyclaus der Hagen als Vetter Ulrichs
des jungen Hofmairs, Fritz des Apothekers, Johans desLintfrids,
Peter, Fritz, Johans der Biederer bezeichnet ; Nicolaus Hagen
hat die Eintragung selbst gemacht. In einem Falle finde
ich den Stadtschreiber Heinrich 1317 (Sg) unter den Schieds-
richtern vor in der Streitsache Herrmanns von Pfersee mit
der Stadt. (Urkb, I, 1317.) Bezeichnend ist auch, dass, frei-
lich in viel späterer Zeit, ein Stadtschreiber von Augsburg
Heinrich Erlbach 1460 seiner einflussreichen Stellung einen
Kreis vornehmer Protektoren verdankte, welche ihn nach seiner
Entlassung nicht fallen liessen. — Materiell ist die Stellung
der Stadtschreiber eine durchaus günstige zu nennen, wie sich
noch später durch Daten erweisen lässt ; Ulrich ist einmal in
der Lage, sich ein Haus kaufen zu können, die Stadt gewährt
ihm dazu einen Zuschuss von 6 Pfund Pfennige. (Baumeister*
rechnungen v. 1322 29. Aug. (Zs. d. bist. Ver. für Schwaben
lind Neuburg V, S. 56). Von Stadtschreiber Rudolf wissen
* 1342: Bertholt der Biedrer mit Bertolt dem Raem Stadtpfleger.
1349 (A.) Chunrad der Minner und Berthold der Biederer sind Stadt-
pfleger. Berchtold der Biederer ist 1344 unter den Familiengliedem der
Sippe Laugemantel-Biederer-Dachs-Hoffmaier genannt in einer Eintragung
des Achtbuches 1844 9a I. als Kläger gegen die Mörder Haintzen Liut-
frits. Am gleichen Orte bekennt sich Ulrich der Biederer Statfchriber ze
Auspurch als Neffe des Erschlagenen. Die genannten Zweige der Sippe
sind die einflussreichsten Häuser der Beichsstadt. Der Name Biederer
ist schon vor dieser Zeit nicht unbekannt.
' Der Name Hagen ist im Achtbuch mehrmals vertreten; seine
Träger sind: Achtbuch 75a I. Si?« 1356 ^fritz der Zimmermann genant
der Hagen, Hainrich Hagen der fchiister sin Bräder.' (Achtbuch 77 a II.)
1358 'Chdntz der Hagen des Speten knecht.' 1374 wird ein Canrat Hagen
seiner Herkunft nach in die Stadt Ulm verwiesen: 'Ghunrat Hagen von
Ulme.' £r steht an diesem Orte noch in Verbindung mit Ulm: *von
Everr Leut Bet wegen vä ouoh von den von Ulm Bet wegen . . . fin
Burgen.'
292 Zweiter Abschnitt. 46
wir, dass er von 1275 an ein Lehen von 2 Höfen und 4 Hof-
stätten in Pintzwangen besass ; da er sie als Lehen in seiner
Stellung als Notarius des Herzogs von Kämthen erhalten
hatte, 80 ist uns sein Ansehen um so mehr verbürgt.
Wenn uns die Nachrichten über die vorangegangenen
Punkte sogut wie gar keinen festen Anhalt geben, so erhalten
wir um so mehr Aufschluss über die Amtsthätigkeit des Stadt-
schreibers und über die Bedingungen, unter denen er arbeitete.
Wir besitzen nämlich etwa aus dem Jahre 1362^ eine Stadt-
schreiberordnung, deren Verfügungen für die frühere Zeit im
Einzelnen durch die Baumeisterrechnungen der Jahre 1320
bis 1331 als bestätigt erscheinen. Damach ist der Stadt-
schreiber^ ein vereidigter Beamter fUnd die vorgefchriben
Sache alle fol er fwem ze den haiigen ainen gelerten aid ze
halten vnd staete ze haben vnd dawider niht ze tun'); seine
Thätigkeit teilt sich in eine streng amtliche im Dienste der
Stadt und eine private. In der ersten Funktion schreibt er
die Steuerrechnungen * der Stadt und macht die Eintragungen
über die Geächteten und Stadtverwiesenen in das* Achtbuch
und in das Stadtbuch und ^alle die fache die die stat ze
* Stadtbuch fol. 156 b findet sich der Passus geschrieben, von der
Hand Si? (Nicolaus Hagen) und darnach ein Zusatz von derselben Hand
mit dem Datum : Actum anno domini 1363. Die Gestalt der Schriffczüge
des Eintrags versetzt diesen, d. h. den ersten, undatierten, noch vor das
Jahr 1354. Indem nämlich von Hagens (Si,) Handschrift 3 Erscheinungs-
formen unterschieden werden können (Meyer bezeichnet dieselben als
3 verschiedene Hände VIII, IX, X), hat der Eintrag der Stadtschreiber-
ordnung die Schriftzüge der Form VIII, 1354 aber schreibt Hagen erst
deutlich mit Form IX.
' Der Text spricht eingangs im Zusammenhang des "Wortlautes
von *ainem stetschriber* und späterhin von 'dem stetschriber'. Es ist
zweifellos, dass die erste Ausdrucksweise keinesfalls auf die Existenz von
mehr als einem Stadtschreiber schliessen lässt.
' vgl. Baumeisterreohnungen a. o. V, S. 1. S. 103: item notario
Ilß pro scribendo censu. Jedoch durfte auch der Gehülfe des Steuer-
meisters eintragen, S. 68: item Scolari Bafenspurgerii pro inscriptione
thelonii mercatorum V ß. In der Regel aber empfängt der Stadtschreiber
die Voraufzeichnungen aus der Hand des Steuerschreibers (?) und trägt
sie selbst in die Steuerbücher ein.
j
47 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 293
fcbaffen hat, ez si mit briefen oder mit andern Sachen'. Zu
den letzteren gehören auch die BatsprotokoUe ; dieselben
werden Yom Stadtschreiber angefertigt worden sein, da seine
Gegenwart in dem Gericht und in dem kleinen S.at erwähnt
wird. Als Funktion dabei wird allerdings nur das Umfragen
ausdrücklich angegeben; dagegen wird er yon den Wahl-
yerhandlungen bei der Neuwahl desBates gänzlich ausgeschlossen,
seine Thätigkeit hierbei beschränkt sich auf das Anschreiben
der Gewählten an die Thür. ^ Neben dieser Thätigkeit im Inter-
esse der Stadtverwaltung stellt der Stadtschreiber seine Feder
in den Dienst der Bürger und schreibt für sie gegen besondere
Bezahlung ^ Sendbriefe, Handyesten und Leibdingsbriefe. Alle
diese Schriftstücke ist er gehalten nur auf Pergament, nicht
auf Papier zu schreiben ; und dafür muss er allein aufkommen
{*^er sol sin selbs pirmit vnd timpten haben"*). Desgleichen
soll er sich einen Gehülfen (schüler) halten und zwar auch
auf eigene Kosten. Derselbe hat einen fest fixierten Anteil
an den Privateinnahmen seines Maisters. Ob er auch Amts-
nachfolger desselben wurde, darüber verlautet nichts, und ich
kann für meine Ermittlungen darüber aus anderen Quellen
vorläufig nur auf spätere Ausführungen verweisen. — Zu
seiner Ausstattung erhält der Stadtschreiber ausser der statuten-
mässig fixierten Besoldung öfter Zulagen : ^^concessimus notario'
in den Baumeisterrechnungen für Instrumente, Eintragungen
u. a. Von Zeit zu Zeit giebt ihm die Stadt ein Kleid, des-
gleichen seinem Gehülfen. Für die Angehörigen des städtischen
Notars übernimmt die Stadt einmal die Sorge: Baumeister-
rechnungen a. 0. V, S. 30: 1321. 16. März: ^Item dicte Geburrin
III. lib. de pueris notarii occisi.' Ein andermal: S. 159:
1329. 30 Juli: Item cives propinaverunt eorum notario quum
filius suus induit habitum predicatorum II. lib.'
Nach dem vorangegangenen dürfte es für unsere Aufgabe
* Baumeisterreohnungen a. o. V, S. 28: 1. Febr.: Item Notario
civitatis pro inscriptione novi consilii. II ß.
* Yom Bat erhält er für seine, diesem und der Stadt geleisteten
Dienste 26 Pfund Pfennig u. s. w. vgl. Stadtbuch S. 261.
294
Zweiter Abschnitt.
48
Ton grosser Wichtigkeit sein, auch über die Personen der
Stadtsdireiber^ soweit sie den von mir gewählten Zeitabschnitt
ausfüllen, etwas zu hören. Dass die Namen von Stadtschreibern
erst mit dem zweiten Drittel des 13. Jhs. erscheinen, ist oben
vorangestellt worden. Ich erwähne dieselben hier nur, da sie
für unsere Zwecke eine grössere Wichtigkeit nicht besitzen.
1239. Heinricus Schogoare cancellarius (Urk. der Consules
vom Februar 1239.) Der Name folgt unmittelbar hinter be-
kannten Augsburger Namen : Ulricus Fundanus und Conradus
Barba. (Urkundenbuch I.), dazu: Mon. Boica XXXIII a
1246. 8. September: . • . Volricus Fundanus, Ovonradus
curialis cervus, Hainricus Schongovenfis . . . Oiues Auguftenfes.
1246. 29. Aug.: Wernherus cancellarius.
1253. Aug.: „ „ ... Cives
Auguftenfes (Copie anno 1264 (Mon. Boica
XXXIII, 80).
Urk. des Bischoffs, 1259.
j»
})
>7
1258,
1260.
Domkapitel an Bürger. 1263.
Bitter an Bürger. 1264.
Consules für Bürger.
Vogt und Consules.
1265.
1265.
1268.
1. Dec. Wernherus cancellarius
. . . cives nostri (sc. episcopi)
Augustenses (Urkundenb. I).
29. Dec. Wernhero Cancellario
. . . Ciuibus Augustensibus.
. . . dominus cancellarius.
23. Oct. Wernherus cancellarius.
(Urkundenbuch I).
25. Oct. Wernherus cancellarius.
. . . cives Augustenses.
Wernherus cancellarius.
97 JJ
Aug.: Conradus notarius civi-
tatis Augustensis. (A).
Von nun an bietet der mir vorliegende Quellenapparat
eine fortlaufende Reihe von Schreibern, deren Namen ich mit
wenigen Lücken bekannt geben kann:
Mit 1268 Aug. beginnt 1 Hand S^ (=1. Meyer Stadt-
^ dazwischen andere ELand Ss.
49 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 295
buch) == Conradus notarius civitatisy er ist Bürger der Stadt
(1272. 17. Aug. . . . Conradus notarius ciuitatis . . . Cives
Auguftenfes (A.) Er erscheint zum letztenmal:
1280. 20. Juli: Chvnrat der stet Schriber (A. H.)
1280. 13. Dec. Rudolf der ftet Schriber = S3 (=
III. Meyer ^). Er rerschwindet jedoch 1281 und. seine Hand-
schrift taucht erst 1283 29. März wieder auf. In der Zwischen-
zeit treffen wir auf einen zweiten Conrad: 1281. October:
^. . . (her Sebastian) Conrat der ftet Schribär ^ genannt.' Seine
Hand, die ich mit S^ bezeichne, da sie mit einiger Gewissheit
schon 1277 und 1280 zu entdecken ist, ähnelt sehr Hand S^ ^
Von 1283. 29. März an ist Rudolf Sg wieder ununter-
brochen Stadtschreiber. Wir werden uns mit ihm noch ein-
gehender zu beschäftigen haben ; hier möchte ich nur Folgendes
feststellen :
1) Sg ist zweifellos identisch mit einem Notarius Rudolfiis
des Herzogs Philipp von Kärnthen 1275. 1. Juli. Lucernae:
Ich führe das Nötigste aus der Urkunde an, durch welche
der Herzog seinen Notar mit Höfen in Pintzwanch belehnt.
Mon. Boica: XXXIII a; 122: 'Philippus . . . dux Ka-
rinthie dominus Carniole et Marchie . . . quod nos attendentes
fidem puram et deu ocionem finceram quam Rudolfus
Notarius noster ad perfonam noftram geffit et gerit
fideliter . . . et praestare poterit. Curias noftras fitas
in Pintzwanch videlicet Curiam, inqua residet . . . , cum
Quattuor areis in villa ad istam Curiam Curiam*. • . .
predicto Rudolfo Notario nostro, Iremgardi vxori sue, Rudolf
privigno suo et heredibus utriusque sexus filiiset filiabus des-
» 1280; 1283—1303: 83; andere Hände: S4, S5, Se.
« Mon. Boica: XXXIII, 1281.
• Wenn * Conrad' einen Familiennamen bedeutet, wie es nach der
oben angezogenen Stelle für Sa: '. . . her Sebastian Conrat' scheinen
möchte, so kann Sa der Sohn oder Verwandte des Si sein. Eine zweite
Urkunde der Mon. Boica XXXIII 1282 legt es jedoch nahe, *her Sebastian*
von * Conrat' zu trennen.
* also: 2 Höfe und 4 Hofstätten.
20
296 Zweiter Abschnitt. 5(X
cendentibus ab eisdem. contulimus tituli feodali Et ad maio-*
rem ipsis graciam exhibendam Curias et Areas üxori ßadolfi
Notarii ac heredibus fuis pro Centum Marcis argenti nomine
dotis siue dotalici Augustensis ponderis recto obligationi&
titulo obligamus/ — Wegen eines Lehensbesitzes (1289 in ^Bintz-
wanch"*, 1293 in 'Bintzwangen') kommt Stadtschreiber Rudolf
1289 29. Juni und 1293 20. Juli in Streit mit dem Mark-
grafen Heinrich von Burgau. Die erste Angelegenheit wird
zu Gunsten ^Rudolf des Schriber von Auspurch wegen sines-
gutes ze Pintzwauch, daz er lange braht hete rumechliche
. . .' schiedsrichterlich entschieden. Die zweite Urkunde ist
ein Lehensbrief Heinrich von Burgaus für ^Rudolf den Stadt-^
Schreiber zu Augsburg' über zwei Höfe und vier Hofstätten
zu ^Bintzwangen.' Dieser Brief ist in seiuen Hauptzügen
die Übersetzung des ersten (lateinisch) von 1276. Zum Schlusa
wird auch in dem Text von 1293, 'Jremgarten, Rudolfes Hovs-
frowen, Elisbeten, Adelhaite vnd Annen sinen toehtern Hundert
Marck Silbers ze rechter Haimstiwer* als Pfand gesetzt..
Die Gleichheit des Gegenstandes, der ausser Rudolf beteiligten
Personen nehmen jeden Zweifel an der Identität Rudolfs des
Stadtschreibers von Augsburg und dem Rudolfus Notarius.
des Herzogs von Kärnthen.
2) Rudolf ist augsburger Bürger, wie die Urkunde vott
1293 besagt: ^gen Rudolfen irem bürgere, der do irre ftet
Schriber was."*
3) Er scheint 1281 und 1282 auswärts gewesen zu sein.,
Steht damit in Zusammenhang, dass er in der Schiedsurkunde
von 1289 als zu des *^chuniges Rudolfes leuten"* zählend gegen*
über den beuten* des Markgrafen von Burgau genannt wird?
Sg scheint bis 30. Mai 1303 als Stadt Schreiber amtiert
zu haben, das Münchener allgem. Reichsarchiv bewahrt zwei
Urkunden auf, beide vom 30. Mai 1303, Oonfirmatio der Privi-
legien der Stadt von Bi8cho£f Degenhardt, die eine mit : \ . •
Cvnradus Notarius CSues Augustenses' (A. H. 13) die andere
mit: ^ . . Rudolfus Notarius Ciues Augustenses* den Text
schliessend. (A. R. f. 6. N. 3).
51 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 297
Der Nachfolger Rudolfs, der selbst noch bis 1304 Ur-
kunden schreibt,^ ist also noch am gleichen Tage Oonrat.
Er ist möglicherweise der 1303 zum Bürger aufgenommene:
Conrad Ungelter von Landsberg, Notariusr^Sg 1303 — 1304?
andere Hände: S^, S^. Geschrieben hat er städtische Ur-
kunden schon in den 90er^ Jahren des 13. Jhs., wohl als
Gehilfe Rudolfs, als Hand S^ (= IV. Meyer Stadtbuch).
Seine Thätigkeit ist eine sehr kurze und hat den Quellen
nach nicht das Jahr 1303 überschritten. Sein Nachfolger
kann:
Sg sein, dessen Handschrift zum erstenmal 1302 in
mehreren Urkunden begegnet. Er schreibt Urkunden ver-
schiedenen Gebietes bis Augang der 20ger Jahre, als Stadt-
schreiber bis 1314. Während dieses Zeitraums sind ausser
ihm verschiedene Hände thätig. Mit Bestimmtheit weise ich
der städtischen Kanzlei zu: S,, S^. Einmal ist in einer Ur-
kunde* des Kamerers von Wellenburch, gehörend zur
bischöflichen Familie, vom 12. Juni 1325, welche die Hand
S^ trägt, ein ^Chünrat von Gienggen der Schriber' genannt,
da ein Zusammenhang mit Gingen nicht in Betracht kommt,
so dürfte der Genannte als der Schreiber S^ der Urkunde
anzusprechen sein. Von 1315—1317 folgt Sg, (1315—1317
Sg, andere Hände: S^), in der Urkunde von 1317 als 'Heinrich
der ftet fchriber, burger ze Aufpurch' genannt. 1318 und
1319 (A) tritt wieder S^ auf, und zwar allein als Schreiber
der in diese Jahre fallenden, als städtische Urkunden figu-
rierenden Instrumente; (1320 — 1333? S^\ andere Hände:
^19f ^11? ^12? ^6V
' 1304. 2 Urkunden von Ss: davon eine: 1304. 24. Juli: Q-erichts*
brief (Vogt- und Stadtsiegel (A).
* Bürgerbach ad. a. 1808.
' 1292. 9. Oktober. 1295. 16. Juli. (Bat . . .) 1296. 23. Nov.
1296. 22. Juli. 1296. Vogts- (Gerichts-) brief. 1296. Leibgedingbrief.
1296. Brief an Spital. 1297. 2. Febr. . . . 1296 ist S5 allein in den
Quellen vertreten.
* A. St. Stephan, f. 2.
20»
298 Zweiter Abschnitt, 52
Von 1320—1331 (1 333 ?) ^ folgt S^, schon 1308 schreibend;
er ist der Ulrich der stet Schriber, den uns die Abschrift*
des Stadtbuchs (1324) und einige Urkunden* namentlich über-
liefern. Während seiner Amtszeit schreiben: S^^ S^^ S^g
und sehr häufig S^, jetzt aber überwiegend im Interesse des
Hochstifts.* Von 1332 (1333?) an tritt S^^ ununterbrochen
bis 1335 auf.»
1336 bis 1339 ist S^g Stadtschreiber; ob ihm der Name
Ulrich zukommt, den eine hinter seine Stadtschreiberthätigkeit
fallende Urkunde seiner Hand von 1340 4. October als Ulrich
^ 1333 mikten vor fant Affirentag. : \ . . Maister Vlricli der Stet-
Bchriber/ jedoch ist diese Urkunde eher von Sia geschrieben, der sowohl
1333 als schon das ganze Jahr 1332 hindurch ausschliesslich geschrieben
hat. 1331 kann ich zum letzten Male die Hand Ulrichs feststellen: 1331
5. Dec. 'Wir Ludewich von gotesgenaden ßoemscher Chayser' (Land-
friedensurkunde) von Sq geschrieben (vorher 1331. mitwoch vor sant
Katharinentak: 'Wir Ludwig . . . Kaiser zu Ulm gegeben/ S9). (Beide
Urkunden im Augsburger Stadtarchiv.)
* Copie das Stadtbuchs von Augsburg, vollendet 1324, über alle
bischöflichen Rechte, im Münchner allgem. Keichsarchiv. Am Schluss:
'. . . Ulricum nom. me hab. . . . mercedem posco.' Um diese Zeit lebte
'. . . Magister Ulricus, Civitatis Notarius.' (Burgerbuch ad. a. 1330. Stetten:
Gesch. d. St. A. S 97.)
* 1321. Samztag vor 7. März: . . . *Maister Vlrich der Stetschriber*
1329. 22. Februar. '. . . Maister vlrich der Statschriber.'
* 1320 an sant Georien abent: wird in der Zeugenreihe der von Se
geschriebenen Urkunde des Bischofs unmittelbar hinter den Chorherren
* Maister Walther vnser Schriber* genannt. Ich gestehe, dass die Ver-
hältnisse immer verwickelter werden.
» Die Urkunden: 1332 25. Februar 'Wir die Ratgeben . . .' (A.)
und 1333 mikten vor sant Affrentag (mit Ulrich der Stetschriber unter-
zeichnet) sind nicht sicher S12 angehörig. S12 war von 1328 an schon
Gehilfe Ulrichs und kann identisch sein mit dem Cunradus Scolaris no-
tarius, dem einem Eintrag in den Baumeisterrechnungen S. 187 zufolge,
1331. April die übliche tunica geschenkt wird, =« 1821 Conrad Michinger
Scolaris? (Baumeisterrechuungen S. 29) «: 1825. C. Scolaris meus?
(Baumeisterrechnungen S. 81). Dann wäre Conrat Michinger von 1321
bis 1331 Schreibergehilfe in Augsburg gewesen. Ein zweiter Gehilfe
Ulrichs ist 1327 Wernlin (Baumeisterrechnungen S. 107). Auch Ludovious
Scolaris? (Baumeisterrechnungen S. 115. 1327.)
63 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 299
der alt Schriber^ bietet, ist nicht bestimmt zu sagen. Für
die Abgrenzung seiner und seiner Nachfolger Amtsthätigkeit
legen wir am besten die Einträge des Achtbuchs zu Grunde.
Hier finde ich Fol. 48 a I. von der Hand 8^5 geschrieben
die Bemerkung: ^Ego magr. vlricus factus fui notarius
huius Ciuitatis et . . . Anno dom. MCCCXXXIX. III Idus
Septembr.* Am 11. September 1339^ also wurde Ulricus,
d. h. Ulrich Biederer ® nach der Handschrift, zum Stadtschreiber
ernannt. (1339 — 1345 Sjj, andere Hände: S^^ und S^,.)
Er schreibt im Achtbuch und in den Urkunden bis 1345.
(Achtbuch: Mittwoch nach 4. Oct., Urkunden: 31. Oct. (A).)
Noch während seiner Amtsthätigkeit erscheint die Hand
S^, (1346—1368 Si,. (1369? 1370?) andere Hände: S^^
S^g, S13), in Urkunden von 1345 (1. Febr. 1345 A. hl. Ur. 5).
Von 1346 an können wir ihn Stadtschreiber nennen : Achtbuch
56a II und IIb I, 1 : 'Anno d. MXL fexto feria Quinta ante
palmarum Ego Nycolaus dictus Hagen receptus fai in Notarium
Ciuitatis Augustensis.^ Burgerbuch ad. a. 1346 : 'Item anno
d. MCCCXL fexto feria Cuinta .ante diem palmarum Ego
Magr. Nycolaus dictus Hagen affumptus fui in Notarium
Ciuitatis Aug. et facti funt eines infrascripti/ von der Hand
Sj,. Seine Hand reicht in verschiedenen Abstufungen ihrer
Züge (nach Meyer: Stadtbuch: VIII, IX, X.) bis 1368 in
den Urkunden, im Achtbuch aber findet sich ganz isoliert
unter Einträgen der Hand S^^ ein Eintrag von S^, * für das
* Im Gegensatz zu dem zur Zeit amtierenden Ulrich der Biederer Siä ?
' Der letzte Eintrag von Sis geschieht am 22. Juni 1339. (6b.
I. 1.) Der erste Eintrag von S10: Donnerstag nach fant Bartholomeus
tag (24. August) (5. b. I. 2) in A. Maentag nach 8. September in B.
(48 a. II).
8 Urkunde von 1344 an sant Gylgen abent . . . Maister "^^Irich der
Biedrer der Stetschriber ze Auspurch. (A).
* Dieser Eintrag behandelt den Fall Sighart des Schreibers. Der
erste Eintrag über diesen Process ist von Sie 1370 gemacht, aber durchge-
strichen worden. Auf ein besonderes Blatt nun schreibt ihn Hagen
(S17) nochmals in etwas veränderter Fassung ein (Achtbuch 29a. 1. 1370
inde collatione Johann Baptizae) Si? hört vorher im Achtbuch auf:
300 Zweiter Abschnitt. 54
Jahr 1370. S^^ erscheint schon 1338 und 1344 als Schreiber
von Urkunden. S^^ schreibt von 1367 an bis 1390. — Das
Ergebnis ist in der Hauptsache folgendes: 19 Hände sind in
der Zeit von 1268 — 1374, als städtischen Schreibern ange-
hörig, unterschieden worden, von denen ich S^ S^ Sg S^ (S^?)
®8 ^9 ®i2 Sjg Sj5 Sj, Sjg als Stadtschreiberhände, die
übrigen als Gehilfenhände erkläre. Die Zahl der letzteren
kann sich sehr wohl noch bedeutend höher belaufen haben,
sie sind uns nur mit den verlorenen Schriftstücken zugleich
unbekannt geblieben. Nur wenige von den Besitzern dieser
letzteren Hände: S^ S, S^q S^ S^^ S^g S^^^ scheinen zum
Notar aufgerückt zu sein; bestimmt glaube ich es von S^
(1292, 1295-1297 unter der Ägide von Sg), S« gleichfalls
unter Sg, 8^ (1308), S^g (unter S^). Desgleichen scheint
Ulrich Biederer S^ als Gehilfe seines Vorgängers thätig ge-
wesen zu sein (Urkunde von 1338, von zwei Händen her-
gestellt: angefangen von S^g, beendet von S^g), femer Nicolaus
Hagen S^,, wenn auch nur kurze Zeit und endlich S^^y welcher
möglicherweise dem Maister Hagen während der ganzen Zeit
zur Seite gestanden hat, um nach dem Tode oder der Eme-
ritierung des Meisters selbst zum Stadtschreiber aufzurücken. *
Auf ein Nachfolgerverhältnis im Allgemeinen deutet wohl
die Formel der Nomination : ^receptus sum in notarium civitatis. '
26. b. 1. 1. in A: 1367. n. Mitwoch nach fant Jacobstag. 95. b. 1. 2.
in B.: an dem Sambztag nach fant Gallen tag. 1367. Sie setzt ein:
26. b. I. 2, in A : an dem Donrstag vor fant Elspeten tag 1367. 94. b.
11. 1. in B. an dem Donrstag nach fant Gallen tag 1367.
^ In Sio glaube ich übrigens die Hand des Nachfolgers von Si« 1390
bis ins 15. Jh. hinein, wieder zu erkennen. Sie ist bemerkbar durch
ihren eigenartigen Typus, der viel eher dem 15. Jh. angehört.
^ Es ist immerhin wesentlich, zu wissen, dass die Gehilfen nicht
blos in vereinzelten Fällen eine lange Lehrzeit durchmachen, ehe sie zu
dem Stadtschreiberposten gelangen. Bei vier der uns bekannten Stadt-
Schreiber erfahren wir von einer Gehilfenzeit von mindestens zehn Jahren:
S5: 1292—1303. S9: 1308-1319. Si«: 1321—1331. Si«: 1338, sicher
von 1344 — 1369. Für die Beurteilung ihrer Schreibproducte ist uns
jedenfalls die Kenntnis ihrer Dienstzeit bedeutsam.
66 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. gOl
Was schliesslich noch die Frage anlangt, ob der Gehtilfe
selbst an der Herstellung der Urkunde teilhaben oder dieselbe
selbständig ausfahren konnte, so halte ich dieselbe durch
den Passus der Stadtschreiberordnung hinlänglich beantwortet,
indem hier dem schüler ein Anteil an dem Verdienst des
Meisters zugesichert wird für die Urkundenanfertigung. Da
wir zudem nicht wenige Beispiele kennen, wo eine Urkunde
nicht von der Hand des uns für die Zeit bekannten Stadt-
Schreibers, sondern von einer Hand geschrieben ist, welche
zuweilen dem späteren Nachfolger des jeweiligen Stadtschreibers
angehört, so ist es erwiesen, dass sich die Arbeit des Ge-
hilfen nicht auf die Zurichtung des Materials beschränkt hat.
Die mir vorliegenden Archivalien bezeugen, dass der Gehülfe
private und Ratsurkunden schreiben durfte. Bei letzteren ist
seine Thätigkeit vermutlich nur Mundierungsarbeit gewesen;
bei der ersteren Kategorie war eine solche durch den speziellen
Wunsch des Auftraggebers (Auetor oder Destinatar) bedingt,
da wohl eine Eeinschrift mit Mehrkosten verknüpft war.
Mehrmals stammen von der Hand des Gehülfen Duplikate:
1317. 1 Urkunde in dreifacher Abfassung:
Sg 1317. Samstag nach 20. Juli unterzeichnet nur von
einem Bürgermeister Hainrich Bitfehart 1317. am selben
Tage . . . Bürgermeister Ritfchart.
S^^^? 1317. am selben Tage, unterzeichnet von dem
zweiten Bürgermeister Herbort. — Einträge in das Achtbuch
durfte der Schreibergehülfe gleichfalls machen; bevor Hagen
«eine Ernennung zum Notarius civitatis ankündigt, hat er
schon Achturteile eingeschrieben: 56. a. II. Ego (S^,) . . .
receptus 56. a. I. Eintrag v. S^,, ebenso 11. a. IL beginnt
SjL, fortlaufend zu schreiben, 11. a. I.— IL trägt er schon
-ein, als noch S^^ schreibt. Dasselbe Verhältnis besteht bei
S^, und Sjß.
Wenden wir uns nun der bischöflichen Kanzlei zu. Wenn
hier meine Ermittelungen sowohl im Einzelnen als im All-
gemeinen weniger vollständig und zuverlässig sind, als die
über die städtische Kanzlei, so muss ich das um so mehr
302 Zweiter Abschnitt. 56
bedauern, als ich im Weiteren mehrfach zu dem Ergebnis
komme, dass die uns in den klerikalen Urkunden, namentlich
den aus der bischöflichen Kanzlei hervorgegangenen, entgegen-
tretende Entwicklung der Sprache Momente zu verzeichnen
hat, welche ein Voranschreiten vor der städtischen Kanzlei
bedeuten. Kurz, es wäre, wenn wir über die Herkunft und
die Schul- und Sprachbildung der bischöflichen Schreiber
belehrt würden, damit einer der Pfade gefunden, auf denen
die umbildenden sprachlichen Einflüsse in die Schriftsprache
der augsburger Kanzlei, d. h. der städtischen, gedrungen sind.
Wir sind jedoch gerade mit Namen und Personalnotizen durch
die Quellen so schlecht versorgt, dass auch meine Ausführungen
nur auf weniges beschränkt sind.
Die Existenz einer bischöflichen Kanzlei ist allerdings
gesichert. In den achtziger Jahren des 13. Jhs. geht z. B.
neben der Hand S^ der städtischen Kanzlei eine Hand her^
welche nur in bischöflichen Urkunden erscheint. Gesichert
als bischöflicher Schreiber ist der Träger dieser Hand durch
das Mandatum Hartmanni episcopi vom 21. April 1289 (A.
H. f. 8); er kann der 1288^ (öfter) erwähnte Chunradu&
notarius noster (sc. des Bischofs) sein. 1289 erscheint eine
andere Hand in einer Urkunde des Bischofs (A. H. 9).
1297. 31. Juli: ^ . Ulricus notarius noster"* (Mon. Boica
XXXIII a.).
1320. Wir 'Bischof . , . Maifter Walther vnfer Schriber.' (A.)
1306. 19. Januar : ^ . . H. notarius noster (sc. dea
Bischofs) Scolasticus fancti Mauricii' (Mon. Boica XXXIII. a.)
1354. Christan des Domprobftes Engelhart von Entzberg
Schreiber Korherr von St. Moritz. (Mon. Boica XXXIII. b.)
1359: Christan von Votingen genannt.
1369. ''XIV. kal. obiit Fridericus dictus Vltzelman,.
Notarius domini episcopi^ (Necrolog. Aug. Mon. Boica XXXV.
I, S. 83,)
* 1288. 24. April : Wir Kämerer von Wellenburch . . . Zeugen : . . .
maister Ohunrat unsers herrn Schreiber des bifchofes . . . zugleich mit
Rudolf dem stetscbriber, der die Urkunde geschrieben hat.
67 Kanzleien und Schreiber in Augsburg. 303
1379. \ . . Hermane mins Herren Bifchoflfs Schreiber'
(Achtbuch 114. b. II.)
1 336-- 1340? ist der Schreiber des Bischofs Heinrich zu-
gleich in der kaiserlichen Kanzlei thätig, welche eben Heinrich
als Kanzler leitet.
3 Notare des Bischofs gehören zugleich der Familie des
Stiftes St. Moritz an:
1258. 29. Dec. \ . . per Albertum notarium nostrum
Ecclesie fancti Mauritij nostre Ciuitatis canonicum inde con-
ceptas et confcriptas literas' (Mon. Boica XXXIII. a. 86.)
1306. 19. Jan. ^ . . H. Notarius noster Scolasticus fancti
Mauricii\ 1354. Christan des Domprobstes Engelhart von
Entzberg Schreiber Korherr von St. Moritz, (vergl. oben).
So weit die sicheren Ermittelungen. Hypothesen meiner-
seits sind es nur, wenn ich den 1313 in einer Urkunde des
Domkapitels als ^magister Ulricus dictus Hofmaiger tabellio*
für einen bischöflichen Kanzleibeamten erkläre; ein Ulricus
dictus Hofinaier ist in dieser imd der folgenden Zeit bis in
die 30ger Jahre eng zur bischöflichen Familie gehörig imd
tritt in den meisten Urkunden des Bischofs und denen des
Domkapitels als Zeuge immer in der unmittelbaren Nähe der
als Kleriker charakterisierten Zeugen auf. Belege geben in
reicher Menge das Urkundenbuch und Mon. Boica XXIII,
XXXIII a. und XXXIH b. — Ein Ulricus dictus Hof-
maier ist 1316 Judex der curia Augustensis (M. Boic.
XXXIII), wohl derselbe wie der vorher genannte tabellio.
Sonst führe ich noch an: 1310 IV. ^Nonas Octava S. Stephani
obiit magister Ulricus Nidlinger quondam notarius de Tek.*
(Necrolog. Aug. Mon. Boica XXXV. I S. 4) = Errafft von
Nidlingen? 1297. *'E[rafto de Nidlingen maior scolasticus'
(S. 164) dazu: XVIU kal. Dec. (1324—1333?) 'Conradus
de Wimpina scriba quondam domini Kraftonis prepositi' (1324
bis 1333 vgl. Urk. 1330 (M. B. XXXV, 134) ordinatio 10.,
ordinatio 27 (S. 139).
1311. Nonas Maias: ^Chunradus mensurator scriba obiit.
(Necrolog. Aug. Mon. Boic. XXXV S. 50).
•j 3
304 Zweiter Abschnitt. 58
Ob die bischöflichen Notare sämtlich uud gesetzesgemäss
Kleriker waren, kann ich nach dem vorliegenden Material
nicht entscheiden; es scheint mir sogar eine Urkunde von 1303
*C. notarins noster Heinricus Herbort Cines Aug/ dagegen zu
sprechen ; vgl. dazu die Verordnung des Domkapitels von 1320.
Für das, was sonst noch in Augsburg an Schreibstuben
— ob dieselben Kanzleien nach meiner Definition sind, muss
ich dahingestellt' sein lassen — nachweisbar ist, darf ich
mich kurz fassen, da ich im wesentlichen auf meine Aus-
führungen in dem Abschnitt über die Urkundengeschichte
verweisen kann. Wir haben fiir das bischöfliche Korgericht
und für die Klöster eigene Schreiber anzunehmen. Für St
Ulrich^ finde ich 1360: Convent von St, Ulrich: . . . Ohun-
radus unser Schriber. (Mon. Boic. XXII, 1350 S. 97). 1352.
Vogt an des „Abbtes Schriber ze sant Ulrich" (Mon. Boica
XXIII, 1352 S. 100). Alles Übrige, was den Titel „Schreiber**
führt, müssen wir den Schreibstuben von Privatleuten zu-
weisen. Ich habe folgendes ermittelt: Langemantel hat
seinen Schreiber. In einer Urkunde wird ein Überfall einer
Augsburgischen Karavane erwähnt, und unter den Überfallenen
ein ^schriber Langemantel8\ In den Baumeisterrechnungen er-
scheint 1330 häufig ein Budolfus notarius domini Ituedgeri
(-Langemantel?) (Baumeisterrechn. a. a. 0. 171, 178.) 1370.
Volken der Volkweinin Schreiber (Achtbuch 104. a. I.) 1356.
der Schryber by Wernlin dem fmit ze Werttachprug. (Acht-
buch 76. a. II.) 1361. t^lrich Hüster ettwenne . . . dez Heuls
fchriber. (Achtb. 83. a.) 1361. Hans Rotbeck. item: fin
Schriber. (Achtb. 82. a. I.) 1363. Rüflin ... dez von Tett-
lingen fchriber. dazu: 1351. Burchart von Tettlingen ainem
Chorherrn of dem Tum. (65. b. I). 1340. hurnus des hof-
fchribers knecht in des kayfers* hof. Achtbuch 6. a. II).
Die im Augsburger Urkundenterritorium auftretenden
Notarii publici sind in dem Abschnitt über Urkunden-
geschichte behandelt.
* Das Stift St, Ulricli rekrutierte sich nach seiner Gründung von
Tegernsee aus lange Zeit mit Brüdern von Tegernsee. (vgl. Oberbairisches
Archiv. I, 15 ff.) ^ oder kayfers?
59 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 305
Einzelne Zeichen (Indizes) und Buchstaben.
Es ist eine meines Erachtens nicht unwichtige, aber
immer in Untersuchungen, wie die vorliegenden, zu wenig
prinzipiell beachtete Frage, wie die Schreiber es mit dem
graphischen Ausdruck von einzelnen Lauten hielten.
Handelten sie alle nach bestimmten, allgemeinen und
durch traditionellen Gebrauch geregelten Vorschriften? Oder
waren verschiedene Schulen bestimmend für die Schreibung?
Oder war endlich dem einzelnen Schreiber, wenn nicht in
allem, so doch in der dififerenzierenden Bezeichnung des einen
Lautes von dem sekundären etwa derselben Lautfarbe und
in der Wahl der Mittel dafür, volle Freiheit gelassen?
Meines Wissens ist Eückert ^ zuerst dieser Frage näher ge-
treten, und die Resultate, welche er aus seinen Beobachtungen
über die von ihm untersuchten handschriftlichen Quellen md.
Schreiborte in seinem 'Versuch einer System. Darst. der
schles. Mundart des Mittelalters"" zusammengestellt, veran-
lassen mich an dieser Stelle auch meinerseits zur Kenntnis
des mittelalterlichen Schreibgebrauches einen Beitrag zu liefern.
Es ergiebt sich mir, wenn ich die von Rückert ermittelten
Zeichen mit denen meiner Quellen vergleiche, welch' letztere
— von vornherein sei es gesagt — innerhalb des von mir
behandelten Zeitraumes ziemlich einheitlich angelegt sind,
dass in der Gestaltung gewisser Zeichen md. und oberd.
(augsburgische) Schreiber von ganz anderen Grundsätzen aus-
gehen. Es liegt im Charakter des schwäbischen Lautstandes,
dass er einen reichen Schatz von Doppelselbstlautern, darunter
solche mit ausgesprochen zweigipfliger Betonung besitzt, und
es ist darum weiter eine natürliche Forderung des Schwäbi-
schen an seine Schreiber, diese Eigenart zum graphischen
Ausdruck zu bringen; daher ist es fast verwirrend, wenn in
ausgeprägt md. Handschriften unter den übergeschriebenen
Zeichen Formen sich finden, welche in schwäbischen Quellen
^ Rüokert: Versuch einer systematischen Darstellung der schlesi-
schen Mundart.
306 Zweiter Abschnitt. 6(>
an den gleichen Stellen verwandt werden, hier jedoch mit der
Bestimmung einer vokalischen Geltung, während sie an jenen
Orten mit derselben Bestimmung ausgestattet, der Aussprache
zuwiderhandeln würden.
Gleich die am meisten auffallende Erscheinung, welche
Rückert^ in schlesischen Handschriften vor dem 15. Jh.
findet, ist die zeitweilige Bezeichnung des t in min, din, rif^
hüt, tif mit V, eine Erscheinung, die, wie er am gleichen
Orte feststellt, nie der Aussprache zukommt und darum nur
eine ungeeignete Form des regelmässigen min . . . darstellen
kann. Er glaubt deshalb, dass in solchen Fällen kein anderer
Grund massgebend gewesen ist, als die beabsichtigte deut-
liche Unterscheidung, einmal des vokalischen i oder y von
dem konsonantischen, dann des i von einem folgenden n.
Die Art, i mit dem vermeintlichen ' + eingesetzten Punkt
zu schreiben, pflegen auch die augsburgischen Schreiber
unserer Periode, wenn auch zeitlich und örtlich beschränkt.
Hier ist jedoch das Zeichen zweifellos nur der durch Be-
schleunigung und Verschlechterung des Schreibens entstellte
Buchstabe e, welcher in der Regel einen gesprochenen Laut
versinnbildlichen sollte, und nur durch Analogiewirkung zuweijön^
und öfter mit Rücksicht auf die Etymologie des so ausgezeich-
neten i odery, dem Zeichen für den gesprochenen i-Laut appliziert
wurde, wie namentlich in den Bildungen auf — i aus lateini-
schem ia, ohne dass mehr als ein einfaches z, bald ei, zu
hören war. Später, bei der Besprechung des t, wird uns
noch die Frage beschäftigen, ob und wann dieses über-
geschriebene Zeichen seiner Geltung nach ein e vor dem %
oder hinter ihm ersetzen soll. — Wenn der Schreiber augs-
burgischer Urkunden aber mit dem übergesetzten e eine
solche Beihilfe dem Leser gewähren wollte, wie sie Rückert
in dem L vermutet, so hätte er seinen Zweck durchaus ver-
fehlt, da einige Schreiber beständig den Index nicht über
den Vokalstrich, sondern über das folgende n setzen, oder
da noch andre ganz willkürlich den Platz des Zeichens wählen.
^ Rückert a. a. 0. S. 54.
^1 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 307
In gleichem Masse wie für das e über t, ist für das
augsburgische e über a, o, w, in gewissen Situationen der
Zeichenwert wie auch in später noch zu erörternden Fällen,
der Lautwert eines e ausser Frage gestellt. Zunächst ist es
die Gestalt, welche wie in der Schreibung über i, so auch in
derjenigen über a, o, u nach Yergleichung mit dem in sorg-
fältig geschriebenen diplomatischen Denkmälern unserer Zeit
unverkennbaren e-Zeichen auch ein zwar weniger treffendes
Bild giebt; doch als e zu gelten beansprucht. Es müssen
daher die späteren Schreibungen unserer Zeit, welche die Be-
standteile des e als zwei nebeneinander liegende Striche dar-
stellen, durch andere, ich möchte sagen, mundartfremde Ein-
flüsse zustande gekommen sein. Am nächsten liegt es, als
Ursache an die Schriftstücke der kaiserlichen Kanzlei zu
denken, welche in jener Zeit besonders häufig und eindring-
lich den augsburgischen Schreibern ihre Schreibformen zuge-
führt hat. Doch muss ich auch hier die Beobachtung er-
wähnen, dass in den bischöflichen Urkunden der vierziger
Jahre und der Folgezeit namentlich die nachlässige Schreibung
der Indizes in die Augen springt.
Auch das andere Bezeichnungsmittel .1 nimmt am Aus-
gang unserer Periode, deren Schriftzüge hin und wieder
schon die Gestalt der späteren Zeiten ^ tragen, über a und
selten über u teils die unvollkommene Bogenform 2, teils
die zweier unregelmässig dachförmig aneinander gereihter
Striche mit geringer Krümmung an. An den Circumflex der
Anfangszeit ist dabei kaum zu denken, eher ist der oft dem
r übergesetzte Bogen — und auch dieser Schreibschnörkel
ist ein Charakteristikum der kaiserlichen Urkunden der Mitte
des 14. Jhs,, — welcher genau seinem Aussehen nach dem
i-Strich gleicht, dem Index zur Seite zu stellen. Die Unzu-
länglichkeit des Materials und das Fehlen jeder Aufzeichnung
über die Orthographie und Kalligraphie gerade unseres Zeit-
raums, die aus rudimentären Anlagen sich allmählich zu einem
^ So Si7 in den sechziger Jahren des 14. Jhs. Stadtbuch, Meyer:
Hand X.
308 Zweiter Abschnitt. 6^
•■
freieren und weniger schwerfalligen Ausseren aufrang, er-
schweren es bedeutend, im Einzelnen die Bestimmung der
verwandten einfachen Unterstützungsmittel zu entscheiden.
Nur soviel glaube ich vertreten zu können, dass die betreffen-
den augsburgischen Urkundenschreiber mit den mystischen
Bogenstrichen über r und i eine geregelte Differenzierung^
weder bezweckten, noch es für erlaubt hielten, mit denselben
vollgültige Vokalzeichen (_!. ^ über a und m, Z. über a) zu
ersetzen. Es ist das % beispielsweise die schulmässig gelehrte
Form des einfachen Lautes, aber es ist wohl das des j2 er-
mangelnde i derselbe Buchstabe, unter gewissen Bedingungen
auch % derselbe Laut, nicht aber ist das A, selbst in ver-
kümmerter Gestalt, ebenso wenig wie das 1. ein blosses Hülfs-
mittel, wie etwa der moderne u-Bogen und der i-Punkt,.
während ich in der schon erwähnten zeitweiligen Gestalt des
Index-e über a, o, besonders u ohne Bedenken die Urgestalt
unseres Umlautzeichens ^ erblicke. ^ Im Übrigen fällt ja^
schwer die Macht der Tradition von einem Schreiber auf den
andern, oder ebenso sehr die Gewohnheit, Vorlagen und
Muster zu Grunde zu legen und sogar auszuschreiben, in
die Wagschale. Es ist kaum nötig zu erinnern, wie sehr auf
diesem Wege nicht allein die Verwendung gewisser Zeichen,
sondern auch die Bilder derselben erhalten werden, nachdem
sie andern Zeugnissen, namentlich Beimzeugnissen zufolge ihren
früheren Wert längst eingebüsst haben. Andererseits ist
gerade am Ende unserer Periode in den Sprachdenkmälern
Augsburgs und anderer Dialekte gleicher Zeit der Gebrauch
dieser vokalischen Unterscheidungszeichen, wenn auch sehr
weit getrieben, doch mit einer Art von systematischer Kon^
Sequenz durchgeführt, welche weniger an die im Grunde regel-
lose und naive Schreibweise des früheren Mittelalters, auch
seiner besten und sorgfaltigsten Schreiber, als an die doktri-
nären Versuche zur Begelung und Feststellung einer deutschen
Orthographie erinnert, wie sie lange vor dem Auftreten d«r
* Oft zeigen die beiden Striche eine deutlich konkave Rundung
und lassen so die Absicht, ein o zu schreiben, erkennen.
^3 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 309
ersten gedruckten Grammatiken beginnen. Man pflegt Nyclas
von Wyle als den ersten dieser Art von Schriftstellern an-
zusehen; aber es zeigt sich schon aus einem sogleich anzu-
führenden Beispiele, dass er nur insofern als der erste gelten
darf, als sein Einfluss auf die sogenannte nhd. Grestaltung
der deutschen Schriftgebung unläugbar ein sehr weitreichender
gewesen ist, während die vereinzelten Versuche anderer keine
Kachwirkungen gehabt haben, dass jedoch solche Versuche
in dem Schosse dieser und jener Kanzlei im Stillen sich vor-
bereiteten. Wenn also Nicolaus Hagen (S^,) z. B. in dem
Wörtchen ane, welches seit langem vor ihm in der Gestalt
von an als aun geschrieben wurde, ausdrücklich über das n
ein e setzt, so kann ich darin nur die Absicht des Schreibers
sehen; die Apokope des e gegen den mündlichen Gebrauch
nicht anzuerkennen und der Gefahr des vollständigen Ver-
gessenwerdens des Schluss-e durch einen graphischen Kunst-
griff vorzubeugen. Dass Hagen zeitweise eine solche Absicht
zu erkennen gab, erhellt aus anderen Fällen, in denen er das
in der Aussprache kaum noch klingende e durch Schreibung
-1 wahrte:^ 1351, 29. Sept. mann (d. sing.) (A.) 1351. 14. Juni
mann (d. sing.) (A.) Andere Zeugnisse reihen sich an:
Achbuch: 14. b. I. ir,frid(^) in difer ftet frid. 1349. 15. a. L
an 15 a. H im — an, och 1350. 15 b. I. fravm 1351.
Unläugbar liegt auch ein System in der Differenzierung
des u und v im Lauf der vierziger Jahre und von da an.
Während bis dahin beide Zeichen imterschiedslos bald voka-
lischen bald konsonantischen Zwecken dienen, wird das v
schon vor dem eben erwähnten Zeitpunkt sichtlich auf die
Stellung im Anlaut beschränkt, und u setzt sich mehr und
* Die Indizierung scheint in den meisten Fällen, vielleicht sogar
immer nach Vollendung des Wortes erst vorgenommen worden zu sein;
in sehr vielen Fällen nämlich steht der Index nicht über der zugehöri-
gen Basis, sondern wie z. B. in der kaiserlichen Urkunde 1322 (Berliner
Staatsarchiv 304) nutze, gehurt, nutzen, fein Regenfpurg, Burch, nach
chu/ihen über dem folgenden Buchstaben. Ebenso: 311 (Berliner Staats-
archiv): 1322. 2. Febr. tvn, heftatigen. 312. 1332: war, numniclich.
310 Zweiter Abschnitt. 64
mehr zur Bezeichnung des Vokals im In- und Auslaut fest.
Hagen nun regelt den Gebrauch beider Zeichen von vorn-
herein dahin, dass v anlautend, u inlautend und auslautend
den Vokal vertritt, beide jedoch den Konsonanten. Hin und
wieder erscheint noch v als Index über a und o, zuweilen
auch u an dieser Stelle. — Rückert regte seiner Zeit ^ hin-
sichtlich der verschiedenen und zahlreichen Bezeichnungs-
formen des u die Erklärung an, dass dieselben sehr häufig
nur die Funktion einer Sicherstellung der gewöhnlichen Aus-
sprache des Buchstaben als eines Vokals haben. ^ Neben
der an und für sich durch die Verwendung des v für u und
V, d. h. /, hervorgebrachten Undeutlichkeit erforderte, so
meinte er, vornehmlich die verwirrende Ähnlichkeit der Züge
des V und u mit n eine Abhilfe. So gern ich diese Er-
klärung des geübten Handschriftenkenners auch für die augs-
burgische Orthographie acceptieren möchte, so sehr scheint
mir doch meine Beobachtung, dass u ohne Bezeichnung, aber
mit vokalischem Wert bei weitem am häufigsten vor n (tun,
chunty aun, prunnen, sunne . . .) erscheint, dagegen zu sprechen.
Und gerade an Stellen, wie prunnen, würde der Wert eines
Index als beabsichtigtes Unterscheidungshilfsmittel sicher-
gestellt sein, da, wie spätere Ausführungen * darthun werden,
hier ein ü oder ii vor n, nn in der lebendigen Sprache ver-
mieden wurde.
Das Zeichen für i hat lange Zeit in der Geltung für
modernes j in seiner ursprünglichen Gestalt gelebt. Als
schliessender (d. h. wortschliessender) Vokal erhielt es schon
früh öfters die Form j {drij, drj), j mit konsonantischer
* Rückert: S. D. d. schl. M. d. Mittelalters. S. 67.
* In gleicher Weise: Michels in der Rezension der Schrift Dreschers
über Hans Sachs ("Studien zu Hans Sachs'. Marburg 1891) im An-
zeiger für deutsches Altertum 1892: S. 355. 'Hans Sachs schreibt also
meistens: Sün, thUnt, kunt, jüng^ hoccatiüs, kuemren . . . Der Grund ist
klar, der Leser soll vor der Verwechslung von n und u bewahrt werden.'
Brandstetter deutet ü oder ü immer als im: R. Brandstetter : 'Die
Luzerner Kanzleisprache' in: Geschichtsfreund 47. 1892.
® Abschnitt über ü und ü.
66 Einzelne Zeichen und Buchstaben. 311
Funktion ist im 14. Jh. vertreten in verjehen 1330. Frietag
vor fant Kathrinetag: „Wir Aptiffin und conuent des CloHers ze
Altenmünfter — S g (A. St. St. 3). Nachher finde ich es
für den Rest unserer Periode nicht mehr.
Die Unterscheidung durch grosse und kleine Anfangs-
buchstaben ist keine geregelte. Es machen sich sogar zu
verschiedenen Zeiten geradezu befremdende Schreibweisen
geltend: 1325. 21. Sept ge Erbet S^^ (A). 1342. 23. Juni.
ge Bürde, kaiserl. (A). 1368. ge Riht Sj^ (Achtbuch 22 b).
1370. Er, dErfelb (= derfelb). S^^ (Achtbuch 27 b). 1371.
vn Engolten (= vnengolten). S^^ (Achtbuch 28 b). — Für die
Silbenabteilung beim Wechseln der Zeile giebt es auch keine
Gesetze. S^, teilt chneht in einer Eintragung des Acht-
buchs (56. a I) ab: Zeile 33: ch— Zeile 34: neht. 1349.
M — aulera (== Maulers). (69 a. Achtbuch.) In den internen
Denkmälern wird zuweilen über den Band hinausgeschrieben»
in den Urkunden nicht.
21
Dritter Abschnitt.
Lantlehrei
. ä: Belege.
Ur k un d en :
städtische : in der Eegel a: 1282. efwenne — wan. S^.
(R. 4). _ 1282. ettewenne. S^. (A). — [1295.
denne. Kl. (R. Xf 4.)] — 1319. iemen. S« (A).
— 1319. fwaenne. 8^ (C. 6.) — 1319. iemand.
S^ (0. 6). — 1320. alter (= Altar). S^ (C 7).
— 1323. lernend. S^ (C. 7). — darzii. S^^
(A). -- 1331. gehaebt. S^g (A). — 1339. gebebt.
0^8 (A). — 1341. altär. S^^ (A). ~ 1345.
gehäven. S^g (A). — 1348. Aulbreht —
darzü. Sj,. (C. 9). — 1362. wann. S^^ (ß. 12.)
-- 1366. darvmb. ? (A). — 1367. darumb.
Sxe (A).
biscböf liehe: 1336. gebebt. (A). — 1344. Jemen<l. Domk.
(a. 2). — 1351. fwani. Domk. (H. 22).
Curia: 1331. iemant, gehebt. Curia (U. 2). — 1337.
fwenn, wann. Curia (U. 5).
Klöster: 1295. denne. (R. X|. 4). — 1323. niemant,
Aiktvn. ü. (U. 2). — 1324. ieman. C. (C. 7).
— • 1326. iemant. U. (U. 2). — 1326. vätters.
hl. Cr. (hl. Cr.) — 1331. iemant, gehebt. Curia.
(U. 2). — dar nauch. ? (U. 3). — 1337. fwenn,
— wann. Curia. (U. 5). — 1366. darzü. U. (A).
Spital: 1283. ettewenne. (A). — 1284. ettewenne (A).
Stadtbuch:
Orundtext in der Regel a: niemen, iemen — fwenne, wan
(beim Komparativ), danne (nach Komparativ),
danne (temporal), (darüber, davor).
67 laMßhn. tl8
S^: a. — iemenne, dane^ fwenne« — S^: Tiv^niMy
damM. — S3: iemaiiv aieniaa — danne. —
9^7 : gehabt, (— ufgeiiebt) (15© a). — ISm.
wann. S^^., (166 b). — daron, daramby darzä
(160 a). — doryon (I4^a) detvon . . * — 8^^:
dommb (l&4b). donm.
Achtbuch:
Durchaus a. — Dehirung einmal in: 1368.
uzfaigot. Sj^ (96 a). Ton 1369 an; wird d&r-
fiegel: 1373. dor vmb . . . S^^ (29b). — 1346.
Bavnwolf: S^, (54b).
ä: Geltung,
Der Lautwert des ä wird den Belegen zufolge, wenn es
nicht zu ä gedehnt wurde, in den Grenzen unserer Periode
nicht über einen kurzen a-Klang hinausgegangen sein, mit
einer geringen Neigung zu o in gewissen Stellungen, welches
der Schreiber zu markieren nicht anstand vor /: gerelfchofte, ^
Jenes Ton Staub ^ aufgestellte Gesetz, dass ä vor Nasal -j-
Spirans zum Diphthong wird, scheint nicht auf das augs-
burgische ä angewendet werden zu dürfen. Einmal nur treffen
wir auf die Schreibung Aulbreht in einer Urkunde von 1348.
Wenn wir in dieser Silbe Aul- nicht von vorn herein die
Zusammenziehung aus Adal' erblicken und dem Schreiber die
Kenntnis von diesem Vorgang zutrauen wollen, so läge aller-
dings nur eine Möglichkeit vor, für dieses a die Berechtigung
der Schreibung au zu erklären, nämlich in dem u einen durch
die Verbindung des a mit dem folgenden l erzeugten Reduk-
tioiisvokal zu sehen, der einmal infolge dev Prädisposition
^ vgl. die Belege bei Uxnlaat von ä und geloffen für gelaufen:
{mt "^0 vor f) im Achtbuch, SHxidtbuch und bei Fressant: geloffen —
offen in dem Abschnitt über DiphUlong ou (auy. vergl. dagegen: Wein-
hokL alem. Gr. ^ 337.
* ffr. Staub: ein fcbwaizerisch-alamanmsches Lautgesetz in From-
mann: Mundarten Bdl 7.
21*
314 Dritter Abscluiitt. 68
der Liquida l und dann infolge der Gewohnheit der Zeit —
in dem Jahre 1348 ist au für a beliebt, wie wir später sehen
werden — das Zeichen u erhielt. Letztere Annahme scheint
mir am meisten angezeigt, da weder frühere noch spätere
Stellen unserer Periode, wenn sie den Namen Albert oder
Albreht aufweisen, ihn anders als in der Schreibung mit a
geben. Wenn wir berücksichtigen, dass bei der Schreibung
eines Nomen proprium die Tradition schwer ins Gewicht fallt,,
und wir oft eine archaistische Schreibung vor uns haben, in
unserem Falle die Tradition aber gerade auf die Form Al-
di, h. a hinweist, so gewinnen wir in der vorliegenden Form
das erste Zeugnis dafür, dass der Schreiber S^,, wo es anging,,
die Tradition zu durchbrechen sich nicht scheute.
Anders allerdings scheint es sich von vorn herein mit der
allzuhäufig wiederkehrenden Schreibung "^iemen^ zu verhalten;
das Wort ieman, nieman gehört viel zu sehr dem alltäglichen
Leben an, als dass seine in den Quellen gebotene Gestalt
aus Vorlagen, d. h. der schriftlichen Tradition entnommen
worden wäre, etwa wie man es von den vorhin besprochenen
Begriffen mit = fchaft^ welche überdies durch ihre juristische
Bedeutung vorzugsweise bei Benutzung einer Vorlage in die
Augen fallen, behaupten könnte. Da zumal die seit 1319
erscheinende Form des ^ieman^ mit der früher alleinherr-
schenden ieman auch in ein und derselben Urkunde zu ringen
scheint, so dürfen wir mit genügendem Grxmde eine Lau1>
Wandlung, infolge einer Tonverringerung des zweiten Bestand-
teils ^= maTi" schon für den Anfang des 14. Jhs. annehmen ^^
^ Im Gegensatz zu der Tonverringerung hat sich eine Dehnung des
kurzen Lautes in Stammsüben eingefunden, ein Vorgang, welcher der
Mehrzahl der Beispiele nach durch die logischen und rhythmischen
Stellungen des Wortes, die übrigens der Natur der Sache nach häufig
zusammenfallen, hervorgerufen zu sein scheint. Bedingungslos wenigstens
dürften nicht z. B. Schreibungen wie 1326. (hl. Cr.) vätters entstanden
sein. Am meisten kommt diese Dehnung in den umgelauteten Formen,
zum Vorschein. Dem Taktgefühl des Schreibers war es natürlich über-
lassen, ob er dem Leser im Einzelnen durch den schriftlichen Ausdruck
eine solche Beihilfe zu teil werden lassen wollte oder nicht.
69 Lautlehre. 315
ä: Bezeichnung.
Die koDseryative Haltung des Lautwerts des ä hat die
schriftliclie Wiedergabe auf das Zeichen a hingewiesen, welches
demnach nicht allein traditionell ist, sondern in erster Linie
die geltende Aussprache trifft. Wenn auch die klerikalen
Schreiborte zu keiner Zeit und an keiner Stelle einen Versuch
machen, andere Schriftzeichen für ä zu finden, so dürfte dies
allerdings der in den Klöstern vornehmlich gepflegten Schreib-
tradition zuzurechnen sein, aber auch den Schluss gestatten,
dass den klerikalen Schreibern keine andere Aussprache des
ä geläufig gewesen sei. Das ä ist also als gemeiuschwäbisch
anzusprechen. Die Schreibungen iemen, ieman sind schon
klar gestellt. Einer Erklärung bedarf noch die Form Aiktvn
1323; sie gehört einem Schreiber von St. Ulrich an und
kommt nur hier vor. Der Charakter dieses ai für a ist ein
unsicherer und lässt mehr als eine Deutung zu. Diphthong
ei ist als Schreibung für ä in diesem Wort belegt, es scheint
an folgendes palatales ff oder an cht gebunden. Die Belege
dafür gehören dem 14. und 15. Jahrhundert an und fallen meist
auf Ripuarien ^. Es geht parallel dem ei für Umlaut des a ®,
häufiger im md. als im Oberdeutschen. Haben wir jedoch
in aiktvn ein gedehntes a vor uns, — etwa infolge des
stärkeren Gewichtes *, welches ihm beim Diktat mit Rücksicht
auf seine determinierende Rolle im Rechtsgeschäft gegeben
wurde — , so reiht sich aiktvn als ein Zeugnis für die alte
Gleichwertigkeit von d und ei im Volksmunde dem Reime
des Teichner an: Lieders. 53,23: entweich: sprach, den Wein-
hold anzieht; allerdings weisen die aus alamannischen Liedern
des 14. Jh. an gleicher Stelle angeführten Reime: ran: an,
^chan: an*" nur auf die Neigung des ei als d zu erscheinen,
hin. Ich bin darum eher geneigt, in diesem ai und d des
Schwaben und Alamannen zwei sich in einem Mittellaut
* Weinhold: mhd. Gramm. § 104.
« Weinhold: mhd. Gramm. § 90.
* Die durch die Endung — ^n erzeugte Fülle des ganzen Wortes
spricht dafür. * Weinh. AL Gr. § 34. B Gr. § 39.
316 Dritter A^bsclmitt. 70
begegnende Lante zu härm^ «etwü ein a mit unbestimmtem
nachklingendem € : a\ Im übrigen ist die Form so lange
yon keiner Bedeutung für Augsbvrger Sprachgebrauch^ ala
die Herkunft des Schreibers aus Augsburg nicht feststeht»
Derselbe^ ein Schreiber von St. Ulrich, stand möglicherweise in
Beziehung zu dem Erlöster Tegemsee^. Auch weicht die
Schreibung der Urkunde in andern Stücken von der gleich*
zeitigen augsburgisehen Schreibung ab: ein leiU hatte z. B»
1323 keine städtische Urkunde. — Mit Rücksicht auf die heutige
gemeinschwäbische Aussprache echty die zweifellos schon im
15. Jh. Yorhanden gewesen ist (Mörin 2831 echt: gebrecht,
3039; echt: brecht),'^ entscheide ich mich für ai »= Wider-
gäbe des ae (ofiEenes e = g) ^« a in den Flexionssilben, Affixen
und Präfixen wird in dem Abschnitt über diese behandelt»
Umlaut Ton ä: Beleget
Urkunden:
städtische: e, dB, ib, k,
1272. seUiv, bete (c.) S^ (U. II, 1). — 1277.
Stet (g.), bete (c.) S^ (A). — 1280. ftet (d.)
Sg (A). — 1282. ftet (g.), elliv S^ (A). —
1282. aelliv S^ (H). — 1283. 17. Dec;
alliv, hete (c.) ftat (d.), ftet (g.) dumeht-
liehen Sg (A). — 1283. 4. Oct. Aecher S^
(A). — 1294. gffintzlich, ftat (d.) S^ (R.
X\ 5.). — 1294. gaentzlich S^. — 1295.
1. Jan: Elteste, — halbiv Sg (U 1). — 1295*
21. Sept: ftat (d.), ftet (g.) «lliv Sg. — 1295.
16. Oct: alliv Sg (A). — 1295. 26. Oct: het
(c.) Stgt (g.) Sj. — 1295. 6. Dec: ftat (g.)
^ siehe oben S. 57 Amn. 1.
* vgl. "Weinh. al. gram. 8. 807. Grimm: Gram. I'i 279.
* Über die orthographische Bezeichnung der beiden Lautfarbeo
(geschlossenes und offenes e) des e im mhd. vgL Weiahold: al. gram.
§§ 12 ff.
* Die Anmerkungen in Klammer bedeuten : g. «i» Genitiv, d. «= Dativ^
c. ■■ Oonjunctiv.
f
71 IiMaeln«. Si7
Sj. — 1296. Tffitteriich S^ <R. X|, 4, 6).
= 1296. TOteriich 8^ (Ä. X^, 6, 6) — 1296.
bfirgelcbefite (d.) S^ (A). — 1297. altiv S^.
— 1298. elÜT Sg. — 1298. het (c.) S^ (G. 1).
— 1299. elliv S, (A). — 1299. Stet (g.)
Sj (St. 1.) — 1300. dorfmengin, gevellet,
8 8 (C. 5). — 1301. Stet (g.) — Stat (g.) —
X Sg (E. 10). — 1301. aekker, Ekkeren St.
U.? (ü. 2). — 1303. gefelfchofte S, (0. 5). —
1304. gifelfchoffte, clliV änrveUick, S, (A). —
1305. galtnvzze S, (A). — 1305. sendriT S,
(G. 5). — 1305. 16. OcL: Schoffel S,. — 1306.
4. Febr. : hser S, (St). — 1306. 5. Juni: gsentz-
lichen Stet (g.) S, (U. 2). — 1306. 5. Aug.
gentzlichen, ffilliv S, (A). — 1308. zinTuellick
5, (A). — 1309. Stat (g. und d.) gewerfchfiffte
S, (A). — 1311. alUv S, (ß. X^, 6, 5). —
1311. selHu S, (A). — 1313. gaentzlich, Lange-
maentel S, (H. 14). — 1316. msengen S« (A).
— 1317. maen^eh, zinf veUich 8 g (A). — 1317.
Stet (g.) Sg. — 1317. ftetfchriber Sg. — 1317.
gyfelMeft Sg (0. 6). — 1318. Stat (g.) »Uiv
S, (ü. 2). — 1320. ainfvellich S, (A). —
1322. 4. Juli : wifimeden S, (A). — 1322. 13.
Juli: gierten, sekeren S,. — 1323. Stetfiehriber,
gaentzlich S, (C- 7). — 1324. 24. Febr.
dJiv S,^ (A), — 1324. 24. Febr. gaentzlich,
ftet (g.) S,^ (A). — 1324. aeffir S, (C. 7). —
1325. Weißere, Wa6li«rin 8^^ (A). — 1326.
«iliV S,» (C. 7). — 1328. Stat (d.) S^, (A).
— 1329. h»t (c.) 8, (H. 18). — 1329. Febr.
Statfchriber, alliv S,. — 1329. Mai: alliv, zinT-
uellig 8, (A). — 133«. gsentaivS, (St. 3). —
1330. beten (c), «orweltun, aelliu S,, (ü. II).
— 1330. beten (c), aelliu, «rweltun S^. —
1330. Aecheren, ftet (g.) 8^ (C. 7). — 1330.
318 Dritter Abschnitt. 72
Sch6ffel Sg. — 1331. Schwanftetten S^ (A).
— 1331. ftset (g.), gehsebt, S^a. — 1331. Stet
(g.) ^^. — 1332. Stet (g.) Ekker S^^. — 1383.
alliv Sja. — 1333. halbiv S^a- — 1333. n&hften
Si2. — 1333. wifmodem, S^^ (C. 9). — 1333.
Schoflfel Si2 (0. 9). — 1333. »lliv, wihen-
nähten S^^ (U. II.) — 1335. Hohfteten, aller-
mdehtigoften^ Elteften, Geburfcheft (d.), S j ^ (ü. 5).
het, zinfuellig, Stet (g.) S^g. — 1336.: e: —
Aekker, Kaßterinen Sj, (A). — 1337. gsentz-
Kchen, fchofifel S^g. — 1337: e: S^g. — 1338.
gaentzKchen, Stet (g.) S^^ (U. 5). — 1338.
Aekkem S^^ (A). — 1339. aelKü, Gens, gehebt,
schoeflfel Sj^- — 1339. befchäche, Akker S^^.
— 1342. Stat (g.) — Stet (g.), gentzlichen
Si5 (E. XI 42f ) - 1345. gehäven S^^ (A).
— 1345. AUiv Sie (H. 20). — 1345. alliy S^,
(R. X| 10,3). — 1345. alliv S^,. — 1345.
h&tt, Urftende S^, (A). — 1346. gantziv S^,
(H. 20.) — 1347—1353: e: allermeclitigsten.
— 1354. Schoflfel, pfenden Sj^ (A). — 1355.
weihennehten S^,. — 1357. fchoflfel, Aecker,
gens, elliu, wihennfehten, Bomgßrtlin Sj, (0. 6).
— 1358—1374: e.
bischöfliche: 1282. helblinch, Stet (g.), hete, w&genn (pl.)
— maniger (R. 'X\, 4, 3) — 1296. alli?, —
se (R. X^, 5, 7). — 1305. taeglich, ganzlichen
(R. X|., 6, 4). — 1313. genzelich (H. 14). —
1333. erweiter (A). — 1336. gehebt (A). —
1338. Kaiser: Enger, Bestetter (bisch. S.) —
1342. hangut (H. 20). — 1345. gens. — 1350.
gentzlich (H. 22).
Curia: 1320. selKv, (Curia) (G. 2). — 1327. »Uiu, zinf-
ueUich (Curia) (A). — 1331. gehebt (U. II).
1331. alliv, vellich, gehebt. — 1337. selliu,
hsetan (U. 5). —
73 Lautlehre. 319
Klöster: 1301. sekker, Bkkeren, St. U. (U. 2). — 1306.
geifeircheflft (d.), selliv St. U. — 1323. zinfuellich
St. U. — 1303. aigenfchefft (d.), elliv. St. 0.
(C. 5). — 1325. selUv. St. 0. (C. 7). — 1306.
e: — St. St. (A). — 1312. Abbtiffm, Stat (g.)
St St. (H. 13). — 1311: eütfchten, hStte (a)
hl. Cr. (hl. Cr. 4).
Stadtbuch: Überwiegend e: Grundtext (S^): galtnuzze —
almaehtigen, brache (c.) — brseche (c.) — Sg:
e — : galtnysse. — Sjg: e — : flaishmanger.
— Sj, : nur e: S^^: erkent 2 X (Particip-
prset.) 1374. (154b).
Achtbuch :A. 1339. AemmsBnnin S^g (5 a. II). — 1340.
Schrsemmyn S^^^ (6 a. I). — 1340. Stet (d.),
Stat (d.) Sjg (6 b. II). — 1342. Aychfteter
^15 (8 ^- !!)• — 1343. Aemmenin ( — Amman)
Si5 (9 b). — gantziv 8^5 (10 a). — 1346.
vflFert Si, (11 a). — Stat (d.) S^,. — 1360.
Stet (d.) Si, (16 a). — 1362. gelembt S^^
(16 a.) . . . — 1367. Fleschh&ckel (n. pr.) —
1363. Henflin S^, (23 b). — 1366. Langen-
mentlin Sj, (24 b). — e. — 1360. falfchlich
S,, (22 b.)
B. 1342. gantziv 8^5 (60 a). — 134 2.gantziY 8^5
(60 b). — . . . 1346. gantziv S^, (66 a). —
heite (c.) S^, (66 a). — 1349. verr&ter S„
(64 a) — 1362. fchanckt S^, (70 a).
— 1366. flefchheckel (n. pr.) (72 b). —
1371. Gentziü 8^^ (102 a.) — 1364. gentziv S„
(71 b).
e: Umlaut von ä: Geltung.
Es ist zu scheiden zwischen einem Umlaut älterer Ent-
wicklung und einem jüngeren Umlaut. Die feste Abgrenzung
beider Erscheinungen in den augsburger Urkunden, wie in
den meisten anderen gleichzeitigen Denkmälern, wird durch
380 Dritiesr Absehnitt. 74
XTaigenaui^keit der schriftlichen Bezeichnung sehr erschwert»
Dieselbe ist tloppelter Art. Eiinmal wird sehr häufig ein
Umlaut gar nidit gesdiiriefoen; der, wie mit grösster Wahr-
scheinlichkeit vermutet werden kann, gesprochen wurde ; dann
finden sich die gewöhnlichen Zeichen für diesen Lautwandel
gelegentlich auch da ein, wo man nach der Geschichte und
dem Ursprung des Lautes, nach seinem sonst bekannten Werte
in der Sprache der Zeit und nach seiner späteren Geltung
gegründete Ursache hat, einen reinen Vokal zu erwarten.
Will man sich blos an den gesdiriebenen Buchstaben halten,
so würde in solchem Falle überall ein unumgelauteter Vokal
anzunehmen sein, und so wäre diese Frage wenigstens von
einer Seite leicht genug gelöst. Da sich aber ein allmähliches
Vordringen des Umlautes innerhalb einer verhältnismässig
nicht sehr wdt ausgedehnten Periode des nach unsem Zeit-
raum fallenden Teils des Mittelalters und bei dem Beginn der
Neuzeit durchschnittlich imchweisen lässt, so darf man schliessen,
dass der Umlaut auch in jener älteren Periode nicht auf
einmal aufgetreten sein wird, in dem Umfange etwa, als er
am Schlüsse des Mittelalters schon erscheint. Dass aber um-
gekehrt auch in unseren Sprachquellen Umlaute häufig gar
nicht bezeichnet sind, ist, wie schon bemerkt, nach dhm
Schreibgebrauch der ganzen Zeit als nur zu begreiflich an-
zusehen. Es lässt sich daher uus diesem Material kein
zwingender Beweis für den einzelnen Fall annehmen. Wenn
wir in ein und demselben Denkmal allerdings: alliu, cdliu
nnd eüiu^ nebeneinander finden, so setzen wir voraus, dass
überall derselbe Laut gemeint ist, und dass nur die Ortho-
graphie schwankt. Dies im allgemeinen über die Ausdehnung
des Umlauts von ä in den augsburgischen Denkmälern und
der Mundart der gleichen Zeit. Wie stellen sich hier die
einzelnen Fälle dazu?
Der ältere Umlaut ist durch ein i der folgenden Silbe
erzeugt, und die Schreibung verstösst nie dagegen. Der
* Stadtbucli V. Aug«b.: Grundtert (Sj).
76 lAotiehre« 3S1
jüngere Umlaut, der seinen Anfang im Mbd. genommen^ ist
1272 in Augsburg seho» zweifellos vollzogen. S^ bietet nur um-
gelautetes a; darunter (bIHu, welches Grimm ^ als Umlaut nicht
aiiuerkennt. Dieses wlMa ist überwiegend in der ganzen Periode
unter den Schreibungen für fem. und neutr. pfair., daneben
elliu sehr häufige weniger allvu, letzteres Torziigsweise in Ur-
lounden, welche gar keinen Umlaut, oder nur spärlichen auf-
weisen. Mit Hücksicht darauf und f^mer veranlasst durch
die weiteren Zeugnisse für Umlaut durch iu, iadem sich gaentziu
(1330) omdrio (1305) zur Seite stellt, möchte ich entschieden
für einen beabsichtigten Umlaut eintreten. Die Schreibung
unterstützt mich weiter auch, wenn sie z. B« in einer Urkunde
von 1333 neben nahsten auch alliu mit -1 ausstattet, mithin
eine Gleichbehandlung des alliu mit anderen Umlautgelegen-
heiten dadurch kennzeichnet, da^e sie ihm alle zur Verfügung
stehenden Zeichen zu teil werden lässt. Wir haben in allen
diesen Fällen mit der von Weinhold ^unechter Umlaut^ ge-
nannten Trübung des ä zu thun, welche im alamannischen
Dialekt vorzugsweise häufig gefunden wird. Unsere Quellen
geben jenen Laut mit allen verfügbaren Zeichen, vorherrschend
aber mit e, ohne dass sich erkennen lässt, wie er sich in der
Aussprache von den verschiedenen anderen e getrennt hat.
Es versteht sich daher von selbst, dass zur Feststellung der
Geltung der Vergleich mit den späteren Spracherscheinungea
von grosser Wichtigkeit ist, zumal gleichzeitige Beime nicht
aufzuweisen sind. Zunächst liegt das 15. Jh. Für dasselbe
führe ich die Resultate Bohnenbergers an^ der bei seinen
Untersuehuingen für Augsburg keine Abweichung vom gemein-
schwäbischen Stand axisetzen zu dürfen glaubt. Die Geltung
ist darnach wesentlich die gleiche, wie noch heute.
Es erhebt sich nun die Frage : unter welchen Bedingungen
durfte im Augsburgischen dieser unechte Umlaut des ä ein-
treten? Indem ich mich an die in Germania Bd. XXXIV,
197. von Bohnenberger veröflfentlichten Untersuchungen über
1 Ghrimin. Gr. I* 745.
322 Dritter Abschnitt. 76
^schwäbisch e als Vertreter von mhd. ä^ halte, stelle ich
folgende Fälle auf, in denen Umlaut eingetreten ist : ^
1. Plural von Substantiven : die Nomina haben durchweg
Umlaut da, wo ihn heute die Schriftsprache fordert, und
einmal in wöegenn (1282 bisch.), wo ihn sowohl die Schrift-
sprache, als auch die Mundart nicht hat. ^
2. Adjektiva auf -ig, -lieh, -ern, -er. Die Adjektiva auf
-ifff -eg zeigen durchweg Umlaut: maniger 1282 (bisch), steht
vereinzelt. — Die Adjektiva auf -lieh schwanken in der
Schreibung: 1290. gantzlich 1294. gasntzlieh Sg, vergl. die
Belege. Die Reihe ergiebt, dass vorzugsweise diejenigen
Adjektiva auf -ig umgelautet wurden, welchen umgelautete
Substantive zur Seite standen. Und umgekehrt. ^ Von den
adjektivischen Bildungen auf — er kommen die von Orts-
namen abgeleiteten in Betracht, deren zweiter Bestandteil
-stetter ist ; hier besteht durchaus Umlaut, doch gehen weder
die Adjektivformen z. B. Hokftätter noch die Namen Hoch-
lieiten auf ursprüngliches -stat als 2ten Bestandteil zurück,
sondern auf -steti, -stetim, so dass der Umlaut nicht erst bei :
-stetter durch Suffix -er bewirkt ist, analog den Nomina
agentis auf -er.
3. haben Umlaut herbeigeführt die Femininendungen
-in und die Silbe -ling, linch und -lin. Wenn den Zusammen-
setzungen mit -in, welche Umlaut aufweisen, einige nicht
umgelautete Formen in der Schreibung entgegen stehen, so
schwankt helblinch nie, es tritt nur mit e auf, und ist darum
wohl nur mit i gesprochen worden.
Wie in den oberdeutschen Dialekten und Mundarten des
13. Jh. überhaupt, sind auch im Augsburgischen gewisse um-
lauthindernde Konsonanten und Konsonantenverbindungen vor-
1 vgl. dazu: P. u. Br. B. XI. XIV. XVni. Z, f. d. Ph. XXV.
° m<BZ = jyiaasse (Stadtb.) ist hier nicht anzuführen^ da es Fem.
plur. von sing, mesze seia kann, welcher belegt ist durch den Genitiv
mefzez.
^ Diesen Adjektiven auf -ig scheinen sich die anderen Bildungen
mit -ig anzuschliessen : befchadigen ist überwiegend mit a geschrieben.
77 Lautlehre. 323
banden^; indem die Liqxddae^ Liquida + Muta, auch Guttu-
rales ^^ namentlich die Verbindung hty gegen die Trübung
schützen, allerdings nicht in gesetzmässiger Weise. Ich finde
regelmässig: zinfvellick 1296. Sg und dorfmengin allerdings
nur bei Sg,^ doch ist celliu überwiegend, und auch dem
häufigeren gcentzlich steht nur ein gantzlich gegenüber, altih,
halbiv sprechen zu G-unsten jenes Einflusses, doch erscheint
nur JielblincJu galtnvzze ist fest. (1305. S^^) Konsequent
ist das Gesetz durchbrochen in dem Namen Welfer, Wcelfer
(1325). Im 14. Jh. ist von jener umlauthindernden Gewalt
kaum noch etwas zu spüren. Die Dehnung des a zu a hat
auch der Umlaut mitgemacht, wahrscheinlich mit der Ent-
wicklung ä'^d zugleich : * rid 1302 (12). — Die Aussprache
dieses e erreicht im modernen Augsburgischen vor 8 und st
geradezu den Klang t, d. h. ein in i ausklingendes gedehntes
e: yesf hört man als fischt, mhd. veste von vaat;^ in
unseren Quellen aber ist davon nichts zu spüren, es erscheint
nur gevestent, geveJiunt (1326. bisch.) und geualtut (1326.
hl. Cr.)
Umlaut Ton ä: Bezeichnung.
Es ist nur Weniges hinzuzufügen. Dass der Umlaut des
ä von Anfang unseres Zeitraums an durchaus sprach- und
schriftgemäss war, hat sich aus dem Gesagten und den Be-
legen ergeben, dass bei so übermässiger Ausdehnung einer
solchen Erscheinung der Versuch nach etymologischen Eück-
sichten die schriftliche Wiedergabe derselben zu regulieren,
scheitern musste, zumal die Fülle von Zeichen, welche zur
1 vgl. Weinh. mhd. Gr. § 27.
' Si9 schreibt in einer Novelle zum Stadtb. 43. ufsin ehse, chlegere:
Stadtb. 78. Ss. clager: Stadtb. 82. Sj (Gr.) chlager Si (Novelle 99) nur
Mager: Statdb. 84. Sa.
^ Ssa bat nur flaishmanger im Stadtbuch. (25 b).
* vgl. Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch S. 180.
^ ^;be6te„ -B bischte, — Sogar das dem einfachen Manne unbekannte
Wort „hantvefte*' wird, wenn man es aussprechen lasst, durch einen un-
verkennbaren Systemzwang zu hantv&schte.
324 Dritter Absebnitt. 78
YerfUgung^ standv noeh mdw verwirrend wirkte^ ist laani ndtig
liiiissiiztLsetzeii. in der Thai ist böchstens in» dem Yerfahven
¥on 8^^ eine gewisse Konsequenz zn erblicken, insofern als
er treu seiner zeitweise gepflegten Neigitng^ die Yokale nnt
Apices zn verseben^ aizch da& Umlaut -# derselben unter*
warf und dadurch eine gewisse Nivellierung der Sehreibnng
aller der mhd. €t=»Basi6 angehörenden sekundären liatfte
durchsetzte. Eine ähnliche Konsequenz bemerken wir an
Sj^rj, indem derselbe die Schreibung e entschieden bevorzugt,
wenn er nicht überhaupt auf den Ausdruck des Umlauts von
ä ganz verzichtet, und das auffallend genug gerade in den
Stellungen, wo im 13. Jh. unter jenen oben angeführten Be-
dingungen ä nicht umgelautet wurde : gamtziu \M%^ (Aehtbttch)
doch: 1346. vfferb (Achtbach 11. k I). ^ 1348, Brkflraffer
(Aehtb. 14. a. I> 1352. Mancki (Achtb. 70. a. J). 13^0.
fairchlichi vgL die Belege. — Dagegen nötigt uns, die Existenz
des Umlauts als unzweifelhaft zu erachten, die Thatsaehe,
dass fast regelmässig die Femininform von Eigennamen und?
von Nomina agentium den Umlaut zeigt, gegenüber dem nicht
umgelauteten Masculinum, desgl. die Denünutiva: 1365:
Langementlin — Langemantels (Achtbuch 24. b. I). 1363.
Hanren — Henflm (23. b. I).
Die klerikalen Urkunden liefern nichts Bemerkenswerteff
in der Scfareibcmg. 1290: Stdt (=» Dativ von stai) neben
gantzlich, und Qdnf neben phlecpar 1304 entziehen sich jedem?
Erklärungsversuch^ sie sind eine Unregelmässigkeit; wenn
auch die Unterlassung des Umlaicts zu rechtfertigen ist,^ so
ist der Circumflex nicht an seiner Stelle, es misten denn
* Mit vffert scheint es eine eigene Bewandtnis zu haben, indem
das e eher eine Yerflächtigaii^ des a als ein bewusster Umlaut genannt
werdea muss; es steht in gleicher Beihe mit den im heutigen Augs-
burgischen immer gehörten: derdtirchf Werderhruggertor («aWeartaeb-
bruggertor) auch sunnti («= Sonntag) u. s. w. vgl. Birlinger: augsb.
Wörterb. 4, 6.
^ Qdnf untersteht der oben erwähnten uxakuthinderBxien Gewalt
der Verbindung Liquida + 9, und das daneben stehende pblegar läast
das Fehlen der Umlautsbezeicfaziung als beabsichtigt ersekeia^i.
79 Lflotlefare. 335
auch Betonungsrücksichten massgebend gewesen sein» — Die
Gleickberecbtigung aller Zeichen für den Umlaut des ä ver-
anschaulicht trefflich die Schreibung des Ortsnamens "Eichstädt^
in einer Eintragimg des Achtbuehes vom Jahre 1369; 22.
a. L Ton S^, : Eiekfietj At/ehsUt, Eistatt, EiehAät, Aütet (22. a).
ScUiesidich sei noch bemerkt, dass die ümlautsbezeichnung
überhaupt ganz dem Takte des Schreibers überlassen blieb;
es bestehen Fälle, wo Umlaut gar nicht gekennzeichnet ist,
und mithin auch nicht der Ton ä. Wie weit Vorlagen im
Einzelnen mitgespielt, ist nicht immer zu entscheiden, doch
sind die Eintragungen des Achtbuches in den Jahren 1345
und 1346 ein lebendiges Zeugnis für das Verfahren einzelner
Schreiber, gewisse immer wiederkehrende Ausdrücke oder
Stichworte einfach dem unmittelbar Voranstehenden zu ent-
nehmen, sogar in der Wdse, dass die Reihenfolge gewahrt
bleibt: 1345 wechselt beständig oA^ mit folgendem ceht; 1346.
€ehl; mit aht, so zwar, dass aht dort, oeJd hier immer an erster
Stelle erscheint. Von vereinzelten Schreibungen führe ich
an: Stit (G-enitiv v. etat) bei S^, daneben gilt cb als Zeichen
des Umlauts von ä in bwrgaer, phlegcer. Die Formen gehebt,
gehaven sind nicht der Mundart angemessen, und nur der
Macht der Analogie zuzuschreiben, oder durch bairischen
Einfluss zu erklären^. Schofel ist mit Bezug auf die Ver-
dumpfung des ä vor / in der lebenden Sprache z. B. in —
fchoffte mit dem Zeichen für gerundeten Vokal geschrieben
und wohl auch gesprochen worden. Doch ist die Schreibung
mit $ sowohl in dem Wort selbst, aU in den Namen Schefer
und Scheffler ^ bezeugt, und im Stadtbuch in sheffeL
ä: Belege.
Urkunden.
Bis 1300: a. ä, — ou 1300—1330: a, ä, au
— o. 1^30—1374: au — o.
» vgl. Weinh: mfed. Gr. § 877.
* Achtbuch: lt0& 8keffdy Skcßßer, 2. a. Stadtbuch: aheffel Sib
(80. a.) scbsfel: erundUeart (16. b.) (Si).
326 Dritter Abschnitt. 80
städtische: 1272—1300: a
1272 äwe — do S^ (U. II, 1.) — 1273. han
S, (A). -
(1279: ane, widerfpräche, hant.) — 1282. iär —
da Si (H.) — 1295: ane, ftat Sg (U. 1.) —
1295: an — da S^ (A.) — 1298. gän, wom
Sg. —
1300—1328: an, ä — an, a. — do.
1301. navch S^. — 1302. ann, rät Sg. — 1302.
nach S^. — 1303. an — do Sg. — 1305. J&r —
do Sg. — 1306. Eät, Rat, iär. Sg (0. 5.) —
1309. franzze (n. pr.) — da. Sg (U. 2.) — 1313.
ftet, het (= hat) Sg (C. 6.) — 1313. ann, an
S, (ü. 2.) — 1315. an, anbend Sg (A.) —
1317. anbend, warn Sg (A.) — 1318. fchwap
(n. pr.) Sg (A.) — 1319. abent, han — do
Sg (0. 6.) — 1319. anbent, rat — do Sg (C. 6.)
1322. ane Sg (0. 7.) — 1323. darzü — do
Sig (A.) — 1323. an S^g (A.) — 1324. rät,
an, band S^g (A.) — 1326. ftaut, havnt, an-
fpranch, nach S^^ (C. 8.) — 1326. an, 2 X.
— do. S^j. —
1328—1374: an — o, au, o.
1328. ftand, gand S^^ (A.) — 1328. havn, laut,
haut, nanchkomen, avn, anfpravch — ann . . .
Sg (A.) — 1329. avn — do Sg (hl. Cr.) —
davon Copie: v. 1346: an — ftat S^, — 1329. an,
ftet Sg (A.) — 1329. avn, nanch, nach, band
Sg (A.) — 1329. hin, avn — do Sg (G-. 2.)
1330. Straevinger Sg (A.) — 1330. jär, Avn-
forg (n. pr.) Sg — 1330. jax — da Sg —
1330. havn, avn, want Sg (C. 9.) — 1331.
T
Swavlmul, Afrnn, anfpr&ch, Avnforg, hant, S^g
(A.) — 1333. fprächen, (2 x) anfprauch, havn,
navh, avn, darnach S^g (U. 11.) — 1337. havnd,
hant Sig (A.) — 1338. nach, Anfpraech, An-
81 Lautlehre. 327
forg Si8 (C. 9.) — 1338. Febr. waunden — do
Sjg (A.) — 1338. Mai. band, wanden S^g (A.)
— 1338. baun, gaun S^^ (XJ. 6.) — 1338. JuK.
Rautgeben, Raut — do, kom, Sj^ (A.) — 1339.
8 Wäger, band — do Sjg (A.) — 1342. aiin,
verdaucbtem, baun . . . Sjg (A.) — 1342. Febr.
aun, baun, ftaund, Rat, wönten — do S^^
(U. 6.) — 1342. an die Stadt Rotbenburg
Oct. Ratgeben, band, darnach. 8^5 (R. R. XI,
42^.) — 1343. Aunforg, an, nacb, wänten —
da Si5 (A.) — 1344. do. S^^ (A.) — 1345.
baut, ban S^, (R. X|, 10, 3.) — 1346. ftand,
ban Si, (H. 20.) — 1346. aun S^, (A.) —
1348. (Aulbrecbt), aun, Abent S^, (C. 9.) —
au. — 1349. anlägen — do, warn, S^, (A.) —
1350. aun Sj, (A.) — 1350. März, aun, Avn-
forg S^, — 1351. baund, aun S^, (C. 10.) —
1351. lauzzent, baun S^, (A.) — 1351. aun
Sj, (A.) — 1352. fauzzen, baut, abent S^, (A.)
1352. bräbt, braubt — da (L), do (t.) S^, (A.)
— 1353. baun,- aun, fträfz S^, (A.) — 1355
bis 1358: au. S^,. — 1359. aun 2 x. S^, (C. 6.)
— 1365. aun, nacb, Ratgeben S^^ (A. R. 12.) —
1367. getaun, aun, baund S^^ (A. R. 13.) —
1367. aun — darumb S^^ (A.) — 1367. au
S^,. _ 1373. au Si,? (A. R. 14, 6.) —
Biscbof und Dom: im 13. Jb.: a, ä — do; im 14. Jb. au
— do. —
1282. bemab — do (R. X | 4, 3.) — 1293.
ftät (A.) — 1313. naucb, 2 X-, ban, rat (H.
14.) — 1332. ban (H. 17.) — 1332. da. (A.)
— 1336. braubt, bavt, aubent, offen bauren,
Ofteraubent, (gebebt) — do. (A.) — 1341.
ftaund, Pvrggrafin (C. 9.) — 1343. getaun,
abent. Scbreiber I. (A.) — 1343. getaun,
aun, baun — darzü Scbreiber II. (H. 20.) —
22
3S8 Dritter Abschnitt. 8S
1344. aun, nach, — au . . . — do. (0. 9.) —
1367. afin bisch. (A.)
Curia: Im 13. Jh.: a. Im 14. Jh.: au.
1327. nauoh, rät (A.) — 1331. vormavls, havt,
avn (U. IL) — 1337. aun (U. 5.) — 1341:
nur: a (A.) — 1349. haun, aun. (H. 21.) —
1369. aun, han (A.) —
Klöster: Im 13. Jh.: a, ä. Im 14. Jh.: k, au, a — do.
St Ulrich: 1306. i&r — do (U. 2.) — 1315.
Rät (ü. 2.) — 1326. Rät, avn (U. 2.) — 1331.
nauch, darnauch, ftat, Grauffchaft (U. II.) —
1336: au — hat (U. 5.) — 1366: au (A.) —
St. Oath. 1279. ane, haut, widerfpräche (0. 2.)
1296. rate, rat (R. X^ 4.) — 1326. (2 Ur-
künden) rät, an, hand, mänod. (C.) — 1348.
raut, getavn (0. 9.)
hl. Cr eutz: 1311. morgengaub, avn, anfprauch,
rat, Mt, han (hl. Cr. 4.) -^ 1317. Rät — au
(hl. Cr. 4.) — 1326. begän, ftat, nächkomen,
Swäbegge, verdachtem hl. Cr. (hl. Cr. 4.) —
1334. havn, abent (hl. Cr. 6.) — 1338. au
hl. Cr. (G. 2.) — 1339. au hl. Cr. (hl. Cr. 5.)
-^ 1360. aun hl. Cr. (A.) —
Spital: a — do (A.) 1283 und 1284. —
St. Stephan: 1306. Jär — do (A.) — 1312.
da — do (H. 13.) — 1327. avn (A.) — 1358.
aun. (A.) —
St. Moritz: 1342. a (A.) —
St. Georg: 1346. aun, habend, lazzend (G. 2.)
— 1352. aun, wauren, abent (A.) —
Stadtbuch: Grundtext: a. — S, : a: — an (23 b). — S^ : a:
— darüber, dervon (67 b). rätgeben (34 a). — Sg :
a: — dervon (116 a) dervor (37 a) äne, getan,
hat (114b). — S^: a. — S^: a — do. — S^:
a: — aune (58 a.) — S^^: a: — wamit (88b),
haunt, havnd, ane, (37 a). — S^, : a und au:
83 Laatlehre. 3S9
aun gnad (79 b)« — immer aun« — haut (77 a).
aun, gnad, achtpucb, darnach (58). deruön, (149 a^)
(1359). spitaul (149a) (1352). — 8,^: a und
au: maus (7Sb). 1371. aun. — 1374: dorzu
(37 b), haut, haunt. — 1372. on genad, on, hat
(154b). — 1376. haut, aun, — dorzu (154 b).
Achtbuch: 1338. a: kram S^^ (4b.) — 1339. avn 8,5 (6b.)
-^ 1340: ane S15 (6a). — 8^^: a. — 1346.
getan, band, aun, an, hat 8^7 (IIa.) — 1346.
getan, an 8^, (IIa). — 1348. aun, getan 8^^
(13a.) — 1348. anfi 2 X. — 1349. an S^.
1350. an (15 a) — getan — getan, baund —
habend. — 1351. Rüffion 2 X 81, (67 a) —
sonst immer: B&ffian. — 1356. ailn, aun 8^^
(20b) — sonst au. — 1362. getan 8^, (23 b.)
1364. Äht, getaun, aun. 8^^ (24b.) — 1366.
Cränfüzz, Cranfüs S^, (25b). — 1370. hafit
Sjg (26b.) 1371. getaiin, hat, aun, aun 81^
(29 a.) — 1373. on, aun, haut — dorvmb 8^^
(29 b) immer on. 1374. a, au, — dorrmb
Sj6 — •
ä: Geltung.
^Oas oberdeutsche ä der mhd. Zeit entspricht durchaus
dem der ahd. Periode und ist wie dieses in den meisten
Fällen eine unter gewissen Bedingungen eingetretene Deh-
nung von ä;^^ 'die yulgäre Aussprache dieses d war nicht rein,
sondern mit 8enkung, so dass ein mehr oder minder dunkeler
Zwischenlaut zwischen ä und 6 entstand, ein langes ä ; daher
begegnen seit der zweiten Hälfte des 13. Jbs.^ zumal bei den
Baiern und Österreichern, Beime zwischen ä und 6, die Ala-
mannen gestatten sie sich nur selten^ ;^ so definiert Weinhold
den Klang des oberdeutschen a. In der augsburgischen Mund-
art des 13. und 14. Jhs. zum Teil hat der Doppellaut des d
* Weinh. mhd. Gr. § 56.
> Weinh. mhd. Ghr. § 56. Bair. Gr. § 88. A. Gr. § 84. 87. 120^
22*
330 Dritter Abschnitt. 84
einen noch tieferen Ausklang gehabt und mit grösserer Wür-
digung des zweiten Bestandteils; von vornherein jedoch be-
merke ich: nicht in allen Stellungen.
Wir beobachten nämlich zwei Entwickelungen, die sich
von Anfang unserer Periode an bis zum Ausgang derselben
neben einander gehalten haben, wenn auch die schriftliche
Darstellung bald der einen, bald der andern eine Form zu
entziehen scheint. Schon vor unserer Zeit, d. h. schon in der
ahd. Periode mag das ä der einen Entwickelung in Augsburg
nichts anders als ein zwar dumpfer, aber nicht ausgesprochen
diphthongischer Laut gewesen sein. Nicht eine Stelle lässt
sich dafür aufbringen, dass man Anlass gehabt hätte, von der
traditionellen Schreibung a abzugehen oder dieselbe zu modi-
fiziereo, auch die Eigennamen zeigen immer nur die Schrei-
bung a.^ » Der schriftlichen Darstellung zufolge nun müsste
dieser Wert (= ä) annähernd bis um die Wende des 13. und
14. Jhs. lebenskräftig gewesen sein; aber wir müssen stark
dem Umstände Rechnung tragen, dass der Beginn der Dar-
stellung in der Muttersprache in grösserem Umfange nicht zu
weit abliegt von diesem Zeitpunkt, dass mithin noch eine ge-
wisse rudimentäre Auffassung und Empfindung des einen und
des anderen Lautes eine phonetisch genaue Darstellung beein-
trächtigt, wenn nicht ganz unterdrückt hat. Das Bedürfnis
darnach wird in diesen Anfangsjahren der Abfassung in deut-
scher Sprache stark in Konflikt mit der erlernten und ge-
wohnten Behandlung des lateinischen a geraten sein, welches
man als au^ sprach, aber a schrieb und sprechen sollte. Auf
der anderen Seite kann dieser ausgesprochene Konflikt in
Zeiten der beginnenden Klärung auf heimische Verhältnisse
übertragen gerade dem mundartlichen Laute bei den Augs-
burgern auch in der Schriftsprache zum Siege und zur An-
erkennung verhelfen haben. —
* Vgl. Vita St. Ulrici des Albertus, herausg. v. J. A. Schmeller. — Augs-
burger Grlossen: Qerm. 21. — Prudentius-Glosfifen (A.), Servatius — und das
Wenige, was die Urkunden bieten : 1260. *quod vulgariter dicitur „loa^e." (A.)
^ casus und causa werden nicht unterschieden.
85 Lautlehre. 331
Es tritt nun die Frage nach dem zeitlichen und örtlichen
Ausgangspunkt der Entwickelung von ä zu dem seinem Klange
tiefer liegenden Laute, dessen diphthongische G-estalt Kauff-
mann^ als unter dem Einfluss zweigipfliger Betonung ent-
standen erklärt, an uns heran. — Die ersten Schreiber der
städtischen Kanzlei und die klerikalen Schreiber des 13. tThs.
sind mit Ausnahme von Sg im Allgemeinen in der Tradition
befangen. S^, der dem ganzen Tenor seiner Schreibweise
nach kein Augsburger gewesen ist, oder mindestens stark
bairischen Einflüssen sich ergeben hat, trägt die bairische Art^
auch in die Darstellung des Lautes d hinein und giebt ihm
die Form und Geltung von o: hon, wom, do und einmal in
feinem Gefühl der Sonderstellung des a (erster Entwicklung)
in gan schreibt er es a : gän. Damit war der Doppelklang
des Lautes den Augsburgem zum Bewusstsein gebracht. Wir
befinden uns nun schon in der zweiten Periode des d erster
Entwickelung. Wenn im Anfange derselben die diphthongische
Geltung des a * etwa bis in die dreissiger Jahre des 14. Jhs.
noch stark zurücktritt, so kann das nur einer gewissen Vor-
sicht der einzelnen Schreiber anzTirechnen sein, welche den
mehr und mehr von aussen an sie herandringenden Laut-
gebungen teils ratlos gegenüberstanden, teils die Zahl der-
selben nicht vermehren wollten, und darum der Tradition treu
blieben. Kauffmann meint, dass solche älteren Formen von
^ Kauffm.: schwäb. Hundart. § 137, 1.
" Yergl. Weinh. rahd. Gr. §. 66, oben.
^ Kauffmann's (§ 61 Anm. 5) Belege für Augsburg, denen zufolge
das Zeichen au zum erstenmal im Jahre 1283 nachweisbar ist, sind voll-
ständig hinfällig: seine Quelle ist eine Urkunde der Herwartschen XJr-
kundensammlung (Augsburger Urkundenbuch [ed. Chr. Meyer] I, 1283),
welche die in ihren Kreis gezogenen Denkmäler in entstellter Form über-
liefert. Ich halte es für überflüssig, meine Behauptung durch eine ge-
naue Untersuchung dieser Schriftstücke auf ihre sprachliche Zuverlässigkeit
hin zu erhärten, ich verweise nur z. B. auf jene von Kauffmann ange-
zogene Urkunde, welche die Neuerungen im Sprach- und Schriftgebrauch,
welche die Augsburger HuUdart und die Urkundensprache sich erst in
dem Zeitraum von zwei Jahrhunderten errungen, alle zusammen schon
1282 giebt.
332 Dritter Absobnitt. 9S
der Schrift konserviert werdeo, wenn sie der Sprache der
höheren Stände angehören, sei es, dass diese Älteres bewahrt
haben — und das ist nach Kauffmann ^ bei den gebildeten
Schwaben der Fall (a gegen dialektliches au), — sei es^
dass sie zufolge und zum Behufe des Verkehrs mit Frem-
den die Extreme ihrer Mundart yermeiden» Dass der Schreiber
sodann in Kenntnis dieser Gepflogenheit der höheren Stände
seiner Stadt^ in deren Interesse er natur« und den Quellen
gemäss am häufigsten in Aktion trat, sich bestrebte, aus mehr
als einem Grunde seinen Auftraggebern entgegenzukommen,
d. h. nach dem Munde zu reden und zu schreiben, ist nur
zu erklärlich und bei aller sonst gerühmten Einflussstellung
der städtischen Kanzleibeamten nicht abzuleugnen. Freier
aber verfahren — und konnten verfahren — die klerikalen
Schreiber. Ihnen ist es daher zuerst zu danken, wenn die
einmal gewonnene Form nicht in Vergessenheit geriet, sondern
mit dem Beginn der vierziger Jahre auf der ganzen Linie
sogar siegte, und so Schreibung und Mundart Hand in Hand
gingen. — Es liegt zwar ausserhalb der zeitlichen Grenzen
unserer Untersuchungen, das weitere Schicksal des ä erster
Entwickelung im Augsburgisch-Schwäbischen des folgenden
Jahrhunderts zu verfolgen; ich kann es mir jedoch nicht ver-
sagen, darauf hinzuweisen, dass die am Ende unserer Periode
häufig, im Achtbuch schliesslich regelmässig, im Stadtbuch
dominierend auftretende Schreibung on für aun <C a« (ane)
auffallend an die Entwickelung des schwäbischen a"^ ao'^ o
vor Nasal mahnt, sowie sie Fischer * und Bohnenberger für
das 15. Jh. annehmen. In jener unmittelbar auf den von uns
begrenzten Zeitraum folgenden Periode jedoch sind diese
Formen noch nicht in den mündlichen Verkehr übergegangen,
sondern, wie sie dem Vorgange der kaiserlichen Kanzlei der
zweiten Hälfte des 14. Jhs. entstammen, so leben sie lediglich
in der Schriftsprache. Eine Begründung dieser meiner Ansicht
^ a. a. 0. S. 281.
« Genn. 36, 413.
87 Lautlehre. S88
werde ich im Bahmen der G-esamtresultate geben , welche
die Torliegenden üntersuchangen schliessen sollexu
US hat da43 d erster Entwickelung in dem grösseren Teil
des 14. Jhs. durchaus den Klang ao gehabt^ mit dem Haupt-
gewicht auf a; ich glaube nichts dass die Schreibungen aün
eine noch genauere Wiedergabe des gesprochenen Lautes be^
zwecken y sondern sie deuten wohl mehr die Unsicherheit
des dem d nachklingenden Lautes an, um (so mehr als an
anderer Stelle aun erscheint. Dem o sowohl, wie dem e eine
Yokalische Geltung zu vindizieren^ ist deshalb nicht angängig,
weil dadurch ein Triphthong geschaffen wäre, wo doch sogar
ein vollgültiger diphthongischer Werth abzulehnen ist wegen
der Verteilung des Haupttones auf den ersten Bestandteil^
ein Umstand, der nach den üblichen Begriffen dem Wesen
des Diphthongen zuwiderläuft. — Das zweigipflige ao^ der
reichsstädtischen Zeit ist heute d geworden«^ jedoch ror den
Thoren Augsburgs beginnt sofort der Diphthong ao, besonders
im Wertachthal hörte ich selbst db sprechen. Die Wandlung
zu ä will Birlinger^ den sächsischen und sächsisch gebildeten
Predigern zur Beformationszeit zuschreiben. Beines d erklärt
Birlinger als aus der Fremde eingeführt, aus dem Fränkischen
und Bairischen.^
^ In der Aussprache des ä als ao ist dem Anscliein nach das Augs-
burgische mit den benachbarten bairischen Landstrichen (östlich vom
Lech) vereint, indem beide Mundarten dieselbe Zusammenstellung der
Laute a und o hören lassen; aber in dieser Beobachtung liegt die Ge*
fahr, vor der Kauffmann S. 3d für die Abgrenzung von Dialekten warnen
zu müssen glaubt, indem er die charakteristischen Merkmale einer Mund-
art viel weniger in der Gestalt der einzelnen Laute und in ihrer Zu-
sammenstellung als solcher, als in den konstitutiven Faktoren: Accent,
Betonung, Quantität etc. gesucht wissen will. Ein solcher konstitutiver
Faktor, die Betonung, unterscheidet hier allein den Augsburger von dem
angrenzenden Baiern: jener spricht do, dieser aö.
« Vergl. Weinh. alam. Gr. § 91. Schmidt: Frommann 11, 478.
Birlinger S. 4.
• BirL: augsb.-schwab. "Wöi-terb. S. 5, L
* Ganz haltlos ist die Vermutung Birlingers betreffs des sächsischen
Einflusses nicht, sie findet eine merkwürdige Unterstützung durch die
334 Dritter Abschnitt. 88
Neben dem d erster Entwicklung geht eine zweite parallel,
ebenfalls auf lautlicher Geltung basierend, die zu o. Dieser
Laut 6 scheint sich nur des mhd. a in dem Auslaut: da imd vor
r oder n (hon) bemächtigt zu haben, aber dies auch durch den
ganzen Zeitraum hindurch. Später allerdings, als das au sich in
dem ganzen Gebiete des a zu verbreiten strebte, ist ihm auch
das in manchen Stellungen anheimgefallen, wie aus den voran-
stehenden Belegen zu ersehen ist. Ob dieser Tausch nur in
der Schreibung oder auch in der Aussprache vor sich ging,
diese Frage muss ich offen lassen. Die Beime lassen uns
hier im Stich. — Auslautend aber erhält sich das o unbeirrt
für a in do neben da. Ich unternehme es nicht, der Frage
nach dem Verhältnis von au zu o näher zu treten, doch möchte
ich die Hypothese Kauffmann's anführen, welcher die Laut-
teilung in au und o dadurch erklärt, dass er altes a, wie auch
die alten betonten Kürzen je nach ihrer Stellung im Wort-
und Satzgefüge sich verschieden entwickeln lässt. In Pausa-
Stellung soll d durch Überlänge hindurch sich zu ax> ent-
wickelt haben, während es in anderer Stellimg zu 6 geworden
sei. Bohnenberger^ erklärt diesen Weg für unstatthaft. Da ich
selbst in den mir für Augsburg reichlich zur Verfügung stehen-
den Belegstellen eine Bestätigung einer differenzierenden Kraft
der Pausastellung höchstens für 6 zugestehen kann, au da-
gegen in jeder Stellung sowohl im Wort- als im Satzgefüge
finde, so stelle ich mich auf die Seite Bohnenberger's, wenn
ich auch dem Rhythmus in der Urkunde eine nicht geringe
Rolle bei der Aufklärung anderer Vorgänge vindizieren möchte;
davon an anderer Stelle. — Zeitlich liegt die Entwicklung
von d zu vor derjenigen zu ao, d. h. jene war schon voll-
zogen, als d den Zerdehnungsweg antrat.
Beohachtung, dass sich in der Behandlung mancher Laute, so des e,
merklich der protestantische Norden vom katholischen Süden der schwä-
bischen Mundart — oft sogar gilt diese Teüung für einzelne Städte —
scheidet, (vergl. dazu: Fischer: Germ. 36, 416; KaufiFmann: schw. M. § 71).
^ Bohnenberger: G. d. schw. M.: S. 27 Anm. 2.
89 Lautlehre. 335
ä: Bezeicliiinng.
a, d, auy av, a, a, aw, aii, a; a, o. — In der schriftlichen
Wiedergabe des eben beschriebenen Lautes haben wir einen
schlagenden Beleg dafür, wie die Schranken der Tradition
durchbrochen werden, d. h. Schreibung des a als d, a. Ein
Vierteljahrhundert herrscht die Tradition unbeeinträchtigt;
ein weiteres Vierteljahrhundert überwiegt sie weitaus, als der
Lautwert des a der ersten Entwicklung in der Mundart schon
ein ausgeprägt diphthongischer geworden war und eine dem-
entsprechende veränderte Darstellung in dieser und jener Lage
sich erzwungen hatte. Als der zuverlässigste Faktor für die
Begrenzung des Wechsels in der graphischen Behandlung des
d erweist sich der örtliche Ausgangspunkt. Während in der
frühesten Periode sowohl die städtischen Funktionäre als auch
die klerikalen Schreiber neben dem einfachen Buchstaben a
die differenzierende Schreibung mit ^ gebrauchen, geht
letztere Gestalt des a als d mit Eintritt in das 14. Jh., d. h.
von dem Zeitpunkt etwa an, wo die Urkundenschreiber einer
dem lokalen Sprachgebrauch mehr entsprechenden Schreibung
zugänglich geworden sind, ausschliesslich auf die geisÜicKen
Kreise über und wird von da an, indem es von den Klöstern
besonders mit dem den klerikalen Schreiborten eigenen Pest-
halten am Alten gepflegt wird, ein Unterscheidungsmittel der
klerikalen Schriftstücke von den weltlichen beim ersten An-
blick.^ Die städtischen Schreiber verschmähen jedoch nicht
^ Insofern als sich die Ausstattung des a mit dem Circumflex den von
den Augsburger Klerikern einhellig eingeführten Längebezeichnungen an-
reiht. — Ob die gerade im Laufe dieses Zeitraums (Anfang des 14. Jhs. bis
in die dreissiger Jahre hinein) sich bemerkbar machende Spannung
zwischen Stadt und einem Teil des Klerus, d. h. gerade dem leitenden,
aus politischen Ursachen auch ihre Schatten auf die Handhabung des
schriftlichen Verkehrs nach sprachlicher Seite hin geworfen hat, wäre
interessant zu erfahren. In formeller Hinsicht lässt sich ebenfalls ein
gewisses Auseinandergehen der Parteien feststellen.
336 Dritter Abschnitt. 90
allein dieses Darstellungsmittel für d, sondern auch für jeden
anderen langen Vokal.* Im letzten Drittel unserer Zeit end-
lich erscheint allgemein die Schreibung des a am meisten
manieriert. Schreibungen wie axm haben nicht allein klerikale
Urkunden, sondern auch Schreiber S^^ (1350 und 1351) und
Si^? (Gehilfe? oder = S^,?) (1359), und einige Male die
Farmen aun und emn. In den klerikalen Urkunden (1358*
Äbtissin t. St Stephan (A.)), 1359. geistl. Richter (A.), 1367
Bischoff (A.) ist deutlich aun geschrieben, dagegen hat der
Index bei den städtischen Urkunden (1350 Montag vor Barth.
Sj7 (A), 1350 25. März S„ (A.), 1351 14. Juni S^, (A.))
die Gestalt eines nach links geöffneten Bogens (Halbmondes)^
und nur in der vereinzelten Urkunde t* 1359, 2. Febr. Sj^
ist ein zweifellos dem u übergesetzt. Indem ich dafür auf
Früheres verweise, mache ich nur noch darauf aufmerksam,,
dass die unbestimmbare Form jenes Zeichens L gegenüber
dem sonst mustei^gültigen Tenor der Schrift absticht, so dass
an ein o kaum zu denken ist, und im Übrigen genau dasselbe
24eichen über dem e in gewir (1343) sich findet^ in welchem
Zusammenhange eher eine Längebezeichnung, Circumflex, mit
dem Zeichen beabsichtigt sein kann. Über die Formen hm
und wonten ist schon gehandelt; wenn neben hon die Schrei*
bung han besteht, so darf man darin jedenfalls nicht eine
lautlich verschiedene Form gegenüber jenem erblicken.* —
Eine gewisse Bedächtigkeit des Verfassers aber sehe iich in
der Schreibung wante^y zumal da der Schreiber nicht allein
in dieser Urkunde^ sondern auch sonst sich als ein Freund
des Umlauts zeigt. Die Formen het und geheht (3. sing. Praes.
* Es müssten denn die später, etwa um die Mitte des 14. Jhs. er*
scheinenden formlosen Apices, welche sowohl als Circumflex gelten, als
auch e, o und u gelesen werden können, eine Wiederaufnahme der alten
Gewohnheit sein; doch möchte ich mich in den thatsächlich wenigen
Fällen immer für e, höchstens für o entscheiden ; wo die Schreibung doch
zweifelhaft ist, bemerke ich es ausdrücklich.
* Vergl. die Zeichen der schlesischen Urkunden bei Rückert a. a. 0.
^ Vergl. im übrigen: Weinh. mhd. Gr. 377 und alam. Gr. § 373.
91 Lautlehre. 337
und Part. i>erf. v. haben) gehören nicht in diese Erörterung;
denn 68 ist das e nie der Ausdruck eines o-Lautes, sondern
Umlaut, den Weinhold teils durch den Übertritt des Verbums
zur I» schwachen Klasse, teils durch die verwirrende Ein-
wirkung des starken Verbums heben^ entstanden sein lässt;
ich verweise für das Nähere und die Beläge auch aus früherer
Zeit auf: Weinhold: mhd. Gr. § 377, alem. Gr. §§ 373, 374.
Unverkennbar Zeichen für Beduktionsvokal vor l ist die Schrei-
bung a, ae in Wörtern wie Spital, vormals^ auch Spitaul,
vormauh durch Analogiewirkung. ^
ee: Umlaut von ä: Belege:
Urkunden:
städtische : in der Kegel : se, -er.
Si und S^: SB. — 1280. felgerete S3 (A). —
1282. MinnÄr, ft^te, DÄften S^ (A). — 1282.
ftete (adj.), Bvrger S^ (H). — 1282. ftaete,
-er Sa (R. 4, 2). — 1282. TÄten (c.) S^ (A).
— 1283. purgser Sg (A). — 1293. wser (c.)
entsBt (c.) Sg (C. 4). — 1294. erbern, ftaet
S5 (R. X^, 6). — 1295. Selgereit Sg (U. 1).
— 1296. Jser, ftate (adj.) S« (U. 1). — 1295.
^ Stadtbach 150 a steht gehebt <» gehabt gegenüber uf gehebt sa
aufgehoben, nur durch zwei Zeilen von ihm getrennt, Si? (1363).
^ Achtb. 53 a I. 1343 diupftail Si». In gleicherweise hat Sis im
Achtbuch 1342—1344 ungeraitenheit 2 x (51b u. 52 b) neben unge-
ratenheit 2 X (51b I u. 51b II). Dabei ist zu beachten, dass die beiden
ungeraitenheit für das Auge nicht zusammenstehen, die Form hat dem
•Schreiber also wohl im Munde und in der Hand gelegen. In den Ur-
kunden vermeidet S15 durchaus derartige umgangssprachliche Formen.
Nach dem enthalten seine Eintragungen nur vngeratenhait S^? kennt
nur die letztere Form, sie war bei der Eintragung seinen Augen die
nächste. 1361. Achtb. 67 a. Ainnhüfer (n. pr.) erscheint früher als Ann-
hufer 1344. 10a. (oder -iwnÄw/cr?) und entzieht sich jeder Deutung:
1353. 70a: Awnhüferin,
338 Dritter Abschnitt. 92
burgser, phlegser S5 (A). — 1296. bürgern,
sehten S^ (R. X|, 4, 6). — 1296. ftate, ftet
Sg (R. 6, 5). — 1296, phlegere S^^ (A). —
1296. fölgersete S^^ (A). — 1297. felgerete Sg
(U. 1). — 1298. phlegsern, Q-emvndaerf Sg (A).
1298. ftate (adj.) S» (A). — 1299. ftsöten Sg
(St. 1). — 1302. Mt Sg (hl. Cr. 4). — 1302.
Burgser S^ (C. 5). — 1306. burgser, Aufpurgaer,
Aevlentaler, zolnaer S« (0. 5). —1306—1324:
ae. — 1325. Welfsers — 8B S^^ (A). — 1326.
Jserclichen S^^ (C. 7). — 1329. Jserclichen
Sj^ (hl. Cr). — 1329. -ser, burger S^^ (G. 2).
1330. erberen, wsßr 8^^ (U. II). — 1331.
neihft S^, (A). — 1333. nähften S^^ (A). —
1333. rt&t S12. — 1335. gnsedigen, Erberften,
tsetin S12 (U. 5). — 1338. werin (c.) — immer
"^^ ^16 (^)- ~ 1341. Kaiserurkunde: be-
fchadigen 8^5 (A). — 1342. nachften 8^5 (hl.
Cr. 5). — 1342. — gnedigen 8^^^ (A). —
ftät, wären, Pfärde 8^5 (XJ. 6). — 1343. vnuogt-
pärf, j&rclich 8^5 (A). — (1348. wanten 8^5
(A).) — 1345. gehäven 8^5 (A). — 1345. ftat
(adj.). Genadigen, ftet (adj.) 8j, (R. X-J-, 10,
3). — 1346. anfpr^ch 8^, (A). — 1345. iserUch
8ie (hl. Cr. 5). — 1346. Tseten 8^, (C. 9).
— 1348. neihften, vnuogtbsers, Anfpräch 81, .
— 1348. erberr 8j,. — 1348. gnseidigen 8j,
(A). — 1349. neihften 8^,. — 1352. Trafftat
81, (A). — 1356. Jerlichen S^, (C. 10). —
1357. ierHch . . . 8^,. — 1358. ftet, fteten
81,. —
bischöfliche: 1282. waere, (limv^te), n^me, burger (R. X-^,
4, 3). — 1293. burgser (A). — 1302. Minnar
-a (H. 13). — 1305. ae (R. X^, 6, 4). —
1313. nehften, -er (H. 14). — 1316. Erber,
nehften (H. 14). — 1333. beftaeter (A). —
93 Lautlehre. 339
1341. Pvrggrafin (0. 9). — 1344. Jsericlichen
(G. 2). — 1348. ftet (adj.) (hl. Cr. 6). — 1350.
nehften, genedigen (H. 22). — 1351. gnaedigen.
— 1352. gnadigen (A). —
Klöster: St. Cath.: 1279. erbaere St. C. (0. 2). —
1295. ftsete (R. X^, 4). — 1310. felegerseite
(A). — 1355. fteit (adj.) ierlichen (0. 10). —
St. Ulrich: 1301. ftset, Erberen, -er (U. 2).
— 1326. iserclichen (U. 2). — 1331. nehften
(U. 3). —
hl. Gr.: 1326. iärclich, -er (hl. Cr. 7).
St. Steph.: 1306. ft^t, (A). 1312. naehft
(H. 13).
Spital: theten (A).
St. Georg: 1337. ftet (adj.) (A).
Stadtbach : se, e. Grundtext : sb : — befchadegut, gefchadeget
(14. a). S 1 : 88. S , : SB : — richtser (34. a.),
wser, brseche. S^: ae: — erberre (40. a).
phlegere (37. a). gevserde (155. b). archwänich.
S5: 8b: — steten (34. b). nsest. S^: ae. S^:
ae und e : aeht, ehte, aehtet, aehter, (52. a), were,
Taet(63. a). S^^: ae. 1350: ae. 1350—1368:
e und e. S^, : e, e, ae: — stet (adj.) (37. b).
wer (c), tet (c.) (34, a). naeher (26. b). wSr^
gevaerlich, staete, (155. b). stetigs, ungevarlich,
gelerde, stet, (155. a). 1359. nehst (149. a).
geverde. 1349. enwaere, gevaerde (145).
Achtbuch: A. 1339. naehften — ae (5. b). S^^. — 1340,
nehften (6. a). S^^. — naehften (6. a). Sj^. —
. . . 1346. aeht, aht, naehften, faelig (11. a). S^,.
1346. nähften (11. a). S^, — 1348. fchadlich,
naehften (13. a). S^,. — 1351. aeht, geaehtet
(15. b). Sj,. — 1353. gerat (gerate conj.)
(17. b). Sj,. — Von 1356 an: nehften und
nehften, immer Aeht Sj,. — 1364. teten (c.)
(24. a). Sj,. — geehtet (24. a). S^,. — Aeht
840 Dritter Absohnitt. 94
(24. b). Sj,. . . — 1365. in die Aeht getaun
(26. a. II). Sj,. — in die Aht getaun (25.
a.II). Sj, — 1367. gesehtet, Aht (25. b.). S^,. —
1368. nehften, seiligen (22. b). S^,. — 1370.
nechften, Aecht: — (Recht): (28. b). S^^. —
geuarlichen, were (29. a). Sj^. —
B. 1346. nseher (56. a). Sj,. — 1346. neher
(56. b). Sj,. — 1346. naher, fchedlich (57. a).
Sj,. — 1346. feiligen, fcheidlichen — (vzfteichen)
(60. a). Sj,. — 1346. Sweiblin (n. pr.) (61. a).
Si,. — 1346. neihften (61. b). S^,. — 1349.
fchedlichen (63. b). S^,. — 1349. nehften — :
(gsentziu) sonst e (63. b). Sj,. — 1350. nsehften
(65. b). Si,. — 1354. pferit (71. b). S^,. —
1365. were (94. b). S^,. — 1371. befchadigot,
befchadigoti (c.) (102. a). Sj^. —
83 : Umlaut von ä.: Geltung.
Der Umlaut ist im Allgemeinen ToUzogen; Liquida (r),
und Lingualis scheinen demselben aber entgegengewirkt zu
haben, wenigstens ist iärdich, ungeuarlich ^, beltoaret (1296.
Sg) befchadigen, fchadlichen häufig, 1296. Hate und Hat (Sg).
*Vor r und h wird ä zuweilen vor Umlaut geschützt."* * Die
augsburgischen Quellen kennen jedoch diese Berücksichtigung
des Ä nicht: cehten . . . nur naJier (1286. Sg) gegenüber
häufigem ncehsten. — Wie das cb in den Stammsilben gelautet
hat, ist im Einzelnen zu bestimmen unmöglich. Dafür, dass
auf Grund der Entwicklung von d > aw, ao etwa äe für a
gesprochen worden ist, giebt es kein Zeugnis; nahe gelegt
iirird es dadurch, dass heute einige Gegenden Schwabens,
welche ao haben, äe als Umlaut kennen, doch ist das gerade
^ Bei iärclich und auch imgeuarlich tri£Pt die von Bohnenberger
in Germ. 34, 197 aufgestellte Kegel zu, dass Umlaut dann mit Vorliebe
in Bildungen mit "ig, -lieh eintidtt, wenn das Substantivum auch um-
gelautet erscheint, und umgekehrt nicht.
« Weinhold: mhd. Gr. § 61.
96 Lootlehie. 341
im Osten weniger konseqnenL ^ In den Stellungen vor Liquida
Ol) und Lingualen (t) ist jedoch mit grösster Wahrscheinlich*
keit Diphth<Hig anzusetzen: ae=^dem Laut des alten Dipht-
hong «»==ssat; denn gerade in den eben erwähnten Stellungen
erscheint die Schreibang ei % aei überaus häufig : ygl. im AcUi-
buch die Belege unter S^^.^ Bezeichnend ist namentlich das
heite für hete <C hebete, welches im Alamanmschen sehr be-
liebt ist.^
Das de in Endungen und Suffixen ist nur durch die
Endung er < ari > are > aere > aer > er und -baere
Tertreten: Die substantivische Endung -aere der Nomina
agentis pflegte im Mittelalter tieftonig und im Beime durch-
gängig klingend zu sein, in den Nibelungen aber hebt schon
die Verkürzung in ein tonloses -er daneben an. Die un-
organische Natur dieses -er folgt teils aus dem schon im
Singnlaris stattfindenden alten Umlaut (z. B. iegere), teils aus
dem Unumlaut des Pluralis (z. B. mäler) \ Hinsichtlich der
Aussprache der Silbe zwingt die Bücksicht auf die moderne
Geltung, die unumgelautete f^orm als die lautgemässe auch
für die mhd. Zeit voraus zu setzen, sie ist in den Urkunden
nur selten vertreten: 1302 bisch.: Minnar, phlegar. 1304.
11, Juli Sg (A). burgar (1308 (A), um so stärker dagegen
in dem Stadtbuch, was keineswegs gegen ihre Popularität
spricht.
Der Umlaut des d ist unter den gleichen Bedingungen
wie der von ä ins Leben getreten; auch hier lassen aber
* vgl Fischer in Germ. XXXVI, 418.
' ci für e (»* Umlaut von a) wird schon im ahd. geschrieben: Braune,
ahd. Gramm. § 15, b, 2.
» 1346. Ax)htbuch 56. a. I. 1346. heite (conj. praet.) später: (80.
a. 11). 1346. feiligen, fcheidlichen (60. b. I). fcheidlichen. (61. a. I)
Icheidlichen, Sweiblin, (61. b. II). neihften. (60. b. I). vzfteichen, (62.
a. I). fcheidUch neben fneide (Mädchen). (62. b). fcheidlich. (62. b. II).
reitt (redet). — 1849. Ssq. (68. b). fchedlichen . . . ci giebt an allen den
Orten zugleich alten Diphthong ei^^ai wieder, wenigstens überwiegend.
* Weinhold: mhd. Gr. § 877.
^ vgl. Grimm : I (1820). 869 und 698.
342 Dritter AbBchnitt. 96
mehrmals nachweisbare Formen^ wie iärcUchen eine gewisse
Zurückhaltung gewahren. Desgleichen scheint die Feminin*
endung -in nicht den Umlaut begünstigt zu haben: ich finde
Phrggrafin (bisch. 1341). Der gewöhnlichen Schreibweise nach
muss auch ceht zu den umgelauteten Wörtern rechnen; da
indes akt und 1 X aht, ersteres häufig, daneben auftritt, so
kann ich e eher den sonst dem Schwäbischen eigenen sym-
bolischen Ersatz eines Vokals heissen, als dass er die eigen-
tümliche Vermischung von a und e im Klang bezeichnet; es
würde demnach für das Substantivum die Aussprache dehb,
d. h. dtcht ^ angesetzt und damit die Schreibung aht in Ein-
klang gebracht werden können, (vgl. oben : Spital = Spitaul,
vormaUj = vormauU).
88: Umlant von ä: Bezelehnung.
Die offenbare Unsicherheit in der Aussprache lässt
eine entsprechende Mannigfaltigkeit des graphischen Aus-
druckes erwarten. Es ist in der That cb nicht die alleinige,
nicht einmal im Allgemeinen die überwiegende Schreibung
des Umlautes von d, sondern es wechselt mit e, a, d und e,
sogar eu Genau ist es als ^ geschrieben. Auch nicht die
Prävenienz der einen Entwickelung des Umlauts vor der anderen
jüngeren wird durch die Schreibung markiert. Historische
Schreibungen, die dem au = d entsprächen, habe ich nicht
vorgefunden. — Unverkennbar ist cb die archaistische Laut-
gebung. Sg führt sich mit e ein, und das ist ein neues
Kennzeichen seiner fränkischen Erziehung; denn in der Ver-
meidung des CB sowohl für Umlaut des d als für e (Umlaut
des a durch t) und für e prägt sich die gewöhnliche md.
Schreibweise aus, für welche der gänzliche Mangel eines cb
im mhd. Sinne eine der bekanntesten Eigentümlichkeiten
ist. ^ Erst später verwendet S g cb und e unterschieds-
^ Im Allgemeinen glaubeich nicht, dass irgendwo im ganzen deutschen
Gebiete für ceht die Aussprache ä gegolten habe, sondern auch im md,.
äe (Bückert S. 81), im nd. ä, and daher ceht oder ehi, ähte nur als eine
Gewohnheitsschreibung anzusehen sein, der das Wort als juristischer
Ausdruck leicht hat unterliegen können.
2 Rückert S. 80.
97 Lautlehre. 343
los, abgesehen davon, dass er auch den Umlaut gar*
nicht kennzeichnet: vor r und li\ (naher 1286) r: gefwaret
— Die Schreibungen mit ei und cei, den Quellen nach vor
l, t und h sind schon erwähnt ; es wurde in ihnen die graphische
Wiedergabe des etymologischen ei = ai auf Grund gleichen
Lautwertes in Anspruch genommen. ^ feelig (1313, 13. Mai
S,) neben ausschliesslichem (b (goeber — geeber — aufgeben)
ist nur eine Variation des cei, ei, übrigens dem lebenden
Laute mehr entsprechend. Ausser bei Sg tritt die Schreibung
ei nur bei klerikalen Schreibern häufig auf. Nur S^g hat:
neihst 1331. Hagen (S^^,) bringt mit Vorliebe ei und cd
auch in Urkunden (1348. M. v. Bart. (A) . . .).
Die Quantitätsbezeichnung mit ^ ist im 13. Jh. üblich,
im 14. Jh. wird sie sehr spärlich und mit wenigen Ausnahmen
nur von klerikalen Schreibern angewandt. Mit Hagen gewinnt
sie neuen Boden auch in der städtischen Kanzlei; derselbe
bedient sich ihrer schon als Gehilfe häufig (1345. S. d.
Ahtunden (A), und namentlich in den letzten Jahren
unserer Periode blüht die Schreibung mit ^. 1333 beginnt
Sj2 a zu schreiben, zugleich als Bezeichnung des Umlauts
e
von a: alUv, hcUbiv, befchdcJie (c,) — Akker (1339.). Sjg (Ulrich
niederer) forciert, wie schon erwähnt, diese Schreibweise.
1348 finde ich von dem Schreiber des Klosters z. hl. Kreutz:
ftet; ob damit ftet oder ftet gemeint ist, kann ich nicht ent-
scheiden, einmal ist ftet sicher belegt. — Von den Endungen
-cere und -beere tritt -cere vorherrschende mit ce auf im 13. Jh.,
von Sj sogar im Namen Minncer mit Oircumflex ausgestattet.
Vom Jahre 1307 etwa an (S^ . . .) verdrängt e das schwerere
ce, welches Platz wegnahm ; nur einzelne Schreiber bevorzugen
noch lange nachher ce (1325 (S^q) 1328 (S^). Das Wort
SchHber, gleich ob Eigenname oder Standesbezeichnung, macht
die ganze Periode hindurch eine Ausnahme. beere ist die
Regel, doch wird es im 14. Jh. vielfach durch -bere; -ber
infolge der Gewohnheit der Zeit, ersetzt. — Die Praxis des
^ vgl. Grimm: I», 185,7.
23
344 Dritter Abschnitt. gg
<vr lehrt im Allgemeinen die Bedeutungslosigkeit des ce für
die Darstellung von ihrer Geschichte und ihrem Ursprung
nach verschiedenen Lauten.
e: Belege.
Urkunden:
ae^ ©j ä6^ ßj a^ e» v^J» """
städtische: 1272—1330: in der Regel ae, anfangs: a§ be-
vorzugt. — 1330 — 1374: e in der Regel. —
1272. lefen (fehent) ^ S^ (U. II, 1). — 1277.
laefent (faehent) gaeben, faelben. S, (A). —
1280. laefent S^ (A). — 1282. laefent, (faehent)^
geben Sg (A), — geben, (fehent), lefent,
brSchen^ braechent S^ (R. 4,4). — lefent
laebt, waSrden — (faehent), Lichtma&ffe S,
(A). ~ 1283. lefent, (fehent), — e S^
(A). — 1283. ledic, Ratgeben, Miffe, liehtmiffe
Sj (A). — 1296. Bischof und Rat: lesent,
(fehent) S^ (R. x | 4,6). — 1298. faelb, ledick
Sg (A). — 1304. gaeben, sechzick S^ (A),
— 1305. haer (:== her), faelb, raechts rechts
Se (C. 5). — 1306. ae S^ (U 2). — 131L
Rat: gebenne S^ (R. x \ 6,5). — 1312. Sehzick^
ledigiv Sg (C. 6). — 1313. faehtaik zaech-
maifter, zechmaifber S, (A). — rehtun
Sg (A). — gaeber, aufgeben, geeber
(feelig) S, ? (fl. 14). — bis 1317: e — 1317.
faehtzich Sg (0. 6). — 1318. gaeber, geben,
(fehent). Se (U. 2). — 1318. gaeber, ledick
Se (U 2). — 1319. vaelde S^ (0. 6). — 1323.
waertlichen S^ (C. 7). — tagwaerch^
reht, veld. S». — 1328. e Sj^, Sj,. — 1329.
* Ich stelle sehent hier mit ( — ) neben die Belege, weil es in den
mittelalterlichen Denkmälern Augsburgs nur als Länge behandelt ist^
um 80 die Behandlung des e ersehen zu lassen, soweit das mit Ab-
rechnung des formelhaften G-ebrauches von sehent möglich ist.
99 Lautlehre. 346^
vaeld S, (hl. Gr.). — 1329. faelben S, (H.
16). — 1330. velde S^ (St. 3). —
1330—1374: in derEegel e. — 1341. wältlichen
Si5 (A). — 1345. Liechtmiffe S^« (U. Cr. 5)
1346. Liechtmeffe S^, (H. 20). -- 1351 : Lyecht-
miffe 8,7 (0. 10). — 1355. vaeld S^g. — 1357.
sehtzig, Greltent S^,. — 1358. naemen Sj,. —
1359. Liechtmezze Sj, (A). — 1365. v^lde
Sie (ß- 12). — 1367. veld S^e (ß- 13). —
1367. Sehtzigoftem S^^ (R. 13). — 1366.
SdhtzigoJDbem 8,^ (A). —
Bischöfliche und Domkapitel: 1296. lefent (R. x { 5,6).
— 1305. lefent, (fehent) (R. 6,4). — 1313. e
(H. 14). — 1338. Wechhalter — (ftent, Enger
befteter) (A). — 1345. rehtiv, e (H. 20). —
1345. Lyechtmiffe (H. 20). — 1349. laidigen
(H. 21). — 1351. Lichtmeffe (H. 22). —
Domk.: 1348. reht, wechfel: (ftet (adj.)) (hl. Cr. 5). —
1349. Lyechtmiffe (H. 21). —
Curia: 1320. velde (G. 2). — 1327. laedich (A). —
1331. ledig, liehtmiffe (U. II). — 1337. gaeben,
(fehent), lefent, veld (U. 5). —
Klöster: St. Cath. : 1295. (faehent), laefent, gaebin
(it. X I 4). — 1303. (fehent) (C. 5).
St. Ulrich: 1301. (fehent), lefen (U. 2). —
1306. glegen, raehts, raechter (U. 2). — 1331.
e (A). -
St. Stephan: 1306 e (A). — 1312. lefent
(St. 13). — 1327. e. —
hl. Kreutz: Schreiber von 1311 = 1317 =
1326: leifent, gefeitzed, leigent rechttes: —
(eiltfchten) (hl. Cr.). — 1326: leifent, leidick
(hl. Cr.). -
St. Georg: 1337 fwöfter (A). —
23»
846 Dritter Abschnitt. 100
Stadtbach:
Grundtext: In der Begel: e an£Euigs: ae — S^: ae und
weniger e: — reht in der Begel mit e — doch:
raehte, raehticheit (Grundtext la) — S^: ae,
seltener e. — Sg, — 85, — S^, — S^, —
S15, — 8j7, Oj^: e.
Achtbuch:
A: Durchaus e. — 1342. Liehtmeffe S^g (9a. II).
— 1346. Liehtmezz, faelben S^, (IIa). —
spätere Hand (1350. Liehtmiffe (13a I).) —
1367. Liehtmeffe S„ (26b). —
B: 1346. ftaechen S^, (56a). — faelben, rächten
Si, (56a). " 1346. felben S„ (56a). — 1346.
vzfteichen: — (feiligen, fcheidlichen) S^, (60a).
e: Geltung:
Wie schon bemerkt, kann sich in Augsburg der EHang
des german. e nicht oder nur wenig von dem des Umlaut = e
unterschieden haben; von der den oberdeutschen Mundarten
eigenen Klarheit^ in der Unterscheidung des Umlautes und
der Brechung in e ist also in Augsburg nicht viel zu spüren
für die mhd. Zeit. Eine gedehnte Aussprache wird der
Schreibung nach, wie sie anfangs herrscht, bei S^ (: zwar
1272 leten^ doch später nur laefent,) in lefen stattgefonden
haben.® — Der Laut ist heute zweigestaltig ^ 1. ea, die ur-
alte Aussprache, (doch erst im 15. Jh. häufiger durch die
Schreibung ausgedrückt) 2. S echt augsburgisch, als ob es
gleich umgelautetem a wäre. Diese Zweiteilung spiegelt sich
* Birlinger: Schwab. Wörterbuch S. 248.
* Sa schreibt 1282: Chaelner ; Taegan; brechen, hroichent — l(iibt;
wairderiy Lichtmaeffe, Auch vor r würde nach den Zeugnissen gedehnte
Aussprache eingetreten sein : gewer wird sehr häufig als gewer geschrieben
z. B. 1336, S18.
* Vgl. Grimm: Gr. I^ 228 ff. und: Birlinger :Aug8b.-schw. TVörtb.
131, I.
101 . Lautlehre. 347
in der Schreibung des 13. und 14. Jh. derart ab, dass auch
diese keine einheitliche ist. Dass ae das ea vertreten soll,
ist im Einzelnen wohl anzunehmen; die Gleichstellung der
Schreibungen ae, e, a aber wird im Allgemeinen eher auf
jene heute geltende Aussprache S, entsprechend dem durch
die gleichen Zeichen und in gleicher Regellosigkeit dar-
gestellten Klange des umgelauteten ä hinweisen. Übrigens ist
auch ae anfangs vorherrschend parallel dem ae für Umlaut von
ä und ä. — Noch zu gedenken ist einer Erscheinung, welche
im Yolksmunde und in volkstümlichen Schriften nicht allein
Augsburgs, sondern wohl ganz Schwabens sich erhalten hat;
es ist nämlich das i in manchen Stellungen der Brechung zu
e ausgewichen und wird als l gesprochen in liehtndffes welches
häufiger auch in unseren Denkmälern neben liehtmefre erscheint.
Bemerkenswert erscheint mir dabei, dass dieselbe Gepflogenheit
im Mittelniederländischen (mndd. ?) in der Stellung vor n und
sonst nur in lichimiJTe und dem einfachen miffe besteht. Durch
seine Verbindung mit Köln^ konnte vielleicht Augsburg zu
dieser Gestalt des Wortes gekommen sein.
2
e: Bezeichnung:
Wiedergegeben wird e mit e, ae, ae, S, e.
ae ist im 13. Jh. vorherrschend, besonders bei den kleri-
kalen Schreibern. 1282 hat eine bischöfliche Urkunde dreimal
vaMlen neben: lefent, Waertah, fashzehen: — (naeme, waere).
* Die Handels verbindung und der "Wanderverkehr Augsburgs mit Köln
war alt. Schon 1104 nimmt das Augsburger Stadtrecht v. 1104: in, 5
(Gaupp : Stadtrechte des Mittelalt. 11, 203) in seinen Text den Passus auf:
'praeter institores civitatis qui Coloniam vadunt' — desgleichen: Stadtb.
V. A. ed. Chr. Meyer: S. 16. *hinze herlingen . . .' In der Anlage
seines Stadtrechts übrigens äussert sich unverkennbar eine Hinneigung
Augsburgs zu dem Preiburger Recht und dadurch auch zu dessen Mutter-
recht, dem Recht von Cöln. (Vgl. Chr. Meyer: Stadtb. v. Augsb.
S. XXVn.) Gaupp: Stadtrechte des Mittelalters II, S. 28.
* Vgl. Lübben-Schiller: mndd. Wörterbuch: 11, 686. und Birlinger:
augsb.- schw. W. 243.
348 Dritter Abschnitt. 102
Sg führt e ein,* erst 1291 schreibt er Truchfaetze, gebraefte —
Tetzze, ein Beweis für seine, wenn auch geringe, Beeinflussung
Yon Seiten des städtischen Schreibgebrauches. Im 14. Jh.
treten die klerikalen Schreiber in der Verwendung des ae für
S weder in den Vordergrund, noch auch ist ae überhaupt so
häufig. Eine merkliche Bevorzugung des ae vor bestimmten
Konsonanten und Konsonantenverbindungen, welche eine
Dehnung des vorausgehenden Vokals veranlassen, und also
eine Wiedergabe der eingetretenen Dehnung des e nach e
hin durch nunmehr legitimes ae^ lässt sich nicht feststellen,
wenn auch die Quellen fast auf eine solche ae erhaltende
Kraft vor Liquida -f- Nasal, Liquida -j- Lingualis, vor Guttu-
ralen und vor « (Sibilanten) hinzudeuten scheinen, es stellen
sich immerhin Beispiele wie laebt (1282 2. Febr. Sj) entgegen.
Die Dehnung in IAehtmae£[e kann sich gründen auf eine durch
den Bhjthmus im logischen Zusammenhange hervorgerufene
besondere Betonung und kann demgemäss in der Schreibung
ihren Ausdruck gefunden haben. Wir hätten damit ein
Wort, welches in dieser einen Gestalt allein
dem Sprachgut der Kanzleisprache angehört
und nur zuweilen durch das volkstümliche liehtmitre^ ver-
drängt wird. Im übrigen aber sind die Fälle, die dem
oben angegebenen Gesetz unterstehen können, so spärlich,
dass die Unzulänglichkeit des Materials zur Vorsicht mahnt.
— Von einzelnen Wörtern ist gehen am häufigsten mit
ae geschrieben; die einmal nachweisbare Form geeher
neben gaeber (1313 S,^) kann als Zeugnis für eine statthafte
Dehnung des S gelten, mithin physiologisch gerechtfertigt
sein. Die Doppelschreibung des e vertritt in derselben Ur-
kunde noch einmal Umlaut-o«, und beachtenswert ist, dass
in einer Urkunde von Aichach aus dem folgenden Jahre e
^ Vgl. das bei a>e über die md. Eigentümlichkeit Gesagte.
' Es ist kaum ein Zufall zu nennen, dass liehtmiffe die dominierende
Schreibung im Stadtbuch ist ; liehtmisse ist Besitztum der Volkssprache,
und damit für das Sprachgut der internen städtischen Rechtsdenkmäler,
als Vertreter einer auf die Mundart einer früheren Zeit gegründeten
Tradition, erworben.
103 Latttlehre. 849
mehrfach belegt ist : ^ geben und stet (=» stät). In den intem^a
schriftlichen Eechtsdenkmälem : Achtbuch, Stadtbuch, ist «,
ee fiir ^ unbekannt, in der Urkunde resultiert dieselbe also
wohl aus einem augenblicklichen Einfluss von Urkunde zu
Urkunde, und verschwindet, wenn die Vorlage nicht mehr
benutzt wird. Die Schreibung mit ae geht so weit, dass in
einem Instrument von 1306 vom Schreiber S^, welcher das
ae in Stammsilben bevorzugt, auch das Praefix her- mit ae
geschrieben wird. Den Brauch, ae als ei zu schreiben, hat e
auf dem Wege über ae mitgemacht in dem Stamme led-:
ledig^ laedig und kidig^ bei weitem am häufigsten in klerikalen
Urkunden: 1326. leidick (hl. Cr.); 1349. laidigen (Domk.)
Wie weit hier eine Verwechselung mit leidigen == 'ein Leid
anthun^ vorliegt, ist eine Frage für sich. — Die Variation
des 06 zu a finde ich nur in walüiclien (1341 S^g). — Einige
Schwierigkeit stellt der Erklärung die Schreibweise e entgegen,
welche zuerst üi Masse eine bischöfliche Urkunde von 1338
bringt: wechhalter, wechfel^ reht: — (üet,) die Erscheinung ist
immerhin nicht bedeutungslos, weil der bischöfliche Schreiber
dieser Zeit zugleich kaiserliche Urkunden geschrieben, und
zwar als Begleiter und Schreiber des zum Kanzler bestallten
augsburgischen Bischofs Heinrich von Schöneck. Zum zweiten
Male erscheint e in der sicherlich aus einem klerikalen Schreibort
<
stammenden Urkunde von 1348 (bisch, od. hl. Cr.), e kann
e darstellen, jedoch ist die Bestimmung der beiden punkt-
artigen Strichelchen über e aus ihrer Form und Stellung
zu einander nicht festzustellen, sie können ebenso gut Länge-
bezeichnung (= ^) sein, wie der anonyme Kritiker der Schrift
Weinholds : ^Beilaut^ ^ bei jedem unbestimmbaren Apex annehmen
möchte, e würde dann der gleichen Tendenz entsprungen
sein, wie ae für e, es soll die Dehnung veranschaulichen ; noch
Sj, hat es als e zur Bezeichnung des e, aber auch des ae =
^ Ich meine, dass Urkunden desselben Ortes schon in gleicher
JPassung vorhergegangen sein können, nur sind sie uns nicht erhalten.
« Germ. V.
350 Dritter Abschnitt. 104
TJmlaut von d (1357 : sektzig — ierlich, Ms — beMtihe, wiketi"
nehten.^
Das e findet merkwürdiger "Weise gerade in den sechziger
Jahren des 14. Jhs. häufige Verwendung, ohne dass eine Ver-
anlassung, etwa Einfluss von aussen her, erfindlich ist : velde,
wh-eris 1365 (Sj^), SeMzigoItem 1366 und 1367. (Sj^).
Schiesslich fallt die Schreibung fwdrter =^ fwolter (?) in
einer Urkunde von St. Georg 1337 in die Augen. Sie ge-
hört nicht dem Sprachgut der Mundart an.
e: Belege:
Urkunden:
städtische: bis 1300: ae, §, e, ei. —
1272. (fehent) S^ (U. IL I). — 1277. (faehent),
(zaehenden) * S^ (A). — 1280. (zaehenden)
S^ (H). — 1282. (faehent), feie S, (A). —
(fehent), Ta§gan S^ (R. 4. 4). — (faehent) S,
(A). — 1283. (fehen) Sg. — (fehent) S3. —
Meintage S5. — (fehent) S3 (C. 3). — 1294.
(fehent) S^ (R. X| 5). — 1295. Selgereit S^
(U. 1). — 1296. Bisch, und Rat (fehent) S^
(R. X:^, 4, 6). — 1296. f§le S^ (A). —
felgeraete S5. — felgeraete S5. — 1297.
felgeraete S5. — - 1297. (fehent), felgerete S3
(U. 1). — 1299. ee. S« (A).
1300—1374: e. — (1301. aerften, (fehent),
Erberen?) — 1304. felegeraite Sg (A). — 1306.
haer S^ (C. 5). — 1306. gierten, haer S^
(U. 2). — 1330. Maentag, wenik S^? (A). —
1332. mentag S^^ i^)- — l^^^- Vogt. Mäntag
S12 (hl. Cr. 5). — 1334. Maentach S^^ (A).
* Letztere beiden Wörter haben gedehntes Ä, und über dieses
hinweg ae als Umlaut.
^ Ich zähle hier zaehenden immer mit auf, da dasselbe der heutigen
Aussprache nach zu den Wörtern mit Dehnung des e zu e gehört; des-
gleichen wird sehent auch hier mit aufgeführt.
106 Lautlehre. 351
— 1337. euwicKch S^g. — 1337. Maentag,
ewiclich-Gewer Sj^. — 1338. Afftermaentag
S Jg. — 1338. afftermentag S^^. — 1340. Mentag
S.g. — 1342. Maentag S^^ (U. 6). — 1345,
Mentag S^^ (A). — 1346. Mentag S^, (H. 20.)
1348. Mentag . . . S^, (A). — 1367. eHchiu,
Ö, Ehaftin S^, (0. 6). — 1367. Mentag :-(Seht-
zigoftem) Sj« (ß. 12). — (1366.: -Sehtzigoftem)
Sie (A).
bischöfliche und Domkapitel: 1282: (iaehent) (2 X),
Na&rtah, zwen (R. X^, 4, 3). — 1296. lefent
fR, X|, 5, 6). — 1306. (fehent) (R. X|, 6, 4).
— 1347. laeran (R. X|, 10). — 1348. ewich-
lichen -(reht, ftet) (hl. Cr. 5). —
Curia: 1337. (fehent), (U. 6). — 1337. maer. —
Klöster: St. Oathar.: 1279. erbaere (C. 2). — 1296.
(faehent) (R. X|, 4). — 1303. fei, (Gen), eu-
wig, (fehent). (C. 6).
St. Georg: 1282. f&l (G. 1). — 1362. ege-
nante (A). —
St. Ulrich: 1301. aerften, (fehent), Erberen
(U. 2). — 1331. Ewich (A).
St. Stephan: egenant (A).
Stadtbuch: Grundtext: e — doch: ee, e (= ehe).
Novellen: e: — ee (= ehe), ee (= ehe).
Achtbuch: e: 1340. Mentag Sj^. — 1350. (bed) S,,
(16. a.) — 1362 eegenannten S^, (16. b.) —
1367. Ehaftin S^, (20. b.) — 1369. er, Ehaftin
Si, (22. a.) —
g: Geltung:
Im ahd. schwankt ei (goth. äi) ausser den 3 Fällen ^ nur
selten in i über; die ahd. Beispiele lassen sich im mhd. nur
wenig vermehren und die meisten Wörter, welche hinzukommen,
sind fremde und solche Wörter, in denen ursprüngliches e
1 Grimm: Gr. I, S. 90 und S. 343.
352 Dritter Abschnitt. 106
durch Dehnung zu e geworden ist. Die Summe der Belege
schrumpft in den Urkunden noch bedeutend zusammen : Jede
Urkunde enthält: fehen^ aber meist in der Eingangsformel,
wodurch eine gewisse Erstarrung der Form bedingt ist; es
ist abgesehen von den allerersten Urkunden^ wo fehenb mit
faehent wechselt, nachher nur noch fehent nachweislich; das
Einzelne bringt der Abschnitt über die Schreibung, und es
ist im Übrigen auf die Belege zu verweisen. — Eine gleiche
Erfahrung werden wir an dem Worte Mgeraete machen. In
den anderen Fällen geben die Belege etwa von 1300 ab
überwiegend e, in dem einsilbigen Wort für 'ehe': e. Einen
Anhalt für die mögliche Aussprache des e in der mhd. Zeit
gewährt die Schreibung fei 1303 (St. Cath.), und das als ee
(bei städtischen Schreibern 1299, (Stadtb. 61) Sg : ee und
egenannte 1352 (St. Georg)) auftretende i («« ehe). Es ist in
diesen Fällen unzweifelhaft ein Doppellaut empfunden worden,
die nähere Sichtung kann Gen^ welches in derselben Urkunde
von 1303' neben fei steht, anzeigen, indem dasselbe mit der
nebenhergehenden Schreibung gein^ sich den Wörtern wie
feit = faet (= saget) nähert.
e: Bezeichnnng :
Zeichen sind ae, e, e, e.
Die Ausstattung des Buchstaben e mit Circumflex ^ ist
auch hier eine Eigenheit der klerikalen Urkunden, wie die
Belege ergeben, ae gehört im Allgemeinen dem 13. Jh. an,
nach 1300 haben es spärlich klerikale Schriftstücke; über-
wiegend verwenden auch diese e. e ist selten, scheint mir
aber auf eine gewisse Bedächtigkeit des betreffenden Schreibers
schliessen zu lassen; auch diese Art der Darstellung des S
ist charakteristisch für die klerikalen Schreiber, indem die-
jenigen städtischen Funktionäre, welche die Indicierung mit
1 bei a und auch bei anderen Vokalen besonders forcieren,
bei e dieses Hülfsmittel verschmähen. Alles in Allem aber
* Achtbuch: 1370. gein Sie (29 a).
107 Lautlehre. 853
kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die
Schreiber in der individuellen Absicht zu unterscheiden oder,
weil es ihnen so gelehrt worden ist, mit dem einheitlichen
e etwas anderes haben ausdrücken wollen, als wenn sie für
Umlaut von ä^ Umlaut von d und für e: e mit ae und dessen
Variationen wechseln lassen.
Anmerkung: Schliesslich ist noch an dieser Stelle
auf die Entwicklung der Zusammensetzungen mit ie <^
io, eo: ieman, ietweder . . . aufmerksam zu machen, indem
die Urkunde von 1319. 14. August in der Schreibung iemen,
ietweder, ieglichen, die später im md. dem ieman gleichwertige
Form iman . . . durchblicken lässt; es hat sich ieman über
t^man zu eman entwickelt. Bezüglich der Bedeutung dieses
ieman für die Geschichte des ieman, nieman der Augsburger
Mundart darf nicht übergangen werden, dass heute ne9m>9 die
geltende Aussprache ist, ieman kann also als durchaus mund-
artlich für das 14. Jh. angesprochen werden.
i: Belege:^
Urkunden:
In der Regel: i — ie; y, und Dehnung zu ei.
städtische: in der Regel i: 1272. Sibenzek, ynfigel S^
(U. II). — 1273. gefcriben, Sibenzech S^ (A).
— 1277. Spietal, frier, fchriber, nihtef niht,
fvben, fvbenzegeftem Sg (A). — 1282. Insigel,
drj, niht, iht S, (R. X^, 4, 4). — Lieht-
maeffe S^ (A). — 1284. nimmer Sg (A). —
(vierden) S3 (A). — 1294. Insigehi S^ (R. X^,
5, 4). _ 1298. lieht, vil. Sg (A). — 1300. niht
Sg (0. 5). — 1303. nit S«. — 1306. Vorzeichen
Sft. — verzeichen, verzigen, Insigel S^ (U. 2).
— 1315. nit Sg (A). — 1317. nit Sg (A). —
1318. niht Sg (U. 2). — 1323. Liudfrid S^ (0.
7). — 1329. Dyener S^ (A). —
* Die gedehnten Wörter: fchrihen, fchriber, wtw, fri, fient, dri,
werden bei t angefahrt.
3B4 Dritter Abschnitt. 108
1330. verjehen, immer j. S^ (St. 3). — 1332.
Chustry S^ ? (A). — 1333. ymmerme: — (ftyur)
8^2 (A). — 1335. Rynchmaur Sj^ (A). —
1335. Rat: weffenten S^g (U. 5). — 1338.
Crufti 8^3 (A). — 1338. Ueht. chuftrie S^^ (U. 6).
— 1339. Yogtej, vogtay S^^ (A). — 1343.
(ytzu), Liechtmiffe 8^^ (hl. Cr. 5). — 1350.
Brotyfcb, protyfch 8^, (A). — 1361. Byftüm
8i, (C. 10). — Lyehtmiffe 8^, (C. 10). —
1352. Byfchof 8^, (A). — 1354. Hymel 8,,
(A). — 1357. verzeihe 8^, (C. 6). — 1359.
Pryorin 8^, (C. 10). — Liechtmezze 8^^. —
1362. nihtes 8^^ (R. 12). — 1372. 8ibent.
zigoftem 8^^ (R. 14). —
Bischöfliche und Domkapitel: 1282. nider, (lit), dri, ge-
fchriben, gefchrieben (R. X|, 4, 3). — 1293.
ynfigel (A). — 1305. hilfe (R. X|, 6, 4). —
1343. kyrher (= kirchherr?) (H. 20). — 1344.
Pyfchof — (fryetag) (0. 9). — 1345. Byfchof
-^ (frietag) (H. 20). — Pyfchoff, Lyecht-
miffe (H. 20). — Pyfchoff, Lyechtmiffe.
— 1349. Byfchof, Lyechtmiffe (H. 21). —
1350. Hymel (A). — 1351. Liehtmeffe (H. 22).
1351. Marigen, Domk.? Curia? (A).
Curia: 1331. liehtmiffe (U. III). — 1337. verzeihen
(U. 5). —
Klöster: 8t. Cath.: 1279. 8ibenzich, nit (C. 2). —
1295. niht (R. X^, 4). —
8t. Ulrich: 1288. nith (U. 1). —
hl. Creutz: 1326. vmmer (hl. Cr. 5). — 1334.
Hvntz (hl. Cr. 5). — 1350. gescriben, (ihefu)
(A). -
St, Moritz: 1342. i, Pyschoff (A). —
St. Stephan: 1362. Dylinger (St).
109 Lautlehre. 355
Stadtbnch:
Grandtext: i, liehtmesse (25 b) — lieht
(21 a) — immer: niht: — geschrieben (25 a). — •
sonst: geschriben (z. B. 25 b).
Novellen: durchweg i, auch: niht, nit 1350 S^,.
Achtbuch:
A: In der Regel i: immer: Liehtmeffe, niht
1338. (Marigen) S^« (4 b). — 1340. (Otüigen),
niht Sijj (6 a). — 1342 Liehtmeffe S^g (9 a).
— wefte, nihtes S^g (8 b). — 1341. (Maigifter,
maifter) 8^5 (7 a). — 1343. wifte, (dry) S^^
(10 a). — 1349. frid, Liutfrld S^, (14 b). —
1350. frid S^, (15 a). — 1353. Otylgen. — 1360.
Siben S^, (22 b). — 1369. Elyzabeth S^^
(27 b). —
B: 1343. liebten (adj.) S^^ (53 a). — 1367. veint-
fchaft Si, (94 b). — 1369. vintfchaflft.
1: Geltung:
Das mhd, l basiert auf zwei früheren Entwickelungen :
1. i sa indogerm i und 2. i aus urgermanischem altem e der
Stammsilben vor i (u) der Flexionssilbe. Ahd. i ist im Augs-
burgischen nicht in allen Stellungen i geblieben. Es hat
zunächst von den Verben der i-Klasse das Verbum "^wissen
während unserer ganzen Zeit als Praeteritum nicht wüte,
sondern weste ^. Sodann kennt die Augsburger Mundart nicht
mehr die alte Aussprache lidiCi sondern schon in unserer
Zeit Udicj so schliesse ich aus der Schreibung, die in der
Stammsilbe nur e oder ei — vgl. das bei e Gesagte — auf-
weist. ® Endlich unterlag altes i der Dehnung. * — Die
1 1835. S. n. 15. Juni: weffenten (conj.) (St. U. 5). —Doch 1343.
wifte S15 (Achtb. 10 a. I). — Servatius: 2381 : 2382 listen : wisten,
ahd. westa ist fränkisch: vgL Tatian, Otfried. wista ist oberdeutsch.
' Es gehört somit ledic zu den von Weinhold mhd. Grr. § 54 als
fest geworden bezeichneten Wörtern mit e für i.
' Servatius: 2931 : 2932 sich : gelich, Fressant: 459 : 460 dich:
rieh — 136 : 137 mich : ich. (169 : 170 dich : sicherlich).
366 Dritter Absolmitt. HO
Formen vijant > vient, vrj > vri, dj > «i, drij > dr% (nach
Weinhold), kann ich für das 13. nnd 14. Jh. belegen. Bei
vient ist die Länge zweifellos^ weil es zwar in der dem neuen
Diphthong ei noch bedächtig gegenüberstehenden Zeit in der
Schreibung meist als vient erscheint, jedoch dem alten % in
der Annahme des ei in der späteren Periode gefolgt ist.
Dasselbe gilt von frij > frt und ei > si in noch höherem
Maasse. ^ Ebenso wird dr% schon früh zu drei in dreizzek
(1299 11. Juli S3 (A)), vgl. die Belege bei t. Bestimmt hat
die Dehnung auch das Suffix — ine (aus enja > inna), im
13. und 14. Jh. als in erscheinend. Die Rechtsquellen bringen
zwar nicht die Schreibung — in dafür, doch reimt : Eressant
473 : 474 sin: karzin (= Ketzerin),* dazu gehört auch:
21 : 22 kurtesin: stn. — Eür die % der aus dem Lateinischen
entlehnten Wörter gilt als Regel, dass fast jedes i als lang
genommen wird. Eür uns kommen die Wörter : vrin und müe
in Betracht, welche der Diphthongierung zu ei im 14. Jh.
unterlagen, ^ schriben desgleichen, nachdem es vorher vorzugs-
weise als schriben erschienen ist. Das gleiche Geschick teilten
die Wortbildungen mit i, ie, wie vogtie, chystry, sehr bald
mit V geschrieben und schliesslich als vogtetf, vogtay. Das
Zeichen y scheint mir ein sicherer Beweis für den Längewert,
wenn man Gottsched^ trauen darf, welcher sagt, dass die
Ender gewöhnt würden: X ^1j zett* zu sagen.
Der Übergang zu w, durch vorausgehendes w veranlasst,
ist für das augsburgische alte i durch unsere Quellen nicht
bezeugt ; es finden sich z. B. nie Schreibungen, wie : zvmfchen
und zumfchen, welche Weinhold * für andere Gegenden Schwa-
* z=z Wuoherin? mlat. : cavercina; entstanden also aus: ka(u) erzin.
« 1280. vrUage (R. X^, 5, 4). 1282. fri (St. Georg).
' Für win und wein vgl. Stadtbuch und Baumeisterrechnungen,
letztere haben nur win. Im Stadtbuch hat der Grundtext einmal wein,
d. h. also schon 1276. mile erscheint im Serratius: 1589. dfie mtle
1390. wUe als lang, und im Achtbuch gewöhnlich als meilen.
^ Gottsched: deutsche Sprachkunst 1767. S. 87. — Meichssner:
Hmdbiichlein beschränkt y auf die Länge.
^ alam. Gr. § 29 und § 32, und bair. Gr. § 30 und § 38.
111 Lautlehre, 357
bens belegt. ^ Folgendes m und h dagegen yeranlasst eine
Rundung der Lippen bei der Aussprache des i, so dass die
Schreibung vmmer z. B. 1326 (hl. Or.) sehr wohl den momen-
tanen Lautwert des i wiedergiebt. ^ Eine Spur und zugleich
eine Bestätigung des wirklichen u in diesen Worten findet
Weinhold ' in dem heutigen schwäbischen u für i in : wurd^
de vmrseht, er wurt Da die oben angeführten Wörter ausser
fiimf in der Schreibung mit v, i nur in klerikalen Urkunden
nachweisbar sind, so möchte ich auf sie für die Beurteilung
der Sprache der G-ebildeten im 13. und 14« Jh.^ der Kanzlei-
sprache in Augsburg, die sehr wohl für die Sprache der
Litelligenz gelten darf, ^ keinen so grossen Wert legen. ^ Sie
bleiben übrigens vereinzelt genug.
Die zweite Kategorie von i die das mhd. besitzt, sind
die aus (altarischem a, d. h.) europaeischem e (= e) hervor-
gegangenen L Ihre Aussprache als i in der Augsburger Mund-
art ist för unsere Zeit über jeden Zweifel erhaben. Es
kommen in Betracht die Fälle, in denen e vor jedem End-
silbenvokal ausser a in i übergeht: gibe, lige, bite, Rtze —
geben — ligen^ biteUj sitzen > ®
Endlich nehmen die Wörter, in denen auf i ein A -f- *
folgt, eine gesonderte Entwicklung. Hier hat i einen Nach-
klang von e, der zwar in den ersten Jahrzehnten nur spärlich
* Im 15. Jh.: Stadtb. 156 b: datzwufchen (1463).
' Vor m : vmmer auch : fumf^ fiumf — immer : fünf: n steht für
sonst häufiges w (vor f) vgl. Weinh. mhd. Qr, § 49. Die Form Huntz
«= hintz scheint eher eine Verwechselung mit dem temporalen vnce zu
sein und gehört wohl nur der Schreibung an. Durch h veranlasst : fvhen
neben /i6ew, zuletzt nur noch riben und vorher fybentzehenden (1317.
13. Juli (St. C.) Sg). Der Sieg des i in fiben entgegen der mundart-
lichen Aussprache ist am besten aus dem Vorbild der kaiserlichen
Kanzleisprache zu erklären.
» alam. Gr. § 85.
* Vgl. den Abschnitt über Methode.
* Stadtbuch: Grundtext 37 a: vmmerme»
* Formen wie verfetzzet beruhen auf einem Differenzierungsstreben
in Hinblick auf die Bedeutung.
358 Dritter Abschnitt. 112
in lieht markiert ist, aber im 14. Jh. in der ständigen Form
Hieht^ zweifellos sich ausprägt, nikt wird allerdings nie nieJd
geschrieben, und es strebt schon zu unserer Zeit nach der
der Mundart eigenen Gestalt nit (Achtbuch). So wird es
«owohl in dem diplomatischen Verkehr als in den Eintragungen
der Verwaltungsbücher der Stadt geschrieben, und die kleri-
kalen Schreiborte kennen es auch. — Über die Stellung des
i vor r erhalten wir durch die Zeugnisse keine Aufklärung ^.
fchirm bietet mir das Material zunächst^ nicht, wohl aber
Schreibungen, welche jeden Gedanken an Übergang des e zu
i zu nichte machen : fchoermen . . . ; im Stadtbuch ist am
häufigsten fchoermen geschrieben. — Für Mlfe hat eine Ur-
kunde von Sgl helfe (1295. St. U. 1).
i: Bezeichnung:
Die gewöhnliche Bezeichnung ist entsprechend der laut-
lichen Geltung i\ wo Schreibungen mit v auftreten, sind sie
ebenfalls der Aussprache gemäss. Einige Worte verdient das
Verhältniss von ie zu i. Im allgemeinen zeigen die klerikalen
Schreiber mehr Neigung zu ie für i sowohl, wie für *, als die
städtischen. Zwar hat auch S g z.B. nur Liehtmaefle und S g
1298 lieht, und für das 14. Jh. bleibt es bei allen städtischen
Schreibern Regel, auch bietet S^, 1349. (Achtbuch 65a. II.)
Im und 1353. (Achtbuch IIb. I.) gepirg, doch ist hier nicht
ausgeschlossen, dass wir es mit einem der schwäbischen Doppel-
laute zu thun haben also gepirg, e nachschlagend, und diese
wenigen Fälle werden an Zahl von den klerikalen Belegstellen
übertrofifen. —
Der stark ausgebreiteten Dehnung des i hat man einen
Ausdruck verliehen durch das y, wie ich schon erwähnte.
Wenn schon die Einführung des y zur Wiedergabe des deutschen
* geplrg ist nur einmal überhaupt nachweisbar; die Schreibweise
mit l möchte ich daher nicht ohne Bedenken für die Behandlung des
i vor r als Norm hinstellen.
• Im Stadtbuch schreibt erst spater Si? der Gestalt der Schriftzüge
nach in den fünfziger «Tahren des 14. Jhs. : /cÄinwew, in einer Zeit also,
wo der Einfluss der kaiserlichen Kanzleisprache sporadisch sich kundgiebt.
113 Lautlehre. 369
% in augsburgisclien Urkunden nicht zweifellos ein Werk
klerikaler Ürkundenschreiber ist, denn schon S^ kennt y, so
macht die ausserordentlich ausgedehnte Anwendung desselben
in klerikalen Schriftstücken doch das y zu einem hervorragenden
Eigentum der geistlichen Schreibgewohnheit. Es ist herüber-
genommen aus dem Zeichenschatz der lateinischen Urkunden,
in denen es ein viel gebrauchter Buchstabe war, erscheint
darum auch anfangs nur in Lehnwörtern, so : 1272 ynfigel
S^ (St. ü. 1.); in diesem beschränkten Sinne ist die städtische
Kanzlei allerdings als der örtliche und zeitliche Ausgangs-
punkt anzusprechen; auch das Stadtbuch hat überwiegend y
in yfm, 1282 aber tritt es in einer bischöflichen Urkunde
auf in yfen, und es scheint für das 13. Jh. ausser in dem nicht
vereinzelteu ynRgel nur f zu vertreten. Noch im ersten Drittel
des 14. Jh. tritt die schon erwähnte Verbreitung ein, und
wir haben in klerikalen Urkunden y in hyfchof vorzugsweise
neben y im Diphthong ay und in der Endungssilbe y in : caftry^
vofftay . . . Dann zeigt sich im zweiten Drittel bei dem Schreiber
Si2 das y stärker vertreten: 1335. JRynchmaur 1333. ymmerme
— Sj, : 1350 : Brottyfch. Beachtenswert ist, dass hier y den
gleichen Platz einnimmt wie zu anderer Zeit häufig v, das
Zeichen für den gerundeten tieferen Laut vor m (n?). Ob
es auch dieselben Dienste leisten soll?
Dass das y jene, wenn auch nicht streng geregelte, aber
doch durchfühlbare Bestimmung gehabt hat, glaube ich aus
seiner Verwendung auch in den Eintragungen des Achtbuchs
der vierziger Jahre und später, d. h. bei S^,, entnehmen zu
können. Auf der einen Seite schreibt S,, y in Fremdwörtern:
Bry/vriy auf der anderen Seite y för Buchstaben % in dryn,
dessen Länge ich für erwiesen halte; schliesslich hat es sich
festgesetzt in Eigennamen in den Silben : -hayn. Es ist indess
in Rechnung zu ziehen, dass hier stark das Vorbild des Vor-
anstehenden mitgespielt hat, indem oft Schreibweisen genau
in derselben Situation wiederkehren, während an anderer Stelle
die andere Schreibweise sich wiederholt.
Hinsichtlich der Gestalt des Zeichens i lieben es einzelne
24
360 Dritter Abschnitt. 1 14
Schreiber schon früh, demselben, wenn es schliesst, die Gestalt
des j zu geben: dri = drj, dri.
i: Belege:
Urkunden:
Bis 1300 :i, y, 1300—1351 (?):i, ei, 1. 1361
—1374 : ei, i, y.
städtische: in der Regel i, t — 1300:
1282. beüeben, wit, drij, beUb S^ (R.XH*)-
— 1283. Rat: ziten^ fein (inf.), yreitage,
volchwin, (Sibot) Sg (A). — 1283. volchwein,
(zwi = zwei (n.)) Sg (A). — belibe, offenlichen
Sg (C.3). — 1285. drizzik S^. — 1292.
Schriber, fei (c), feinen, feine, beleiben, pei,
fin (inf.) Sg (Fürst, sei. XV, V 80, 3). — 1294.
finer . . . S5 (R. X^5, 4). — -rieh, -lieh S^.
— 1296. vrihait, fin (1. pl.) S^. — Leib, die
weil, meinen, libe, lipgedingef, lihen, finer, fin
(1. pl.) Sg. — i. . . Sg. — 1297. Jarzeit,
minem, belibe, bi, -lieh S^. — 1298. weilent,
fei, ziten Sg. — Weizzinger, bi dem leib, 2 x
beKb Sj (G. 1). — fein, fin, Riebe Sg (A).
— leib, beleihe, leipgedingef Sg. — 1299.
die weil, drien lihen, frilich Sg. — wizer,
gevdfet, ziten, iarciten, Wizzinger, fei Sg. —
1300. weiter, fin, belibeü Sg (C. 5). — dreiz-
zick, bi, lithous Sg. — 1301. Schriber, bi Sg
(R. 10). - 1302. blib Sg (hl. Cr. 4). — 1302.
miner, frier, liheu, lithvz, fien (c.) S ^ (0. 5).
— 1303. lithus, gefelfchofte Sg (0. 5). —
wltSg (RXi6,2). — wit, git (giebt) Sg(A).
— 1303. Rat: fin (1. pl. i.) Sg. — sonat: i —
1304. dreim, Triben Sg. — 1305. fein, beleihe
Zeiten, fein (in£), (Seibot) Sg. — finem, libe,
belibe, bi S^ (0. 6). — Ebenwiheabent, lithous
Sg. — 1306. April: zaeit, draein, Maeinen
IIB Lautlehre. 361
maeniy, laeithavs, geifel8chefft,draeizzick,riiie]i.?
(U. 2). = Vorlage zu: 1306. Juni: Maei-
nen, maein, blaeib, faeinen, Waeizzing, —
(vnuerfchaidenlichen) — (yerzeiclieii, verzigen)
8e (U.2). — 1308. bUb S^ (A). — 1311.
blib, Drei S«. — 1313. iarzeit (2x)?S^. —
nur i S,. — fein, mein, weyfen, fein (1. pl. i.),
leithous, fei (c.) S, (H. 14). — nur i 8^
(0.6). — 1315. Reichen, bHb, lipding S^
(A). — sonst: i — 1317. Reichen, vltes, fin
Sg. — bleib Sg. — ftetfchriber, fien (c),
leib Sg. — 1317. Lythaus, gyfelfcheft, fie
(c.) Sybentzehenden) wis, driezg. «= 1317.
(Duplikat): lithouf Sg (0.6). — 1318. nur
i S^ (U. 2). — fien (c.) S^. — 1319. i, drizzeck
Sq (A). — 1320. meiner, mein, belibe, ziten
S^. — 1321. meiner, glich, wizzenfvntag S^,
— 1322. mein, finer, belib S^ (0. 7). — meiner,
meinen S^. — 1323. meiner, meinen, belibe,
Wizzinger, Stetfchriber S^. — meiner, meinen,
finer S^. — meiner, Wizzinger S^. — Üben,
lib. Sio (A). — fien, Jarzit, belib, drizig S^^^.
— 1324. mins, fiiner, S^. — nur i S^ (0). —
1325. Riebe, drizig, vreytag, belib S^ (A). —
1326. fein, finer, bi, (wis (Wiese)) S^^ (0). —
1328. Yites, zit, miner, fien. Min, min. Rieh
— (git (giebt)) ? Sg (A). — Oopie dazu v.
1346. fyen — (Diener) S^, (A). — 1329. fein
(c.) — (Dyener) S^> (A). — 1330. frietag S,
(St. 3). — frytag S^> (A). — die weü, blib,
fien (c), lipdinge S^^ (U. 2). — 1330. Kaiser:
Zeiten, Riches, fien (c), finem, Neyffen, Drizi-
goften Sg (A). — 1331. Kaiser: ziten, Riches,
vint, Ludewich S^. — 1332. Ohuftry Sj^. —
1333. nur i Sj,. — (1333. ymmerme (styur) S^^)
— ziten, libting, wlhennahten, Dryfgoften S^i
24*
362 Dritter Abschnitt. 116
(Ü.2). — 1335. frytag — (Kynchmaur) Sj^
(A). — 1335. Rat: Vytes, driHigoften, finen,
wife, libting, by (2 x) 8^« (U. 5). — 1336.
bie Si3 (U. 5). — sonst: i — 1338. Custri 8^3
(A). — zelten, miner, darein, Driezgosten,
chustrie, kyrchen 8^5 (U. 6). — 1338. Land-
vogt : fritag S^g (A). — 1339. Wihennaehten
S13. — lipdinges, die wil, drizzigosten, git,
vogtey, vogtay Sj^. — 1340. drizzig S^g. —
mein, Schriber, zit Sj^. — 1342. drizzig, fritag,
übding, belib S^^. — fein (inf.), belib ? 8^5
(hl. Cr. 5). — 1342. Rat an Rothenburg: wifen,
nur i. 8^5 (R. XI, M. 42^). — sonst: i . . . —
1345. miniy 8^^ (H. 20). — belibe, min, fien
(c.) (lit) 81, (R.X^10,3). ~ 1345. Kaiser:
Ludowig, ziten, Riches, Reichs, Dreizzigftem,
-liehen S^, (A). — 1346. frytag ? 8^^, —
1346—1368: Sj, : 1346. nur i(A). — belibe, min (G. 2).— 1348.
Geifelfcheft. (0. 9).' — Gifelfcheft. — frytag,
bei (A). — byanand. — Vites, i. — sonst: i
... — 1351. fien (1. pl.) (R.X|11,2). —
Reychs, frier (0. 10). — 1352. dreyzg (A). —
wyten. — 1353. 8chleicher8 (n. pr.). — 1366.
weifen, weihennehten. — 1356. fy (C. 10). —
1357. fin Rychs, fryer, (verzeihe), wihennehten,
Bomgertlin. — 1359. fryes, Volkwin — (Lieht-
mezze). — 1362. weifen (R. 12). — 1365.
fien (c), fin (pr.), by, finen, weifen, Reiche, ftreit,
-lieh. — 1366. Vöglin (A). — 1367. Wif-
finger, fryes. — 1367. Vogt an Rat: fin, frytag,
weifen, veltftreit 81,. — 1367. fy, by, ziten, min,
lipting. — 1368. Rat: welhewis, dheinweis 8^,. —
1368.Zunftbrief:Rich,freiheit,nyd8i, (R. 12).
— 1372. weifen, weiffen (R.Xi8). — 1373.
Weizen (R. 14, 6). — (1374. Burggraf: 8chlych,
fteych, Weinfchenke S^, (R. 12)). —
117 Lautlehre. 363
bischöfliche und Domk.: 1282. i (gefchrieben, gefchriben),
yfen, wis, win, bli (R X^ 4, 3). — 1290. vritage,
. Blßnz (R.X|5, 5). — 1290. (lit). — 1296.
Zeiten, fin, Vites, driezeck (R, X-J^ 5, 7). —
1300. Drihundertoften (H. 13). — 1305. fien
(1. pl. c), fien (3. pl. c.) (E.X^6,4). — 1313.
nur i (H. 14). — 1316. nur i. — 1323. nur i. (C. 7).
— 1326. belibe, i (H. 16). — 1336. Eeychz,
freytagz, Valenteins, Drizigoften (A). —
1338. fein, beleih, vleizchlichen, Dreizzigiftem.
— 1342. fntag, blib (brief) (H. 20). — 1348.
wizzenfvnnentag (A). — 1343. Vites (H. 20).
— 1344. fryetag (Pyfchof) (C. 9). — 1345.
frietag, (Byfchof) (H. 20). -r- vleizze, drein,
-liehen (PyfchoflF) (hl. Cr. 5). — wizzenfunntag,
zun (PyfchoflF). — 1347. fritag (A). — 1348. be-
leih, (verzeich) Dreizzigiftem. Domk. ? hl. Oreutz?
(hLOr.ö). — 1348. Domk: Geyfelfcheft (A).
— 1349. fien (c.) (H. 21). — 1351. (vogtyen),
frjezj blibn (H. 22). — von Reychen (A). —
feyten, min, (Marigen) (A). — 1359. Volk-
weinin (— Hymel, Bifchoflf) (A). — 1374. Burg-
graf: Schlych, fleych, Weinfchenke (ß. 12). —
Curia: 1320. fin, Schreiber, mein, miner, fein (inf.)
(G. 2). — 1326. gyfelfcheft (U. 2). — 1327.
blib (A). — 1331. drizgoftem (U. 3). —
1337. leipding, beleih (verzeihen) (U. 5). —
1337. fein, enfien (1. pl. c.) dreiffgeften. —
1345. nur i. —
Klöster: St. Georg: 1282. M (G. 1). — 1352 nur i(A).—
St. Ulrich: 1288. liehen, lihen (U. 1). —
1301. wiz, bi (XJ. 2). — 1306. zaeit, draein,
Maeinen, maeniv, laeithavs, geifelfcheflFfc, finen,
draeizzick (U. 2). — 1311. mein, belibe (U. 2).
— 1329. min, fin, belib (U. 2). — 1336.
GryflFenberch, driezgoften (U. 5). — frier, zit.
364 Dritter Absohnitt. 118
belibe, driezgoften. — 1342. lei% finer, -liehen
— (vierzigften) (A). — 1346. drizzig. (A). —
1366. t^lrich, Fridrich, -lieh, leib, feiner, beleih
(A). _
St. Oath. : 1295. belibe — (enphiengen) lip-
getinge (R.X|4). — 1324. minen (0.7). —
1326. die wei^ belib. — 1338. belibe (A). —
1348. fein (conj.) die weyl, Dreyzehen (0. 9).
— 1356. belib, i (0. 10). —
Spital: 1284. bi (A). —
St. Stephan: 1306. lipgedinges, die wile, blib,
. Bavmgartelin — (vir) (A). — 1312. ziten (H. 13).
— 1347. i (St. 3). —
hl. Oreutz: nur i 1311 und 1317 (hl. Cr. 4).
— 1339. bei, offenHch (hl. Cr. 5). — 1350. i (A).
— St Moritz: 1342. i (Pyfchoff) (A). —
Stadtbuch:
Grrundtext: i — wein.
Novellen: S^ii. — S^:i — sein (pron.)
(92 b). — S 8 : hochzaeit, raeieh, sein, raichen,
(72 b). — hochziten, hochzit (73 a). — si
(112 b) — leihet, bi, si, sin (118 a). — leihet, sin,
sei, Geit, sin (115 a). — geit, veirtak (113 b).
— reichisten, bi, und sonst i ; geit. — sei (85 b).
— geit, i (76 b). — sei (50 a). — sei (33 a). —
sei, lihen (32 b). — S^ : i. — S^ : i. — S^ :
i : — leib (42 b). — libes, veiertage (40 b).
Si5:i, sien (c.). — S^, :i (79 b) — weib,
darein, - sin, beliben (77 a). — 1364. zeit,
eweiber (83 b). — S^^ : 1372. leihet, lipting^
sin (115 b). — 1377. sie (e.), bei, weiz, geit
(118 a).
Achtbuch:
A: 1338—1347: i:8^^, S^^, S„.
1348—1367 : S^, : 1348. wip, fins (12b).
119 Lautlehre. 365
1348. Weizzenfüntag (15 a). — 1349. Halber-
laip (n. pr.) (3 a). — 1353. Oabin (früher
Gawein) (17 b). — 1365. Reichs (19 b). —
1359. painHch (22 b). — 1363. veits — Efel-
triber (24 a). — feitt (24 a). — 1365. weizzen-
funtag (25 a). — 1367. Weizzen (n. pr.) (26 a).
— weinfchenken, Kychs (26 a). — 1368. hoh-
zeit Sjg (27 a). — yfenbrehtin (n. pr.) B^^
(27 b). — 1370. lips, Up S^^ (27 b). — 1370.
Schreiber (n. pr.), Meyl, bey, tagzeit, fey, zeiten,
fin, wip, Eichen, beliben, lip. 8^^ (28 b). —
1370. fy, Schriber, Biche, bi, tagetzit, mil, lib,
fein, weib S^, (29 a). — 1373. (fei = sie) finem
Sie (29b). — 1374. do bei S^« (29b).
B: 1346— 1366: Sj,: 1346. hie bei (56 b). —
by, myle (56 b). — 1346. bey, bei (60 a). —
1349. (reutter (n. pr.)) (62 b). — 1349. rieh,
myle, by (63 b). — giler, wip, rieh (64 a). —
weit, begrift, milen, im (65 a). — 1351. dry,
myl, by, Drin, myln (67 a). — 1352. Dry, myl,
(69 b). — 1355. fin, weip (73 b). —
1367—1371: S^« : 1367. Reicher (n. pr.),
weis, lib. (94 b). — veintfchaft, lip. — Reich,
dri meyl, dryn myln, wip. — hohzeit (95 b).
— 1368. Reych (96 a). — Meyl, vnderweizt
(96 a). — 1369. Meyl, by (96 b). — 1369.
Reich (101 a). — 1370. yfen (101 b). — 1371.
fyn, meylen, Eyfen (102 a). — dry meil, weit
(102 a). —
i: Oeltung:
Das ahd. t, gleichviel welcher Herkunft, erfuhr im 12. Jh.
auf bairischem Gebiete eine Steigerung zu ei. Im 13. Jh.
breitete sich diese im Südosten aus, herrschte am Ende
des Jahrhunderts durchaus im östlichen Oberdeutschen, griff
aber nicht in das Alamannische hinüber. Letzterer Dialekt
366 Dritter Abschnitt. 120
hielt fest an t, ^ Die Beime der früheren Zeit ergeben Gleich-
laut des i, welches nie ei wurde^ mit t, welches diphthongiert
wurde: Servatius: 394:395 pilgerin: scMn; 1031:1032 schin:
Severin ^ ; 2403 : 2404 nider (= nieder) : sider (= feither) ;
3201 : 3202 nider (= nieder) : lider, ^Einzelne Ausnahmen
kommen nicht in Betracht, weil mundartfremden Ursprungs.'
Die Yon mir benutzten Quellen geben im Allgemeinen die
Bestätigung, sprechen jedenfalls nicht dagegen. Denn wenn
sich 1283 4. Oct. ei zum erstenmal, bald darauf 1283 17. Dec.
in einer Urkunde des Bats zunächst vereinzelt, 1292 fast
ausschliesslich findet, so ist damit noch nicht erwiesen, dass
ei als diphthongischer Laut dem Augsburger bewusst gewesen
ist; denn wie schon an anderer Stelle hervorgehoben, ist
entweder der Schreiber dieser 3 Urkunden, Sg (Rudolf), be-
treffs seiner augsburgisch-schriftsprachlichen Treue, wenn er
als Augsburger Bürger gilt, höchst verdächtig, oder er ist
überhaupt als ein Fremder zu betrachten. In demselben
Sinne können die allerdings auffallend häufig erscheinenden
Diphthonge bei S^ Sg nichts mehr als Nachbildungen der
Schreibweise des Meisters Rudolf sein. S^ und Sg sind von
mir als Gehilfen Rudolfs erklärt worden.
Weniger bestimmt wage ich eine Annäherung des i an
den diphthongischen Laut abzulehnen für die ersten Decennien
des 14. Jhs. Es liegt ausserhalb unseres Vermögens, den
zeitlichen Ausgangspunkt auch nur annähernd zu bestimmen,
denn die Schreibung ei ist seit ihrem ersten eben berührten
Erscheinen in den Urkunden dieser Zeit nie ganz ver-
schwunden, ^ sie ist sogar durch S^, dessen klerikale Neigungen
' VgL Weinhold: mhd. Gr. § 105 und § 129.
' Valentin wurde in den Urkunden später häufig Valentein ge-
schrieben. Der Beim 781 : 782 ai enmohten niht geweichen : diu tägdichen
Zeichen ist nicht als Beleg für t und ei im Beim zu verwerten; denn
geweichen ist ^s fügsam machen (vgl. Lexer: mhd. Wörterbuch) also:
'sie (Acc.) konnten die täglichen Zeichen nicht fügsam machen .
' Vgl. dazu: Baumann in F. z. d. Gesch. XVI, S. 270. und Fischer:
Germ. XXXYI, S. 425 über dessen Besultate.
121 Lautlehre. 367
ich schon erwähnte, und durch die klerikalen Schreiborte
(bischöfl.) ganz bedeutend im Gange erhalten. Aber sie giebt
keinen Anhalt dafür, dass sie auch den Lautwert von i als
ei zu vertreten beginnt. Dagegen deutet auf einen jetzt be-
ginnenden phonetischen Bevolutionsprozess inmitten der Mundart
die mehr und mehr variierende Darstellungsweise, indem man
den eigenartigen Laut^, dessen Entwicklung die scbliessliche
Gestalt e* (n) am besten verdeutlicht, bald mit ei bald mit
i zu versinnbildlichen strebt. — Schliesslich will ich noch ein
Argument dafür anfuhren, dass der neue Diphthong nicht nur
in der Schrift, sondern auch in der Sprache der Mitte des
14. Jhs. gelebt hat: nur die Einigkeit beider Elemente konnte
CQ zustande bringen, dass in Kopien der vierziger Jahre, (z. B.
1346 Kopie einer Urkunde von 1319) an die Stelle des in der
Vorlage allein herrschenden Buchstaben i der Diphthong
gesetzt wird, und das nicht vereinzelt. Vom Gegenteil kann
mich ein Urteil Braunes ^ zu gunsten der Alleinwirkung der
Schrift auch nicht überzeugen, wenn er sagt, dass Gemeinsam-
keiten sich viel eher in der Schrift festsetzen können als in
der Sprache. Wenn dies für die augsburgische Urkunden-
sprache der Mitte des 14. Jhs. gelten soll, so müsste, meine
ich, ein Sich- Verlegen der neuen Schreibung auf ganz be-
stimmte, ja auf immer dieselben Wörter und Silben nachzu-
weisen sein. Das ist nicht der Fall. Der beständige Wechsel
gerade in der Anwendung von ei und i lässt eher den Schluss
begründet erscheinen, dass allerdings die lautliche Existenz
des ei empfunden wurde, aber nicht mächtig genug war, eine
Schreibung zu verdrängen, an der Anstoss zu nehmen man
bisher noch keine Ursache hatte, ausser mit Bücksicht da-
^ Hapfeld bezeichnet dieses ei mit ^i, indem er für die Wiedergabe
des doppelten Lautes der Mittelvokale e und o von dem Beispiel der
französischen Orthographie, welche i, 6 gegenüber ^, d hat, ausgeht.
(Jahrbücher für Phil, und Paedagogik Bd. 9, ( 1829) S. 862 Weinhold
wählt BK Kaufimann: ai.
2 P. Br. B. I, S. 30.
368 Dritter Abschnitt. 122
rauf, dass sie^ im Falle sie gehört wurde, nicht als t, sondern
diphthongisch vorgetragen wurde. ^
Wenn ich die Entwickelung des % zu 9% mit derjenigen
des 9ü aus tu ^ 9i zusammenhalte, so kann ich mich der
Empfindung nicht erwehren, dass beide neuen Laute zur Zeit
ihres ersten Auftretens nur in höheren Kreisen auch gesprochen
wurden, und zwar in der gezierten Fassung, in welcher Laute,
welche eine als mustergültig erscheinende Sprache (Dichter-
und Diplomatensprache) nachahmen wollen, zu Tage gefordert
werden. Die Vulgärsprache hat von diesen Neuheiten keine
Notiz genommen, sie sind lediglich ein Zierprodukt, und darum
ist diejenige schriftliche Darstellung, welche eine gewisse Zierlich-
keit und Akkuratesse bevorzugt, ihre eigentliche und früheste
Domäne.
Ob auch die Stellung vor Nasal schon im 14 Jh. ein ae
(a») hervorrief, ist nicht gewiss; Schreibung maein für mein
bekundet, so isoliert sie auch ist, immerhin das Gefühl einer
Entfernung des % von di weg nach der Geltung des alten
Diphthongs vor Dentalen hin, d. h. = aa (daher an gleicher
Stelle: maein neben: gaeistlichen, haeiligen). Die eben ange*
führten Zeugnisse sind Schriftstücken von der Hand S^ ent-
nommen, die ihrerseits nur die Wiederholung und das Abbild
einer am 24. April 1306 von St. Ulrich ausgefertigten Ur-
kunde sind. Jene beiden Instrumente datieren vom 5. Juni
und 5. August 1306. — Die Steigerung des i zu di hat nicht
jedes etymologische t erfahren. Die Endung -lieh tritt nie
in der Schreibung -leich auf; es ist diese Ausnahmestellimg
Reimzeugnissen Fressants zufolge begründet in einer ausge-
prägten Verkürzung des i zu z, ein durchaus alamannisches
^ Eressant reimt: 817:318 seif (» sagte): tU; U7:14S ztten:
rtten, 283 : 284 rtten : Mten ist ein falscher Beim, doch steht ie auf et
nicht vereinzelt, hier kann bUen aber auch nur dem geschriebenen Reim
zu liebe eingefugt sein. Von einer Yertauschung des ie mit ei in der
Schreibung haben wir aus dem Ende unserer Periode ein Zeugnis :
Achtbuch 29. b. 1873 : fei => sie (fem. sing.) Sie. md. ist ei für ie durch-
aus verbreitet.
123 Lautlehre. 369
Erkennungszeichen im Gegensatz zu der bairischen Q-ewohnheit
'lieh zu 'leich zu steigern ^; vgl. über diese alamannische Neigung,
die Endbestandtheile von Kompositionen, besonders die Su£Gxe
zu schwächen, K. Brandstetter : Die Luzemer Kanzleisprache ^
von 1250 — 1600*; als Beispiel führe ich an: Geschwomen
Brief 1250: gewonhet. Nur in Tonstellung (Rhythmus) kann
% hier lang sein : offenlichen, vgl. dazu Fressant 253 : 254 ewik-
ItcJien : entwichen. Dieser Beim ist wohl nur Schriftreim und
darum nur Zeugnis der Länge des i» nicht Beleg für die
Steigerung zu n. Kürze oder Länge je nach dem Satzton
hat nach Brandstetter : ^ min, din, sin.
i: Bezeichnung.
Zur Schreibung des % ist Vieles bereits gesagt. Das Er-
gebnis ist in Kurzem folgendes: Es standen den Augsburger
Schreibern zur schriftlichen Wiedergabe des mhd. i die Zeichen:
», ei^ I, y zur Verfügung. % war die traditionelle Schreibung,
sie ist nie ganz yerschwunden, tritt aber in den letzten De-
zennien unserer Periode hinter ei zurück. Dieses ei ist durch
fremden Einfluss zunächst dem Augsburger Schreibgebrauch
vertraut geworden; ob derselbe bairischer oder fränkischer
zu nennen ist, yermag ich nicht zu unterscheiden, ich erwähnte
jedoch schon, dass jener Stadtschreiber, seit 1272 der dritte,
Sg, namens Budolf, zuerst und zwar fast nur ei in den acht-
ziger Jahren iür i schrieb; die einzige Urkunde von seiner
Hand aus dem Jahre 1280 hat kein ei^ jedoch die übrigen
Charakteristika seiner Schreibweise: ou für au, ou für u, u
für b in aber ... Er verliess Augsburg anscheinend^ für
^ Beim : -lieh : ich 267 : 268 sicher : inneklicher. Durch Analogie-
büdung ist sogar der Reim : Vita St. Ulrici : 804 : 305 sich : Itch (>» Leib
entstanden.
« Geschiohtsfreund 47, S. 241.
' a. a. O. S. 284.
^ Möglicherweise steht seine Abwesenheit in Verbindung mit der
schon erwähnten Besitzbestätigung des Gutes Bintzwangen durch den
Markgrafen von Bargau, bei welcher Gelegenheit jener Rudolf noch
dazu ausdrücklich als zu *dez Edlen vnd des Obrosten Chvenik Rudolfes
370 Dritter Abschnitt. 124
kurze Zieit 1281 — 1282. Bei seinem Wiedererscheinen schreibt
er ei für t in weitem Umfange ; jedoch enthalten sich mehrere
Urkunden der neunziger Jahre von seiner Hand des Diph-
thongs, und nur das Beispiel der klerikalen Schreiber scheint
die städtische Kanzlei wieder zu der Verwendung des ei an-
geregt zu haben. Die Schüler Rudolfs huldigen dem ei.
Wiederum ist es nach dem Abtreten Budolfs ein fremder
Schreiber, welcher den Diphthong an die Stelle des i setzt:
Conrad von Giengen S^, dessen Zugehörigkeit zur Stadtkanzlei
nicht für die ganze Zeit, wo er als Urkundenschreiber funk-
tioniert, feststeht. Seine stark klerikalen Neigungen stimmen,
wie schon erwähnt, auffallend mit der Thatsache zusammen,
dass er lange nur Urkunden, welche bischöfliche Bechte und
bischöfliches Territorium betreflfen, anfertigt. Seine Thätigkeit
im städtischen Dienst kann, wenn überhaupt, nur eine vor-
übergehende gewesen sein ; zur selben Zeit, wo noch zahlreiche
Urkunden seine Handschrift tragen, werden schon zwei Stadt-
schreiber namhaft gemacht: Heinrich und Ulrich. Jenem
Schreiber S^ allein gehört die Schreibung aei für ei <
«an, in Stellungen vor Nasal und Dentalis : maein, faeinen, laeit-
havs, zaeit, draein, vraeitag, aber auch: hhmb., Saeibot, Doch
hält sie nicht Stand, in seinen weiteren Schriftstücken wird
sogar auch ei immer spärlicher, bis eine Zeit kommt, wo zwar
die städtischen Urkunden (S^, S^^) noch die ei dulden, aber S^
sich derselben ganz enthält. — Es ist für den Ausgangs-
punkt des ei durch das Vorhergehende erwiesen, dass es, gleich
ob direkt oder indirekt, entweder durch einen dem Augsburger
Stadtgebiete nicht angehörigen Schreiber als die ihm geläufige
Schreibung mitgebracht oder von demselben fremden Mustern
abgesehen ist.
des Boemifchen Ohveniges leuten' gehörig bezeichnet wird im Gegensatz
zu den Leuten des vorerwähnten Markgrafen. Die Zugehörigkeit zu der
Reichsstadt würde dem Schreiber Budolf wohl nicht die Bezeichnung
* Ohveniges man' eingebracht haben, zumal in diesem Sinne die Leute
des Markgrafen von Burgau, als eines königlichen Beamten dieser Zeit,
gerade so gut diesen Titel verdienen.
125 Lautlehre. 371
Weiter gilt es, den Wechsel des ei mit dem älteren i
zu erklären. Zunächst weist uns der Ausgangsort oder die
Endbestimmung des Instruments auf einen Weg. Ich meine,
es ist für den Tenor der Urkunde von Belang, welcher ge-
sellschaftlichen Stellung der Destinatar oder überhaupt die
Person, in deren Interesse die Urkunde verfasst ist, angehört.
Es gilt für diesen Gesichtspunkt jene Behauptung Kauffmanns ^,
welche ich oben für den Lautwert des d verwertete, in noch
höherem Grade hinsichtlich der Schreibung des t; ich glaube
in der That, dass bei i der spezielle Geschmack und nament-
lich das höhere Alter der am Rechtsgeschäft Interessierten
ein wesentlicher Faktor für die Vermeidung des ei gewesen
ist. Wenn schon für die Darstellung des ä der Schreiber
solchen Bücksichten sich unterordnete, wo die gewählte Form
nur eine durchaus innerhalb der Mundart entstandene Laut-
steigerung versinnbildlichte, so ist es für die Zeit, wo t noch
nicht überall ausgesprochenen Doppelklang hatte, der ein
Zeichen «i rechtfertigte, wahrscheinlich genug, dass der Schreiber
mit Berücksichtigung der Neigung seiner oder seines Klienten
die Wahl zwischen den ihm zur Verfugung stehenden Zeichen
traf. So auch ist es nur erklärlich, wenn in nicht gerade
wenigen Urkunden das ei gänzlich fehlt. Es liegt eben die
Differenz im Ausdruk nicht immer blos in der Sache selbst,
sondern in der Stellung des Sprechenden dem genannten
Objekte oder der genannten Person gegenüber und richtet
sich unter Umständen wieder nach dem beabsichtigten Eindruck,
den die Worte auf die Angeredeten machen sollen.
Es muss jedoch noch ein zweites Moment jene zeitweise
Schwankung in der Schreibung hervorgerufen oder sie wenigstens
mit verschuldet haben. Ich berühre hiermit die Frage nach
Vorlagen und Mustern. Die Zeit der grössten Schwankung
ist, ich will es wiederholen, die Zeit vom zweiten Dezennium
des 14. Jhs. bis zum Ausgang des dritten. Es ist das die
Zeit, in welcher Augsburg in besonders reger Verbindung
mit Kaiser Ludwig stand. Ich bin im voraus überzeugt, dass
^ Kauffmann: schwäb. Mundart: S. 281.
372 Dritter Abschnitt. 126
ich mit einer derartigen Abgrenzung, welche auf die Wichtig-
keit der Kanzleisprache Ludwigs für die Umgestaltung der
Sprache der Reichs- und namentlich der städtischen Kanz-
leien hinzuzielen scheint, einem starken Vorurteil begegne,
mit dem jede dieses Problem streifende Behauptung unter-
drückt zu werden fürchten muss; aber es ist nun einmal ein
Eindruck, dem ich mich um so weniger entziehen kann, als mit der
Einschränkung nicht allein des persönlichen, sondern auch des
diplomatischen Verkehrs mit Ludwigs Beamten und mit seinem
Hofe' die Schwankung schwindet und mit einer neuen Schreiber-
Aera S^^ die Tradition wieder zu Ehren kommt. Dass die
Kaiserurkunden Ludwigs aber in der That ei für %, wenn nicht
ausschliesslich, so doch eindringlich genug bieten, brauche
ich hier nicht zu beweisen; einem späteren Abschnitt soll es
vorbehalten sein, das Nötige herbeizutragen und hierbei, an-
knüpfend an eine Bemerkung Bresslaus ^, der Zusammensetzung
der kaiserlichen Kanzlei und der Verteilung ihrer Glieder
auch auf Augsburg als Herkunftsort zu gedenken.
Wie verteilen sich nun die Schreibungen i, ei, i auf Zeit
und Ort, und wie stehen sie selbst zu einander? Bezüglich
der ersten Frage verweise ich auf die absichtlich reich gegebenen
Belege. Fest steht, dass i traditionelle Schreibung ist, ein
ahd. Bestandteil, und durch mannigfache Gründe immer
wieder hervorgerufen, ei war durch die bairischen Muster*
gegeben; doch auch diese wendeten es nicht regelmässig an,
wie man sehen musste; also schrieb man ei und i. Die
klerikalen ürkimden nun wiesen dem umsichtigen Stadt-
schreiber auch t. Es hatte zwei gute Seiten: es gab
^ Das Zusammenhalten Augsburgs mit Ludwig dem Bayer in seinen
Kämpfen, die gemeinsamen Feldlager, der häufige Aufenthalt des Kaisers
in und um Augsburg sind beachtenswert (vgl. dazu Herberger : Kaiser
Ludw. d. Bayer und die treue Stadt Augsburg: S. 10 Anm. B8 und
das von mir später über das Verhältnis Augsburgs zu Bayern und
seinen Fürsten Beigebrachte).
^ Bresslau: Urkundenlehre I, S. 259.
« Aychach : 1814 nur ei (U. 2), Landsberg : 1323 ei und t (hl. Cr.),
Landsberg : 1825 ci, i (hl. Cr.).
127 Lautlehre. 373
einmal durch seine Gestalt den als schwebenden Laut em-
pfundenen Diphthong in dieser seiner Unbestimmtheit wieder^
und im üebrigen bot es die Möglichkeit, dem Bedür&is, ei
zuschreiben, nach- oder wenigstens nahe zu kommen, indem man,
wenn schon i stand, das e darüber setzte und so eine Kom-
position von i und e erzielte.
Anmerkung: t hat darnach die Bestimmung, ei zu
sein, ähnlich wie in briatigum (= bnutiffom) durch die spätere
Fassung: bnutigourn die Darstellung eines Diphthongs ou für
o durch u kenntlich gemacht werden soll. Weinhold erklärt
dieses briutigum für eine Folge der Unsicherheit betre£Fs des
Lautes o, es ist auch ein Hinweis für die spätere diphthongische
Fassung als ou^. Als weiteren Beleg für den diphthongischen
Wert der Schreibung mit ou führe ich aus dem Augsburger
Stadtbuch an : f. 72 b. braeutgaeu 73 a. braeutgaewe.
Es steht somit ausser Zweifel, dassmanin den
bald nach diesem bald nachjenem Ort bestimmten
Schriftstücken nicht allein i schreiben wollte,
sondern denDiphthong durchaus in den Schrift-
zeichenvorrat aufgenommen hatte. Wie stand es
nun innerhalb des eben behandelten Zeitraums ( — 1330)
um die ausschliesslich für das interne Bechtsleben der Stadt
bestimmten Akten. Da zeigt sich nun im Stadtbuch
das gerade entgegengesetzte Bestreben: ei zu
vermeiden. SelbstSg schreibt nur hin und wieder
ein ei für P. S^ und S^ vermeiden ei hier ganz,
^ Vgl. "Weihold: mhd. Gr. § 64. Belege aus Reimen.
' Abseits steht eine Eintragung seiner Hand über eine Hochzeits-
ordnung (72 b. 73 a), in welcher der eine Abschnitt nur aei und ei für
i hat; ich glaube nämlich, dass diese Eintragung aus fremden Statuten
abgeschrieben ist; denn 1) schreibt Sg wohl ei, aber nie sonst oei, —
2) ist pf für ph damals den Augsburger Schreibern noch nicht geläufig,
— 3) ist eine Form wie undr weder dem Schreibbrauch von Ss noch
dem der augsburgischen Kanzlei des 13. Jhs. überhaupt angemessen. Ich
bemerke dazu, dass ein Flüchtigkeitsfehler eher ausgeschlossen erscheint,
weil die Schrift auf hohe Sorgfalt hinweist; — 4) Bevorzugt Ss in
seinen Schriftstücken vielmehr das ou sowohl für ü als für Diphthong
374 Dritter Abschnitt. 128
obgleich sie es in den Urkunden neben i auf-
kommen lassen; Sg aber, dessen Tbätigkeit
hauptsächlich jener oben als die Zeit eines sich
vorbereitenden Umschwungs bezeichneten Periode
bis zum Anfang der dreissiger Jahre angehört, lässt
ei mit i nach seiner sonstigen Gewohnheit auch
im Stadtbuch wechseln; desgleichen macht sich
in der 1324 von ihm verfertigten Abschrift des
Stadtbuchs unleugbar das Bestreben geltend, ei
an die Stelle von i zu setzen; z. B. die ersten Seiten
beider Werke mit einander verglichen bieten:
Original (Grundtext, fol. la): 1%, belibe, ziten.
Oopie: fei, beleihe, zeiien.
Die wenigen ei der Hand S 3 lässt er, ebenso bezeichnend^
unangetastet.
Der Platz des ei ist darnach als ein schon ziemlich ge-
sicherter anzusprechen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr.
Vollständig aber erst hat S^^ anscheinend den bisher zwischen
öffentlicher und interner Kechtsverkehrssprache waltenden
Unterschied — ich möchte genauer sagen *^Ab8tufung\ insofern
als die Sprache der internen Kechtsdenkmäler hinter der
Urkundensprache zurückgeblieben ist — aufgehoben; in gleicher
Weise selbständig verfahrt er mit Kopieen *. 1346 — 1348
aUf während der Text hier nur au hat. — In der Ansicht, dass dieser
Passus einer uns unbekannten Quelle als Vorlage entstammt, werde ich
um so mehr bestärkt, als der von St nicht zu Ende geführte Passus
— er bricht mit 'nViitf ab (vgl. Stadtbuch v. Augsburg ed. Meyer:
S. 244. § 8 Zeile 9) -- von S17 mit gan beendigt wird, als ob dieser die
gleiche Quelle gehabt und daraus ergänzt hat. Wenn Si? selbst seinen
Zusatz in einer seiner eigenen Schreibweise angemessenen, von dem Vor-
anstehenden aber abweichenden Fassung anfügt, so ist die Aenderung —
bei Annahme gleicher Quelle — durchaus verträglich mit dem uns sonst
bekannten Verfahren Hagens (S17), in der Schreibweise seiner Urkunden
sowohl als in seiner Behandlung der Kopieen: V629, Sonntag nach St.
Margar. S» fein (3. pl. conj.), Dyener — S17 : 1346 : /ycn, Diener.
^ Abschriften des Missiv-Buchs :
Original: 81. Juli 1348: ürk. des Pfalzgrafen: hi Bin; weifen;
ir leih; sin (1. plur.); H; leih; leiden.
129 Lautlehre. 375
ist Hagen mit ei zurückhaltend. Yon 1348 sind aber Urkunden
erhalten, welche ei in gleicher Weise wie und neben i auf-
weisen. Mit Bücksicht darauf, dass die mir zur Verfügung
stehenden Urkunden Hagens aus der Zeit von 1346 und
1347 kein ei besitzen, ist es umso beachtenswerter, dass in
einer von seiner Hand (Sj,) geschriebenen Ur-
kunde des Kaisers an die Stadt, alsoYorurkunde,
ei ganz in den Vordergrund tritt (1345. Montag nach
den 11. Nov. (A)).
Die bischöflichen Schreiber hatten von 1336 an ei ganz
besonders bevorzugt, der Schreiber der Curia gleichfalls, und
auch die Erlöster liessen hie und da ei und i neben i er-
scheinen, l hatte ich ein Charakteristikum der klerikalen
Urkunden genannt; es wird von den städtischen Schreibern
der vierziger Jahre, Ulrich Biederer und Hagen, in allen
ihren schriftlichen Erzeugnissen auch für i verwendet. Es
gewinnt in den fünfziger Jahren häufig die Gestalt y, wie
überhaupt y wieder sehr kultiviert wird. ^ Von einer geregelten
Orthographie des mhd. i kann bis zum Ausgang unserer
Periode nicht die Bede sein; die graphische Gleichwertigkeit
Copie: n. 48. (1361?); by Byn; weifen; ir lib; fyen; hy; lib;
leiden.
Original: 1365 18. Juli: Chunrate von Burgaw: Weizzinger;
weifen; reich; veltftreit; ftreit; hy; fy (conj.); geftryten.
Copie: (1865): Weizzinger; weifen; Reiche; veltftrit; ftreit; by;
fye; gestriten.
Original: 1861 25. Januar: KAiBer: zelten; reiche; Beichs; meinen;
bei; fein (inf.)/ bei, reiche; beleiben; weife; weife.
Copie: n. 84: Wahrscheinlich 1366 hinter den Urkunden von 1366,
jedenfalls nicht vor 1364 auf Grund der Gestalt der Schriftzüge Hagens :
ziten; Rychs; Beichs; Meinen; by; fein; by; rychs; beliben; wife; weife.
' Was diese zeitweilige Vorliebe für den einen oder den anderen
Buchstaben im Allgemeinen und für y im Besonderen anlangt, so ist es
wohl mehr als ein Zufall, dass der Stadtschreiber Hagen ißii) in der
Kopie einer Kaiserurkunde, die wir oben in die Abschriften des Jahres
1366 einreihten, häufiger für et des Originals {ei für t): y {reiche —
Byeh9, bei — &y . . .) and für ei («at): ey in keyfvrlichen setzt, als i
und ei.
25
376 Dritter Abschnitt. 130
der gegebenen Zeichen tritt in der Weise in Erscheinung, dass
einzelne Urkunden durchaus nur i aufweisen, wieder andere —
und diese sind in den sechziger Jahren nicht allzu selten — ,
von Sj^ und S^, verfasst, benutzen y und t/, eine dritte
Kategorie endlich, und diese ist die grösste, macht keinen
Unterschied in der Verwertung aller Zeichen. Als durchaus
einheitlich auf dem ganzen Augsburger Territorium gestaltet
hebt sich aus dieser üngleichmässigkeit die Zeit von 1349
bis 1350 heraus, in der nur i geschrieben wird, wohlgemerkt^
nachdem das Jahr 1348 in den städtischen Urkunden an ei
reich gewesen war. Auffallend ist namentlich, dass jetzt
zahlreiche Urkunden des Domkapitels, geschrieben von Einer
Hand, jedenfalls des Schreibers des Domprobstes Engelhardt
von Entzberg, neben den städtischen in gleicher Fassung
einhergehen. Es kann jedoch weder ein Versuch gemacht
werden, in der thatsächlichen Gleichheit der Behandlung des
ij und, wie sich herausstellen wird, auch anderer Bestandtheile
des Sprachgutes beiderlei Urkunden, einen Einfluss der einen
Partei auf die andere oder eine Wechselbeziehung heraus-
zufinden, noch auch wird ein derartiges Unternehmen bezüglich
des Verhältnisses der augsburgischen Urkunden zu den kaiser-
lichen glücken. Es bleibt uns zur Erklärung der so auffallenden
Mannigfaltigkeit in allen Schriftstücken der Zeit nur übrig
anzunehmen, dass die Unregelmässigkeit in der Schreibung im
Weiteren eine Wirkung der kaiserlichen Urkunden ist, indem
diese denselben Zustand zeigten und dadurch dem augsburger
Schreiber, welcher ihnen nachzuschreiben strebte, die Schwankung
in der Setzung von i und ei für ein und denselben Laut als
angängig erscheinen Hessen.
ö: Belege:
In der Kegel o.
Urkunden:
städtische: O: immer: fol, folte, hof, (d. und n.) immer:
offenlichen, offenlich.
1282. vngeworht S ^ (A. E. X| 4, 3). — korn-
markt, (volkwin), fol. hurloher S^. — 1283.
131 Lautlehre. 377
(Volchwin), folde Sg (A). — (volchwein) Sg.
1290. SolhiV Sg. — 1292. folhe S^. — 1298.
folhe — (horent, Romifchen, Chünig) Sg. —
1302. (Knoringen) Sg (hl. Cr. 4). — 1303. zorn-
lich — (hört, grozziv, wolten (c.)) Sg. — Dupli-
kat: 1303. (hört, grozziv) zorenlich — (wolten)
Sg. — 1304. folhen Sg (E. 10). — 1306. zol-
naer (n. pr.) S^ (C. 6). — 1309. Völkwin S^^
(U. 2). — 1309. Vogt: hofti (c.) ? (A). — 1318.
ftozzet Se (U. 2). — 1320. vor — (horent)
Sj^ (A). — 1328. klocher S^^ (A). — 1335.
Eat: ftoffet Sj^ (U. 5). — 1339. Ötmar —
(horent, gehöret) S^^ (A). — 1340. ftozfet Sj^.
— 1343. Dünerftages S^^. — 1349. Donerftag
S„. — 1352. Byfchof Si,. — 1359. Volkwin
Sj, (C. 10). — 1366. (VogUn (n. pr.)) S^,
(A). -
Bischof und Domk.: o.
1329. fond (== follen) (H. 16). — 1352. Don-
reftags (A). — 1359. Volkweinin (A). —
Curia: 1331. Olofters (U. 2). —
Klöster: St. Cath.: 1303. (Klofterf) (0. 5). — 1338.
kument (A). —
St. Stephan: 1306. vorbetrahtunge Clofter,
vorgenanten, vor, Hörburch (n. pr.) (A). —
St. Ulrich: 1306. hureloherin (U. 2). — 1314.
Aychach an St. Ulrich?: vor, vorgenantiv
(U. 2). -
Stadtbuch: Grundtext: o. — Novellen: in der Kegel: o
— Sg : sul, sol.
Achtbuch : o. —
A. 1344. BrifvnSj^ (10 b). — 1361. (G6tfrid)
Si, (15 b). — 1367. (Lerchenpoglin) (26 a).
— 1368. VogeUn S^, (22 b). —
B. 1339. prifavn S^j (47 b). — 1340 prifvn
St5 (Wa).
25*
378 Dritter Abiehnitt. 132
ö: Geltang:
Mhd. ö ist während der gauzen Periode ein durchaus
kurzes, geschlossenes o ; nur vor r acheint ein e dem o nach-
geklungen zu haben; wenigstens findet sich zu verschiedenen
Zeiten des 14. Jhs. die Schreibung: vor, Tdr, (Rörbach?),
Es wird dieses o nicht mehr ein reines kurzes o gewesen
sein; die Schreibung ö 1306 (St. Steph.) in vorbetrahtung und
vor — lässt auf eine Dehnung des o schliessen; dann würde
also die Schreibung vor, Tdr, (Rörhach ?) einen langen 09-Laut
darstellen. Dem entspricht die heutige Aussprache des
vor r: ae^ in vaer, ganz gleich dem Laut für altes a^ — Im
übrigen ist das Gebiet des kurzen sehr eingeschränkt; denn
der Schreibung nach ist schon im 13. Jh. zu 6 umgelautet
in den verschiedensten Stellungen : — forcht, notdorft ist alte
Bfechung und mit gesprochen worden. * Die Fremdwörter
neigen entweder zu einer Dehnung des 0, oder sie erscheinen
mit einer Verdumpfung des ursprünglichen zu u, welches
sich dann der Entwicklung des ü anschliesst, und so als au
in pri/avn neben hrifvn erscheint ; ob diese Formen, und welche
von beiden, auch der Aussprache gemäss waren, müssen wir
dahingestellt sein lassen. Wir können nur in Erwägung ziehen,
dass für das Ohr des Gebildeten des 14. Jhs. au eher die
fremde Aussprache zu erreichen schien als reines u.
Ein. anderes 0, als das aus u durch Brechung von altem
u durch a des Affixes, hat sich unter dem EinfLuss von Liquida
aus a heraus gebildet. ^ In Betracht kommt für uns sol,
welches anscheinend in Anlehnung an die Gestalt der Plural-
formen: aulen, (sulen) auch sul gelautet hat, nach einem Zeugnis
aus dem Stadtbuch zu schliessen; femer von, dort. — Durch
Verschmelzung von a mit vorhergehendem w entstand : chotember
aus quatember, chom, kom aus quam. Durch vorangehendes
^ Vgl. Birlin ger: augaburg. Mundart. S. 10.
* Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch S. &57.
» Vgl. Weinhold ; alam. Gr. § Oa
* Vgl. Weinh. mhd. Gr. § 23 und § 69.
133 Lautlehre. 379
w wurde e in weche zu o: tvoche.^ Diese letzteren Vorgänge
sind gemeinmittelhochdeutsch.
ö: Bezeichnung:
Die Bezeichnung des etymologischen o, sowie der anderen
beim Lautwert behandelten Erscheinungen des o-Lautes,
bedarf keiner besonderen Erklärung. Der dafür verwendete
Buchstabe o erhält nur in den Fällen von Dehnung eine
genauere diesbezügliche Ausstattung mit darüber gesetztem
— oder i. Auf letzterem Wege wird der Buchstabe dem zum
Ausdruck des Umlauts von o und ö gewählten Zeichen voll-
ständig gleich, und es wird daher bei der Behandlung des
Umlauts unsere Aufgabe sein, diesen umstand in bestimmten
Fällen in Erwägung zu ziehen, um diese oder jene Erscheinung
aus "dem graphischen Gebiet des Umlauts auszuscheiden;
zweifellos also triflft dies vor und Tön jenes als vor von einem
städtischen Schreiber 1320 geschrieben, durch die Schreibweise
mit — in einer klerikalen Urkunde als gedehnt gekennzeichnet ;
desgleichen Tor als Tor in einer städtischen Urkunde von
1304. (Sg). Die Geltung des ö in Rörbach halte ich für un-
entscheidbar. — Unbekannten Ursprungs ist die vereinzelte
Form dünner Hags bei Sj^ 1343. Sie darf vielleicht als eine
Erinnerung an die alte u-Form gelten und mag dem Volks-
munde noch angehört haben.
Umlaut von ö: Belege.
In der Kegel: 6; wenn o durch Brechung aus
altem u entstanden ist, u: in der Regel kumpt,
und ü : (fvne (pl.) . . .)'"(fülen), kvnic und kynic.
Urkunden:
1282. volkwin (Hoelenftain, Helenftain), gvnnen
S^ (A.R.Xi4,4). — 1283. V&lchwin Sg
(A). — volchwein Sg. — 1290. Solhiv Sg. —
1292. f51he S^. — 1296. folh S^ (A. R. X^ 6, 5).
^ Heute ""wuche* im Augsburgischen.
380 Dritter Abschnitt. 134
— YoUeclichen S5 (A). — mohten (c),
Ohvnige (d.) S^. — 1299. chvmt S«. — 1298.
Chünig, folhe Sg. — 1300. d6rffern, ro6hte
S3 (C. 6). — 1301. Chvniges, (vogte) S3
(E. 10). — 1302. Kn6ringen S3 (hl. Cr. 4).
1303. zornlich, w61ten Sg (A). — Dupli-
kat: 1303. zorenlich, wolten Sgf — 1304. folhen,
flozzen Sg (K. 10). — 1306. zolnaer (n. pr.)
zolner (n. pr.) m6hten (c.) S^ (0. 5). —
Sumert6ckel, fvln (1. plur.) — foln (1. sing.)
Se (U. 2). — 1309. Volkwin S« (U. 2). —
1309. Vogt: kvniges, hofti (c.) ? (A). — 1312. h6f,
höuen, moht (c.) S^. — houe S^ (0. 6). —
1318. ftozzet (3 s. pr. ind.) S^ (U. 2). — 1324.
m'chten S^ (C. 6). — 1326. w61t (c.) S^^,. —
1328. klocher (n. pr.) S^ (A). — 1329. Holt-
zingen. — (Sch6flfel) S^ (hl. Cr.). — Tohteren
S^ (G. 2). — 1330. oflfenlichen S^ (St. 3). —
getorft, folten (c.) S^g (U. 2). — 1333. wolt
(c.) f61t (c.) S12 (hl. Cr. 6). - hef (pL), h6fen
Sia (C. 7). — 1336. folt (c), woltin 8^^
(U. 6). — 1335. Rat: folchiv, woltin (c), f61ti,
mohtin, ftoffet S^^. — 1339. (schoeflfel), hoef,
— (entloefen, hoerent, 61s) S^g (A). — 1339.
Vogt: (Otmar) — horent, gehöret ?. — 1340.
ftozfet Sj^. — 1345. kümpt, (f&rderung) (holtzen)
S^7 (A. R. X| 10, 3). — 1348. wolt S^,
(A). — chünig S^,. — 1349. kumpt Sj,. —
1351. (Sch6flFel) Sj, (C. 10). — chumpt S^,
(A). — 1359. V61kwin S^, (C. 10). — 1366.
VogUn S,, (A). -
Bisch, und Domk: 6 — immer: kumt. —
1296. gotlich (A. R. X| 5, 7). — 1305. chVnige
(A. R. X|6, 4). — 1323. hof (pl.) (horent) (0. 7).
— 1332. chumt (H. 17). — 1338. bedorften
(bedörften) (A). — 1342. kompt, moht (c.)
136 Lautlehre. 381
(H. 20). — 1348. möht (c.) Domk. ? (hl. Or. 6).
— 1359. Volkweinin (A).
Curia: 1320. kümpt — (horent, gehört) (G. 2). —
1326. volklichen — (horent) (U. 2). — 1327.
tohter — (horent) (A). — 1337, t6hter, hof
(U.5). —
Klöster: 6 — kumt. —
St. Georg. 1282. kvmt, hoven (pl.) (G. 1).
St. Oath. 1295. mohten (c.) (A.E.X|4,6).
— 1303. (K16fterf) (0.5). — 1335. fch6fel
— (horent) (0. 10). —
Stadtbuch: Grundtext: bischoefen, vogten, kunigen, kvnch,
zollen kunch, choerherren (1.) — enwolte (c.)
(14 b). — offenlichen (49 b). . . .
Novellen: S^: mortlich (46b). — S3:voellech-
lich (55 b) ( — grozlicher) — wolt (c.) (60 a).
— Chumt (52 a) ... — Si5:8oelhe (f. s.)
(72 a).
Umlaut von ö: Geltung.
Der Umlaut des ö ist bei Beginn unserer Periode voll-
zogen vor i des folgenden Suffixes und zwar unter folgenden
Bedingungen : 1. Im Plural der Maskulina der i-Klasse ^ und
der Neutra mit der Endung -er. — 2. Bei Antritt der Endungen :
'ic, 'lieh, 'lin, ausser in offenlichen. Auch die Endung -ing,
'ingen scheint den gleichen Einfluss gehabt zu haben, es
besteht : Knöringm, Nördlingen, Dagegen : Hoüzingen. — 3. In
den Kompositionen mit — loiri und — frid : Völkwin, Oötfrid,
Ortwin. — 4. In den Konjunctiven praeteriti (der Praeterito-
praesentia) : rdlte, wölte, möhte, ddrfte und in getdrft. — Umlaut
tritt nicht ein: in den nominibus agentis auf -aerj -er: z. B.
zolnaer, klocher in den Urkunden wie im Stadt- und Achtbucb.
— Im Uebrigen wird o, wo es durch a des Affixes bedingt
war, vor einem Suffix mit i zu u gewandelt: kumtj ermurt;
* Die Quellen bieten mir kein Zeugnis für üebergang von Masculinis
im Plural von der a-Klasse zur i-Klasse, also immer : zollen (Stadtbuch).
382 Dritter Abschnitt. 186
kamt hat dann durch Systemzwang die Zerspaltung des u in
U'\-o und u-^- e mitgemacht, vgL das darüber bei u Gesagte.
Da unsere Periode in die Zeit fällt, in welcher auch in
den ümlautserscheinungen anderer Lautgebiete Analogie-
wirkung den Bestand teils zu vergrössem, teils zu verringern
sucht, so werden wir auch das umgelautete o bald
über die angedeuteten Grenzen hinaus greifen, bald zum
Nichtumlautstand zurückkehren sehen. Diese Schwankung
wird der gesprochenen Sprache in gleicher Weise angehört
haben, als sie von der Schrift bezeugt ist. Rdrbach z. B.
kann sehr wohl in der alltäglichen Sprache umgelautet ge-
klungen haben.
Gesprochen wird heute der Umlaut der Kürze der o-
Laute: i\ die gleichen Verhältnisse liegen im 14. Jh. vor,
wenn wir einmal in der nachgewiesenen Form machten die
Gleichwertigkeit von ö und e erkennen wollen und wenn
anderseits der Wechsel von ö und e in Schdffel, -fchöffte
und fcheffte eine Mittelstellung beider Laute kennzeichnet ; es
wird besonders mit Bücksicht auf die letzteren Erscheinungen
eine völlige Endrundung für das 14, Jh. anzunehmen nicht
statthaft sein.
Umlant von ö: Bezeiehnang.
Die Schreibung folgt durchaus dem gesprochenen Laut
bis auf wenige Einzelheiten, die, so wie sie sich kund geben,
immerhin noch kein Zeugnis für nicht umgelautete Form
sind. Keine der in den schriftlichen Denkmälern vereinzelt
auftauchenden Formen ohne Umlautbezeichnung steht der-
artig isoliert, dass nicht das gleiche Wort mit Umlautbe-
zeichnung an andern Stellen, häufig auch in ein und demselben
Denkmal erscheint. Zum Teil kommt in solchen Fällen der
Wechsel der Mimdart in der Kundgebung des Umlauts, zum
Teil Nachlässigkeit der Schreiber in Betracht, die zur That-
sache durch mehr als ein Zeugnis wird : z. B. wird in m'dUen
die Auslassung des Vokals durch darübergesetztes l ersetzt,
u. a. m. Ob zu diesen Schreibfehlem auch enwolte des Grund-
137 Lautlehre. 383
textes Sj im Stadtbuch zu zählen ist oder ob S^ die um-
gelautete Konjunktivform der oben angeführten Praeterito-
praesentia noch nicht gekannt und verwendet hat, ist darum
zweifelhaft, weil die unter' seine (des S^) Thätigkeit fallenden
Urkunden keine der einschlägigen Formen bieten. In den
neunziger Jahren jedenfalls schreibt schon S^ regelmässig
mdkten .... Eine eigene Bewandtnis scheint es mit der
Darstellung des Nomen proprium Volkwein zu haben; der
Käme erscheint regelmässig als Völkwirif aber ebenso regel-
mässig als volkwein, d. h. -toin hatte umlautende Kraft, aber
nicht -wein. Diese Differenzierung respektieren alle Schreiber
und zu allen Zeiten unserer Periode. Die angeführten Belege
liessen sich noch bedeutend vermehren. In der Gestalt des
Suffixes 'ic als -ec erscheint volleclichen als nicht umgelautet,
dagegen z. B. 1326: vdlklichen (Curia). — In der Form
m'chten giebt sich zweierlei kund: einmal die wahrscheinliche
wirkliche Aussprache des d als ^ und dann ein ursprüngliches
Versehen des Schreibers.
1338. (1338. bedörften) nimmt die Darstellung des Umlauts
von zuerst die Form o an; auch hier beginnt damit ein
bischöflicher Schreiber. Bei sorgfältiger Prüfung der Quellen
habe ich die neue Gestalt des Apex in den gleichzeitigen
und folgenden städtischen Urkunden nicht mit voller Gewissheit
entdecken können.
ö: Belege.
Urkunden.
In der Regel o.
städtische: in der Regel o. — 1277. groz S^ (A). —
1282. Moricien (3 x), (hoher, hohin) S^
(A. R. X| 4, 4). — 1285. Schongawer S, (C. 3).
— 1295. Ttm S5 (A). — 1296. Movricen S^.
— (1302. H6hftetten ?). — 1303. Mavrizin
S3. — 1303. gefw6ren -(h6rt, grozziv) 83. —
Duplikat: 1303. gefworen S,. — 1303.
manod, manod (entlofen) S^ (0.5). — Dup-
384 Dritter Abschnitt. 138
likat V. 1303: 1304. Tor Sg (A). — 1313.
manady manod, manat S^? (U. 2). — 1318.
Laurentzien S« (U. 2). — 1323. Öhaim S^^
(C. 7). — Öfterwochen S^. — Oheims S^^,?
(A). — (Tvm) Sj.,. - 1324. Rorbach S«
(0.7). — 1325. Mauricien S^^,? (A). — 1326.
Eothenhovfer — (horent, gehört) S^ (0. 7). —
1330. groz Si2 (U. 2). — 1355. zwü S,«
(0. 10).
Bisch, und Domk:o. — 1351. Rotenberg. Domk. (H. 12).
Ouria: 1326. not (ü. 2). — 1331. Ohlofters. — 1345.
Rotenbacherin (hl. Cr. 5). —
Klöster: St. Oath: 1303. Klöfterf, Rorbach — (horent)
(0. 5).
St. Stephan: 1306. vorbetrahtunge, Olöfter,
vor, Horburch. ( — horent) (A).
St. Ulrich: 1323. (Grogorgen) (U. 2).
Stadtbuch ^ : o; z. B. : Sg gewandlot (98 b). — nidrost
nidroren (72 a).
ö: Geltung.
Der Lautwert des jetzigen schwäbischen 6 ist ein ver-
schiedener, und zwar hört man im NW. : ao, im S. (alamann.) :
6, im 0,:od^. Im 15. Jh. nun findet Bohnenberger '** schon
denselben Lautstand und setzt mit Kauffmann ^ den Gang der
Entwicklung jenes nordwestlichen ao an als : o ]> ou mit ou
"^ au '^ ao. Darnach ist ou ^ Vorstufe zu ao. Weniger
sicher ist die Entwicklung des 6 "^ 09 zu verfolgen, obwohl
sie einen viel einfacheren Gang gegangen ist. Bohnenberger
nimmt eine Zwischenstufe ö an. Wann hat diese gegolten?
^ Bürgerbuch: (ad. 1366). 1366. Mifmit de LantzhU,
* Vgl. Birlinger: augsb.-schwäb. Wort erb. 3ö0. Kauffmann: schwäb.
Mundart § 80. Anm. 2.
' Bohnenberger a. a. 0. S. 76.
* Kauffmann: a. a. 0. § 80. A. 1. und § 137.
* Sie lebt noch im Servatius im B«im: bogen : tougen.
139 Lautlehre. 385
Im 15. Jh. findet er schon 09. Die Schreibung nötigt uns,
09 auch schon im 14. Jh. anzusetzen.
Das mhd. 6 ist zweifacher Herkunft: 1. Das ahd. 6 ist
alamann. nur noch erhalten in zwo, in der 2. schw. Konj. und in
Besten der Komparationen durch -or und -oat ^. Die übrigen
ahd. 6 sind zu uo gesteigert. — 2. Fast alle übrigen mhd.
6 haben sich aus ou entwickelt. — In den augsburgischen
Denkmälern ist der Stand folgender: das erste noch in zwo
und -or, '69t erhaltene 6 zeigt in der nachgewiesenen Form
zwu schon Neigung zur Steigerung auf dem ganzen Grebiete^
zumal '6r und -ost sich zu verflüchtigen beginnen ; ou hat das
mhd. 6 noch im 11. Jh. gegolten, nach dem Zeugnis eines
Keimes im Servatius, den ich schon anführte, bogen : tougen. ^
Dass im 13. und 14. Jh. aber 09 vollkommen entwickelt ist
und dass zu keiner Zeit ou > ao auch nur heranzudringen ver-
mochte, dafür spricht die Thatsache, dass nicht ein einziger
Fall aufzuweisen ist, wo ein ou auch nur durch Verwechslung
mit dem für alten Diphthong au hin und wieder verwendeten
Buchstaben für ein mhd. 6 geschrieben ist. So können
die Namen Mavrüius und Laurentius in ihrer bald als Mov-
ficen (1296. S^), bald als Mauritzen (1349. S^,,), bald als
Moricien (1326. S^?) und als Laurentzien (1318. S^) auf-
tretenden Schreibung nur als Zeugen des für ou geschriebenen
dienen, aber nicht umgekehrt, wenn nicht die Schreibimg
in jedem Falle einer Vorlage entstammt. Andere Belege der
Schreibung für ou giebt der Abschnitt über ou. — Das 6
in der Superlativendung hat sich in der Mundart bis heute
erhalten. * — Das vor a eines Affixes schon früh zu ge-
* Weinh. mhd. Gr. § 109.
* In den älteren Quellen finde ich: Augsburger Glossen: 19"" (^r-
ringa); SO': goculari SV snbra -■ snuora, snora ((h»f: IV, 849) 177':
hüobot uuerdint («» videamini) möma (-* matertera) ss mhd. mume,
— Werners Marien leben (augsb. Bruchstücke): 143:144 irchos : verWs ;
806 : 806 got : n$t; 531 : 532 lop (» Laub) : uf scop,
* Zur Superlativendung -dat und -St, -dn der 2. schw. Konj.
vgl. Schleicher: 'Sprache S. 160. Weinh. : mhd. Gr. § 284 u. § 357.
Birl. augsb. Wörterb. 358—360.
386 Dritter Abschnitt. 140
brochene echte u der Stammsilbe ^ ist im Augsburgischen
erhalten, und es lässt sich nicht einmal die Neigung, die sich
sonst in oberdeutschen Dialekten findet, belegen, dieses durch
Brechung entstandene o zu u zu senken. ^
ö: Bezeichnung:
Es wird Oy 6 und 6 für 6 geschrieben, doch kann man
weder die zeitliche noch die örtliche Herrschaft der einen
oder der andern Schreibweise feststellen. Nur soviel ergeben
die Quellen, dass die Schreibung 6 nicht über das vierte
Jahrzehnt des 14. Jhs. hinausreicht: zum letztenmale 1330
8^2 ; auch hier wird die Längebezeichnung mit ± von den
klerikalen Schreibern bevorzugt (Curia 1326. und St. Stephan
1306). d, als der Aussprache gemäss, eigentlich o' ^, ist die
herrschende Schreibweise, nur zuweilen mit der traditionellen
(?) wechselnd. Nur einige Schreiber vermeiden sie ganz:
z. B. Se (1302—1330); denn die Wörter hdrmt, gehört, die
S allmählich angenommen hat, sind als neuerdings umgelautet
zu betrachten ; sie gehen neben den nicht umgelauteten Formen
nebenher. — In Fällen, wie töde, im Stadtbuch nur tode,
haben wir nicht umgelautetes o vor uns, sondern das eben
behandelte lange o; denn Umlaut wäre nur erwachsen aus
einem Übergang des Substantivs tot in die i-Klasse, ein solcher
•«
Übergang findet im Singularis im mhd. jedoch nicht statt, im
Pluralis eher der umgekehrte aus der i- in die a-Klasse. Wir
besitzen an dieser Erfahrung einen wesentlichen Anhalt, um
* Ich behandle diese Fälle hier, weil der Vorgang vormittelhoch-
deutsch ist.
« Vgl. Weinh. mhd. Gr. § 72.
' e ist Nachschlag. — Birlinger hebt im Wörterbuch S. 357 hervor,
dass das aogsburgiBohe Schwaben die ursprünglich kurzen Stammsilben
mit derart dehnt, dass man oo oder ooo zu hören vermeint, aber einzig
vor Doppelkonsonanz. Sollte dann £ ein Dehnungszeichen bedeuten,
welches den Zweck hat den Sprechenden zum Aushalten zu veranlassen,
einen Zweck, der vielleicht auch durch Verdoppelung eines einfachen
Konsonanten erzielt werden soll? 1866. findet sich im Bürgerbuoh (A. A.)
ad. a. 1366 ein Name geschrieben: Botfmit aus Landshut.
141 Lautlehre. 387
das G-ebiet der in der Schreibung als umgelautet sich kund-
gebenden 6 zu begrenzen.
ob: Vmlant von ö: Belege:
Urkunden:
städtische: Umlaut und Nichtumlaut.
1272. Sj: horent. (U. II). — 1273. horent,
note, noete S^ (A). — 1277. hoerent, (groz)
Sj. — 1280. horent Sg. — Dec: hoerent ?
Si (H). — Juli: horent S^. — 1282. homt
Sg. — hoerent, Honige, Trogen S^ (R.X|4,3).
— hoerent, Hoelenftain, (hoher), (hohin),
helenftain, Schonekke Sg. — 1283—1285:
in der Regel 6. — 1285. hoerent, (Schongawer)
Sg (C. 3). — 1286. horent, gehorent S,. —
1292. horent, benotet Sg (A). — 1294. horent
Sg (A. R. X| 5, 4). — 1295. horent ? S^ (U. 1).
— Oct.: horent, gehört Sg (A). — Nov.: horent
Sg. — horent, (troft (d. sing.)) Sg (U. 1). —
1297. gehöret S«. — 1298. horent Sg (C. 4).
— gehöret, horent Sg. — horent ( — Svn (pl.))
Sg (G. 1). — horent, (— moht (c.)) Sg (A). —
horent, Bomischen (folhe) S,. — horent Sg.
— 1302. gehört, horent, enthelofen S^ (C. 5).
— horent, gehört, enthelofen Sg (hl. Cr. 4). —
1303. horent, höher, hoch (Höhe) S« (A). —
1303. 22. Juni: hört, (grozziv, gefworen) Sg.
— Duplikat: 1303. 22. Juni: hört (grozziv,
gefworen) Sg. — 1304. 5. Juni: horent S^. —
14. Juni: horent, gehört S^. — 11. Juli: gehört,
horent Sg. — Duplikat v. 1303, 22. Juni:
1304. horent, gehorten Sg, — S^: horent
und horent. — 1306. horent, gebort ( — mohten)
Sg (C. 5). horent überwiegt bei S«. — 1308.
horent S^. (A). — 1309. horent, entlofen S^
(U. 2). — 1311. Ra t : horent S^, (A. E. X^ 6, 5).
388 Dritter Abschnitt. 142
— 1312. Se: horent. — 1315. hörnt
(kvnig) Cloftern Sg (A). — 1317. hörnt Sg.
— homt (fünen) Sg. — 1318. horent, (ftozzet
(3. sing.)) S^ (U. 2). — 1320. horent (vor)
Sg (A). — 1321. horent, entlofen S^. — 8^:0.
— 1323. horent, gehört ( — Oheims, fvn) S^^,.
— 1324. horent, gehört, (machten) S^ (C).
— 1326. horent (Rothenhovfer, Svn, gehört.)
Sg. — 1328. horent, gehört S^^ (A). — horent.
entlofen S^g. — 1331. Kaiser: Romfcher,
horent, chome (c). S^ (A). — horent, gehört,
Schonegg, kome (c). — 1332. hoerent, kome
(c.) S^a (H. 17). — 1333. horent, gehört S^^
(A). — horent (— folt (c.) wolt (c.) S^^ (hl. Cr. 5).
— Sjgl 6 = Umlaut von 6 = Umlaut von ö). —
1336. ß a t : gehört, gehorti (3. s. conj. pr.)
ftoffet (3. 8. praes.) ( — folchiv, woltin (c), folti
(c.) mohtin) S^g (U. 5). — 1338. bis Zeile 7:
horent S^g (U. 5). — 1338. Zeile 8 bis Ende:
entlofen, gehört S^^. — 1338. 23. Febr.
Bischof: horent (bedörften) (A). — 1339.
hoerent, gehoert, entloefen 61s ( — hoef, schoeffel)
Si8 (A). — 1340. 4. Okt.: horent, horent S^^
(= Si6?) (A). — 1340. 4. Okt.: ftozfet, horent
Si4 (= S,6?) (A). — 1341: 6. — 1342. horent
Si5 (A). — 1343. Febr.: horent S^g. —
Sept.: horent, gehört ( — Düner ftages) S^g. —
Aug.: horent, entlozen S^g. — 1344. o. —
1345. horent, gehört 8^^. — 1346. horent S^,
(hl. Cr. 5). — horent, gehört S^, . . . — 1348.
horent, entloft (3.8.pr.) (sün) S^, (A), — 1349.
grozzern . . . S^,. —
Bisch. undDomk: 1282. hoerent (H). — 1289. horent
— 1293. horent, gehört (A). ... — 1305.
horent, Eomifchen, (chvnige) (A. R. X^ 6, 4).
1313. horent ... (H. 14). — 1338. horent
143 Lautlehre. 389
(bedörften) (A). — 1341. hoerent (fün) (0. 9).
— 1342 horent (moht) (H.20). — gehört
... — 1347. horent (A). — 1348. horent
(moht) (hl. Cr. 5). — 1348. hörende (A),
Curia: 1326. horent (volklichen) (U. 2). — 1326.
horent (n6t). — 1327. horent (tohter) (A). —
1331. horent . . . (U. 2). — 1337. horent,
gehört (tohter, fun) (U- 5). — 1337. horent
(hof). — 1345. noten ... (hl. Cr. 5). —
Stadtbach: Gleichwie die Urkunden hat auch das Stadtbuch
den Umlaut von 6 durchgeführt: d ge-
schrieben.
Achtbuch: Umlaut ist Begel: ö geschrieben.
Umlaut des ö: Geltang.
An der Verbreitung des Umlauts schon in unserer Periode
ist nach den Belegen nicht zu zweifeln. Es wird durch die
Schreibung nicht nur die alte durch i (und u) der Flexions-
silbe entstandene Wandlung des Wurzelvokals festgehalten,
sondern auch die neue durch wachsende Analogiebildung
geschaffene Tonerhöhung durch dasselbe Zeichen dargestellt.
Die gedehnte Aussprache des Lautes verbürgt die nicht seltene,
besonders anfangs beliebte Schreibung oe. Dass der Klang
schon damals ein dem e zuneigender gewesen ist, scheint das
Schwanken in der Schreibung des Namens Hoelenltain^ als
Hoelenftain und Helenltain zu bezeugen. Für das 15. Jh. hält
es Bohnenberger * durch den häufigen Wechsel von e und oe
sowohl zum Ausdruck des etymologischen e als des oe er-
wiesen. Uns bietet sich als eine Bichtschnur für die Geltung
des d als Umlaut -ö, nicht als unumgelauteter Diphthong an-
stelle der mhd. alten Länge, die mehr oder weniger durch-
geführte Schreibung des Umlauts auch der andern Vokale.
Ich bin jedoch weit entfernt davon, zu behaupten, dass jedes
' Vgl. über die Etymologie dieses Namens den Artikel 'Hoelenstein'
im: Oberbairischen Archiv. I^ S. 287.
' Bohnenberger : a. a. 0. S. 85.
390
Dritter Abschnitt.
144
ö Umlaut ist^ ich halte die Gheltnng des heutigen Diphthongs
anstelle der alten Länge 6 für durchaus bestehend, wie oben
gezeigt wurde. Eine Untersuchung etwa von Urkunde zu Ur-
kunde könnte man yersuchen ; indess dürfte sie mehr die Klarheit
über die Schreibgewohnheit im Einzelnen fordern und erst
in zweiter Linie Schlüsse auf den Lautwert gestatten. Ich
wende mich daher dem Wege zu, der noch am sichersten
einen Lautwert klarstellen kann, indem ich das einzige poetische
Denkmal Augsburgs, welches in unsere Periode fällt, heran-
ziehe: Fressant reimt: 31:32 noete (d,):genoete (adj.); 391:
392 parte (Port) : erhörte. Durch das erste Beispiel ist der Um-
laut oe erwiesen. Das zweite Beispiel aber lehrt uns, dass
neben den offenkundig umgelauteten Formen gleichberechtigt
unumgelautete bestanden und gebraucht wurden.
uo und ü: Belege.
Urkunden: städtische
uo
1272 Si (UIL): brvder, tvn.
1273 Sj (A): gefvge (adv.), tvn, mvter,
gvt, tvnne (fvn); (Grvze).
1277 8^: Chvnrat, tvn, mvte, gvten,
gvt, (fvn).
1280 Sg: tun, gutem, genüge (adv.). —
Sg (H.): bruder, thvn. —
S.^ (H.): darzv, thvn, Chvnrat.
1282 S2 (H.): tvn, brvder.
Sa (R. X| 4, 4): u-üml.: = u.
u
vnfers, Avfpurch, kvnt.
kvnt, burcgrave, bvr-
gaermaifter.
gvnft, vrchvnde.
u.
kunt, u.
u; (Uml. u.)
Sg (A.) : (Avfpurch) , thvn , mvter, u ; durh . . . Avfpurch ;
genvge (adv.).
1283 Sg: (Avfpurch), tvn; (ü = ü). —
Sg in der Kegel U.
1285 Sj (A.): thvn (thvn?), genüge,
bruder, Darzv.
(üml. u.)
u; (kvmpt, kvnt . . .),
vrtail , purchgraven,
Avfpurch. — Sg in der
Regel u.
chvnt, Aufpurch . . .
146
Lautlehre.
391
uo
ü
1286 Sg (C. 3): bis 1296: u.
1295 Sg (ü. 1): tvn, mute, gutem^
tvn (inf.), Scholmaifter (A nach-
träglich).
S3 (A.); tun, ZV, Muter, genüge. —
Sgl Tvm, tvn, gnvge; (^, gebiirte).
1297 Sg (U. 1): tvn, gvter, brvder,
ZY, ZV, gvt, genvge ; (vf ), üml. : ü.
— 1298 Sg (0.4): Virich, höbe.
1298 Sg (A.): tvn, genüge. — Sg: u;
ZV.
Sg: tun. gvt, genvge, Bvch, ruwich-
lich, genvck, genvge, getün (inf.).
1299 Sg (St. 1): u; gvte. — 1300 Sg
(C. 6) : ZV, mvt, verfücht.
1300 Sg (0.6): vngefvchte gefvchte,
tvn.
1301 Sg (R. 10): Rudolf, ruwechlich,
tvn, mute, gutem.
S^: u. — 1302 Se (0. 6) : Virich, tvn,
gefvchet vnde vngefvchet; (ü : = u).
1302 Sg (hl. Cr. 4): tvn, gvtem, gvt,
vnbefvhtz. — 1303 Sg (A.): u. —
1303 22. Juni S«: u; gvt, tvt; (Uml. ü).
— = Sg: tvt, buch.
1303 Sg: ü; tvn. — Sg (0.6): tvn,
gutem, brvder, zv, gefvchtez.
1304 Sg: tvn, müt, guter, genüge.
Sg?:tvn, gvter, ZV, hvne(ü:-u).
Sg : ZV, gvt . . = 1303. 22. Juni. —
1305 S^: Tvn, gvter. . .
1306 Sg (0. 6): tvn, (fvn), brüder.
1306 Sg : tvn, gvtem, hvb, befvchts
vnbefvchts, zv.
u;(üml. ü)bi8 1296: u;
(Uml. in der Regel ü).
u; (ümL ü).
u.
u; (Uml. u und ü).
u; (Uml. ü).
u; (Uml. ü).
U.
chvnt; u.
kvnt, durch; (Uml. ü).
u. — u; (Uml. u).
u.
u ; (Uml. ü).
u; (Uml. ü).
u; (Uml. u).
u.
Aufpurch, kvnt ; (UrnLü).
u.
26
392 Dritter Absohnitt. 146
uo ü
1308 S^ (A.) : Tvn, mvt, gvter . . . (vf ). u.
S,: Tvn, gnvge, (vf). — 1309 S^ burk; u; (Uml. ü).
(U. 2) : Cunrat, Tvn, bruder, hüb ;
(vz, vf),
bis 1317 ü, seltner ü, U. U.
1317 Sg (0.6): Tun, mute, guter, u; (Uml. ü).
gutem, zu, befuhts vnd vnbefühtz,
zv; (vf, vz Lytliaus).
Sg : ü. — S^j (C. 6): tven, müter ... u; (ümL ü), (vnferm . .).
(gebrüderen). — S^ : tven ... — (S^ : vns, vnfer). —
(Sgl vns, vnfer).
1319 D. n. Pfingsten S^^ (H.) : tvn, genüg, u; (vns).
darzü; (ft: = u). — = 1319 D. n.
Pfingsten S^^ : tvn, ab tvn (inf.), müt.
S^: tun, müt, darzü, vnbefüchtez. — u; (vnfer) . . .
Se (C. 6): tvn; ü. — 1320 S« (A.):
tven, ftünt. — S^^ (-^0- ^^? g^i^vg.
— 1322 S^: Tvin, zv, tvn. —
S9 (C 7): tvin, gutem, befvhtes,
tvn (inf.), (fvn).
Sj^: ü und ü: tun, mvt, guten, zv. u; (TJoal. ü).
1323 Sio(A.): Tun, gutem, (fvns), u; (Uml. ü).
darzü. — Sj^,: Tvn . . .
1324 Sio: Tun, müt . . . — S^: ü:
tun und tuen.
o
1326 Sil (^O- Virichs, tven, vnbe- durch, chvnt, bürger,
fvchtez, zv; (zvnen, zvnen). (für, fvln).
1328 S^gi tven, Tvm, gutem, darzv. u.
— Si2 (A.): Tvn, mvt, zv, abtvn;
(vf, havs). — ü; tvn und tvn. —
1329 S12: Tven, müt, tvn (inf.) . .
(hus, vf . .). — Sjai Tun, sonst ü.
1330 Kaiser. S^^ (A.): Tven, brüder, Kaiser. S^ u; (Uml. ü).
zv, gut, tvn (inf.). — S^: ü. —
1331 Sj^: Tvn.
147 Lautlehre. 393
uo ü
S^: Tven, — S^^: Tvn, Tven. u.
1331 S12: Tven, genüg, (sun). — u; (üml ü). — (vnfer).
S^:güt, ZV. — 1332 8,1 : ü. — 1332 ^^^: vnfer,
vrch^de.
1332 S12 (H. 17): Tun, vitztum. kumpt,Augfpurg;(Uml.u)
S12 (A..): tun, müt, zu, guter, genüg u; (Uml. ü).
(adv.). — Sjgi tünuudtüen, sonstü. u; (1333 : üml. ■= ü und ü),
1334Si2(A.): Tven, zv, guter. — u.
1335 Rat 8,8 (U. 6): Tuen, gut,
ZV, brüder, (fchüffin (c.)). — 8,3: Tun,
gutem, fürten.
1335 8,3: tuen, Tümbrobft, sonst; ü. u; (Uml. ü).
-— 8,3 (A.): Tun, müt, guter, gnüg,
(8vn) gerüwiclich.
8,3: ü und ü, Ü bevorzugt U.
1336 8,3 (U. 5): tuen, zv, brüder, u; (Uml. ü).
tuen; (vf).
1337 8,3 (A.): tüien, brüder, mute, u; (^nfer).
tun (inf.). — 815: tuen, tun; ü. —
1338 8,3 (A.): tuen, gutem.
1339 813: Tun, gnüg, zu (vf . . ., u; (UmL ü).
Eytenhüfen). — 8,3! Tvn, müt ...
— 1340 8,5 (A.): Tuen, zv, (vf.),
(8ünnewenden). — 8,^: tun, sonst: ü,
seltener ü.
1342 8,5 (U. 6): mute, guter, z^, fün, fun.
Halbhübe, müz, gerüwiclichen.
8,3 ?: tüien (2 x), sonst ü. — 8^5 (A.): u.
tvn, müt, gutem, guter. — 1343 8^^^:
tvn, müt, guter, abtun, gnüg, ge-
rüiclich.
1343 813 (A.): tvn, müt, gutem, ge- u; (vnfer, vns).
rviclich (vz-).
8,^ : tun, müt, guter, (vf, hüs, 8tain- Aufpürger, durch (hin-
hüs). — 835: ü. nanfür).
26
•
394
Dritter Abschnitt.
148
uo
ü
1345 Si, 2 Urk. 24. Aug. (R. X j 10, 3):
tun, gefuren, (Wür), fuget (üml.?) ; (vf ).
Si, (A.): tun ... (mür, vfbraht,
vff erhalb — sonst ü: = u).
Sj^j (hl. Cr. 6): tun, mut, gut, gerue-
wiclich.
Sj, : ü; (ü in der Hegel u).
1348 Si, (A.): tun, zu. — S^, (C.9):
tüien, darzü, mute, guter, bruder.
— S^,: tun, mut, genug, volfurt.
— Sj,: ü; geruwicUch.
1349 Si, (A.): tun (l.pl.), tun (inf.).
Sj, (A.): mut, guter (hüs, vz).
1351 Si, (R. Xj): tun . . . (gebruder
üml.). — Sj, (A.) : (Hüs) tun, ver-
fchüf.
1352 S,,: Tun, zu, (hüs). — S^, (A.):
tun. Tum, darzü.
1365: Tun, müften; (üf . . .). —
1357 Sj, (C. 10): tun, müt; immer ü.
1362 Sie (It- 12): Tun, zu (üf . . .)
(gebruder).
1365 Sj^: tun, tun (inf.) tu (3.c.); (üs).
— Sje- tun; ü.
1367 Sie- tun, gut . . . (hüs . . .).
1368 Sie (-^O- einmuticlichen, volfu-
ren; (uf . . .). — S^^?: Aufpürch.
1372 Sie (R. 14): tun.
kümpt, Aufpürch, sonst
u;(Uml.ü),Kemptvn.
fvn, Samnung, kunt
(Ahtünden).
kunt . . . (üml. ü).
u; (üml. ü).
kunt, Aufpurg.
(sün (pl.)). '
kümpt; (üml. ü).
günft.
u; (üml. ü).
Sün, kunt.
u; (vnfer, gebürd).
u.
fün, Aufpurg.
kunt; (üml. ü).
u; (üml. u: zunfften,
uberein, mugen).
Bischof und Domkapitel.
iu> ü
1282 (R. X:|^4, 3): thün, darzv, gute, Aufpürch, chünt, phün-
furet, (hvnr (üml.)). dez, chunt ; (üml. : u und
1289 (H.): tun, müt, guter, zv, (fvn); ü: fvr, lutzel, gebvte,
(vf . . .). küffin).
149
Lautlehre.
395
uo
1293 (A.): tÜD, vnbefühtez, zu, bruder
1 296 (R. X^ 5, 6) : Tvmbroft, tvn, mvte.
1300 (H. 13): tvn.
1305: tvn, guten, zv.
1313 (H. 14): t^n, gutem, guter, dar-
zv, Tvmbrobft. — 1316: ü.
1323 (C. 7): tüin, gut; (vf. . . )• —
1326 (H. 16): tun; (vf).
1329 (H. 16): müt, guter . . .
1332 (A.): Tuen.
1333: Tuen, gut.
1336: tvn.
1338 kaiserl. =:= bischöfl.: Tun, zv,
1341 : tun, zv, mute, darzü.
1342 (H. 19): tun, (gotzhüfz).
1344(0.9): tun.
1344 (G. 2): Tum . . ., geruwiclicben;
(vz . . .).
] 345 (H. 20) : mute ; (hünre). — zv.
— tüien, mute, guter . . . (hünre).
1349 (H. 21): tun, bruder, Tvmprobft.
— 1350: Tümprobft, für. Tum,
müt, gerüwiclich. — 1351: tun,
guter, müt, ainmütclichen, (hüs, vz-).
1352—1359: ü. — 1359: tun.
1367 (A.): tun, künt; (hus, üf).
1374 (E. 2): Ludwig, tun, gnüg; (vf,
hüf).
Klöster.
uo
St. Cath.: 1279 (0. 2): Tun, gut,
bruder; (vz).
u
u.
u; (ITml. u).
chvnt (vnfer).
u ; (vnfer, fülen,.chvfiiige,
(hilfe (subst.), ^ns, vber).
u ; (üml. ü: betrachtnüzfe,
fvr, vrkvnde, kvnftig).
vnferm.
(vnfer, für, vber, vns).
(vns, vnferem) vrohvnd.
Von 1333 ab in jeder Ur-
kunde: vns, vnferem,
v-nfers.
vrkünde.
(vnferm fürlait).
(fün), Purggraf
kunt, kompt.
chumbt, vrchunde.
Cüfter,(f ür), vnuerchüm-
mert,
(fchüzzel, fünftzg), Au-
fpürch. — (Uml.: ü).
vrkund (v^ber, füUen).
u; (für), vrchund.
vns, (für).
Pürggrauf, Aufpürg
(Uml. ü).
u
u.
896 Dritter Abflohnitt. 150
uo ü
1303: tvn, gütef; (gut (pl.))* u; (Uml. u)vnf,vrkunde.
1310: tuen, gutem, Darzü, tvn (mf.); u; (Uml. ü).
(phronde).
1321 (0.7): tun. Nütze, Nutzes (iuber,
gebiurte).
1338: tun, müt, zv, gutem, hüb, bru- u; Aufpurg, kunt, mai-
der, phrund. nung.
1355 (0. 10): dun (künt), gutef. kunt; (üml. u).
St. Georg: 1282 (G. 1): halphübe, u; avfpvrc, kvmt.
brvder. — meist ü.
1352: tuen, müt, gerüwicKch (hüs) vorbetrahtüng, künt.
hl. Kreuz: 1339 (hl. Cr. 5): ü. — vnferer.
gerubeclich,
St. Ulrich: 1301 (U. 2): tvn, fchvl- u; (üml.u: vberal).
maifter (hus).
1331 (A.) : Tvn, genvg. ^f, (Vberal).
1333: ü. — 1342: tun, (Gotzhüff). vrkünd, vnfer, (furbaz).
1346: getun (inf.), gutem, tuen (1. pl.). kümpt, vns, (für, mügen,
mvlin).
St. Stephan : 1306 : tvn, m^t, gvter, u.
gerüweclichen, genvge.
1312 (H. 13): tven, müt, guter ... u; (Uml. ü: ^ber, fvlen)
^fer.
1327: tun, (funden), zu. fun, fünden, vnfer.
1358: tüien, zu. kunt.
1366 (A.) : tüien (Mür . . .) künt (^friü).
Spital: 1284 (A,): tvn, Tvme. — u; (üml. u: fvln).
1284: tvn, t^. u; Dürftigen.
Stadtbuch:
uo ü
Grundtext: Rudolf, guter, buche. u; (gehugnusse, mvnze,
kvnch, kunigen),
hüter (Hutmacher), (hvnraer). — haim- (munzmaifter). — müg,
suche, tun. fvle, furkauf.
151 Laatlehre. 397
wo ü
enphure (c.) — Pueret. gulte, suln (8. pl.).
fuedem (pl.); — fuder (s.). svle (l. pL). — (fünf)
(mülstaine).
Sg : (füret). — tüch (hüs-), tun, muzzen (3. pl.) — (fiir-
füren (inf.). baz); kein Umlaut.
Sgl (mvnzze), für; immer
Uml. u; (galtnvsse).
S^: Uml. u; (galtnusse).
SqI tut (galtnusse).
8g : tun, hauptgutz. unz (= unze).
Sj^: vnslites (svlen, mvgen,
drvber).
Sj,: (erslügen (c), erslug (c.)), buch, (würd (c.)), sullen. —
— (fart), gut, (uberfum). (fönf), unser.
ü: Geltung und Bezeichnnng.
Das alte indogermanische u nebst ahd. u hat im Ober-
deutschen schon früh in einigen Stellungen einen Schwebelaut
zwischen u und o angenommen: u^. Die heutige schwäbische
Mundart besitzt nach Bohnenberger * den unveränderten Laut-
wert des mhd. : ü ^ oder gedehnt ü. Vor Nasal + Spirans und
Nasal + anderen Konsonanten äo ^, sonst o vor Nasal. Vor s,
st, sk wird u gedehnt*. Die Diphthongisierung, die Bohnen-
berger im 15. Jh. vorfindet, ist seines Erachtens nach über
die entsprechende Länge und über diese weitergegangen.
Diese Übergangsepoche muss sehr weit zurückliegen ; denn in
Augsburg ist ausgangs des 13. Jhs. schon u mit nachschlagen-
dem Vokal gesprochen worden ^, Die stereotype Schreibung
^ Bohnenberger a. a. 0. 8. 89.
^ Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb, 416, 2.
' Vgl. Weinhold, AI. Gr. § 96 : änser — unser.
* Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. 416 und Birlinger, Augsb.
Mundart S. 9.
* u vor r, w, n, l wird uo, ue (Birlinger, Augsb.-sohwäb. Wörterb.
418, I).
398 Dritter Abschnitt. 152
hynt in den städtischen Urkunden des ersten Abschnitts
unseres Zeitraums, in der Stellung neben tun in der Formel:
üin kvnt^ könnte allerdings davor warnen, eine Ausdehnung
des Schwebelauts auf das ganze Grebiet des ü anzusetzen. Es
yerändern sich nämlich wohl andere Bestandteile dieses kvnt :
k zu chy aber nie u zu. v (u). Nur die klerikalen Schreiber
haben öfter u, wie die Belege bezeugen. Erst S^ bringt
in einer Urkunde von 1326 chunt. Die Urkunde zeichnet
sich überhaupt durch einen Uberreichtum an Apices,
namentlich o aus, so dass an Analogieschreibung zu denken
sehr nahe liegt. Später hat S^^: kunty von ihm gilt das-
selbe, nur muss bemerkt werden, dass er später als Stadt-
schreiber von 1369 an der gleichen Schreibweise huldigt. —
Wiederum die Zeit der vierziger Jahre des 14. Jhs. und in
dieser der Beginn der ^Aera Hagen^ ist es, der eine bezeich-
nende Wendung auch in der Schreibung des kunt mitbringt und
es in der Schreibung wenigstens den Wörtern derselben Lautety-
mologie gleichzustellen scheint. In diesen Jahren kann von einem
EinfJuss der kaiserlichen Kanzleisprache nicht die Bede sein;
denn nicht die Urkunden Ludwigs, sondern erst die Urkunden
Karls empfehlen die Schreibung u ohne Unterschied für
etymologisches u und uo. Ebensowenig leuchtet mir ein, dass
± hier ein von sorgsamen Schreibern dem Leser gebotenes
Hilfsmittel ^ sei, um u von dem folgenden n zu unterscheiden.
Ich glaube, an keinem Platze ist ein diesbezügliches
Hülfsmittel weniger zweckentsprechend als gerade in
dem kvnty welches in Verbindung mit tun und im Zu-
sammenhang der ganzen Formel den Lesern der Ur-
kunde so geläufig sein musste, dass ein Hülfsmittel
dieser Art geradezu hätte übersehen werden können.
Es darf daher die Schreibung u, welche Hagen (S^,) stark aus-
^ Geboten allerdings konnte ein solches Lesezeichen jetzt um so
mehr scheinen, als, wie später nachgewiesen wird, um dieselbe Zeit die
Unterscheidung des u und t; geregelt wurde, derart, dass t; aus Stellungen
im Inlaut, wie kvnt, ganz verbannt wurde und u mit folgendem n leicht
die Bedeutung beider Zeichen verwirren konnte.
163 Lautlehre. 399
dehnt : so auf die Endsilbe -ungj auf kimpt, als eine lautphysio-
logische Neuerung des auch sonst so strebsamen Schreibers
gelten, die eine schon bestehende Aussprache markiert. — Das
soeben erwähnte kvmt hatte bis etwa in die vierziger Jahre
ein ähnliches Schicksal durchgemacht wie hmt] möglicherweise
hat die nachweisbare Gleichstellung der beiden Wörter durch
Vertauschung des m mit n in kvmt auch eine gleiche Behand-
lung des Vokals hervorgerufen. — Gerade dieses kvmpt, in-
dem es einmal als kompt erscheint, ist im Weiteren der erste
Zeuge der Neigung des Bairisch-Schwäbischen zu o, welche
im 15. Jh. möglicherweise ^, heute aber sicher vor Nasal fast das
ganze Gebiet betriflFt, welches die moderne Schriftsprache für
gewonnen hat. Dass gerade die Verbindung mit w, m +
Dentalis die Aufhellung des Lautes veranlasst, während sonst
m vermöge seiner u-Farbe zur Verdumpfung des vorangehen-
den Vokals beiträgt, ist ein bezeichnender Zug jener sprach-
lichen Gegenbewegung, welche Weinhold oft betont. — Ob
wir Schreibungen, wie «fin, als Versuch zu fassen haben, den
Lautwert o auszudrücken und doch mit dem traditionell ge-
gebenen u in Berührung zu bleiben, wie Bohnenberger anzu-
nehmen geneigt ist, möchte ich dahingestellt sein lassen^.
Beachtenswert ist immerhin, dass z. B. funderlicheny welches
in der Mundart noch heute mit u-Laut klingt, nie o über u
erhält.
Ob Doppelliquida, namentlich wn, überhaupt fähig war,
die Aussprache des u von dem Schwebelaut sowohl als vom
o-Klange abzulenken, wäre eine Frage für sich. Doppel-n
allerdings scheint vor einer Wandlung des u wenigstens in
der Schreibung zu schützen : es findet sich nur : prunnen, sunne-
wenden S^^^ (1336) und 1340 Sunnewenden. Letzteres ist un-
^ N^oli Bohnenberger a. a. 0. S. 90.
' Die Unsicherheit der Schreiber, ob sie u oder schriftmässiges o
setzen sollen, prägt sich besonders stark in md. Urkunden aus: Höfer,
Ges. Urk. d. Staatsarchivs: II, 9: solen, «tUen, homen, mögen, üp, ge-
nomen.; in Reimen: Krolw. 1799:1780 volkümen : vumomen.
400 Dritter Abschnitt. 154
zweifelhaft umgelautet, wie es die nachgewiesene Form : sünnir
wende lehrt. Für den Einfluss von nd in diesem Sinne zeugt
vnder, funderlichen, phrund und buntnüzz wären kein Gegen-
beweis: jenes hat etymologischen Diphthong ito, durch Zu-
sammenziehung von Silben entstanden, dieses kann als um-
gelautet gelten; desgleichen: vrkunde. funden scheint dagegen
zu sprechen.
Es bleibt nach Allem die Verbindung des u mit r übrig;
sie hat die Wandlung zum Schwebelaut gefordert: purg , . .
ist eine häufige Schreibung. Nur klären die Quellen nicht
sicher darüber auf, ob dieser Nachschlagvokal ein o oder ein
e gewesen ist. Es betrifft dies in gleicher Weise den etymo-
logischen Diphthong uo. Einige Worte im Allgemeinen dazu.
Die ersten deutschen Urkunden von S^ kennen nur v oder v
ohne Apex, was für ü sprechen würde. S^ aber verwendet
1277 reichlich v. Das Kloster St. Catharina schreibt v 1279.
S^ behält auch in den achtziger Jahren durchweg sein v. Er
scheint darnach an einer Schreibgewohnheit festgehalten zu
haben, während S2 in den nächstfolgenden späteren Urkunden
und sonstigen Schriftstücken den Lautwert des u als v wieder-
gab oder jedenfalls v schrieb. Für das Erstere spricht um-
somehr die Einhelligkeit des ersten Schreibers und des
Elosterschreibers, eines Klerikers, in der Schreibung; beide
haben alte Schreibung zum Muster genommen; bei dem
Kleriker ist das Festhalten am Alten in manchen Erscheinungen
bekannt, und das Verfahren des ersten Schreibers ist begreif-
lich. Mit den Jahren war die Zahl der deutsch geschriebenen
Urkunden aber gewachsen, darum konnte der zweite städtische
Schreiber schon Vergleiche anstellen zwischen der Schreib-
weise seiner Stadt und der anderer Ausgangsorte; er fand
das Zeichen I. geeigneter zur Darstellung des unbestimmten
Nachschlagelautes. Damit aber geriet er in Konflikt mit der
Schreibung des Undauts, der mehr und mehr sein Recht be-
gehrte, er musste also entweder für den einen Laut oder für
beide die Ausstattung mit e aufgeben und damit zur tradi-
tionellen Schreibung zurückkehren, oder eine andere gleich*
155 Lautlehre. 401
wertige benutzen. Indem er nur u schreibt^ überlässt er dem
Sprachgefühl des Lesers, aus der Schreibung u Umlaut oder
Diphthong herauszulesen. Er wählt dann den zweiten Weg
und nimmt ein andermal das Zeichen ^ zur Differenzierung
Yon dem Umlaut an, den er gar nicht kenntlich macht; ein
drittes Mal endlich vertritt v nur das umgelautete u ; u bleibt
unbeschadet seines diphthongischen Klanges als Schreibung.
In der folgenden Zeit ist es nun schwer, in gewissen Fällen
der Schreibung nach sich für die Geltung als Diphthong oder als
Umlaut zu entscheiden, indem u in einem Denkmal mit u an
Stellen wechselt, wo wir nur Diphthongierung anzunehmen ge-
wohnt sind, und wo zugleich u die weit ausgedehnte Umlautung
kennzeichnet. Dadurch, dass das lange etymologische u nun-
mehr auch für seine Diphthongisierung eine graphische Dar-
stellung beansprucht, gestaltet sich das Bild vollends noch
verwirrter. Wir erhalten oft genug Schriftstücke, wo u und
u sowohl für ü und uo als für ü wechseln, u und u für m,
uo und Umlaut von ü und ü. Oft auch teilt sich die Be-
stimmung des ü derart, dass u nur in tun den Diphthong ü
und zugleich das ü vertritt, alle übrigen etymologischen uo
aber mit u gegeben werden, ohne dass nun für den Umlaut
ein anderes Zeichen als wieder u gewählt wird. Dass der
Apex häufig ganz fehlt, ist eine ebenso häufige Thatsache.
Von der Mitte des 14. Jhs. etwa an tritt nun fast eine um-
gekehrte Behandlung ein, indem so gut wie regelmässig das tun
in der Eingangsformel der städtischen Urkunden als tun er-
scheint, im weiteren Verlaufe des Textes ü kurzes u und uo
und auch ü vertritt. Es erscheint demnach z. B. innerhalb
eines Schriftstücks: eingangs tun (1. pl.), weiterhin tun (inL)
mit einiger Eegelmässigkeit. Festen Fuss kann man jedoch
auch jetzt noch nicht fassen, es besteht nur der Eindruck
sicher, dass unter dem Vorbilde der kaiserlichen Urkunden
der Regierung Karls IV. die Schreibweise u sich einer merk-
lichen Bevorzugung erfreut.
Die Unregelmässigkeit und Inkonsequenz der städtischen
Urkunden wird von den klerikalen womöglich noch übertroffen.
402 Dritter Abschnitt. 156
das Bild ist ein derartig buntes, dass es jedes Konstruktions-
versuches spottet.
Wenn das Achtbuch den Vorwurf der Unordnung in der
Behandlungsweise der u-Laute weniger zu verdienen scheint,
so darf man das mit Recht nur dem Umstände zuschreiben,
dass dem Schreiber einmal nur ein geringer Spielraum für
die Verteilung der Zeichen wegen des beschränkten Wort-
Schatzes gelassen und dass im Übrigen das Auge des
Schreibers zu sehr immer an das Vorhergehende gefesselt
war. Es ist aber unläugbar, dass u für u, uo und ü nur
selten von einem ü durchbrochen wird, dass u vielmehr auf
den Umlaut beschränkt bleibt^.
Die letzte Stütze für die Aussprache uo für ü und für
uo gewährt das dichterische Zeugnis Fressants; er reimt:
53 : 54 stunt (Stunde) : kunt. — 393 : 394 tuont (3. pl.) : kunt.
— 467 : 468 guot: tuet (3. sing.). — Sonst: 5 : 6 antumrt: vurt
(Furt). — 93 : 94 hurt: vurt. — 163 : 164 geluvte: kuste,
Umlaut von ü: Geltung.
Der Umlaut geht einerseits in der schriftlichen Darstellung
über den Stand der modernen Schriftsprache hinaus, andrer-
seits tritt er nie ein an Stellen, wo diese ihn hat: so wird
brugge nie brugge geschrieben und noch heute nicht ^Brügge*
gesprochen^. Der heutige Klang des umgelauteten u in Augs-
burg ist i, d. h. Entrundung, vor Nasal, erzwungen durch die
Entwicklung des i in gleicher Stellung, e oder vor Nasal +
Spirans ai*. Von keinem dieser Vorgänge ist in den Urkun-
^ Das Stadtbuch, unter anderen Bedingungen zusammengesetzt als
das Achtbuch, steht auf gleicher Stufe wie die Urkunden.
* Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. S. 416.
' Das einzige mir aus der dem Mittelalter zunächstliegenden Zeit
bekannte Beispiel ist phr^nde in Senders Chronik 1535 (ä20b). Immer-
hin mag der Schreiber hier in einer Verwirrung befangen gewesen sein,
indem ihm ein Begriff von pro- als erster Bestandteil des lateinischen
Originals vorschwebte. Es wäre also nur Entrundung des ö zu c er-
wiesen. Servatius reimt : 2803 : 2804 phriiende : bestiiende (conj.). —
8013 : 8014 phriiende: «tuende (conj.). — Urkunde von St. Oatharina 1810
(A.) hB.t : phrunde.
157 Lautlehre. 403
den bis zum EndQ unserer Periode etwas zu spüren. Während für
das 16. Jh. schon häufig Schreibungen mit i neben ü bestehen,
kann eine solche oder eine andere den i-Klang andeutende Schrei-
bung für die frühere Zeit nicht erwiesen werden. Gewisse That-
sachen scheinen sogar für die noch bestehende Rundung zu
reden: die mhd. msse = nis lautende Kompositionssilbe er-
scheint in den Quellen nur als — nufze, sogar — nufz. Warum
schreibt ferner der Augsburger immer neben andern u zur
Umlautsbezeichnung des etymologischen w, wenn er nicht das
ii als der Geltung entsprechend hier in Gegensatz zu dem
etymologischen i setzen wollte? Endlich ist die Beob-
achtung, dass die Schreiber bei der 3. sing, praet. conj. hülfe
nie einer Verwechslung mit dem Substantivum hüfe sich
schuldig machen, welches bei entrundetem u in hülfe diesem
gleich hätte klingen müssen, eine Kontraindikation, i-Klang
aus dem u des 14. Jhs. zu hören. Gerade hier, meine ich,
konnte die Nivellierung beider Laute am ehesten zu Tage
treten. Den Einwand, dass hier gar kein Umlaut vorliegt,
kann ich nicht entkräften, doch glaube ich annehmen zu
dürfen, dass der Umlaut hier besonders deswegen eingedrungen
ist, weil für die Endung noch -i gang und gäbe war und
Umlaut im Konjunktiv des Präteritums genugsam bezeugt ist ;
durch Reime: Pressant: 417 :418 gewänne: vünde, — Für die
vorliegenden Quellen vgl. die Belege*.
Anders aber scheint sich das Verhältnis von i:ü zu
stellen, wenn wir die Reime zu Rate ziehen. Damach ist i
schon um 1200 für ü gesprochen worden, wenigstens bietet
das augsburgische Fragment von Werners Marienlied den
Reim : 143 : 144 irgrunden : chinde. Dabei möchte ich aber
darauf aufmerksam machen, dass der Schreibung zufolge in
dem ganzen Gedicht der Umlaut noch nicht durchgedrungen
ist^, dass wir mithin einen unrichtigen Reim vor uns haben,
^ Anführen will ich auch, dass einmal St. Catharina für itber und ge-
hurte: iuber und gebiurte bietet, Schreibungen, welche die Annahme
eines i-Lautes von der Hand weisen.
a Vgl. Greif in Germ. Vn, 313.
404 Dritter Abschnitt. 158
der nur durch das Yermögen des i vor Liquida (m, n) als
u zu erscheinen, gerechtfertigt werden kann. Der Beim
ergrunden : chinde ist daher nur als Assonanz zu erklären. Dem
angeführten Keim stellen sich zur Seite : 365 : 366 rinder : under;
femer: 389 : 390 vinden : kindin\ 549 : 550 daz dv ... wrde : bürde;
629 : 630 murmeln : zvrnen ; 783 : 784 nuzze (adject.) : vf Hn
anüuzze, Serratius hat: 155:156 künden: Sünden \ 215:216
künden : ergründen. Vgl. dazu das über phrende aus phruende
Gesagte.
Der IJmfaug des Umlauts ist nicht abzugrenzen. Zu-
nächst ist das u dem allgemeinen Umlautsgesetz unterworfen ;
dann aber wird die durch dieses gezogene Grenze über-
schritten. Als sicher umgelautet erkläre ich in diesem Sinne :
lulen, mugen\ Urkunde^. Desgleichen hna, vnfer, welche sich
seit den vierziger Jahren des 14. Jh. einbürgern, und die
durch die moderne Aussprache is^ als umgelautet bezeugt
sind. Sie sind in der umgelauteten Fassung gemeinsames
Gut des alamannischen Dialektes^.
Umlaut Yon ü: Bezelchniing«
Die Umlautbezeichnung ist den Quellen zufolge ein Werk
von S3 (1280). Nachdem sie einmal in grösserem Massstabe
vorhanden war, hat Analogie die Schreibung und, parallel
mit dieser, das Lautgebiet des Umlauts erweitert. Zeichen
ist zunächst r, seltener fehlt A. Die Gestalt ü oder m, wie
sie Landsberger Urkunden von 1325 und Aychacher von 1331
schon haben, nimmt nachweislich erst 1332 S^^ an, vorange-
gangen ist ihm ein bischöflicher Schreiber desselben Jahres
bei demselben Wort : mfer, vrchvnd. S^g verwendet n, ü schon
häufiger neben m (1333). ü führt S^g 1337 ein und ver-
wendet es z. B. in einer Urkunde des Rates von 1337
^ Eeime: Servatius: 233 : 2BS fünde {conj.) : Urkunde ; 3635:3536
Sünde (gen.) : Urkunde (acc.).
^ vnsih > vns > is,
• Vgl. Geschwornenbrief von 1250 aus Luzern (Brandstetter : Ge-
schichtsfreund 47, 229) : vns, vnser mehrmals ; der Umlaut ist mundartlich.
159 Lautlehre. 406
Donerstag n. d. 29. Sept. durchweg für u (Umlaut).
1338 erscheint ü durch einen bischöflichen Schreiber in
Urkunden Kaiser Ludwigs. St. Catharina hat 1338 : füleriy
nutz und deutlich ins. In der Folgezeit wird ± immer noch sorg-
fältig geschrieben, hin und wieder durch - ersetzt (1343 S,„
1345 S17), 1342: ins, vbrig, vrchünd, vnfer, gebürt — (tun) S^j
Rat an Bothenburg. — Eine absonderliche Schreibung ver-
wendet ein bischöflicher Schreiber 1367 : vnsy für — (tun, hunt,
Gotzhusy üfbraht). S^« fertigt 1368 und 1372, 1373 je eine
Urkunde (vom Rat und an den Rat ausgestellt) aus, in denen
er sich jeder Umlautsbezeichnung enthält. 1368 sogar ver-
meidet er in der Urkunde des Rates überhaupt jede Indizie-
rung: volfuren, zunfften, vhereinj mugen — (w/, einmuticliehen),
1379 nimmt er die übliche Umlautsbezeichnung wieder auf.
Was die Bezeichnungsweise ü im Allgemeinen anbelangt,
so ist sie keineswegs ein sicheres Anzeichen von Umlaut.
Beweis dafür, dass die zwei Punkte nicht immer den Umlaut
bezeichnen sollen, ist eine allerdings selten vorkommende Be-
sonderheit einzelner schlesischer Handschriften (Anfang des
15. Jhs.), wo ü auch gelegentlich für das konsonantische w
gebraucht wird, während dieses dazu dient, den Vokal u oder
ü darzustellen. So findet man in Men. pros. : beüaren d. h.
bewaren\ mangeren d. h. swangeren\ meren d. h. sweren ge-
schrieben, während sweren denselben Schreibern süeren d. h.
mhd. euren bedeutet. Rückert ^ will die Verwendung der
Doppelstriche oder Punkte über dem u dahin deuten, dass
dieselben nur gleichsam die Aufmerksamkeit des Lesers auf
den so hervorgehobenen Buchstaben richten sollen.
ü: Belege.
Urkunden :
Bis 1345 in der Regel u. — Von 1345 in der Regel ü.
städtische: Bis 1280: u (S^ und S^). — 1280. ovz, ovf,
houf, Tousent, Sg (A.). — 1282. tvfent S, (H.).
— vf, gebwen, bw, mvre, Mulhufen, Tvfent
^ Rückert, Syst. Darst. d. schles. M. S. 79.
406 Dritter Abschnitt. 160
5, (R.Xi4,4). — S,: u. — 1283. prothvs;
(tvn, trtail), vf, prothvs S^ (A.). — 4. Oct.: Tau-
fent Sg. — 6. Dec: ovf, drovz, hovffrowe, hovfe,
Tovfent, gebovren Sg (C. 3). — 17. Dec: ouz,
hovfe, ovz, hvfe, vf, Tovfent, hvf Sg (A.). —
1284. 21. März: auf, aufgeben, Taufent Sg. —
— 24. Juli: vf, Tovfent Sg. — 1285. 3. Jan.: vf,
Tovfent Sg. — 1286. Hovfe, ovf, Tovfent Sg.
— Sg: ov. — 1291. ovf, drovff Sg (H.). —
1292. Bischof, Pfalzgraf und Stadt: ovf,
ovz, Tovfent Sg (Fürst, sei. XV, 80, 3). —
1295. 9. Jan.: hvffrawe, Gotefhvf, Gotefhvz (?)
Sft (U. 1). — Sg: ov. — 26. Oct.: vf; (Tvm,
tvn, kvnt, gnvge — gebürte) S5 (A.). —
23. Nov.: hovfef S^. — 6. Dec: avf S^. —
1296. ovf, Hovf; (Movricen) S5. — S^: ov. —
13. Juli: 6f S5. — 22. Juli: ovf, ovz, hovfe S5.
1297. vf, gotefhvf, luterlich ; (zv, zv, tvn,
gvter, gvt, genvge) Sg (U. 1). — 1298. Iten-
hvfen Sg (C. 4).. — vf S^. — (höbe) (= huobe)
Sg. — ovf Sg (G. 1). — auz Sg (A.). — Aug.: auf,
Mauf (n. pr.) Sg. — Dec: ovf; (gvt, Bvch...)
Sg. — Sg: ov. — 1300. Annehufen (n. pr.),
ovz Sg (0.5). — 1302. März: vf, lithvz;
(tvn, ZV . . .) Se (0. 6). — 3. Febr.: hauf-
frawen, vf Sg (hl. Or. 4). — 24. Febr. : h^f-
frawen, Gotzhufe Sg ?. — 1303. Gotzehauf
Sg (A.). — Sg: au. — Sept.: auz; (haufern)
Sg. — Nov. : lithus Sg (0. 5). — 1304. au
Sg (R. 10). — ovf, hovf Sg (A.). — hvffrawe,
vf Sg. -- 1305. 16. Oct.: ovz Sg (0.5). —
6. Sept.: avf, havffrawe, havfen Sg (A.). —
1306. av Sg. — 1308. vf ; (Tvn, mvt . . .) 8^.
— 1309. ovf, ovzzerhalben Sg. — vz, vf S^
(U. 2). — Vogt: auf, hovfti, faumpt ? (A.). —
Hauptmann v. Ober Bayern: Taufent, auf.
161 Lautlehre. 407
(bair. Sehr.) (R.X^6). — 1311. Rat: Gotz-
hufes Sj. — 1312. aufgeben, auz, lithouf;
(laeuten) S, (A.). — 1313. ftainhovf ; (Oraeutz)
S,. — aufgeriht, leithous, aufgeben, buwet
S, (U. 2). -^ 1314. ovz Se (G. 2). — 1317.
3. Jan. : vz,. vf, hous; (Tun . .) Sg (A.). — louter;
(zaeunen) Sg, — S. n. 13. Juli: vf, vz, Lythaus;
(Tün)Sg (0.6). — S.n. 13. Juli: vf, vz, lithouf?
— Sept.: houf, Walifhoufers Sg (A.). — 1318.
ovzzerhalben, Movr, ovfgeben Sg (U. 2). — S^: ov.
— 1319, ov; (hovfern) S^ (A.). — Pfingsten: vf,
Gotezhus Sj (H.). — 20. Sept.: ovf S^. — ov.
Se (0.6). — 1320, vf, vf, hvf S^, (A.). -
S^: u; (uo = ü; ü). — S^: ov; (uo = ü). —
1323. Landsberg: auf, häuf, auf (hl. Or.).
— Gotfhus; (hvfer, hvfer) S^^ (A.). — hvfes,
verfvmten, vf 8^q, — S^^^: u. — 8^: ov. —
1328. Stainhavs, vf S^g. — vf, havs Sj^« —
1329. 23. Febr.: Hvs, uf,. vfferhalb S^^. —
24. Febr.: vzzerhalp, Gotzhovs, ovf Sg ? —
u; Sjg. — 1330. vz (hevfern) S^. — Gotzhauz,
Gotzhuz Sj, (U. 2). — Kaiser: vf, Gotzhus
Sg (A.). — Sg, Sj^: u. — 1333. Sept.: hus,
Hufes, vf, Rynchmavr S^g. — Nov.: Mavr,
Hufes Si2« — 1334. haus, badhaus, vf. S^^. —
1335. vs, vf, Eynchmaur Sj^« — Rat: Gotzhus,
vf, nahgeburen; (heufer) S^ (U. 6). — S^g: u.
— 1336. vf, vf ; (zv, tuen . . .) S^g (ü. 6). —
Vogt: vf Sjg (A.). — vz, vz, vf; (tun, müt)
Si8 (U. 5). — vz, hus Sjg. — 1337. vfferhalben,
Gotzhaufes, Gotzhus, Gotzhufes 8^^. — Rat: vf,
rvmen, Maur, dinchaus S^g« — Rat: vf, vs
Sj3 (C). — 1338. vz, haus S,« (A.). — ouz,
ouf, Gotzhus Sj5 (U. 6). — ^f, vf, hüz, yten-
hufer; (tun künt) S^^ (A.). — 1340. Priwhaus,
aüz, Peckkenhaüs Sj^. — 1342. vz, vf, gotz-
27
408 Dritter Abschnitt. 162
huzz S15. — 8^5 : u. — 1346, April: vfferhalb,
vfbraht, mür, darus; (tun . . .) S^, (A.). —
Aug.: uf Si, (R.X| 11,3). — u; S,,. — 1348.
vfrihten, oufrihten S^,. — u; Sj,. — 1349. hous,
vz- Sj,. — hüs, vz Sj,. — 1361. houffrawe,
Gotzhous, vf ; (müt . . .) Sj, (C. 10). — houf-
frawen, Hüs; (verfchüf, tun) Sj, (A.). — hüf-
frawe, vs, darus; (uo = ü) S^,. — S^, : ü.
— 1352. oufl, 0U8 Sj,. — hüs, vf S^,. —
1366. Bat: üf, fchlachhüs, Mür S^,. — S^,: ü
— hous Sj, (0. 10). — Sj, von 1356 ab. nur ü.
— 1367. häufen S^^ (A.), — hüs, üfgeben,
üfrihten S^^. — 1368. ufferhalben S^e CR" 2)-
— 1372. Taufent 8^^ (R. 14).
Bisch, und Domk.: 1282. vf, Tufent, enfaumf, faume, Schau-
ben (R. X|4, 3). — 1284. vf, vf, vz; (tvn,
Mvtir . . .) (A.). — 1289. lauterlik, vf, bawet,
tufent (H.). — 1293. uf, vf, gotfhufes, tufent
(A.). — 1296. Gotefhovfe (R. X^^ 4, 4). — ovf,
ovz, dinckhovs. — 1300. u. (H. 13). — 1305.
Goteshovfes, hovs (R. 6, 4). — 1313. Gotefhfts
(H. 14). -^ 1316. Gotefhus. — 1323. vf, gotz-
hus (C. 7). — 1326. vf (H. 16). — 1329. vfert-
halben, mure, hovf; (bovch). — 1332. moure,
vzzerhalp, vz. — Gotzhus (A.). — 1336. vf,
Gotzhüs; (tvn). — 1338. vzerhalb, auzzer
(*= das Äussere) bisch. = kaiserl. — 1341. vf-
geben; (tun, zv) (0. 9). — 1342. gotzhülz; (tun)
(H. 19). — 1343. April: vzerhalben (A.). —
Juni: vff, vMhten. — 1344. Domk.: vz, Gotz-
hous, vfgeriht (G. 2). — 1345. daruz, vs,
Ouz, ouz; (mute) (H. 20). — Gotzhous (Gotz-
hüser). — vf, Gotzhous, hous, vzzerhalben, vz.
— 1350. Domk.: hous (A.). — vf; immer u
(H. 22). — 1351. hüs, vzgeriht; (tun, guter,
müt . . .). — Domk.: hous (A.). — Domk. : houf-
163 Lautlehre. 409
frawe. — 1352. Domk.: vf. — 1359. vs; (tun).
— 1367. Gotzhu8, tifbraht; (tun...). — 1374.
vf, hüf ; (tun, künt . • .) (R. 2).
Curia: 1320. vf; (Tun . . .) (G. 2). — 1326. Gotef-
hu8, büet; (Tven, guter . . .) (U. 2). — bvet.
— 1327. Gotefhus, hüs, vf, hiis (A.). — 1331.
Gotefbus (U. 2). — 1337. ovf, Gotshovs (U. 5).
— Gotshovs. — 1345. vzbezaichent, vfgeben
(hl. Cr. 6). — 1359. vf, Gotzhous (A.).
Klöster: St. Cath.: 1279. vz, Tvfent; (Tun . . .) (C. 2).
— 1296. Tufent; (tun...). — 1324. vf (C. 7).
1325. uf, uz, daruf. — 1348. auf (C. 9).
St. Georg: 1282. hvfe, vz, tf; (tun . . .) (G. 1).
— 1337. Gotzhus, höffrawen, hüs (A.). —
1352. gotshus, gotzhus, vzrichten, Kinchmvr.
hl. Creutz: 1311. vf, Gotzhufe, Tufent (hl. Cr. 4).
— 1339. vf , aufferhalb ; (guter) (hl. Cr. 5). —
1350. vf, vfferhalp (A.).
St. Ulrich: 1288. vz, vf, Tvfent (U. 2). —
1301. u. — 1311. hvz (tvn). — 1323. Gotef-
hovs. — 1329. Gotefhvs. -- 1331. Gotefhus,
vf (A.). — 1333. Gotefhus (ü. 2). — 1342.
Gotzhuff (tun) (A.). — 1346. Gotshüs, Gots-
hus. — 1366. haus. — 1367. haus, vzbezaichent;
(zaeunen).
St. Moritz: 1342. Gotzhous, Gotzhus, vfgeben
(A.).
St. Stephan: 1306. hvffrawen, gotzhufes, vzfer-
halben (A.). — 1312. ovf (H. 13). — 1327. vf,
hüf, Gotfhvs (A.). — 1347. vfferhalb, vf, Mavr
(St. 3). — 1366. vzzerhalb, Mür (A.).
Spital: 1283. hüf, huffrowen, thufent (A.). —
1284. vf, hvf, Tvfent. — % Tufent (Dürftigen),
hvfe.
Juden: 1308. vf; (hovfer) (A.).
27*
410 Dritter Abschnitt. 164
Stadtbuch:
Grundtext: u. — (faumf), vf, huse (19 a). —
82.' nacfigebüren (19 b). — (säum) (20 a). —
sonst u. — Sg^ ü und' ou. — üz; ouzzerhalb der
zoeune (24 b). — S5, S^, S^, Sj^: u. — S^,: u.
Achtbuch:
]339. haufs S^^ (5 a II). — (Cruces) 8^5 (5 b).
— 1340. rümet, vf 8^5 (6 b). — houffrawen
S16 (9 b). — 1345. hüs S^^ (11 a). — 8^, : 1351.
Triit (n. pr.); (durch) (69 b). — 1352. vf
(15 b). -^ Hüs, Lüterbach (17 a). — üf ; (dar-
zü. . .) (19b). — 1357. oberhüfen (20 b). —
1363. üf ; (ftinffün) (25 a). - 1367. Hüs (95 b).
— hous, hüs (95 b).
ü: Geltung.
Es. ist schwer, ein sicheres Urteil über die Gestalt und
Geltung eines Vokals zu fällen, welcher in der schriftlichen
Darstellung eine solche Wandlung bald vor- bald rückwärts
und nicht immer auf seinem ganzen ursprünglichen Gebiet
durchgemacht hat wie ü. Heute ist seine diphthongische
Aussprache, ausser vor n, fest^. Wann ist dieser Zustand
fertig geworden? Bohnenberger nimmt das 15. Jh. an, als
sicher dessen zweite Hälfte. Weinhold sieht erst in dem
Verfahren der geschriebenen schwäbischen Denkmäler des
16. Jhs. im Gegensatz zu den Drucken des 15. Jhs. ein
Zeugnis für das Leben des Lautes auch in der Mundart-.
Wann hat nun der Vokal den Anlauf zu seiner neuen Ge-
staltung genommen? Die wenigen verstreuten Wort- und
Namenüberlieferungen in den lateinischen Urkunden vor 1272
kennen nur die 8chreibung u. Auch 8^ und 83. Indes 8t.
^ Bohnenberger a. a. 0. S. 94. — Birlinger, Augsb.-schwab. Wörter-
buch) S. 418, 11, 7: Langes ü scheint schon ausgangs des 14. Jhs. in au
übergegangen za sein. Östlich vom Lech: aOj auf den Allgäu zu: ou,
« Weinhold, Alam. Gr. § 96. — Weinhold, Alam. Gr. § 96 : Dialog
von 1521.
166 Lautlehre. 411
Catbarina schreibt 1279 vz — Tvfent, desgleichen 1284. Spital:
vT, Tufent dabei: Dürftigen. Die Verwenduog des :l auch bei
Dürftigen verrät eine andere Bestimmung dieses iSülfszeichens
als einzig und allein die Länge zu markieren. Nehme ich
dazu, dass meiner Beobachtung nach vorzugsweise diejenigen
Laute mit — in der irüheren Zeit bezeichnet sind, welche
später, oft bald nach dem Verschwinden des Zeichens an be-
stimmten Stellen mit anderer Geltung sich entpuppen, wie 6
später mit dem Lautwert o«, ä als au (a<*) . . . ^, so werden
wir in der Schreibung vf einen Versuch der Augsburger
Schreiber erblicken dürfen, einen Laut zu versinnbildlichen,
der, wenn auch noch nicht geklärt, so doch nie als ein blosses
(einfaches) «2 empfunden wurde. Als sogenannte Länge ist
ein augsburgischer Vokal nie ein einfacher Vokal : 6 wird als
00 gehört, so zunächst ü als uu.
Wiederum ist es der Stadtschreiber Rudolf Sg, welcher
zuerst im vorletzten Jahrzehnt des 13. Jhs. den Diphthong
für ü zur Geltung kommen lässt. Auch mit dieser seiner
Behandlung der augsburgischen Vokale ist nicht auf eine
in Augsburg schon fertige, dem ou genau entsprechende
diphthongische Aussprache zu schliessen ; denn, wie wir schon
bei t zu erkennen Gelegenheit hatten und für andere Laut-
erscheinungen vorausschickten, tritt seine Schreibung in dem
Bilde auf, welches die wesentlichsten Erscheinungen und
Neuerungen schon in sich vereint, zu denen die augsburgische
Mundart noch fast ein volles Jahrhundert weiter brauchte. Es
ist eben auch hier der durch eine mutmassliche Thätigkeit
im bairisch-fränkischen Gebiet geschulte Schreiber, welcher
sich bei dem Wiederantritt seines Amtes von den über-
kommenen Formen des Augsburger Kanzleigebrauchs eman-
^ Ahnlich hat auch eine Urkunde der Curia von 1326. (ü. 2) : zwar
hietf aber^auch Si^ntag, wobei Niemand an eine Dehnung des v denken
wird; es kann also ^ nur ein Indexzeichen vertreten. In
späteren Urkunden der Curia von 1827 erscheint es als ein nach links
offener Halbmond auf hÜ8, — Ebensowenig kann das -^ über t; in vrtail
1283 S]) die Länge bezeichnen.
412 Dritter Abschnitt. 166
zipiert und seine Erfahrungen dem neuen Schauplatz seiner
Thätigkeit zukommen lässt; so hat er schon dem bairischen
Diphthong ei Eingang verschafft, ohne auf den Einklang mit
dem mundartlichen Klange zu achten ; und so ist es hier das
alte üf welches wiederum durch ihn die Wandlung erfährt,
die es späterhin zu einem hervorragenden Kriterium des
Werkes der mhd. Schriftsprache macht. — Zu gleicher Zeit,
als der Diphthong in der städtischen £lanzlei auftaucht, schreibt
ein bischöflicher Schreiber von 1282: aw für «2; enfaumfj
faume . . neben vf^ Tufent — Die Unsicherheit, welche anfangs
bei Sg sich zeigt, beherrscht auch die weiteren Denkmäler
aas seiner Hand: ov wechselt mit au und t«, 1283 auch mit v.
Eine diphthongische Aussprache des ü in grösserem Um-
fange und mit mehr Bestimmtheit verbürgt uns aber erst die
Schreibung vom 3. Jahrzehnt des 14. Jhs. an, d. h. von dem
Zeitpunkt an, wo zum Ausdruck des ü die verschiedensten
Schreibungen gewählt werden, so jedoch, dass das ou und
allenfalls das au vorwiegt. Indess steht das Uj welches schon
1332 in einer bischöflichen Urkunde vom 13. Juli neben
moure in vzzerhalp, vz sich behauptet, nicht auf gleicher Stufe
mit dem u etwa in zu, tun . . ,, sondern es ist nur ein
Zeugnis für das Bestreben, den wirklichen Klang des
ü zu treffen, das für die volle diphthongische Schreib-
ung noch nicht reif erschien, welche die bairischen
Schreiber als dem Klange ihres ü entsprechend erachteten.
Die häufige Berührung aber mit bairischen Landes« und
Stammesangehörigen in einem nicht gerade kurzen Zeitraum
wird schliesslich die Umwandlung des ü nach der diphthon-
gischen Seite hin gezeitigt haben. — Wenn dann während
des Bestes unserer Periode noch u allein neben au und ou,
oft sogar ziemlich häufig, auch vereinzelt ausschliesslich sich
zeigt, so hat vielleicht das Bedenken, dasselbe Zeichen für
verschiedene Laute zu verwenden, mitgewirkt ; d. h. man wollte
einerseits den Konflikt mit & fiir ö und wo, andrerseits aber
die durch die Schreibung mi herbeigeführte Gleichstellung mit
dem in den Erzeugnissen der kaiserlichen Elanzlei nahegelegten
167 Lfttttlehre. 413
ou für altes au yermeiden, welches sich gerade für Augsburg
besonders empfahl^ weil es au als Zeichen für ä freimachte.
— Ob eine Beeinflussung der Schreibung des u durch die
Kanzlei Ludwigs auch für die letzten Jahre seiner Regierung
besteht, lässt sich nicht für alle Schreiborte Augsburgs ent-
scheiden. Geltend machen möchte ich aber, dass Ulrich
Biederer (S^^: 1338 — 1346) in der ersten Zeit zwar schwankt,
aber von 1340 an nur u schreibt, parallel der kaiser-
lichen Kanzlei, wohlgemerkt nur in den Urkunden;
ferner schreibt nach dem Abtreten (Jlrichs Nicolaus HAgen
(S^,) noch zur Zeit Ludwigs Uj mit u und ou abwechselnd«
Das Ergebnis dürfte ich am besten etwa folgendermassen
formulieren. Das germsuiische ü hat im Laufe des 14. Jhs.
eine Spaltung erfahren, welche sich als o- -|- u-Laut darstellt.
Sie verhält sich zu der schon früher^ eingetretenen Spaltung
des kurzen u derart, dass, während dieses dem u einen Nach-
schlag von unbestimmter Farbe zusetzt, jenes (u) der Basis u
einen Vorschlagvokal o voranstellt, so dass ein fast voll-
gültiger Diphthong ou, mit dem Hauptton auf dem
zweiten Bestandteil, gehört wird. Es kann sich nur um
eine Komposition: o ^ u handeln, da die Schreibung im
Wesentlichen nur eine Komposition der Zeichen o \mä u giebt;
au hat nur in der geschriebenen Darstellung, auf dem Papier,
gelebt. Die Form, in welcher o -{- u erscheint, ist eine
doppelte: ou und u, beide Zeichen stellen einen Laut dar,
einmal durch o (if 1296) versinnbildlicht. Dass u nicht blos
als eine Darstellung der Beihenfolge u-o gelten darf, sondern
auch O'U zum Ausdruck bringen kann, findet eine Bestätigung
durch die schon behandelte gleiche Situation des Verhältnisses
i : ei (desgleichen briuUgoum : briutigum). Beim ersten Mal seines
Auftretens, im ersten Drittel des 14. Jhs., kann u auf laut-
physiologischer Tendenz beruhen, das zweite Erscheinen ist
durch das Vorbild der kaiserlichen Kanzleisprache hervorgerufen.
^ Die Entwicklung des ü musste schon deshalb vor der Umwand-
lang des ü vollzogen sein, weil im andern Falle ü aaf dem Wege der
Dehnung zu ü den weiteren Weg desselben hätte teilen müssen.
414 Dritter Abtcbnitt. 168
ü: Bezeichnniig.
Die Schreibung für ü ist eine mannigfache und wechselnde.
Die Quellen haben: «, m, om, au, u, u (ü), — Die traditionelle
Gestalt ist u; daher zeigen die ältesten städtischen und die
klerikalen Urkunden u, diese auch u und u. Seit 1280
wechselt ou und au mit u bis zum Anfang des 14. Jhs. und zwar
derart, dass 8^ und S^ u bewahren, Sg o«, seltener au, ein-
mal, aber durch das ganze Denkmal hindurch, u hat, ein
andermal (1283) u, ou und ü neben einander; 1296 bf. Be-
merken will ich, dass die Wiedergabe des alten Diphthongs
au mit ou die Schreibung des ü bei Sg nicht beeinflusst hat;
zuweilen scheint au die Oberhand gewinnen zu wollen, so in
zwei zeitlich nicht weit von einander liegenden Urkunden vom
5. Juni und vom 23. Aug. 1298: auz. — auf, Mauf. . . Indes
steht 1298 5. Dec. schon wieder ou. In den Eintragungen im
Stadtbuch geht Sg von seiner Schreibung ou ebenfalls nicht
ab. — Sehr bezeichnend ist, dass Sg einen Ortsnamen Iten-
hvfen mit u schreibt, weil er ihn vermutlich in den ihm vor-
liegenden kurzen Voraufzeichnungen, die dem zu beurkunden-
den Rechtsgeschäft zu Grunde lagen, in dieser Fassung vor-
gefunden hatte. — Die klerikalen Schreiber halten an der
Tradition fest; doch kennt der bischöfliche Schreiber von 1282,
wie schon erwähnt, au neben u. Aus den anderen klerikalen
Urkunden ist hervorzuheben die vereinzelte Schreibung huf
neben huf in einer Urkunde des Spitals von 1283. Ich halte
die viel später wiederum sich hervordrängenden Schreibungen
u für sekundäre, aber gleichwertige Formen des ü. — Der
Nachfolger Rudolfs Conrad (Ungelter aus Landsberg?) schreibt
vorzugsweise au. Eine Urkunde von Landsberg aus dem
Jahre 1323 kennt nur au. Im Grossen und Ganzen ist für
die Augsburger Urkunden der ersten Hälfte des 14. Jhs.
die diphthongische Schreibung ou und au als gleichberechtigt
mit u anzusetzen, von einzelnen Schreibern z. B. S^, S^^, S^g
bevorzugt. Ganz im Gegensatz zu diesen steht S, (Ulrich),
dessen in die Augen springende Vorliebe für den neuen
Diphthong ei wir hervorheben mussten; ov schreibt er nur
[
169 Lautlehre. 415
einmal, u ist bei ihm durchgeführt. — In dieser ganzen Zeit
lässt sich eine gewisse Beyorzugung von einzelnen
Wörtern in der Schreibung mit Diphthong feststellen:
überwiegend erscheint hus als hous, haus, auch mure als moure,
maur, während uf und uz blosses u haben; letzteres wird wohl
infolge seines Anklangs an huz noch öfter mit au, ou ge-
schrieben, als uf. — Die Schreibung ü, welche sich in der
zweiten Hälfte des 14. Jhs. fast ganz des ü bemächtigt, ist
auffallend häufig den bischöflichen Urkunden schon der ersten
Hälfte eigen. Ob in einem Falle z. B., wo die bischöfliche
Urkunde vom 19. Febr. 1336 Gotshiis und eine kurz vorher
vom Stadtschreiber Sjg an das Gotteshaus St. Moritz ge-
schriebene Urkunde vom 13. Jan. 1336 vz hat, bei der schon
früher betonten Verbindung der bischöflichen Familie mit
St. Moritz ein Zusammenhang besteht, wäre in Erwägung zu
ziehen. — ü wird von St. Georg 1337 neben ü geschrieben.
Die Übereinstimmung bischöflicher Urkunden der dreissiger
Jahre und der vierziger Jahre bis 1346 mit den Urkunden
des Kaisers in der Schreibung von ü darf uns nicht über-
raschen, da die beiden Augsburger Bischöfe Ulrich und Hein-
rich ihre Schreiber auch im Dienst des Kaisers verwandt
haben mögen. Der bischöfliche Schreiber von 1338 ist, wie
schon gesagt, der Hand und dem Lautstande nach der Schreiber
z. B. eines kaiserlichen Diploms an Augsburg vom 2. Febr.
1338 (A.). Desgleichen von seiner Hand 1341 S. n. 3. Nov.
2 Urkunden = 1339 S. v. Bartholomaeus (kaiserlich). Im Dienste
des Bischofs hat auch Ulrich der Hofmaier gestanden. — In
Übereinstimmung mit den kaiserlichen Urkunden zeigen die
bischöflichen in den vierziger Jahren bis 1346 nur u, u schreiben
von 1340 ab auch S^ und Sig, wie ich schon erwähnte.
Eine einigermassen konsequente Schreibweise,
die zugleich den Anforderungen der fortgeschrittenen Mund-
art gerecht zu werden strebt, bringt Hagen (S^,) auch für
ü in die Augsburger Kanzlei hinein, v schreibt er in späteren
Jahren seiner Thätigkeit sowohl in den Urkunden als im
Acht- und im Stadtbuch. Nachdem er bis 1352 etwa u, zu-
416 Dritter Abschnitt. 170
weflen ou und ü zur Bezeichnung des ü gebraucht hat, wird
Yon 1363 an u der alleinige Vertreter von u; wenn noch zu-
weilen u erscheint, so kann ein Auslassen des Apex vorliegen.
Letzteres möchte ich umsomehr glauben, als u neben u öfter
im Achtbuch und im Stadtbuch angetroffen wird, also in
Quellen, welche nie so sorgfältig werden bebandelt sein wie
öffentliche Instrumente.
iu: Umlaut TOn ü: Geltung«
Die Belege für iu, Umlaut von ü, werden bei dem
alten Diphthong iu angeführt.
Die Schreibung, wie sie auch immer in den Quellen er-
scheint, gestattet keinen Schluss auf einen damit dargestellten
Lautwert, etwa wie die Behandlung der anderen neuen Diph-
thonge in der Gestalt ihrer Zeichen jene selbst durchblicken
liess. Es bieten sich zwei Möglichkeiten, nach denen der
Umlaut des ü in der augsburgischen Mundart des Mittelalters
sich herausbilden konnte. Zunächst . trat er als ü (u ge-
schrieben) in unsere Periode herein. Damals wurde ü noch
u gesprochen. Später entwickelte dieses ü aus sich heraus
einen Yorschlagvokal, dessen Klang o gewesen ist. In welcher
Weise konnte sich der Umlaut nun dieser Grunierung unter-
werfen ? Am nächsten lag es, dass der Vokal der Gunierung
vor das umgelautete u trat, es würde sich also in der
Schreibung: ou (= aü) ergeben, gesprochen ou; dieses konnte
sich weiter zu oi mit Entrundung des ü und zu <d entwickeln.
Letzteres sicherlich, nachdem ü über die Stufe ou zu au ge-
worden war. Innerhalb der Grenzen unserer Periode aber
ist Umlaut von ü nicht über die Stufe oü hinausgegangen,
obwohl die Schreibung aeu neben eu und u häufiger als oeu
bietet. — Die zweite Möglichkeit der Geltung des Umlauts
von ü im 14. Jh. ist die, dass von dem Bestände ou des
Grundvokals aus und mit Anlehnung an die Entwicklung von
iu zu eu zuerst öu (öä), darauf eü erfolgte. Diese Entwick-
lung kann nur der Schriftsprache und der Anlehnung an das
geschriebene älteste Zeichen entspringen. Sie kommt schon
171 Lautlehre. 417
deshalb und mit Eücksicht auf den modernen Stand der
Mundart von vornherein ausser Frage. Umlaut von mhd. u
ist in Augsburg heute ai^. Ich setze daher folgende Beihe
an : iw = w > om (> äü) > aö > ai ®, zeitlich sich derart ab-
grenzend; dass ü noch im 13. Jh. und teilweise im 14. Jh.
geherrscht hat^ oü im Laufe des 14. Jhs. mit dem Festwerden
des Diphthongs oii für ü und frühestens im letzten Drittel
des 14. Jh. aü zugleich mit au für ü gegolten hat. Die Ent-
rundung des ü zu i scheint mir bei der Beweglichkeit der
schwäbischen Mundart an keine Zeit gebunden, der graphische
Ausdruck hat sich nur mit der Vermehrung der Gelegenheiten
Eigenes vom Fremden zu unterscheiden eingefunden.
iu: Umlant yon ü: Bezeichnung.
Die Schreibung ist nur für die erste oben bezeichnete
Periode ein Ausdruck des gesprochenen Lautes, für die Folge-
zeit sind diejenigen Schriftzeichen, welche in den letzten
Dezennien des 13. Jhs. von fremder Seite her (durch Sg)
eindrangen, in ihrer bei weitem vorherrschenden Gestalt nicht
dem Lautwert entsprechend, sondern lediglich der schriftlichen
Übertragung entsprossen. Die geringe Zahl der Zeugnisse
lässt nur soviel erkennen, dass die städtische Kanzlei vorzugs-
weise der Träger der diphthongischen Schreibung bairischen
Musters ist, nach ihr haben sich die klösterlichen Schreiber
derselben angenommen. Eine Urkunde der Judengemeinde
^) BirL, Augsb.-schwäb. Wörterb. S. 418.
^) Ein Zusammenstoss mit ei ist bei dieser Entwicklung nicht er-
folgt ; wäre es geschehen, dann hätte allerdings iu und t von den Stufen
eü und ei aus sich zu ai entwickeln müssen; ei ist aber in der Stadt
heute nicht ai^ ausser nach der Angabe Birlingers in der Jakobervorstadt.
Ich habe indes durchaus nicht immer von den in der Jakobervorstadt
ansässigen Leuten ai für ei (f) gehört, diejenigen aber, welche ai sprechen ,
haben es nach meiner Beobachtung mit der Landbevölkerung auf dem
"Wege über Stätzlingen nach Friedberg zu gemein. Vielleicht hat von
jeher eine engere Verbindung zwischen dieser und der ihr zunächst
liegenden Jakobervorstadt bestanden. In der Stadt wird sonst heute:
hib für lipt aber: Kaiser für hiiLsert laite für Hute gesprochen.
418 Dritter Abschnitt. 172
von 1308 zeigt einen immerhin beachtenswerten Bestand t
triw {tu = iw = iu), kaevfen (Umlaut von au = aev), hov/er
(Umlaut von ü (= ou) = ov).
ai: Belege.
Urkunden:
In der Regel ai; zu Anfang und Ende der Periode
ei und ai.
städtische: 1272. hailigen, haeiligen^ aigen^ aine^ einem,
aeiner, befchaidenhait ; gaein Sj (U. 1). —
1273. ai; aein, einen Sj (A.). — 1277. Baeier,
Heinrich; Eigen, ein, einen, aleine, beid, chlein,
Maien, zeim S^ (A.). — 1280. ein, beider, hei-
ligen, Gaifte, drittail Sg (A.). — 1282. ei; S^ (H.).
— befchaidenheit , baider, aigen, Hailigen
Gaiftes S^ (A.). — baidenthalp, Haelenftain,
Hainrich, chaine . . . ai; Sg (R, X^4, 14). —
1283. Bat: heiligen gaifte, ertailet, beidivSg (A.).
— zwi Sg. — gehaizzen, cheiner, ein, vaelem,
vrtail Sg. — ai überwiegt, daneben ei. — 1284.
aigen . . I ; taidinge Sg. — 1286. ein, eigene,
eigenfchafft, befchaiden, baidiv S^ (0. 3). —
1290. ei; Sg (0.4). — 1291. ai, ei; Sg (H.). —
1292. ai, ei; taidinch Sg (F. sei. XV, 80, 3). —
1293. ai; Sg. — 1295. aigenfchaft, ait; gefaeit
S4 (A.). — 1296. -hait, baidenthalben, eigen,
einen; fait S5 (R. X^ 6, 5). — ai ; aydef;
taidingen, einen; zem S^ (A.). — zeinem S^.
— 1297. (vogtai), ain, tailten; geleit Sg (U. 1).
— 1298. Gehaizzen, gaeiftlichen; feit S^ (0. 4). —
ain, heiligen Geiftes, aigen Sg (A.). — 1299. ai;
Sg . — ai ; Maifter, Gaeft es (2 x) Sg . — bis 1 30 1 . ai.
— 1302. Aeigen, ainen, laiften, zewanzech
Se (hl. Cr. 4). — Aeigen ... Sg. — 1303. ai;
Sg und Sg. — 1304. aeigenf, Gaeiftlichen, beide
173 Lautlehre. 419
Sg (C. 5). — 1304 — 1330, ai weitaus vorherrschend.
— 1308. ai; gaen S^ (A.). — 1312. haeligen
Geiftes, geiftlichen, ainem, gelaiften S, (A.). —
1313. zecbmaifter, tailen, geift, heiligen, ftain-
hovf S, (A.). — ai; gleit S, (A.). — ai; layften;
leten S, (U. 2). — 1315. gemain, gaeftlichen,
geiftlichen; laet Sg (A.). — 1316. gemain, hai-
ligen; gelaeit Sg. — ai; traet S^ (hl. Cr. 4). —
1317. ain . . ., gaeftlichen; gaen Sg (A.). —
1318. ain . . ., beder ?. — 1320. aigen; gelaet
8^. — 1322. ai; bedenthalbentailen S^ (C-7).
1323. hailigen, befchaidenheit, Geiftes, flaefch,
meifter Sj^^ (A.). — 1324. aygen, laiften, zwaier;
gelaet S^^, — 1326. ai; einen, ainen, vrteil,
ertailet, ayt S^^^ (C. 7). — 1328. Hainrich,
Cbaefer S^ (A.). — 1330. aygen S^. — hayli-
gen Gaeftes; gelaet S^. — aygen, aydes, layften,
aier S^ ? (hl. Cr. 5). — 1331. baeider, chaein,
baeider, gaeiftlichen, ain S^g (-^O* — 1332, ai;
aygen, kayfer, heiligen geiftes; geleit S^,. —
1334. ai; gelaet Sja-— 1335. ai; zway, (Chufterei,
abtay) S^g (U. 5). — keyfer, ayde; gefaet, (fra-
geten) Sjg. — ai und ay; faet, gelaet S^g. —
1337. ai; flaefchpank S^g (A.). — 1338. ai;
(Cuftri) Sjg. — 24. Febr. Bischoff: ein, einen,
beiden; fürlait. kaiserl. = bischöfl.(A.). — S^g,
SjLg: ai, ay.— 1339. gwonheit, einen, dhein, (vogtey,
vogtay) Sjg (A.). - Vogt : l&t (= legt) S,, (A.).
— ai; getädinget S^g. — 1341. ai; gelät S^g.
— 1342. ai; taeding S^^ (hl. Cr. 5). — ai; Sj^,
^16? ^17- — 1345. Kaiser: ei; keiser, einen
Sj, (A.). — Kaiser: ai; keyfer (A.). — ai S^,.
— 1348. Kaiser: ei; S^, (A.). — 1348. Pfalz-
. . graf : ei; S^^,. — ai; S^^. — befchaidenheit, ainen,
aigens, geiftlichen, gelaift S^, (C. 9). — 1349.
clains, zwaien, befcheidenh; feit Sj, (A.). — ai
420 Dritter Abschnitt. 174
nnd ei; leit (=legt) S^,. — 1362—1357. ai, ay;
gelaet S„. — 1366. teiding S^^ (A.). — 1368,
Bat: gemeinclichen, gemeins, heizzen, dheinweis
. . . hailigen, einmnticlichen S^^. — kleiner
Zunftbrief: ei; freiheit S^« (R.2). — 1372.
Burgermeifter, zwain, gemainlichen S^^ (R. 14).
— 1373. ai; Burgermaifter Sj^. — 1379. ai;
gemeinlich; Beim S^^.
Bisch, und Domk. ai. — 1290. aeinen (A.). — 1293. aigen,
hailigen, einen; teidinch. — ai. — 1316. ai,
ay; aygen, getaylt, befchaydenheit. — 1329. ai;
faet (H. 16). — 1333. ai; GaeftKchen (A.). —
1338. bisch. SS kaiserl.: ein, beiden, einen; för-
lait. — 1342. zwai, aigen (H. 19). — 1345. ei;
einem . . . (H. 20). — 1347. ai; (A.). — 1350. ai;
(vogtyen; ay) (H. 22). — 1374. Burggraf: ai;
(bisch.) (R. 12).
Curia; ai. — 1345. ai; gelaet (hl. Cr. 5).
Klöster: St. Cath. 1279. ein, heizent, zwainzech (C.2).
— 1295. Maifterin, haizen, eide, deheine, ge-
mainem, eine, keiniv (R.). — 1303. ai; zwaj;
Gen (0.5). — 1310. ai; flaeifche (A.). —
1321. ai, ay; eigen, zweinzegiften (C. 7). —
1338. ei und ai (C).
St. Georg: ai; zvein, (vogtai), einer; vergait
(G. 1).
St. Ulrich: 1288. aeinen, zwaei, kaeiner,
haeizfet; geiaeit (U. 1). — 1321. zway; tayl,
ein, ficherhait, bedes; sonst: ai (ü. 2). — 1331. ai;
Geftlichen (A.).
St. Stephan: ai.
Spital: 1283. ai; (A.). — 1284. Maifler,
flaifch, haeiligen, einen; geleit (A.). — 1289.
eigen, meifter (A.).
St. Margaretha: 1319. geftlicher (U. 2).
175 Laatkhre. 421
Stadtbuch.
Grundtext: ai und ei; treit (22a). — maien
(14 b). — munzmaifter (17 a). — kain (19 a).
haizzet (19 a). — ein, (uberein), ainer (20). —
munzmeiflters (21 a). — S^: Novelle: ei. — 8^: ei.
— gemaein, uberaein, Togtthai, aein, ain (62 a). — ^
ai; ein (23 a). — ei; ai (23 b). — ei; (30 a). —
Sg: ei und ai. — ai; (36b).— ai; (36 a).— ei; (33 a).
— (sait) (36b). — 8^: ai, ei; (ein . . . aint-
weder, baide) (79 a). — S^: ai; heiligen, einen
(42b). — S^: ai; ein (62b). — S^^: ai; (88a). —
ei; ainvaltigen (92a). — Sj^: ai; eins (79b)*
— ai, deinen.
ai: Geltung.
Der mhd. Diphthong ai ist zweifacher Entwicklung : 1) der
alte germ. Diphthong ai — 2) der durch Zusammenziehung
aus effif agi entstandene Doppellaut.
Im Schwäbischen ist der Klang nirgends heute a - 1,
sondern im W. und S. 09, im O. oe^. Für Augsburg setzt
Birlinger 09 an. Zu diesem Laut hat sich das ai des 13. und
14. Jhs. noch nicht entwickelt. Der Schreibung nach, welche
ai vor ei bevorzugt, ja häufig sogar zu aei erweitert, müssen
wir eine a-Basis mit nachschleppendem 9 oder bei gedehnter
Aussprache einen Klang oa^ aonehmen. Zwar spricht manches
dagegen : wenn ai den Klang 09, aa* gehabt hätte, dann wäre
wohl ae in GaeMichen, flaerdi, gaefty hadigtn zu erklären ^ und
als angemessen zu erachten, jedoch würde wenig gethan sein,
wenn wir e in geülicfien z. B. mit Annahme einer Vertauschung
der Zeichen für ae und e rechtfertigen wollten ; noch schwerer
dürfte, wenn wir dem ei, ai die Geltung 09 geben, die Erklärung
des nicht seltenen ei für ae in feüig, Heiduoig^ auch bei den
^ Bohnenberger a. a. 0. S. 107.
^ Vor l (und s, st) hat ai sicher den Klang od angenommen, veil
kommt nur als vael vor (1283 Sa) neben Meintage (= Magintage?).
• Vgl. Hnteilleixit = intellexit im Hechinger Latein ; vgl. Fischer,
Württ. Vierteljahrshefte Vm, S. 232.
422 Dritter Abschnitt. 176
Stadtschreibern sein, wenn wir mit Weinhold * in diesem ei einen
ZerdehnungSYokal sehen wollten; es dürfte eher eine annähernd
gleiche Aussprache für beide Laute ai und ae (als ei ge-
schrieben) vorauszusetzen angezeigt sein. Sehen wir darum
zunächst von der Schreibung des ai in den Quellen ab, so
kann eine Aussprache nach dem i zu durch einen Keim des
Herrmann Fressant Ton Augsburg, wenigstens für die Mitte
des 14. Jhs., erhärtet werden : saeii' : zU, Ich setzte für den
neuen. Diphthong ei eine Geltung von n an, und Fressant
muss wohl den Klang des alten Diphthongs als ähnlich dem
des neuen empfunden haben, ai lautet also hier wie in (an)
nur mit dem unterschied von dem n für 2, dass das 9 in ei
= ai kein Gleitlaut ist, wie das d in 9i für %, Ein solches
iz^* wird sich indes nur vor Dentalis, sicher vor s, st, t gebildet
haben vermöge der diesen Mitlautern eigenen i-Farbe, vor l
und n wird ai oft als ae gehört.
Sonst ist ai zu äe geworden; nur so ist die dem 15. Jh.
angehörige Schreibung des 6 vor r (6 = äe\ vgl. das bei 6
Gesagte) zu rechtfertigen, wenn uns Formen wie tair = tör
begegnen.^ Einen reinen hellen Klang 6 hat heute in Augs-
burg : flesch (= Fleisch) ; die Schreibung in unsern Quellen
— einheitlich flaefch, flefch — zwingt uns ein Gleiches für
das 13. und 14. Jh. gelten zu lassen.
ai <^ -egiy -agi^ -edi entfernt sich nicht von dem ai vor
8, 8t und t,
ai: Bezeichnung.
Die Zeichen sind: eiy ai, aei, ae, a, e. Für egi, agi ge-
wöhnlich: ai, aei, ei, ae, a, e\ zuweilen aufgelöst, edi = ei
in reit. — Ich halte ai nicht* für die allein traditionelle
Schreibung, wie es nach dem Ausspruch des Nyclas von Wyle ^
scheinen will, wenigstens nicht für die Anfangszeit der Ab-
fassung der Urkunden in deutscher Sprache. Vielmehr ist ei eben-
1 Weinhold, mhd. Gr. § 95; (Ausg. ' § 90).
* Vgl. Bohnenberger a. a. 0. S. 73, 77.
» N. T. 351, 12.
177 Lautlehre. 423
falls als überkommen zu betrachten, und erst mit dem Ein-
dringen des et für } durch Stadtschreiber Eudolfs Schreibweise
hat sich ai für den alten Diphthong empfohlen. Erst von
diesem Zeitpunkt an kann es für die spätere Zeit vorzugs-
weise traditionell geworden sein, aei würde seine Entstehung
der gerade bei den ersten beiden Stadtschreibern und den
klerikalen Schreibern üblichen Gleichstellung von e und ae
zu danken haben, wir treffen also auch hier auf den Buch-
staben e. Heranziehen möchte ich die Form gaeiriy welche
später zu gein und schliesslich zu gen {gen) wird, d. h. durch-
aus e-Basis aufweist. Eine bewusste Unterscheidung etwa
auf Grund der Genesis der beiden ei {ei = altem Diphthong
und ei <C egi) wird in unsem Quellen nicht wahrgenommen.
aei wird im weiteren fast ganz Alleinbesitztum der klerikalen
Schreiborte, ei als ausschliesslichen Vertreter des ai habe
ich nur in einer klerikalen Urkunde vorgefunden, in einer
Urkunde des Spitals von 1289.
In der Natur der Sache liegt es, dass gevrisse Wörter
Bich ewig wiederholen; daher ist es möglich einige davon
herauszugreifen, ein ist das Wort, welches die Schreibung
mit ei am meisten sich bewahrt hat: von der Mitte des 14. Jhs.
an erscheint es bei weitem vorherrschend als ein in Urkunden
wie in den nur für die Stadt bestimmten Codices. — beide
erscheint im 13. Jh. noch als baide, im 14. Jh. aber als
beide, zeitweise als bede, die Form, welche ihm allgemein-mhd.
zur Seite steht. — Die Endung -heit hat zu keiner Zeit eine
bestimmte Form. — Es stehen dann häufig neben einander:
heiligen Gailie 1280. Sg — haüigen Gaiftes 1282. Sg — liei-
ligen Geilt 1313. S, — haeligen Geiltef 1312. S^ u. s. w. vgl.
die Belege. — Die Form gaeftUchen hält sich noch während
des ganzen Zeitraums auch bei den Stadtschreibem.
Im 14. Jh. tritt für i in grösserem Massstabe y ein,
dasselbe wird auch in den Diphthong ei aufgenommen, die
Quellen zeigen ey und ay. Zum erstenmal finde ich es 1296
23. April: aydef S5, dann erst wieder häufiger 1302 Sg. Fast
allein ay hat eine Urkunde des Bischofs vom 13. Juli 1316.
28
424 Dritter Abschnitt. 176
Ein Ab- und Zunehmen des ay ist nicht besonders bemerkbar,
und es ist jedenfalls ein Zusammenhang dabei mit den kaiser-
lichen Urkunden nicht zu konstatieren; denn diese zeigen im
ganzen 14. Jh. das gleiche Gewirr von ä, «y, ay wie die Ur-
kunden der Reichsstadt. Vereinzelt steht die Schreibung ai^
1295 Sg. eintweder erscheint auch als aintweder (Stadtbuch).^
Ausserhalb des im Vorangehenden behandelten ai scheint
mir das ai (ei, ey, ay) in Wörtern wie vogtai, Custrey, abbtei
zu stehen. Sie werden in gleichem Umfange vogtyy Chaftrij
ChuAry, ChuArie, vogtey, vogtay geschrieben. Ihrer Herkunft
nach sind diese Substantiva zu i zu ziehen ; mit Kücksicht auf
die schon sehr früh, noch vor dem Eindringen überhaupt des
ei für %y auftretende Schreibweise mit eij ey und namentlich
at, ayj werden sie besser in den Kreis des Diphthongs ai hin-
eingezogen. Die diphthongische Aussprache glaube ich bei
ihnen mit gutem Grunde schon früh annehmen zu dürfen, und
zwar so, wie sie die überwiegende Schreibung mit ei illustriert.
Es ist nämlich ein bekannter Zug des gemeinen Volkes (vor-
nehmlich der Stadtbevölkerung), zumal eines Volkes von mehr
als mittelmässiger Intelligenz, wie es die Bewohner der Reichs-
stadt Augsburg unstreitig waren, mit der Aussprache fremder,
seiner Muttersprache nicht angehöriger Wörter, die es jedoch
im alltäglichen Verkehr nicht umgehen kann, nicht anstossen
zu wollen; daher setzt sich in solchen Fällen auch in der
alltäglichen Sprache bald die Aussprache fest, welche man
von massgebender Seite hört.
au: Belege.
Ur k und e n :
In der Regel : au, anfanfra und am SchluBs mehr ou.
städtische: 1272. äwe, Avfpurch S^ (U. II). -- 1277. frowen,
frovn, ovch S^ (A.). — 1280. houffrowen,
ouch S3. — auch, kauft S^ (H.). — 1282. bavm-
garten, frow, auch S^ (A.). — 1284. ovfpurch,
(bowe, bow) auch S3. — 1285. frovn, frawen,
^ Vgl. dazu: Birlinger, Augsb.-scbwäb. WÖrterb. S. 244, II.
179 Lautlehre. 426
avb S.2 (C. 3). — 1286. houffrowen, ovch, frow,
verkaufft, Aufpurch Sa(C.3). — 1290. ovch,
hovffrowe Sg (A.). — 1291. ov; S« (H.). —
1292. Rat: gelaufen, auch, ovch, ouch, Aufpurch
Sg (Fürst sei. 80, 3). — 1294. auch, Aufpurg S«
(U. 1). — ovch Sg (R.X^6,4). — 1295. ovch
85 (A.). . — l';^96. auch, avch, ovch, frowen,
hovptreht S^ (R. 6, 5). — S^ : ou ; selten au. —
1297. och Sg (U. 1). — 1298. ovch, frowen Sg (A.).
1300. ov; frovwen Sg (0. 6). — 1302. auch,
frawen S^ (hl. Cr. 4). — 1303. au; S,^ (A.). —
avch, (bawen) Sg. — 1309. (bowet), au; S^ (U.2).
— 1312. (bowt), frawen, auch S, (A.).
Von 1312—1328 nur au; z.B. 1316: (bowet),
verkauflft, Aufpurch S« (hl. Cr. 4). — 1319. fra-
wen..., (bowet) S^ (H.). — frauwen, frawe;
(buwet) Sg. — 1323. frawn, (bawt), auch, ge-
kauft Sg (C. 7). — 1324. frawen (bowet) S^. —
1 329. frowen S^ (hl. Cr. 5). — Chauflaevten S^ ( A.).
— bowet, frowen S^ ? (G. 2). — bis 1336: au. —
1337. Rat: AfpurchS,g (A.). — 1338. ochS^e.—
1339. ouch, verchoufft S^g. — Vogt: auch S^g.
8,5: au. — 1345. verkouflft Sj^. — verkoufflb,
auch S,,. — 1349. ouch; (vflauflfe) S^,. —
1360. ouch, kauflf Sj,. — ach, au; S,, (H.22).
1362. Trafftat, Trafftat S„ (A.). — 1367. (bowet)
Bomggrttlin S^, (C. 6). — 1368. Rat: ouch
8,e (A.).
Bisch, und Domk.: 1289. Afpurk, ach, frawen, (bawet) (H.).
— 1296. ovch, hovptman, auch (R. 5, 7). —
1300. vrowen (H. 13). — au. — 1350. ach,
kauft, ach, au; (A.). — 1374. auch, fraw"(R. 12).
Klöster: St. Cath. : 1279. kaufet, kaufe, vräwen, au;
(C. 2). — 1310. auch (A.). — 1338. vrawe,
och (C. 7).
St. Georg: 1282. kavfen, och (G. 1).
28 •
426 Dritter Abschnitt. 180
Spital: 1284. ouch, och (A.),
St. Ulrich: 1288. fro, frawen, avch, (bowet),
gekaufet, fchongawers (U. 1). — au. — 1346. och
(A.).
St. Margar.: 1309. och.
Achtbuch:
In der Regel: au, a, von 1350 ab auch ou. —
1349. auch, chaüffent^ chaufferinn, aügen S^^
(63 b). — 1350. och (15 a). — ouch (16 b). —
1361. haüwen (66 b). — auch (67 b). — 1362.
erlabn, vrlaub (71b). — 1368. auch (96). —
1356. raplich (19 b). — 1366. Ounbach (26 b).
— 1370. ouch, auch (29 a).
ou (au): Geltung.
Die Entwicklung des alten Diphthongs au erfahrt in der
mhd. Zeit auf dem ganzen schwäbischen Gebiet einen Zu-
sammenstoss mit der Weiterentwicklung von au für a. Augs-
burg macht dieses Zusammentreffen in besonders heftiger
Weise durch: ein Merkmal ist die starke Variation der
Schreibung. Vorherrschend ist allerdings das Zeichen au.
Auch dieses ist, um es gleich voranzustellen, in sehr vielen
Fällen Eigenheit des einzelnen Schreibers. — Die Thatsache,
dass au bei weitem am häufigsten erscheint und dass es von
manchen Schreibern ausschliesslich zur Bezeichnung des Diph-
thongs au verwendet wird, und endlich die Beobachtung, dass
es gerade dann nicht verschwindet und der doch bekannten
und älteren Schreibweise ou weicht, als au zur Wiedergabe
des o, seinem Lautwert entsprechend, sich ausbreitet, diese
Erscheinungen bestimmen mich in erster Linie, eine Ent-
wicklung des au auf der a-Basis zu dem nicht ganz reinen
zweigipflig betonten Ellange ao anzusetzen. Die vierziger
Jahre sind den Quellen zufolge vorzugsweise ins Auge zu
fassen. Es haben sicher die Schreiber S^^ und S^, unter
dem Eindruck dieser Kreuzung zweier lautlicher Entwicklungs-
181 Lautlehre. 427
bahnen gestanden. Wie sehr gerade die Schreiber der vier-
ziger Jahre geneigt waren, die beiden Laute als gleiche zu
hören und als solche wiederzugeben, bezeugt z. B. Achtbuch
11 a. I. 3: in derselben Eintragung, wo a neben einem au
die Länge des a-Lautes vertritt, wird auch auch = ach ge^
schrieben. Auch sonst berührt sich au mit d in den
verschiedenen für ä gebräuchlichen Schreibmodifikationen
[1360. a^h — sonst au\ aun, Jmun, hart, bisch. (A. H. 12). —
1349. auch (S^,) (A). — 1352. Trafstat, Traf etat Sj, (A).
— Achtbuch: 1353. wä. Hat (steht), haut, — erlabn (er-
lauben) Sj, (71a). — 1354. wä S^ (71 bl). — 1354. aun,
vrlaub Sj, (71 bl). — 1351. hauwen^^^ (65b). — 1351. ge-
tßun, aun, aun Sj, (15 b I). — 1349. auch, äugen, chauffent
(63 b); vgl. die Belege], allerdings nur, soweit sie sich von der
Aussprache nicht allzusehr entfernen; ich habe z. B. a^ch
. . . nicht vorgefunden. — o stellt demnach einen jüngeren
jenseits des 14. Jhs. fallenden Bestand dar. Dass die Ent-
wicklung zu 6 erfolgen musste, bringt die Gemeinsamkeit des
einmal eingeschlagenen Weges mit sich. Um eine solche noch
wahrscheinlicher erscheinen zu lassen, mag man immerbin
daraufhinweisen, das die Sprachgeschichte mehrfache Parallelen
hierzu bietet, die nicht zu weit abliegen ^, und dass man be-
sonders auch das germ. au im ahd. über ao zu 6 entwickelt
sein lässt. ^ Erklärt ist zwar der Vorgang damit noch nicht,
und die Frage, wie die Entwicklung des Näheren vor sich
gegangen, wird immer dringender; indes sie muss noch offen
bleiben, denn damit, dass man das a in den fertigen Diphthong
ao sich abschleifen lässt, wäre dem zweiten Bestandteil eine
unerweisliche hohe Tonstärke zugestanden. — Um die Ent-
wicklung zu ao deutlich zu machen, giebt Kauffmann^ die
Reihe : ou'^ ou^au'^ao. Die Stufe au ist schon beim Beginn
^ Das Schlesische ist ein lebendiges Zeugnis für die Annäherang
des a an die Steigerung des d (^ou).
^ Braune, ahd. Gr. § 46.
^ Kauffmann: schwäb. llundart § 140.
488 Dritter Abschnitt. 182
unserer Periode überschritten^ und sie steht am Ende der
Periode, welche E[auffmann als die der Erweiterung der Mund-
höhle für verschiedene Vokalstellungen konstruiert. Man
schrieb sehr häufig au, das Kloster St. Catharina schon 1279 :
vräwen, immerhin beachtenswert, wenn es auch vereinzelt bleibt ;
St. Ulrich lautet um: fimewelin, und 1289 findet sich in einer
bischöflichen Urkunde nur Afpurk, ach neben sonst durch-
gängigem au. Da der Beleg von einem klerikalen Schreiber
stammt, kann ich ihm kein entscheidendes Gewicht beilegen,
ich führe ihn nur an. Von Bedeutung aber ist, dass S^ schon
in einer Eintragung auf dem Deckel des Stadtbuchs aoch
schreibt, d. h. nicht nach 1280.
Die Nivellierung des ou mit d ist lange vor der Mitte
des 14. Jhs. erreicht; wenn dann am Ende unseres Zeit-
abschnitts ou z. B. in oitch fast die Herrschaft erlangt, so
ergeben sich zwei Möglichkeiten: ou hat schon die Periode
ao überwunden und nähert sich dem 6,^ oder es ist das ou,
6 eine dem Lautwert nicht entsprechende, durch fremde Ein-
wirkung nur in die Schrift eingedrungene Form. Uebrigens
ist letzteres in jedem Falle feststehend, denn o hat, nachdem
ao verlassen ist, doch nicht der Laut im Augsburgischen
geklungen. Volle Übereinstimmung mit etymologischem 6
herrscht noch nicht; ich kann daher eine Form wie geloffen,
welche sich in den Prosadenkmälern vorfindet, und im Beim
von Fressant dem offen genähert wird, d. h. auf ö gereimt
wird, nur für vulgär mundartlich ansehen, um so mehr, als
geloffen mit kurzem ö noch heute deutlich gehört wird.
Bei dem Ergebnis, dass au durchaus im 13. und 14. Jh.
eine Variation der a-Farbe geblieben ist, drängt sich schliesslich
die Frage auf, in welchem Verhältnis die Entwicklung des
* Baumann (Porsoh. z. deutsch. Gesch. 16, 269 Anm.) hält eine
Verschiebung von ou>att 1276 für unerweislich j denn au sei bis ins
16. Jh. im ganzen schwäb.-alamann. Gebiet ein indifferentes Zeichen
für aUf oUf ä,
* Vgl. dazu Birlinger, Augsb.-schwäb. Wörterb. 361 u. Bohnenberger
S. 127.
183 Laatlehre. 429
au zu der des a steht^ mit dem es sich im 14* Jh. vereinigt
hat Es bestehen also die Reihen:
Ol« : Oll > aw > ao > 0.
a : a > . — au war ao schon vor dem Beginn unserer
°
Periode : S^ hat aoch . . .,ä wurde ao etwa um 1300. Geschrieben
wurde au^^ao im 13. Jh. : au und im letzten Decennium in
der Regel ou. ä wurde bis etwa zur Wende des 13. Jhs.
mit ä gegeben. Seine Geltung war jedoch die der schon fest-
stehenden Stufe ao des au. Damit war dem Bestreben, eine
phonetisch gerechtfertigte Ausdrucksweise fär d zu finden, der
Weg gewiesen. Man nahm das au auf. Im 14. Jh. schritten
beide Laute gemeinschaftlich weiter.
ou: Bezeichnung.
Die Schreibung des alten au sss mhd. ou ist zum Teil schon
durch die Betrachtungen über den Lautwert erledigt. Es wird
nur noch unsere Aufgabe sein, die Form desselben durch die
einzelnen Schreiborte zu verfolgen : S^ schreibt in den Urkunden
nur auy im Stadtbuch ist gleich das erste dem Bereiche des
ou angehörende Wort ouch geschrieben, einmal och in einer
Novelle neben aueA, desgleichen in einer Novelle aoeh. Nur
frouwe tritt auch bei ihm allein in der Gestalt /rou? auf; es
lässt dies jedoch nicht auf o schliessen, sondern bekanntlich
fällt vor w das u meistens aus. Zuweilen wird es später
geschrieben : vrawe 1838 (St. Cath.), ß'ovn . . . Eine Diffe-
renzierung in der Bedeutung erstrebt in den Augsburger Ur-
kunden keine der nachweisbaren Formen. Auch vor m schreibt
S^ au (av) : bavmgarten. S, ist nicht konsequent: 1277 schreibt
er nur or, 1282 dagegen au, ausser in frowen. Die klerikalen
Schreiborte zeigen die grösste Mannigfaltigkeit : oi^, o, au, au,
0, namentlicli das Wort auch ist dem Wechsel unterworfen.
Sg hat wohl ursprünglich nur ov verwenden wollen, er bevorzugt
es auch die ganze Zeit hindurch, indes erscheint auch sehr
häufig mit au. Den Namen der Stadt, welcher fast stereotyp
die ganze Periode hindurch mit au geschrieben wird, bietet
430 Dritter Abschnitt. 184
er 1284 einmal als Ovfpurch. — Bis zur zweiten Hälfte des
14. Jhs. ist au herrschend; auch ov^ o^ a und o finde ich^
doch zumeist in klerikalen Urkunden, oeh hat einmal S^^.
Afpurch Si8, kurz darauf jedoch Aufpurch 1336. Ein solches
a, wenn es nicht auf Verwechselung mit ä beruht, darf meistens
als Verkürzung in der Schreibweise gelten. In diesem Sinne
können auch viele der a, o als durch nachträgliche Zufiigung
von V entstanden erklärt werden.
Die zweite Hälfte des 14. Jhs. weist nun auffallend häufig
<M auf. Da dasselbe in der That erst nach dem Einlaufen
der Urkunden Karls IV. für Diphthong au in Erscheinung
tritt, so stehe ich nicht an, das Wiederauftauchen des ou auf
den Einfluss der kaiserlichen Urkunden zurückzuführen ; derart
jedoch, dass ich diesem Einfluss nur eine ou-erhaltende Kraft
einräume: S^, nämlich schreibt schon 1846 vereinzelt v^Ä;ot(^i(
imd Sj5 darauf ebenso vereinzelt verkoufft, während die kaiser-
lichen Urkunden dazu noch nicht auffordern. 1349 und 1350
gehen die neuerdings sich ausbreitenden ou parallel mit den
Kaiserurkunden. Die bischöflichen und klerikalen Urkunden
weisen jede Beeinflussung zurück und bewahren au.
Es ist nach Allem au die dem Augsburger Kanzleistil
eigene und geläufige Ausdrucksform des au. Als eine Be-
stätigung dessen hat sich nach dem mir vorliegenden Material
die Praxis der Stadtschreiber herausgestellt, in den Kopieen
ein ou, ö des Originals als au oder ein d mindestens als 6 um-
zuschreiben : Missivbuch: Original : kaiserl. Urk. : 1348.
koufman, — Kopie: (1361 ?) : kaufman. Nebeneinander im Jahre
1366 : Original: deh. — Kopie : audi] Original : öch. —
Kopie: och. — Gerade dieses Verfahren ist ein Hinweis auf
die der Schriftsprache des diplomatischen Verkehrs eigene
Biegsamkeit gegenüber dem Vorbilde eines höheren Orts.
öu, äu: Umlant von ou (au): Belege.
Urkunden:
städtische: In der Regel: eu; ferner au. — 1286. Gevmvl
Sg (A). — 1331. Kaiser: vflauflfe S^. —
186 Lautlehre. 431
1349. vflaüf Sj,. — 1349. vflaüffe; (ouch) S^,.
— 1362. gelaeubigen S^,. —
Stadtbuch: In der Regel: eu. — z. B. dreut (Grundtext
45 b). — frewelin S^ (63 a). — reubic S^
(63 a). —
Achtbuch: eu und aeu. — 1342. raeuplich (6 b). —
1342. Taeuflfet (62 b).
öu: Umlaut YOn ou: Geltung und Bezeichnung.
Die Mangelhaftigkeit der Zeugnisse mahnt in der Be-
urtheilung der Aussprache des umgelauteten mhd. Diphthongs
ou (des alten au) zur Vorsicht. Seine Behandlung indes, wie
sie sich in dem vorliegenden Material kundgiebt, ist eine starke
Stütze fiir die oben vorangestellte Behauptung meinerseits,
dass sich au in der Augsburger Mundart, nachdem es
die gemeinsame oberdeutsche Stufe ou überschritten hat, nur
auf dera-Basis weiterbewegt hat, ehe es die Verein-
fachung zu einging. Kein Augsburger Schreiber schreibt
nämlich, wenn er den Umlaut des Diphthongs kennzeichnen
will, oeu, sondern nur aeu und auch hier mit Eintreten des e
für ae : eu, Wemi die ebenerwähnten Schriftzeichen eu und aeu
für den Umlaut schon in den frühesten Denkmälern (Stadtbuch
von 1276 Grundtext) sich bieten und ein Schwanken in
Bezeichnung und Nichtbezeichnung des Umlauts
gerade an dieser Stelle nicht zu verzeichnen ist, so
ist damit weiter nicht allein das hohe Alter des Grund-
lautes au, sondern auch der weit zurückliegende
Vollzug des Umlautes wahrscheinlich gemacht. Spätere
Schriftstücke zwar enthalten auch nichtumgelautete Formen:
gelauhigen, indes gilt für diese wenigen Fälle nicht minder
die Erfahrung; dass die mittelalterlichen Schreiber eben an
kein Gesetz in der Wahl und Konsequenz der Bezeichnung
des Umlauts gebunden waren. Nicht eingeschlossen in diese
Erfahrung ist das Verbum drouwen. Formen wie draut und
dreut bestehen noch heute und haben damals unzweifelhaft
auch neben einander bestanden. — Durch das Uberschwenken
482
Dritter Abschnitt.
186
iu (Umlaut von ü)
Crvce.
Strevdler (n. pr.).
hufer.
der Schreibung des au von au zu dem Schrift zeichen au am
Ende der Periode scheint der Umlaut nicht beeinflusst zu sein.
iu: Belege.
Ur kund en.
Städtische:
iu (alter Diphtong)
1272 Sj (Ü.II) aelUv, div. — 1273
8, (A.): div, gezivge. — 1280 S^:
geriuge. — 1282 S^ (H.) : gezivge,
aelliv.— S, (R.X-i^4,4): Liuprifter.
1283 Sg (C. 3) beidev.
1284 S3 (A.) iu. — S3 (A.): liute,
gezivge, friwende. — 1285 Sg
(A.): gezivge. — S^ (C. 3): geziuge,
div, baidiv. — 1286 S« (A.) : di^,
* elli^, Tivfchen. — 1290 S^ (H.)
Rat: Ni^tzigoftem.
Sg: i^; liuprifter.-- liüten, gezivge, div,
elliv — 1292 S« (F. sei. XV, 80):
Liutprifter, lifite, liute, div. —
1293 Sg (C.4): di^. — 1294 S^
(R.X|5,4): dif, Ni^ntzigoftem.
1296 S5(R.Xi): iri^, erfti^, div,
baidiv liute, ftiwer, Nivntzigoftem.
85 (A.): lantliüten, baidiv. — S^ (A.):
gezivge. — S^ : iv. — 1298 Sg (A.):
niwer. — S^ (0.4): iv; fbivwer,
ftivfmuter.
1298 S5 (0.4): div.
1299 Juni Sg (A.): lute, gezivge,
Nivnten. — Juli Sg (A.): naevn,
niwer, nivnten, gezivge.
1300 Sg (0. 6): dorflüten, gezivg,
drivtzehen, (die), div.— 1303 22. Juni
9, (A.): triwe, l&ten, frivind, iriv.
— 22. Juni (Duplikat): luten.
Bivren (=Buron),
Evlentaler (n. pr.).
Ohrivce.
Evlentaler.
vmbzvnet.
187
Lautlehre.
433
iu (alter Diphtong)
1303 Sept. S3 (A.): liubriefter, hal-
bew; iv.
1304 S^ (A.): lüten, aelliv, vieriv,
driüzehen. -~ 1304 83 (A.): lüte.
— S^: iu; Ifite.
S3 (C. 5): frivind, niwer.
1309 S3 (A.): geziuge, driüzehen. —
1312 S, (A.): laeuten.
1313 S, (A.): aeu. — S, (U.2): ge-
zittgy freyndeD; frevnd, Dreyzehen,
diu. — 1 315 Sg (A.) : laeuten (2 x),
verftivren. — S«: iu. — 1317 S«
(C. 6) : geziuge, di^, friweode, lüt.
1317 Sg (A.): vientfchaft.
1318 Se (U. 2): aellif, div', driüzehen,
geziuge, triwer, Liupolden.
1319 Se (A.): iu.
1322 S, (A.): livt.
1324 S,o (A.): frivnd, elliv, driv,
lut, laeuten, triwn. — 1325 S,^ (A.):
baidiv, lüt. — laeut.
1326 ?(C.): alli^, gezivg, men.
1329 8 g (A.): drivtzehen, laevte, ge-
zivg. — Sg (^0- förlaevt, Laevt,
Ohauflaevt. — S^^ (A.): Nevn,
Leut, gezivg. — Sjg (A.): Nivn-
den, Levten, aelliv. — (G.2): ge-
zivg, Nyvnten.
1330 8g (A.): gezivg. — S^, (U.2):
gezüg, driu, aelliu, Driffegoften.
1332 bisch. (A.): haeuwe, haeuw.
Sj^g (A.): lüt.
Si^?(A.): leut.
1333 S12 (A.): ftyur, leut. — S^^ (A.):
lüt, geziug.
iu (Umlaut von ü)
haüfern.
Eulentaler.
Aevlentaler.
Orützer (n. pr.).
Craeutz.
zaeunen.
Crütz, vlentaler.
hovfern.
H^fem.
Crüces.
zvnen.
Chraevtze.
hevfem.
Chraeutz.
Jeuchhart.
Heufer, Hüfer.
Grütze.
434
Dritter Abschnitt.
188
Haeufem.
tu (alter Diphtosg) tu (Umlaut von ü)
S^a (hl. Cr. 5) : lüten, lut, f61chiv. heufer.
1335S,8(U.B):drivzehen.-S,3(U.5): Cruze.
durhluhtigen, lüt. — friunüich, driw,
driv. — 1337 Si3 (A.): (euwiclich),
fchidlüt. — 1338 S^^ (A.): hiüt.
— 1339 Si8 (A.): Laeut, aelliü,
geziug, Nunden. — S^g (A.): Lut,
Niünden. — 1340 8^5 (A.): Nien-
zigoften.
S^^: iu und iü; lüt. — 1346 S^, immer Ohrütz, h&fer.
(R. X| 10, 3) : frivntfchaft, friwent-
fchaft, div.
S,e (hl. Cr. 5): lüt, geziug, friunt, S,, (A.) Hfifer.
driu, dreuzehen. — S^, (^0- Lüte,
Stiür.
1348 Kaiser: S^, (A.) laut. —
Pfalzgraf: Sj, (A.) laut. —
Sj, (A.): iuch, durchlüchtigften. —
— lüt. — 1349 Sj, (A.): Nun. —
Lüt. — 1350 Si, (A.): Lut, friünd.
1351 Si, (R. X|): friüntlich, Lüten,
elliu, diu, Driutzehen. — Sj, (A.):
lüt, Livpolt.
1355 Sjg (0.10): iu; lüte. -- 1366
S^g (A.): Aygenlüten, fchidlüte. —
Si, (A.): durchleuchtigift. — 1367
Sig(R.12):geziug,lüt.— S,e(R.13):
lüte, haubtlüten, diu. — 1372 Sj«
(R. 14): druczenhundert, driu.
Bischof und Domkapitel:
iu (alter Diphtong) tu (Umlaut von ü)
1296 (R.Xi.5): Hüte, Nivntzigoftem.
— friwenden, Nivntzigoftem; i^. —
1305 (R.X|^6): triwen. — 1313
Judenhüfer.
Geraeut.
189
Lautlehre.
436
iu (alter Diphtong)
(H. 14): fnunt, gezivge, hivtigen,
IHe.
1332 (H. 17): (haeuwe, haeuw).
1345 (H. 20): iv.
1346 (H. 20): lüte. — 1349 Dom.
(H. 21): luten, frifientUch ; (vf lauf).
— Nüaden, Driutzehen. — 1350
Dom. (A.): geziüg. — (H. 22):
friuend, hiutigen. — 1374 Burg-
graf (R. 12): geziug, (Awmüllerin).
Curia:
iu (alter Diphtong)
1320 (G.2): aeUiv. — 1327 (A.):
Nvn, aelliu^ geziug, lett.
— 1337 (U.5): lüt, geziug. —
1345: friund.
Klöster:
iu (alter Diphtong)
St. Cath.: 1279 (C. 2): Gezivge,
nivniv. — 1321 (0.7): driuzehen-
hundert. — 1324 (C. 7): laevt,
triwn. — 1338: d% allt, drit.
St. Stephan: 1312 (U. 2): geziuge,
driuzehen. — 1327 (A.): vntriwe,
geziyge, amptlüt.
St. Georg: 1282 (G. 1): nivn, ge-
triwelichen. — 1337 (A.): leüt,
fiu, diu.
St. Ulrich: 1288 (U. 1): gezvge,
Ivte, forgenantiv, aehtiv. — • 1301
(U. 1) : Tvfchen (== deutschen), ge-
swge, div, drivzehen. — 1302 (U. 2) :
div'. — 1319 (U. 2): geziüge, Ifiten,
getriweclichen, Ni^nzehenden. —
iu (Umlaut von ü)
Chraeutz.
Gotzhüfer.
iu (Umlaut von ü)
hvfer.
Grütze.
iu (Umlaut von ü)
Crüces.
Cruz. — 1358.
haeufern.
436
Dritter Abschnitt.
190
tu (alter Dipbtong)
1323 (U. 2): leut, difiu, Driutzzehen.
— 1329 (U. 2): Nun.
1333 (U. 2) : frivntlich, lüt, Drivzehen.
hl. Creutz: 1311 (hl. Cr. 4): iv.
1326 (hl. Cr. 4) div.
1339. friunde, gezivge.
Spital: 1284 (A.): gezivge.
Juden: 1308 (A.): triw, (kaevfen),
hovfer.
Stadtbuch
tu (alter Diphtong)
Grundtext: S^ (21a): iu; hewe.
S^ (25b): iu; kaufluten, lantluten.
S3(15a): getrivlich, getriwen, ge-
triulichen. — iv und iü.
S3 (24a): iv. — S^ (62a): iu; Ivt
(52a). — friunden(54a). — S^,: iu;
lute.
Achtbuch
tu (alter Diphtong)
Sijj: 1341 gantziv, driv (49 b).
1342 lüt (61b).
1343 gantziy (65 a). — lüte.
w (Umlaut von ü)
Si,: 1362 Nivburg (16 b).
Si«: 1368friund(28 a). — 13701euten
(28 b).
1367 zaeunen (naeun).
Crulz.
Crützes.
Orutz.
hovfer.
iu (Umlaut von ft)
e
u.
Ü und u.
zivne (52 a).
zoeune.
tu (Umlaut von 6)
Cruces (5 b). — Bjer-
briven (H b).
rumet (6 b).
Bvrvn (10 a). — hylcrvtz
(n. pr.) (11 a). —
krutz (12 a).
privkneht (16 b). —
hufer (26 a).
Orutz (27 b). — 1346
Butler (n. pr.) (68 a).
— 1350 (Ainnhüfer),
hüfet(67a). — 1353
Baeutlerkneh't (17 b).
191 Lautlehre. 437
ie: Belege.
Urkunden:
städtische: 1273. brief Sj (A). — 1282. gienge S^ (H).
— (di) brif Sg (A). — 1284. brief, liezzen,
gedinet 83. — 1293. brif, dinen 83 (C. 4). —
1294. briefe S^ (R X | 5,4). — 1298. brief,
brif 8 6 (C. 4). — 1300. brief, cbrick, fchiede
(conj.) 8« (C. 5). — 1303. 22. Juni: ie; (fient).
Sg (A) = 1303. 22. Juni (Dupplicat) : ie ; (fient).
Sg. — 1317. chriek 8g (A). — 1319. (iemen,
ietwedern) 8^. — 1322. ie. 8^. — 1329. Dyener,
brif, (dl) 8^. — 1333. rieten 81^ (hl. Cr. 5). —
1335. nieffen, brief 8^3 (ü. 5). — lieplich S^g. —
1345. brif, brief, nieffen 8^^ (hl. Cr. 6). ~ 1348.
Kaiser: ie; 8,, (A). — 1350. brief 8j,.
bischöfliche und Domk.: 1296. brief (R. 5,7). — 1374.
Burggraf: brief, angieng (R 12).
Klöster: 8t. Oath.: 1355. piut. —
8t. Georg: 1337. Briefter. —
8t. Ulrich: 1323. niemant, criek. — 1329.
lublich, niezzen.
Stadtbuch: ufzliezende 81 (48 b) — (begriefen).
Achtbuch: 1340. nyeraan 8^5 (8 b). — 1350. verbiut S^,
(67 a). — 1370. briuef 8^« (28 b).
iu: Geltung.
Die Behandlung des alten Diphthongs tu in den Quellen
bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit. Dazu veranlasst
vor Allem eine Beobachtung, welche sich durch das Urkunden-
gebiet Augsburgs hindurch anstellen lässt : in der Schreibung
nämlich geht ein Teil der iu mit dem Umlaut von ü zusammen,
und so giebt sich auf dem ganzen Oebiet von tu eine dem-
entsprechende Abweichung in der Annahme des neuen Diph-
thongs kund. Hinsichtlich des letzteren Vorgangs stelle ich
voran, dass Kauffmann^ in der Entwicklung von mhd. in
^ KaufPm. : schw. M. : § 188. Anm.
438 Dritter Abschnitt. 192
geradezu das wichtigste Argament für das Auftreten der
aeuen Diphthonge im 13. Jh. sieht, indem er die Diphthon-
gisierung dieses Vokals vor das Zusammenfallen von ü und i
setzen zu müssen glaubt. Er geht auch bei diesem Urteil
von Zeugnissen augsburgischer Urkunden des 13. Jhs. ^ aus.
Allerdings erscheint 1283 (6. Dec.) bcddev (n. pl.), doch ist
der Schreiber der auch sonst abseits stehende Stadtschreiber
Rudolf (Sg). Erst sehr viel später schreibt derselbe: 1296.
23. April:- Evlentalei\ — 1299. 11. Juli: naeon. Daneben
stehen jedoch soviel iu, dass es nicht geraten erscheint, von
der zeitweiligen schriftlichen Darstellung des iu aufsein wirkliches
Leben als eu zu schliessen. — Die Zeugnisse gewannen aber
für mich eine andre Bedeutung, als ich dieselben den übrigen
Schreibungen des iu gegenüberstellte und eine gewisse Regel-
mässigkeit des Vorkommens der gewählten Zeichen in gewissen
Stellungen entdeckte. Es hoben sich nämlich mit einer hohen
Bestimmtheit einige Wörter aus dem Gebiet des alten iu
heraus : liuUy tiutsch und niun. ^ Ich komme damit auf eine
schon von Brenner und Behaghel berührte Frage, welche
durch die Resultate ihrer Behandlung argumentierende
Wichtigkeit erlangt hat. Beide ' wiesen auf die ungewöhnliche
Hinneigung des Hute und niun zu der Umlautform des ü hin,
und es stellte sich ihnen bei der Prüfung bairischer und
würzburgischer Urkunden des 13. Jhs. heraus, dass, wenn sonst
^ Unter den von ihm angezogenen Beispielen sind nur wenige
stichhaltifff ; leit u. a. kommen gar nicht in Betracht, da sie Urkunden
der Herbartschen Sammlung entnommen sind (vgl. das früher bei ei
darüber Oesagte).
^ di>, allv (fem.), driü in einer Urkunde von St. Gath. 1338 4. Aug.
(St. C.) können nicht als Beweis für eine über die angeführten Worter
sich erstreckende Angleichung an Umlauts-ü gelten, da die Belege
einer Klosterurkunde angehören, deren Orthographie auch bei dem
Zeichen iu eine sehr wechselnde ist. Beruht die Schreibung aber auf
physiologischen Gründen, so dürfte u nur Beduktion aus iu sein (vgl.
Kaufim. schw. M. S. 86 und Fischer : Germ. 36, 418). Der allgemeine
Charakter des Schriftstückes versetzt den Schreiber jedenfalls ausserhalb
Augsburgs.
* Brenner : Germ. : Behaghel : Germ. XXXIV, 245 und 247.
193 Lautlehre. 439
der Umlaut von ü mit (leu gegeben wurde, während eu für
alten Diphthong tu gesetzt wurde, auch liute und niun der
ersteren Behandlung folgten, so jedoch, dass Zeichen aeu
neben u und eu neben iu einherging. Die Augsburger Ur-
kunden nun nicht allein des 13. Jhs., sondern während unserer
ganzen Periode stellen sich zu diesen Thatsachen derart, dass
sie zwar neuen Diphthong nur für früheres Umlauts -ü ein-
treten lassen, dass sie jedoch beide Zeichen eu und aeu in
liute verwenden. Nach den mir vorliegenden Zeugnissen
wenigstens ist liute nur anfangs mit iu, in der ganzen folgenden
Zeit mit eu und aeu neben u geschrieben, und zwar auf dem
ganzen Augsburger Urkundengebiet. Lassen wir zunächst
die Frage nach Beeinflussung von aussen beiseite, so ist es
doch kaum ein Zufall zu nennen, dass die Schreiber, nachdem
sie aeu für Umlauts-ü {u geschrieben) angenommen haben,
nun auch dasselbe Zeichen für die Wiedergabe des Vokals
in liute, geschrieben lüte, wählen. Konsequenz in der Be-
handlung des Buchstabens kann nicht allein die Ursache sein ;
dass etymologische Rücksichten die Wahl bestimmt haben,
ist nicht erweisbar; denn eine ahd. oder germ. Form luti
kennen wir nicht. Behaghel macht nun die Beobachtung in
den Oberaltacher Predigten, dass niun und nur der Pluralis
von Hut mit u oder aeu geschrieben wird, während der
Singularis stets mit iu erscheint^. Ich möchte dazu nicht
Stellung nehmen, mit Rücksicht auf die Einschränkung, die
durch meine Nachweise Behaghels Hypothese zu erleiden
scheint und die auch einer gleichen betreffs meines Materials
drohen kann; doch finde ich in meinen Quellen durchaus
Bestätigung ^.
^ Graff im Gegenteil bietet 200 Belege für den Stamm Hut- and
nur 1 dagegen: lut-,
* Zu Behaghels Hypothese (Hut = Volk ■= Sing. ; laeuty leut =
Plur.): Oberalt. Pred. : laeut, leut «« Plur.: 7,10: luten — 10,30: die
Icteut — 12,16: die laeut — 16,9: luten — 17,6: (üliu eine nlout —
17,13: laeut — 21,35: luten — 31,30: da der laeut vil zeaamen
chvmen waz — 8,10: zweier hande laeut (la^ut = Leute?) — 8,24:
saget dem laeute, daz da ze Jerusalem behaft ist, (zwar Lesart B: den
29
440 Dritter Abschnitt. 194
Wie ist nun der Lftutwert des alten DiphthongB iu ge-
wesen? Die ersten Urkunden und ihnen nach die weitaus
grösste Zahl der andern des 13. Jhs. bieten iu für das ganze
G-ebiet des Diphthongs; indes ist eine diphthongische Aus-
sprache i-u darnach anzunehmen deshalb nicht angezeigt»
weil die ersten Schreiber zunächst der Ueberlieferung gefolgt
sein werden. Sg schreibt gezivge und hält diese Schreibung
von 1286 an durchaus fest; er unterscheidet allerdings noch
nicht liute von den andern iu^ indem er Hute, Tivfche, di%
elliv^ gezivge gleich behandelt. Eine Analyse dieser Form
nach dem geltenden Wert führt durchaus auf die Ton
Bechstein ^ als mustergültig empfohlene Aussprache : i-ü.
So sehr also aeu seiner (Budolfs = Sg) eigenen Aussprache
des Umlaut -ü und des Im in livte, mun entsprochen haben
mag, ebenso eindringlich machte sich der augsburgisch-mund-
arÜiche ü-Klang geltend, der um 1300 schliesslich durch ihn
mit u in lüten seinen Ausdruck fand ^. Im Laufe des 14. Jhs.
mag sich dann der Doppelklang eü (ae^) für das eine G-ebiet
von iu ausgebildet haben, während das andere teils dem
Klange ui zuschritt, teils ganz der Entrundung zu i und
schliesslich der Verflüchtigung zu e (fem. sing, und plur. u.
neutr.) erlag. Der Weg von iü zu eü könnte etwa der ge-
wesen sein, dass nach der Praxis der echten Diphthonge der
zweite Bestandteil ein höheres Gewicht erhielt, i sich zu e
verflüchtigte und so eü erfolgte.
lewten; jedoch wird fortgefahren in der folg. Anrede an das Volk zu
Jerusalem: dm chunicb chumt dir.) — 31,^9: da des liutea vil wciS —
62,37 : an dem judischen litte (Lesart B: V ten), — 64,10 : schepphaer
zwaier lute, der Juden und der haiden. — 66,36 : judischin diet (Sing.)
(= Hut?). — 68,13: judisch Hut (. . . daz ist daz . . .). — 68,25: des
judischen Hutes. — 73,16: do Moyses der unsers herren lut fürt uz
Egypto . . . der selb Josue fürt si . . . — 76,1 1 : den zwaien luten (Völkern).
^ Germ. V, 403. Vgl. dazu noch: R. Bechstein: die Aussprache
des Mittelhochdeutschen. Halle 1868. Referat darüber: Anzeiger der
Kunde für deutsche Vorzeit 1868. Zarncke: literarisches Centralblatt
1858. Nr. 11.
^ Vereinzelt schrieb Sa in einer Eintragung im Stadtbuch 25b
schon Ivt.
195 Lautlehre. 441
iu: alter Diphthong: Bezelchnuiig*
Zur graphischen Wiedergabe des Diphthongs iu stand
den Schreibern zunächst iu zu Gebote. Als bei den schon be-
sprochenen Wörtern die Näherung an das Umlaut -ü, vielleicht
sogar G-leichstellung mit ihm, zum Bewusstsein kam, nahm
man das ü an, setzte, wenn man den neuen Diphthong geben
wollte, aeUf ou, selten eu *. Um die überkommene Schreibung
iu zu wahren, die Richtung der Entfernung aber von iu nach
u hin zu nennen, bediente man sich der Schreibung mit e
über u = iu. Diese Gestalt hat sich, nachdem sie einmal
in dem letzten Jahrzehnt des 13. Jhs. durch S3 ins Leben
gerufen war, die ganze Zeit hindurch herrschend erhalten.
Da man oft das ümlaut-ü auch in den ihm zukommenden
Stellungen als solches nicht markierte, so gab man auch Hute
einfach als lute^y wobei allerdings durch Nachlässigkeit des
Schreibers der Index nur übergangen sein könnte ; es scheint
mir jedoch in der Setzung des utüru eine gewisse Legitimität,
wenigstens ein Streben nach Konsequenz und Vereinfachung
zugleich, zu liegen ; denn sie findet sich, wie in der allerersten Ur-
kunde neben für : für, neben Crvce: Criuce, so später z. B. : 1324.
24. Febr. lut (= lüt) (S^?). ii als u ist ferner geschrieben:
1326 in: zvnen, Ivten (gezivg) S^^). — 1330. gezüg S^. Aus-
schliesslich klerikal ist die Schreibweise iv und ev ^ —
Schreibungen, wie Nienzigoften (1340. 2. Febr. Sjg) beruhen
auf Verwechselung des iu mit iu für ie, das damals noch als iu ge-
schrieben wurde. Niun tritt mehrfach als niwn auf; es wäre
ein Vorschlag, in dieser Erscheinung eine Etymologie niw(e)n
> nivrin (vgl. friwend '^frivind) und dadurch eine schwache
Erklärung für das Umlaut -ü zu suchen. * Die Zusammen-
> 1329. 23. Febr. Nevn, Leut (Sg). — 1329. 29. Juni: Levten,
Mvnden (S©). 1340, 2. Febr. kaiserlich: chauflaut.
* Es ist auch diese abweichende Schreibweise klerikalen Schreibern
vornehmlich angehörig: z. B. r^88 gezvge, Ivte (U.)-
8 1290. 18. Okt.: lüte — dit). — 1321. Crüces (K.). — 1319. geziüge
(M.). 1337. leüt (G.).
* Vgl. Behaghel : Germ. 34,251, welcher sich ähnlich über Mwfc äussert.
29*
442 Dritter Abschnitt. 196
Setzungen mit Hute erscheinen nie in der Schreibung lut, sondern
nur : liutpriester, liuprüter, Liiipoldm. Die Schreibweise Nui^ntzig
in einer Urkunde Augsburgs von 1342 31. Okt. an Nördlingen
dürfte als eine Koulanz gegenüber dem Adressaten gelten.
uo
Der Doppellaut ist zweifellos gesprochen worden ^, die
schwankende Schreibung, bald u, bald w, kennzeichnet die
Unbestimmtheit des zweiten Bestandteils hinsichtlich seiner
Lautfarbe, ue für uo ist bairisch im 14. Jh. sehr gebräuchlich ^,
auch im Schwäbischen, aber seltener ; das Augsburgische
scheint zeitweise sehr dazu zu neigen. Das Schwanken zwischen
uo und ue im Volksmunde bezeugt deutlich das Schriftzeichen
ue, das im 12. bis 15. Jh. vorkommt: tuen^. Im Übrigen
verweise ich auf das bei ü Gesagte.
üe: Umlaut.
*^Im 14. Jh. ist üe ziemlich fest ; wir begegnen ihm in den
folgenden Jahrhunderten bis ins 18. Jh. hinein überall in
den Schriften. Die Mundarten halten es bis heute fest. Un-
echter Umlaut ist besonders beliebt in tuen = tuon \ In unsern
Quellen ist der Umlaut bezeugt, Zeichen ist u ; vgl. das beim
Umlaut von ü Gesagte.
^ Weinhold: bair. Gramm. § 107.
* Weinhold: alam. Gramm. § 108.
* Weinhold: bair. Gramm. § 107.
* Weinhold: bair. Gramm. § 109; dazu vgl. § 301.
197 Konsonantismus. 443
Konsonantismus.
Allgemeines.
Ich bemerke von vornherein, dass bei der Beurteilung
des augsburgischen und gemeinschwäbischen Konsonantismus
aus der Orthographie der schriftlichen Denkmäler das Be-
denken sich ganz besonders erhebt, ob sich die Orthographie
auf schwäbischem Territorium als natürliche Ausdrucksform
der schwäbischen Laute, oder ob sie sich in den verschiedenen
Perioden unter dem Einflüsse verschiedener nicht schwäbischer,
namentlich lateinischer, Schreibmuster entwickelt hat, wonach
die Buchstaben überhaupt nicht direkt mit den schwäbischen
Lauten verglichen werden könnten. Die Aufgabe ist immer-
hin, die Orthographie vorerst von der schwäbischen Laut-
geschichte aus aufzuklären und hernach sich nach den zu
Grunde liegenden Schreibmustern umzublicken.
b und p: Belege.
Urkunden:
b (an- und inlautend) p, und h (auslautend)
1273 Sji b. wip.
1282 S^: aber; b. — 1283 25. März: Liuprifter, niderhalp,
Sg: p; behapt, auer, kvmpt. — -halp.
4. Oct. Sg: b; verlopt. — 17. Dec.
Rat Sg: b; drüber.
1284 Sg: b. liplich.
1290 ?: gelopten. — Sg: perchhof. b (= auslaut. b).
Sg: brudren, perger, beidiv. liuprifter.
Rat Sg: chvmt.
1292 Sg: pei. Liutprifter — halb.
1296 S^ : hovptman. Erzbriefter. — 1297 Sg:
lipgedinge.
1299 Sgl faelben, belib. balmen.
1300 Sg: pinden; b. ainhalp.
1303 Sg: pirten. — 1304 Sg: b; wib.
purkarten.
444
Dritter Abwfanitt.
19$
b (an- und inlautend)
1309 S^: pavmgarter. — 1311 S^:
pitfchlin. — 1313 S«: pifchof; b.
— 1322 Sgl paten. — 1325 8^^:
b; hochgelobten, (witbe). — 1329
S^: Purgem, Purger.
1330 S^: witiben.
1330 Kaiser S^: Prande, bruder. —
1332 Sj^: b; nimpt, kumpt.
1336 S ^3 : prvnnen, bie, prvgge, burgef.
— 1337 S^g: flaefchpank, flaefch-
banky -banch. — 1338 Sjg : Purger-
maifter. — 1340 S^^: Peckkenha&s,
putggrafen, Privhaus, purger, ver-
punden. — 1341 S^^: kumpt.
1342 8^^: Purger, bowt, burger. —
S^5 Bat: b. — S^g : purger, purger-
maifter, verdorwen.
1342. ?: b ; (belib). — 1343 S^^: Perck-
hof, vnuogtpärf, bruder. — 1345
S^^: Purgen, Purger, gepurd, brif.
— 1350 Sj,: Brotyfch, protyfch.
— 1357 Sj,: b; (Morgengab).
1365 Sie: b; (hauptlüten).
1367 Si«: b; (haubtluten).
1367 Sj^: b; überlebte.
Sj,: immer b anlautend. — 1368 Si^: b.
1379 Sie : P^"*g®r? purgermeifter, prief.
Pf und b (auslautend)
lipgedinge.
lieplich.
chumpt ; b (auöl.) == b.
grap, halppfünt.
halbhübe.
libding.
lieplich.
lipting.
b und p auslautend.
Bischof und Domkapitel:
b (an- und inlautend) py und b (auslautend)
1296: b. — aver, hovptman. — 1300: Tvmbroft.
hochgelopten. — 1326 : Pifchof. —
1343: Pyfchof. — bis 1349: p (=
anlautend b).
1349: Byfchof. Tumprobft.
199
Konsonantismus.
446
Klöster:
b (an- und inlautend)
St. Cath.: prief, baz. — 1321: b;
iuber. — 1356: pint.
hl. Creutz: 1311: prief. — 1317:
paidi^.
St. Ulrich: 1321: pach,bede8,felwen.
1333: Üb. — 1342: prief.
1366: b.
St. Georg: 1337: b. — 1338: (ge-
rubeclich).
St. Moritz: Pyfchof.
Curia: 1320: b.
Stadtbuch:
b (an- und inlautend)
Grund text: ufgehabt (4b) lembe-
rin, linvarbem, beckin (77 b). amptes
(6 a). rindespuch (106 b). haupgut
(19 a). chelberbuch (107 a). rindes-
puch, lemberbuch (107 a). auspur-
gaem(21a). smerwes (16 b). pyrun
(16 b). hauptet (36 a). brugge (21 b),
grabes («= graues), samptkaufes,
(kumt), einvarbez (26 b). apprichet,
appraeche, allesampt (29 b). brichet
(28 b).
Sg: paunwoUe, aver, prichet, brichet,
aver (34 a). anbehapt (30 b). (witwe).
habt (82 b). aver (119 b).
Sg: brichet (28 b). — amptman, am-
mann. — b; purchreht (37 b). an-
behabt (33 a). aver (37 b).
geruwechlich (82 b). behabt (84 a).
hauptgut.
Py und b (auslautend)
Probft.
libting, lublich.
1366: leib.
Briefter, Probft.
1338: brobft, vfferhalp.
kümpt.
Py und b (auslautend)
strazraup (4 a), gab(la).
beize (77 b). lipgedinge
(6 a). sippe (77 b). lip-
nar (14b). urlaup(18a)
geftemphet (19 b). bil-
gerin 3 x (49 a). liu-
prifterf (ephel) (16 b).
enphure, ietwederhalp,
halp phunt (21 b). uz-
treip, selpscholen (23b)
berlaich (29 b), selp-
schol (34 b), diupstal.
halp phunt, selpherren
(30 b). probft (112 a)
(1 x) — bropft (3 x).
lipgedinge.
selpschol.
M6
Dritter Abschnitt.
200
b (an- und inlautend)
S5: aver(36b). aver(40b).
S^: (ruwechlich), bruder. S^: haupt-
gutz. S^gi behabt; aver (97 b).
Sj,: haubten (34 a). geprechen, ge-
hebt, üfgehebt.
1350 : aver (11 a). pezzrung (126 a).
witibe (95 a). awer (146 a).
(allweg) (37 b), achtpüch.
Sj^: 1383 ipezzeni (154a). 1384:pezze-
runge(154a). 1384: bezzem, porten
(IIa). 1385: pezzern (88b).
Py und b (auslautend)
wip.
babftes (77 b), sippe.
uzzerhalb (24 b) , lib^
selbwaibel (34 a).
Urlaub (126 a).
prelaten (96 a).
halb (37 b), pranger,
kappen (11 a). berl,
eweip.
Achtbuch:
b (an- und inlautend)
1339 Sj8* P^irger (48a). 8^^: burger,
purger. 1341 8^^: burger, bofheit,
1341 Si5 : bofhait, purger (50 b). Branger.
burger.
diepin, diup, diep (50 b). Sampstag
(51 b).
1343 S^jj: b. (54 a). burger.
p, und b (auslautend)
diep (50 b).
1345: b. 1346 S^,: nimt (62 a). 1349
(ebichlich) (65 a). 1351 S^,: püb
(67 b). 1352 : kumbt (67 b). haimbt
(70 a). gelembt, Ambts, privkneht,
Nivburg (16 b).
1363 : (Gabin [früher Gawein]) (17 b).
gelembt, plienfpach (17 b). gepirg.
1355: pozz (94 b). erlembt, Aem-
manin (19 b).
1356: (gelemet) (20 a). 1357: Beck
(18 b). 1368: peckenkneht (21a).
Becken kneht,Becken (21a). Pircken-
füzz.
Brobpft (53 a). bryfvn,
Brifvne(63a) branger.
Branger. S^, : prifun
(56 b).
plienfpach.
raplich (19 b).
diuplich (20 b).
201 Konsonantismus. 447
b (an- und inlautend) p, und h (auslautend)
1360 : b. 1362 : erlernt (23 a). kalpflSfch (22 b).
1363 : plaich (23 b), pett (23 b), pach- 1364 : kalpflechin, kalp-
ritter (n. pr.) (24 a). fleifch (24 a).
1364 : braht (24 b). 1365 : burtig (25a). Swap (26 a).
erlernt. 1366: panck (28 b). 1367:
Lerchenpoglin (n.pr.) (26 a). 1367:
verbürg (26 a), pett. 1368: vfen-
brehtin, Butrichs (27 b). 1369 Sj«:
erlembt, gelemet (27 b). Elyzabeth.
1370 Sj^: pozzheit, lips, lip, zappffen Sj^: lib, weib.
(28 a), Purg, bozlichen, Pofwiht.
b: Geltung.
Wenn ich in den allgemeinen Bemerkungen das Bedenken
voranstellte, ob der Augsburger des Mittelalters die Schreibung
seines Konsonantismus nach der lebenden Sprache regulierte,
so scheint dasselbe durch die Praxis des weichen Explosiv-
lautes der labialen Gruppe gerechtfertigt. In der Schreibung
nämlich verwenden die augsburgischen Schreiber des 13. und
14. Jhs. p und 6, in der modernen Sprache aber treffen wir
vom Gesichtspunkte der romanischen Laute aus urteilend all-
zuhäufig auf eine Nichtübereinstimmung des gehörten Lautes
mit dem Zeichen dafür. Wir müssen daher der Orthographie
der Labialen Ursachen zu Grunde legen, welche im all-
gemeinen in dem Satz ihren Ausdruck finden, dass die
Buchstaben p und b der Augsburger Denkmäler in der Haupt-
sache Erzeugnis des Schreibusus sind, dem sich die augs-
burgischen Schreiber unter dem Einfluss der lateinischen
Schreibtradition nicht entziehen konnten und der von ihnen
nur in den Fällen merklich genug durchbrochen wurde, wo
die Eigenart der heimatlichen Sprache dringend ihr Recht
forderte. Das Lateinische besass zwar annähernd Entsprechungen
für ein anlautendes und ein auslautendes 6, etwa wie es in burger
oder gab gehört wurde, und bot dafür b und p als Zeichen, aber
dem aufmerksamen Ohre entging nicht der Unterschied zwischen
448 Dritter Abschnitt. 203
dem angsburgischen b im Inlaut zwischen zwei Selbstlautern
und dem h des Itomanisclien in gleichen Stellungen ; ein solches
h klang dem Angsburger wie tr. Was lag also näher, als dass
der augsburgische Schreiber für den härtesten Laut, welchen
er hervorbrachte, p wählte ? Da er jedoch nicht p sprach, sondern
nur eine weniger Schärfung als Dehnung zu nennende Ver-
stärkung des h zu bb, die von der anlautenden etymologischen
hochdeutschen Lenis in der Explosion sich nicht merklich
unterschied, verwendete er daneben als Zeichen sowohl b für jenes
etymologische p, als umgekehrt p für etymologisches b gleich ro-
manischem b am Anfang und Ende des Wortes, p aber schrieb er
für beide mit Vorliebe, weil er sich in dem b ein Ausdrucksmittel
für das ihm eigene inlautende b zwischen Vokalen wahren
musste, wenn er der lateinischen Verwendung gerecht werden
und doch die Abweichung von anderen b- Lauten markieren
wollte, ohne das aussprachgemässe w zu verwenden ; denn
letzteres konnte er von seiner halbvokalischen Geltung nicht zu-
viel einbüssen lassen. Physiologisch genau arbeitende Schreiber
aber scheuten in solchen Fällen nicht vor einem gelegentlichen
u oder V für b zurück.
Nach allem diesem hat der Augsburger des 13. und 14.
Jhs. für die Labialis im Anlaut anstelle des gotischen b nur
einen Laut gekannt, der dem des etymologischen p in der
mundartlichen Aussprache derartig gleich klangt, dass man
die wechselnde Bezeichnung mit den von der Schriftsprache
gebotenen Buchstaben b und p nicht beanstandete. Im modernen
Augsburgisch glaubt Birlinger* für das an- und auslautende
b zwei Richtungen unterscheiden zu müssen: a) 6 = dem
reinen natürlichen Laut des romanischen b zu Anfang und
Ende des Wortes. — b) 6 = einem zu bb verschärften Laut,
welcher den romanischen p-Laut vertritt, ihm aber nicht ganz
entspricht. — Es ist mir nicht gelungen, als ich Gelegenheit
^ Hittelstellung zwischen h und p für die Media h hat auch die
heutige rheinpfälzische Mundart : Nebert : Speirer Kanzleisprache (Disser-
tation, Halle 1892), S. 55.
« BirHnger: Wörterb. S. 89.
203 Konsonantismus. 449
hatte, selbst an Ort und Stelle Beobachtungen zu machen,
zu einem gleichen Resultat zu kommen; ich habe vielmehr
einen Unterschied in der Intensität der Explosion nicht ent-
decken können, auch nicht eine gleichmässig verschiedene
Dauer, sondern mir ist nur etwas, wenn ich so sagen darf,
eigentümlich Verhaltenes in der Aussprache jedes hochdeutschen
b aufgefallen, so dass in keinem Falle ein Hauch hörbar wird.
Es vibriert der sich hervordrängende Ton einen Augenblick
zwischen den Lippen, so zwar, dass ihn die Unterlippe an die
obere heranzudrücken scheint mit dem Bestreben, den Ausbruch
zu mildem, ohne ihn aber in einen Hauch ausklingen zu lassen;
ein bbh vermag ich also mit Birlinger nicht anzunehmen, noch
weniger für die Zeit unserer Quellen. Man gestatte mir dies
an folgendem zu entwickeln. Wenn die Labialis (tenuis und
media) im Augsburgischen des 13. und 14. Jhs. auf der Stufe:
Labialis explosiva + h gestanden hätte, so hätte sich die
Schrift hin und wieder verraten müssen, wie sie dies sicherlich
thut in den Schreibungen der harten Explosiva der Güttural-
und Dentalreihe; während diese nämlich sporadisch als kh
gegeben wird mit der Bestimmung k + h^ zu. vertreten, geben
mir die Quellen aller Art weder im Anlaut noch im Auslaut
bh oder ph für die labiale Explosiva. Bei dem Abschnitt
über die Schreibung werde ich Gelegenheit nehmen, die Zeugnisse
über b , soweit sie vor 1272 fallen, anzuführen *. Müsste nicht
^ An geeigneter Stelle, in dem Abschnitt über fc, werde ich nach-
zuweisen versuchen, wie die Schreibung kh zu der jeweiligen Aussprache
sich verhält; hier aber möchte ich einmal vorausschicken, dass kh in
unseren Quellen s= k-\- h zu sprechen ist, dass also k mit jenem Hauch
ausklingt, den ich der Explosiva der Labialen abspreche, und ferner, dass
die labiale Explosiva durch ihre Geschichte im Augsburgisch-Schwäbischen
sich dem k zur Seite stellt.
* Vorausnehmen will ich nur ein Beispiel, von dem ich indes gleich
bemerke, dass ich ihm mit Bestimmtheit keine Beweiskraft einräume, da
es einer Quelle angehört, deren Zugehörigkeit zum Augsburgischen Dialekt-
gebiet für mich durchaus nicht fest steht : die Augsburger Glossen über-
setzen 40^ : stamen mit uuarph (« Spindel) d. h. also ■=* warf, (Graf I,
1039), und nur die Florentiner Glossen haben einmal warp ^ vgl. dazu:
Augsburger Glossen 39'; cüur:ruoph.
450 Dritter Abschnitt. 204
übrigens ph sich im Laufe der Zeit zur Aspirata, schliesslich
zu / gewandelt haben ? Thatsächlich ist das aber nur in Er-
scheinung getreten im Wortsandhi: beJiüeten ^= pfüeten (füeten).
Die Quellen des 13. und 14. Jahrhunderts geben, wie
schon erwähnt, keinen Aufschluss über die Zerdehnung des
Lautes bei der Aussprache, doch ist dem Auslaut nach der
nicht allein anfangs, sondern auch dann noch, als schon andere
Einflüsse drohten, überwiegenden Schreibung mit p jene stärkere
Explosiva eigen. Merkwürdig ist nur, dass im Dativ Yon
Wörtern wie lip : libe^ wenn e in der Schreibung verschwindet,
das b nicht auch durch p vertreten wird, wiederum ein Be-
weis für die Entstehung der labialen Laute unserer Quellen
aus der Schrift. — In den Verbindungen : s + b und t + b,
9
Labialis + i ist augenscheinlich die Schärfung dem Augsburger
am meisten zu Gehör gekommen ^, sp ^ und tp ist allein nach-
weisbar (1306: Horburch — aber; Augspurchj Wir ztparch^ Regent-
purg\ und pt ist überwiegend.
Im Inlaut wird hartes b (bb) zum weicheren, einfachen
i, jedoch nicht zum romanischen i, sondern mit starker Neigung
zu w. Die Gleichwertigkeit von etymologischem b und etymo-
logischem w in der Stellung zwischen zwei Selbstlautem ist
unzweifelhaft durch die Schreibungen : grabes, grawes (= graues)
(Stadtbuch : Grundtext 20 a), ruweclichen als rubeclichen. So-
gar die Apokope des e in -ec kann b nicht entfernen, es ist
eine auf einem Lautgesetz gegründete Erscheinung: w wird
mit grösserer Schliessung der Lippen = b ausgesprochen,
d. h. verhärtet zu b, b zu w erweicht ^
^ Umgekehrt ist p in sp (sp) etwas reduziert, ohne mit anlautendem
b zusammenzufallen, wo die Artikulation der Lenis um ein Mininum ge-
spannter ist als intervokalisch. p ist in diesem Falle ein neutraler Laut
zu nennen, vgl. über solche neutralen Laute: A. Heusler: der alamanische
Konsonantismus in der Mundart von Baselstadt S. 24; Kaufmann: S. 12.
^ Im Stadtbucb: 107a: lemberbuch, chelberhuch aber immer:
rindespuch.
« Vgl. dazu tvithe (1355 S,6 und 1325 S»). — Acbtbuch: (65 a) 1349
ehichlich Si?. — 1821: felwenf pach^ hedea (St. Ulrich). — 1298 5. Juni:
witi) Ss.
205 Konsonantismus. 451
b: Bezeichnung.
Es erübrigt an dieser Stelle nur noch, die Frage einer
Betrachtung zu unterwerfen, ob die eine oder die andere
Schreibung mit einer nachweisbaren Begelmässigkeit dieser
oder jener Stellung anhaftet. Von dem Standpunkte aus, den
wir von vornherein einnahmen, in b die gewöhnliche Bezeichnung
der labialen Media im Silben- und Wortanlaut zu sehen, gilt
es die Schreibung mit p auf ihr Vorkommen zu prüfen: in
der ältesten Zeit des Mittelalters zeigt die vita XJdalrici nur
p in: pin(= Biene) (213), regelmässig in Augefpurc (234), Regens-
pure (866) und einmal in Sintpreht (994) gegenüber Hartebrelit
(884) und Albreht (822). Die beiden erstgenannten Fälle unter-
stehen dem schon erwähnten Gesetz, dass 8 + b zu sp wird. —
Die Augsburger Glossen haben überwiegend j?, namentlich in
der Vorsilbe be = bij öfter pi als 6i geschrieben; femer: prustpeini
(33'), lentipraton (35^), giporgenen (50^), püperrit {IhQi^), bidirbin
(168^), 150^—172' : 8 bi:l pi und zwar parallel mit fast aus-
schliesslichem ki' für gi'. Dasselbe Wort wird kurz hinter-
einander mit p und b geschrieben: 172': anagipichant. 176':
anagibiehit.
In den Augsburger Urkunden unserer Zeit ist die Schreibung
von b nun folgende: b (anlautend) wird bis 1356 regellos b
und 2? geschrieben, und zwar läuft bei jedem städtischen Schreiber
p für b mit unter, wenn er sonst auch b hat. In einzelnen
Urkunden ist b nur durch p vertreten ; doch finden sich solche
Fälle nur im 13. Jahrhundert (vgl. Belege für 1283). Im
14. Jahrhundert habe ich nur bei drei Schreibern eine aus-
gesprochene Vorliebe f\xr p gefunden: bei S^g (1336), S^^ und
^16- ^\i ^^^ ^16 schrieben als Gehilfen Ulrichs (S^^) kein
b: Sj4 1340: Pekkenhaus, purggrafen, Priv/iaus, purger, ver-
punden, 1342 : purger, purgermaifter, verdorwen, 1343 : Perch-
Jiofj vnuogtparf, prüder] Sj^ als Gehilfe 1345: Purgen^ Purger ^
gepurdy prif. — Als Stadtschreiber hat derselbe nach Jahren
noch die gleiche Gewohnheit: 1379: purger, purgermeister, prüf.
Ein solches Verhalten ist um so mehr bezeichnend, als Hagen
(Sj,) von 1357 an sich durchaus der Schreibung b für an-
462 Dritter Abschnitt. 206
lautendes b beflissen hatte; ich finde für dieses Vorgehen
Hagens keine andere Ursache als den Einfluss der kaiserlichen
Schriftstücke, welche in der That auch seit den fünfziger
Jahren erst eine Einheitlichkeit der Wiedergabe von mhd.
b zeigen \ — Auch ein und dasselbe Wort wird in ein und
derselben Urkunde, oft nur der erste Fall von dem zweiten
durch wenige Worte getrennt, bald mit b. bald mit p geschrieben:
1337: flaerdi'panky flaerchbank, flaefehbanch S^^.
Die klerikalen Urkunden unterscheiden sich in keiner
Weise von den städtischen hinsichtlich der Schreibung des
anlautenden b ; zeitlich finde ich sogar in der fast ausschliesslichen
Verwendung des b eine derartige Übereinstimmung mit den
einschlägigen städtischen Urkunden, dass ich nicht umhin kann,
die Erscheinung auf eine gemeinsame Quelle zurückzuführen:
die kaiserliche Kanzleisprache von der Mitte des 14. Jahr-
hunderts ab. Während z. B. noch 1345 die städtische Kanzlei
Pur gen, Purger, gepurd, brief S^^, 1350 Brotylch, protylch
Sj,, 1357 aber nur b S,,, die bischöfliche Kanzlei: 1343
bis 1345 Pytchof nur mit p schreibt, die Klöster noch bis
1355 p und b für b z. B. St. Kath. : pint schreiben, haben
die bischöflichen Urkunden von 1349 ab nur 6 für i : ByMiof
(dagegen 1 X Tumprobst)^ die Curia schon von 1346 ab anlautend
nur b\ witbe, ambt, und nach 1356 auch die Klöster anlautend
nur b, 1346 indes kann ich in den Urkunden Kaiser Karls
noch nicht eine Bevorzugung, noch viel weniger die ausschliessliche
Verwendung des b für b nachweisen; im Gegenteil hat z. B.
eine kaiserliche Urkunde von 1347 an Augsburg nur p. Ganz
unverkennbar aber ist eine Klärung von dem Jahre 1355
ab eingetreten und zwar zu Gunsten des b.
Für auslautendes b ist das Auslautgesetz bis in den
Anfang des 14. Jhs. hinein streng gewahrt; nur 6, welches
durch Apokope des folgenden Vokals auslautend wird, bleibt
b. Einmal nur schreibt Sg : 1292 : halb neben häufigem p für
* 1346—1348 war Doch p für b in den kaiserlichen Urkunden sehr
vertreten, regelmässig: enpiten, Äugfpurg,
207 KonsonantismuB. 458
anlautendes b. 1333 zum hat erstenmale eine Urkunde
von St. Ulrich: lublich, libting. Die städtischen Urkunden
nehmen langsam und ohne eine erkennbare Tendenz b für
auslautendes b an. 1342 Sj^: libding gegenüber anlautendem
b. Noch 1367 häufig /tp«t»^. 1367 St. Uhich: ^«z6. Im Stadtbuch
schreibt S^,, den Handzügen nach vor 1364, mit Vorliebe b
für auslautendes b : uzzerhalb (24 a). lib. selbwaibel haubten
(35 a), 1350 urlaub (125 a). Nach 1354: halb (38 a).
Inlautendes b ist zwischen Vokalen b und die ganze Zeit
hindurch auch w, v geschrieben. Eine besondere Vorliebe
haben S^, Sg und S^ ^ für v = b: Sg in den Urkunden und
im Stadtbuch : aver (= aber), S^ im Stadtbuch (34 a) : aver,
vritwe. Später hat der Gehilfe S^^, dessen Vorliebe für p sä:
anlautendem b wir schon kennen lernten, 1342: verdorwen
(vgl. im Übrigen die Belege). Bemerkenswert ist die Schreibung
Lerchenpdgelin (Achtbuch 1367 Sj,). Inlautend b als u ge-
schrieben hat häufig die zerdehnte Yormprouist (älteste Urkunde
prouista). Stossen bei der Wortkomposition (Präfix und Grund-
wort) auslautendes b (p) und anlautendes b zusammen, so wird
pp geschrieben: Stadtbuch: Grundtext: apprichet, appraeche
— brichet (28 b).
Inlautend b vor Konsonanten ist in der Regel, namentlich
anfangs p: gelopt, houpt; daneben aber ist Begel, gehebt zu
schreiben, in der Form gehabt erscheint häufiger p. Im 14.
Jahrhundert greift b auf dem ganzen Gebiete dieser Verbindung
bt Platz. Dasselbe geschieht in der Zusammenstellung mpt^
d, K mt + eingeschobenem p. In den deutschen Urkunden
sind es die Wörter: amt% kumty erlernt, nimt, welche sehr
häufig p und b zwischen m und t einschieben; zeitlich bildet
für diesen Vorgang die Wende des 13. Jahrhunderts eine
* Sft ist Gehilfe unter Ss. Im Achtbuch sehr oft Gdbin für
Gawein, welches in den ersten Einträgen des Achtbuchs häufiger be-
zeugt ist.
^ Ich glaube nicht, dass für die Behandlung des amt als amht die
Erinnerung an seine Entstehung leitend gewesen ist: anibt aus anibaht
454 Dritter Abschnitt. 208
Grenze, indem gerade im 14. Jahrhundert mpt und mbt auf-
taucht. Oertlich kann ich keine Begrenzung treffen ^.
p: anlautend und inlautend: Bezelchllllllg*
Soweit die geringe Anzahl der Zeugnisse für anlautendes
p eine Bestimmung ermöglichen, ist p viel mehr mit b als
mit j? wiedergegeben. Ausser dem Worte ^Pranger', meistens:
branger geschrieben, liegen uns nur Fremdwörter vor, und
diese sind weitaus überwiegend mit b geschrieben: babftes,
brieüer, bropft, brifun, balmen. *^Priester' wird nur in der Zu-
sammensetzung mit Hut häufiger liutprieHer als liutbrielter ge-
schrieben. Stereotyp ist die Schreibung des noch heute in
der augsburgischen Mundart als *^Berla"ch^ lebenden berlaich,
'Probst^*, mhd. probft, wird häufig brobpft geschrieben (Achtbuch
(53 a): 1343. S^^). Andrerseits finde ich allein Liupold und
Liutpold als Schreibung für den Namen Liutpold,
Von dem zweiten Drittel des 14. Jahrhunderts an wird
die Einschiebung eines p-Lautes zwischen m und s, m und t
häufiger; namentlich die vierziger Jahre sind reich an diesem
p, oft b geschrieben. In dem Achtbuch finde ich einmal p
und 8 umgestellt: Samsptag (Achtbuch 51 b. 1343. Vgl. Obflren
(= Obersten) 52 b.). — In den fünfziger Jahren wird dieser p-Laut
in allen Denkmälern fast nur b geschrieben: kumbt, haimbt
(Achtbuch 70 a) gegenüber kumpt 1367 (Achtbuch 95 b.).
pf: Belege.
Urkunden:
städtische: 1272—1313: ph. — doch 1296 Bischof an
den Rat : pfaflfhait Sg (R.X|,4, 6). — 1296.
pfafifhait Sg. — phvnt, phlegere Sg (A). —
1299. phvnt Sg (St. 1). — 1304. phlegar S^
(C. 5). — 1306. Febr.: pfvnt S^. — Jani: phvnt
S^ (U. 2). — 1309. phvnt S« (A). — Vogt:
pfunt ?. — pfunt S^ (U. 2). — 1311. pfenning,
^ In den lateinischen Urkunden vor unserer Zeit wurde regel-
mässig dampnum geschrieben.
209 Konsonantismus. 465
pfvnt, pfleger S^ (A). — 1312. pfant, pfenning
Pfingeftwochen S,. 1313—1319. — S„ S^ :
pf. - Von 1319—1328: nur ph. — 1323.
Landsberg : pfunt (hl. Cr. 9). — Copie: 1346:
Pfallentzgrafen S^,. — 1329— 1374 : pf, selten
ph: 1329: Pfallentzgrafen S^^ (A). — 1332.
pfennig, phunt Su» — 1384. pfenning, enpfahen
Sjg. — 1334. Hauptmann v. Ober-Baiern:
pfunt, kupherfmit. — 1335. pfunt^ enphangen,
pfenning S^. — 1336. pfunt, enpfangen S^g.
— 1337. nur pf Sjg. — 1338. nur pf S^g. —
1339. Kaiser: pfunt, Boppfingen. — 1340.
phleger S^^. = Von 1341 an: pf.
Bischof: ph bis Anfang des 14. Jahrhunderts. Im 14. Jahr-
hundert im allgemeinen mit den städti-
schen Urkunden zusammengehend. Von
c. 1330 wird pf fest. — 1336. pfennig, phennig
(A). -
Curia: 1327. phenninge (A).
Klöster: 1283. Pfingften (hl. Creutz). — 1358. phenning
(St. Stephan). — Sonst wie die städtischen.
Achtbuch: 1360. Gaifkopf (n. pr.), köpf S„ (22b). —
1370. zappflfen Sj« (28 a).
pf: Geltung.
Der anlautende labiale Affrikatdiphthong pf^ des Augs-
burgisch-Schwäbischen im Mittelalter ist zweifacher Herkunft :
1. ist er die regelrechte Verschiebung von germanischem p zu
pf\ auch in früh entlehnten Fremdwörtern vertritt ph das p
im Anlaut: phund, phruende, phaffe, phenninc, phant^ phister
{n. pr.), pMuoc, pfdegen, 2. wird f durch Vortritt des. Prä-
fixes ent' und unter dem Einfluss der Verbindung Nasal +
Tenuis zu pf: enpßenc, mphuererty entphd/ien, enphäheriy enpliolh-
nuffe] andererseits wurde in solchen und anderen Fällen der
^ Vgl. die Ausführungen Kauffmanns über pf als Verschiebung
von p in : Kauffmann : schwäb. Mundart S. 223—228.
30
^
456 Dritter Abschnitt. 210
Affrikatdiphthong zu / erleichtert. — Zum Af&ikatdiphthong
"pf wurde zuweilen auch, und wird heute noch oft, die aspirierte
Tennis, welche durch Sandhi entstand in hehueten > phueten^
Inlautend wird / nach m zu pf : gestemphet (Stadtrecht,
Grundtext 14 b), stemphyfen (Stadtbuch, Grundtext 15 a) ^
notnumpff (Achtbuch 32 a. 1383. S^g). Die Aussprache des
pf ist nach der heutigen Geltung zu urteilen: hb + Spirans,
nur erscheint die Spirans sehr milde tönend. Nur in der
Verbindung mpf aus mf ist ein härterer Kang der labialen
Tenuis zu hören, welcher fast die Spirans zu unterdrücken
scheint. — Ueber pf (ph) im Sandhi ist schon gesprochen.
pf: Bezeichnung:
Das Zeichen ph für den Affrikatdiphthong hält sich bis
in die Mitte des 14. Jahrhunderts hinein ^ Im 13. Jahr-
hundert und im Anfang des 14. ist es allein vertreten, ausser
bei Schreibern, die uns als fremd bekannt sind: Sg und
Se (S3: 1296. pfaffhait, doch 1299. pÄvn*. — S^ : 1288. PßngÜen.
(St. U.) 1306. pfvnt. — 1306. phvnt. — Im 2. Jahrzehnt
des 14. Jahrhundert breitet sich das pf mehr aus. S, und
Sg haben: pfafen, pfunt. pf offen hat am ehesten und sodann
regelmässig pf Erst von 1330 an aber wird pf fest, selten
von ph durchbrochen. Die internen Denkmäler zeigen keine
Abweichung von dem Gebrauch der Urkunden *. Die Kloster-
urkunden haben ph neben häufigem pf mehr bewahrt.
f, v: Belege:
Urkunden:
städtische: 1272. fv^r, von S^ (U. 2). — 1273. brief, brieve
Si (A). — 1277. froven, frier S^. — 128Q.
* Nie jedoch fumpf; fünf ist die Regel, fumf wird zuweilen ge-
schrieben, z. £. Achtbach 47. a. 1338. St».
' pf für ph kommt rheinpiälzisch schon 1808 häufiger vor: in
einer von Nebert benutzten Speirer Urkunde. (Nebert: Speirer Kanzlei-
sprache, Dissertation Halle 1899. S. 15).
* Von 1340 an ist pf die regelrechte Schreibung, doch sind Fäll©
wie; pfaff, pherffe, pferit und pharr in einem Eintrag nicht selten,
(Achtbuch 71 b. 1354).
211 Konsonantismus. 467
frowen, ouf, geueftent, hofe, brief, fümf Sg. —
1282. yallet, vamSg (R). — 1283. von, hant-
uefte, geveftent, zinfvellik, brif Sg (A). —
1283. vnuerschaidenlichen, verkaufft Sg (C. 3).
— 1286. j&row, ovf, furbaz, verkaufft, eigenfchafft,
for- Sg (A). — Dieser Stand bleibt bis 1374.
Klöster: St. Georg: 1282. (zvei), hoven (G. 1); for-.
Spital: 1283. fier, gefestent, frowen. — 1284.
vierden.
St. Ulrich: 1288. forgenantiv (U. 1).
Achtbuch: Bis 1374 der gleiche Stand wie in den Urkunden, ff
wird seit den fünfziger Jahren häufig: 1339. offte
(48 a) Sij. — 1343. yerkoufft (52 b) S^^. —
Taeuffet (52 b) S^^. — 1349. chaüflfent (64 a)
Sj,. — 1353. ergryjBfet (71a) S^,. — 1367.
Schaüffkneht (95 b) S ^, ; in der Regel for-,
f, v: Geltnng.
Zeichen sind: f, v, selten w! — Die Behandlung der
labialen Frikativa in den augsburgischen Denkmälern des 13.
und 14. Jahrhunderts stimmt durchaus zu der mittelhoch-
deutschen. Anlautend wird sie / und t; unterschiedslos ge-
schrieben. Eine gewisse Bevorzugung des f finde ich nur vor
6 und r, doch ist z. B. das in jeder Urkunde vertretene ge-
festent: 1283 (Sg) gevelient neben hantueHe, zinfvellik geschrieben.
1283 schreibt der Schreiber des Spitals nur / für v: fUr, ge-
feltentj frowen, Schreibungen des vor- als for- sind nicht
selten (vgl. die Belege). Regelmässig wird die Präposition
für mit / geschrieben. Sobald / stimmhaft wird, erhält es
gewöhnlich das Zeichen v : 1273 S^ : hrief, brieve (1273 Sj). —
1280 Sg hofCf geuesteni, brief.
Die Aussprache der Labialfrikativa kann nur f gewesen
sein und zwar ein f-Laut, welcher nach Nasallauten sogar zum
Diphthong pf (ph) neigt. So erklärt sich die auffallende
Schreibung des Eigennamens: Lerchenpdgelin (Achtbuch 26 a.
1367 Sj,) mit p für v durch den Einfluss des n auf den
80 •
458 Dritter Abschnitt. 213
frikativen Laut, v wurde durch dasselbe Gesetz, welches /
nach m z. B. in geHemphet, f nach n (nt) in enpfangen zum
labialen Affrikatdiphthong machte^ zu pf, pk. p ist dann durch
die Flüchtigkeit des Schreibers ein Versehen für ph. — In-
lautend ist wohl schon zu unserer Zeit eine Schärfang
der tönenden Frikativa v zu f eingetreten: die Schrei-
bungen mit / in hofen, briefe mehren sich im 14. Jahr-
hundert. Ich glaube,, dass im einzelnen Falle das Statt-
finden und Nichtstattfinden der Apokope in Rechnung zu
ziehen ist ; namentlich wird energische Betonung in einzelnen
logisch wichtigen Worten des XJrkundentextes die Schärfiing
zu y hervorgerufen haben, wie sie vor diesem Vorgang Ursache
zur Apokope und Synkope des dem v folgenden Vokals war;
die in der Schrift in solchen Fällen, auch nachdem das
Zeichen / für die lautliche Schärfung verwendet worden,
festgehaltenen Vokale, sind auf die Gewohnheit, die Endungen
(Flexionssilben) voll zu schreiben, zurückzuführen. In der
Verbindung ft finde ich einmal ainliften mit ph geschrieben :
ainliphtm. Da dasselbe Schriftstück stark schwäbischmund-
artlich gefärbt ist, — es enthält unter anderem auch die ver-
einzelte Schreibung des s vor t mit seh: eiltfchten, so glaube
ich in der Schreibung pÄ eine phonetische Absicht des Schreibers,
es ist ein Schreiber von dem Kloster z. hl. Kreuz, sehen zu
dürfen.
f, v: Bezeichnung.
/ und V wechseln regellos ^. Es können daher nur Einzel-
heiten hervorgehoben werden. Das aus dem Diphthong ph
durch Erleichterung nach langem Vokal und r und /* ent-
standene / ist immer / geschrieben, meistens verdoppelt ff :
^ Niklas von Wyle lässt sich darüber folgendermassen verDehmen :
ir vil schrybent das wort flyss darch ein v daz na^ch vnderwysung der
ortographie durch ain f vnd nit durch ein v recht geschrieben werden
mag daone daz v geet niemer in crafft ains f im folge dann ain vocali
sust so oft ain consonant hin na^'ch geet, so belyps es am v vocalis'.
(Müller, Quellenschriften S. 15).
« vgl. Weinhold, mhd. Gr. § 170.
213 Konsonantiemus. 459
kauffen^ lauffen, {geloffeni)j offen^, g'riff^ tauffen, getauffet. Diese
Schreibung mit /wird zur festen Gewohnheit seit den sechziger
Jahren (ygl. die Belege aus den Urkunden; dem Stadtbuch
und Achtbuch). Einmal wird vogt mit w geschrieben: wogete
Nov. Sj (Stadtbuch 37 a), wor (= vor) an derselben Stelle,
hurggrawen, im Grundtext nur lurggrafm. — geverde in der
Formel 'ane geverde^ wird regelmässig mit v und u geschrieben,
aifdiften mit ph ist schon erwähnt, desgleichen Lerchenpögelin.
funph hat eine Urkunde des Klosters z. hl. Kreutz v. Jahre
1360 neben: phunt, phleger.
w: Oeltang und Bezeichnung.
w stimmt vollständig zu dem mittelhochdeutschen w^.
Anlautendes hw ist mit w zusammengefallen. — Gesprochen
wird w oft mit grösserer Schliessung der Lippen wie b, vgl.
das bei der Besprechung des Lautwerts von b Gesagte. Es wird
daher oft b geschrieben, vgl. dieselbe Stelle. Die Schreibung
zvei (w durch v wiedergegeben) in einer Urkunde des Klosters
von St. Georg 1282 steht vereinzelt da und beruht wohl auf
demselben Schreibversehen, wie wogete^ wor für vogete, vor im
Stadtbuch (vgl. bei /, v).
d und t: Belege.
Urkunden:
städtische:
d (an- und inlautend) t und auslautend d
1272 Si(U.II): Tvfent, tvu, (Tvfent) verfvmet, fehent, Gotef-
vnde. hvfes, Sante.
1277 Sg (A): d. beid, chvmt ....
1280 Sj (H), Sg (A) : d. thvn, zaehenden, -nt.
1282 S^: vnde. tun, fände, -nt.
1282 Sg: vnde. t; vnd, drvnder, hinder, -nt, want.
* Fressant reimt : 447 : 448 gehffen : offen,
« Weinhold: alam. Gramm. S. 127 ff. vgl. Weinhold: mhd. Gr. § 178.
Kauffmann: Schwab. Mundart § 183.
460 Dritter Abschnitt. 214
d (an- und inlautend) t und auslautend d
1283—1296: S^, Sg, S« thvn, Taeten, -nt, folde, fände.
S,: d.
1284 Sg (A): d. vierden, Tande, tun.
1285 Sg (C. 3) : d. 1285 S^ (C.3) thvn. vnd, folde, folten,
-nt, — 1296 S5 : vaetterlich, baiden-
thalben. — yaeterlich.
1298 S^ (G. 1): leben- -nt. — 1299 S«: gefwiftergid.
tigen. — 1302 Sg (hl.
Cr. 4): veld, red.
Sß (C. 6): d. Sß-, anthwrten, wordten.
1303 Sg (A): d. band (3.pl.), frivind, fient, geueftent.
— wanden.
1304 S^: velde, fri- vierden, -nt. — 1306 S^: frivnd,
wende. (veld.).
1313 Se (0.6): d. vnder, veld (d.). — S,: vierdhalp.
1315 Sgl lipding. aubend, pfüt. — 1321 Sj> (A): gand.
1329 Sj> (A) : d. band (3. pl.) phvnt, Nivnden.
1330 Sj>(A): (kais.): d ftand (3. pl.) chvnt, land, frid, Lant-
frit. — 1335 S12 (ü. 5): wanden,
fant, bände (= hatte).
1345 Sie (hl. Cr. 6): d. gepurd, friunt. — 1346 S^, (H):
ftand (3. pl.) frivnd (g. pl.). — 1348
Sj, (C. 5): ze haben, ze niezzen.
1348 8^7 : d. ze habend, zeniezzend, habend (3. pl.).
— 1351 Sj,: haund.
1357 Sj, (C. 6): d. gebürd, geltent, — 1366 S^, (A):
phund, hant (3. pl.). — 1367 S^^
(R): wortten, gelertten.
1374 Sie (B"12): d, kind.
Bisch, und Domkapitel:
1289—1296: d. tun, beftetter. -nt. — 1293 (A) : vnd,
-nt. — 1296 (R. 5, 7) : gottes, güt-
lich.
215
Konsonantismus.
461
d anl. und inl.
1300 (H,13): d.
1348 (Dom). (C. 5): d.
St.Cath.:1279(C.2):d.
1295: d. — 1311 (A):
triuzehenhundert. —
1324: d. — 1348: d.
Spital: 1283 (A):
thufent, vnde.
St. Ulrich: 1301; d
1333: libting.
St. Georg: 1338: d.
ty und d ausl.
t; tailend (ger.) -nt. — t anl.; t,
selten d, aaslautend.
ze habend; habend, habend (3. pl.).
— 1351. vrchunt. — habend.
Klöster.
-ent.
th. — 1324: vierden, band (3. pl.),
Mänod ; 3. pl. : fehende, hörende, lefend.
thun, theten, tak, -ent.
-ent, fant; t.
-ent.
3. pl. : lesend, hörend, fehent, achtun-
den, kunt.
Achtbuch:
Anl. und inl. d wird d geschrieben, z. B. : Mordacftes (1347 S^,
(12 a)). dufent (1371 S^^ (102 a)).
1338 8^8- ^and (3. pl.). 1338 (48 a) S^g- alsoffte er
ez tünd. 1341 (51b) S^^: band (3. pl.). 1340 (6 a) S^^:
mort, obtath, ermürt, folt. 1341 (6 b) S^^ : ward, todfchlag.
1343 (10 a) Si^: Durge. 1346 (56 a) S^, : haund. 1347
(12 a) Si,: todfchlag. 1349 (62 b) S^,: ftund (= ftand).
1349 (15 a) Sj,: ward, fand, hand(3.pl.). 1350 (15 b) S^,:
hant. — band, ftand (65 b). 1350: vngeratenheid, bofheit.
1352 (16 a): habend (3. pl.) habent (3. pl.). 1357 (20 b) S^, :
haund (3. pl.). 1367 (26 b) S^,: Totfchlag. 1368 S^,: Bad-
hüs. 1368 (27 b) S^e: tant (3. pl.). 1369 S^^: Elyzabeth.
1370 (28 b) Si^: Mnt (3. pl.) ayd, friund, haltent (part.).
d und t: Geltung.
Wenn wir b der lebenden Augsburger Mundart und des
13. und 14. Jhs. als an der westgermanischen Lautverschiebung
462 Dritter Abschnitt. 216
nur bedingungsweise beteiligt erkannten, indem es im Anlaut
und im Auslaut einen geminierten Klang annahm und dadurch
hinter etymologischem p derselben Mundart nicht zurückstand^
sobald es mit einer gewissen Schärfe ausgesprochen werden
sollte, so entspricht das heutige augsburgische wie gemein-
schwäbische d noch ganz dem gotischen d. Diese Thatsache
gilt auch für die frühere Zeit, und wenn auch im allgemeinen
die schriftlichen Quellen gegen die Nichtverschiebimg des d
zu t zu zeugen scheinen, so ist für mich die Sonderstellung
des oberdeutschen d in der Augsburger Mundart auch des
13. und 14. Jhs. zur unumstösslichen Gewissheit geworden.
Das Auslautgesetz ist anfangs in der Schreibung ziemlich
treu gewahrt, wenigstens gehören die schliessenden d bis ins
zweite Drittel des 14. Jhs. hinein noch zu den Seltenheiten,
und zuweilen, wenn sie auftreten, lässt sich eine gewisse G-e-
setzmässigkeit in der Yertauschung des gewohnten t mit d
nicht verkennen, wozu ein Systemzwang dann das Uebrige
thut, um den Kreis der Schluss-(i zu vergrössem. Diese
Gesetzmässigkeit aber ist ein frühes Produkt der Mundart.
In allen andern Fällen verwies das Sprachgefühl den Einzelnen
immer mehr auf das d. Es klingt nämlich heute auslautende
geschriebene Portis (für germ. d) nicht «= t^ sondern «= th, ja
genauer möchte ich sagen — denn ein t im norddeutschen
Sinne kennt der schwäbische Dialekt nicht — , = ddhj zuweilen
dh. Wir haben also hier für die norddeutsche Verhärtung
der germanischen Lenis zur Fortis eine Konsonantendehnung
nur mit verschiedener Explosionsdauer vor uns, die Explosions-
intensität ist bei etjrmologischem d und etymologischem t keine
verschiedene. So erklärt es sich, dass die schwäbischen Schreiber
in der Erkenntnis der geringen Aehnlichkeit ihrer Schluss-
Explosiva mit den anderwärts gehörten sclion früh dem all-
gemeinen Gesetz absagten und d mit t wechseln Hessen. Als
ein weiteres bewegendes Moment zu solchem Verfahren wird
allerdings die Thatsache gelten müssen, dass schon vor der
gesetzwidrigen Verwendung des d im Auslaut die Apokope
der Endungen in der SchreibuDg gebräuchlich geworden war,
217 KonsonantiBmas. 46S
80 dass den Schreibem, welche solche Formen gewobnheits- und
sprachgemäss mit dem Buchstaben d endigen Hessen, nun auch
die hier ihnen vor Augen liegende Schreibung derselben sorg-
los auf etymologisch nicht zugehörige Orte übertrugen \ Um
eine solche Verführung des Auges zu verstehen, ist es nötig,
sich das Bild einer Urkunde zu vergegenwärtigen, welche in
ihrem Sprachgut Bestandteile der oben beschriebenen Art
enthält. Das erste Wort, welches in Betracht kommt, ist kunt,
dasselbe behält sein t unbeirrt, weil es erstarrt ist in der An-
fangsformel ; darauf folgt zumeist ein frivnde, später mit Apokope
frivnd, und ausserordentlich häufig, nachdem es im Beginn
des 14. Jhs. in den Formelschatz aufgenommen ist, velde (in :
ze dorfe vnd ze velde) regelmässig seit dem dritten Jahrzehnt
des 14. Jhs. vdd geschrieben, frivnd und veld sind durchaus
durch die Aussprache bedingt, welche den Abfall des e nicht
so stark empfinden liess, dass das Wort eines stärkeren Schlusses
bedurfte, als d ihm gewähren konnte. Damit war dem d die
Fähigkeit gegeben, in der Schrift ein Wort zu schliessen; in
der Aussprache aber entfernte sich das berechtigte t schon
längst nicht soweit von der Geltung des d, dass der Schreiber
unter dem Doppeleinfluss des Auges und des Ohres nicht
ersterem mechanisch folgend, auch die weiteren mit Dentalis
fortis und 4enis schliessenden Wörter gleich behandeln konnte.
Verbindung mit Liquida hat zweifellos am frühesten
fördernd auf die Verminderung der Explosion eingewirkt. Ana-
loge Fälle besitzt das Schlesische ^. Birlinger ^ hat seiner Zeit
aus dem Nachlasse Schmellers eine Bemerkung des feinsinnigen
^ Am frühesten hat sich die Partikel unde in der Schreibung dem
Zwange der Mundart gefügt, nachher jedoch ihr nun auslautendes d bei-
behalten; die wenigen Schreibungen unt können geradezu als nicht-
augsburgisch gelten ; sie erscheinen nur in Denkmälern, deren Zugehörigkeit
zu dem augsburgischen Dialektgebiet in Zweifel steht. — Auch das
germanisierte sante, santj hat sich diesem Einflüsse bald unterworfen.
gehurte ist in der apokopierten Form gehurt zu gehurd gewandelt und
so geschrieben worden.
* Vgl. Weinhold: Dialektforschung S. 81.
• Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterb. 102, II.
464 Dritter Abschnitt. 218
Dialektforschers zitiert: 'Die in- und auslautenden d des
bayrischen, oberpfälzischen und fränkischen Yolksdialektes
scheinen eine Fortführung der ältesten Sprache zu sein: stad,
rodj blued . . / und in derselben nur seine eigene Beobachtung
bestätigt gefunden.
Die auffallend häufigen Schreibungen Iidnd (3. pl.) und
gdnd (3. pl.) gegenüber gleichzeitigen -ent in anderen Verbal-
formen dieser Art dürften nicht unter dem Einflüsse des n
ein d gegen t eingetauscht haben, sondern hier hat die Ueber-
länge des a als ao, au nur einen geringen Tonraum für die
Dentalis übrig gelassen ; ich möchte diesem Vorgange die Er-
scheinung im Schlesischen vergleichen, dass auslautend nach
Längen und in Liquidaverbindung die Tenuis der Media
weicht, wie das Weinhold ^ an Beispielen ausführt. Verweilen
wir einen Augenblick bei diesen Formen der 3. plur. praes.
ind., so stellt sich ihre Bedeutung für den Charakter der Ur-
kundensprache noch nach einer andern Richtung hin heraus.
Diese Formen, in der Gestalt, wie sie die augsburgischen Ur-
kunden ausschliesslich^ aufweisen, d. h. mit -enty sind als
Charakteristikum des Augsburgischen und Gemeinschwäbischen
allgemein schon anerkannt. Sie erleiden nun um die Mitte
des 14. Jahrhunderts eine Veränderung ihrer Gestalt, d. h.
zu der Zeit, wo man geneigt ist, den Einfluss der kaiserlichen
Kanzleisprache beginnen zu sehen. Die augsburgischen Formen
aber werfen nicht t ab, was sie allein den entsprechenden
Formen der kaiserlichen Urkunden hätte gleichmachen können,
sondern die Schreiber setzen c? für ^ in dem Bewusstsein der
Notwendigkeit einer schriftsprachlichen Aenderung auf Grund
der gesprochenen Sprache. Wahrlich ein eindringliches Zeugnis
für die noch sich kundgebende Ueberlegenheit der Mundart
über die Schriftsprache!
1 Weinhold: Dialektforfchung S. 82.
* Ich sage 'ausschliesslich', weil ich Schriftstücke, wie Urkunden
Rudolfs (Ss), in denen die 3. plur. ind. praes. auf -en endigt, nicht als
'augsburgische' Schriftstücke anerkenne, da Rudolf damals, als er lesen
. . . schrieb, noch ganz unter der Macht seiner alten, aus dem öster-
reichischen Dienst mitgebrachten, Schreibgewohnheit stand.
219 Konsonantismus. 465
Im Inlaut und im Auslaut wird d (genau: dhy ddh) sowohl
für mhd. d als flir mhd. t gesprochen. Die Mundart verrät
sich z. B. in einer Urkunde von S^g (1336. freitag vor St.
Marien Magdal. tag) in der Schreibung Seh/den für SehJien.
Schreiber S jg ist sicherlich ein Augsburger, nach seinen Schreib-
produkten zu urteilen. S ^ schreibt in einer Novelle des Stadt-
buchs (49, b) : edwas. Fressant reimt : 81 : 82 wandet : mandel.
297 : 298 lande : erkande. — d im Wortanlaut für mhd. t ist
noch durch die anfangs in den Urkunden des 13. Jahrhunderts
herrschende Schreibung mit th bezeugt: thun und thusent, bei
letzterem steht th für germ. th, welches mhd. der gesammte
oberdeutsche Sprachzweig als t erscheinen lässt^. Achtbuch
102 a: 1371 (S^g) hat dufent, (1321 S^) drinchen. In einigen
Wörtern lässt sich heute hinter n ein weicher T-Laut hören,
ein epenthetisches t (d). Dass derselbe der Mundart schon
früh eigen war, bezeugen Keime und Schreibung im 14. Jahr-
hundert. Pressant reimt : 241 : 242 landen : mannen, die Ur-
kunden haben nicht selten beidenthalben (1296 S5), wilunt, wäent%
niendert (Stadtbuch 34 a S 2), ietwederthalben (Stadtbuch, Grund-
text 20a) doch: anderhalben (Stadtbuch 60a S^,). Denn
mannen (Fressant 242, reimend auf landen) mit der Geltung
von manden stellt sich das -mand in iemend in den Urkunden
des 14. Jahrhunderts zur Seite. Ich glaube, dass in dem d
hier ein organisches d zu erblicken ist mit Bücksicht auf das
nordische mädhr, welchem ein urdeutsches manth entsprechen
würde. In der Behandlung dieses d in iemand jedenfalls machten
die Schreiber unserer Zeit in Augsburg keine Ausnahme von
dem Auslautgesetz, es erscheint auch als t : iemant. Der T-Laut
ist sicher gesprochen worden.
^ Das Zeichen th ist althochdeutsche Schreibung und ist als solche
nach Weinhold (mhd. Grammatik § 196) auf fränkische Vorlagen zurück-
zuführen. Holtzmann nimmt gleichfalls (ahd. Grammatik 281) für die
th^=t fränkische Vorlagen an ; vgl. dazu : Braune in P. Br. B. I, 68
über th.
* wilent ist gemeindeutsche Nebenform für wüenj und es liegt ihr
wohl eine Verwechslung mit einem Partizipium Praesentis zu Grunde,
welches eine Partizipialkonstruktion in sich schliesst.
466 Dritter Abschnitt. 220
Dem Zusatz eines unorganischen d steht ein stellenweise
eintretender Abfall gegenüber. In dem 13. und 14. Jahrhundert
finde ich ihn nur in : liujpriefter^ Liupold, amman, Imwpgut (Stadt-
buch 14a; 15a) doch: amtman (Stadtbuch 14b S^); kusprot
im Stadtbuch neben kustbrot, gefchutze neben gefchutzde (Stadt-
buch, (3-rundtext 76 b). — Ausgestossen ist auch das d nach
Synkope des Vokals in : Ulrich = üdalrich (noch in der ältesten
Urkunde: Odalrich) und Albreht aus Adelbreht (vgl. Adelgozze
in der ältesten Urkunde). Dieser Vorgang muss lange vor
unserer Zeit stattgefunden haben, nicht ein einziges Mal mahnt
eine zufallige Schreibung üdalrich . . . daran, dass die Ent-
stehung des 'Ulrich^ dem Volke noch bewusst gewesen ist. —
Assimiliert ist t vor p in: Walpurge, auch in der lebenden
Sprache. — Die Kontraktion des -edi zu ei in reitt (= redit)
ist ein ähnlicher Vorgang, wie der von Udal ]>> Ul, Adel ]> AL
d und t: Bezeichnung.
Nach dem Vorangehenden haben wir die Schreibung der
mhd. Dentalis d (aus germ. th) unter zwei Gesichtspunkten zu
betrachten. Einmal: wie weit reicht der Einfluss der ahd.
Schreibweise ? und zweitens : wie weit haben sich die Schreiber
gestattet, dieselbe nach der lebenden Mundart zu modifizieren ?
Fremde Beeinflussung kommt nicht in Betracht. — Mhd. d
im Anlaut ist als d bewahrt. Bei dem (xebrauch der ältesten
Urkunde: dinont, die mit d zu schreiben, beharren auch die
städtischen Schreiber unserer Periode, ebenso die klerikalen.
Die Behandlung des d im Auslaut und im Inlaut hat im
13. Jh. mit dem Einsetzen der deutsch geschriebenen Urkunden
eine geringe Wandlung erfahren, welche teilweise der Mund-
art näher liegt, teilweise dem mhd. Schreibgebrauch sich
unterordnet; die eben festgestellte Wandlung ist dann im Laufe
des 14. Jhs. einer Weiterung unterzogen worden, welche cum
grano salis aus dem Einfluss der Mundart erfolgte. Während
nämlich die älteste Urkunde phruontCy hante neben haldeshusin
(n. pr.), waltbach (n. pr.), harthusin (n. pr.), gehehart, Reginharty
wolfhart (n. pr.) und Cuonrat neben Gumpred enthält, erscheint
221 Konsonantismas. 4ß7
mit den ersten deutschen Urkunden (Sj und Sg) des ganzen
augsburgischen Gebietes d auf die Stellung zwischen zwei
Vokalen und zwischen n + Vokal beschränkt : vnde, vrkvnde,
zaehenden, tode, drvnder, hinder gegenüber: feheni, chvnt, Chvnrat,
want ; die Urkunden der Hand S3 haben von Anfang an : fand
(zunächst fände) für fant (1283 — 1304 in jeder Urkunde seiner
Hand) ; ausserdem erkennt Sg richtig die Erweichung (genauer
Verminderung der Explosionsdauer) des T-Lautes nach / und
r: gebvrde 1283, vierden 1284 gegenüber t in allen diesen
Stellungen in den Urkunden von S3 aus dem Jahre 1280;
1283: folde (Stadtbuch), irrenwolde\ 1296 fohle neben foUen in
einer Urkunde. Unter Sg tritt auch zum ersten Male das nach
der Apokope des Vokals unberührte d auf: 1302 24. Eebr.:
ze veld, red. 1303 23. Juni Rat: mvtend (part. praes.). 1303.
frivind, ßent, hand (3. pl.), fand. Die Macht des n + vorher-
gehendem langen Vokal scheint er ebenfalls zu achten: er
schreibt 1303 wanden (wähnten). — gelvbde hat nach der
Synkope des e sein d bewahrt. — S5 hat im Stadtbuch (Novelle
40 a) schon todslaoh mehrmals neben vndermnden.
Zu dem eben beschriebenen Zustande in den städtischen
Urkunden verhalten sich die klerikalen folgendermassen. Bis
1300 kennen alle klerikalen Urkunden nur schliessendes t,
auch nach Liquida, fant ist ihnen allein geläufig. In eine
Urkunde des bischöflichen Schreibers von 1300 zeigt sich das
Gerundium mit d geschrieben: tauend; 1302 hat St. Marga-
retha: wavnde, Sand, fölte und -ent (3. pl.).
In der nach S 3 fallenden Zeit erscheint d nur am Schlüsse
nach Apokope des Vokals, sonst t. d haben also die Gerundien
(z. B. 1309. 10. Aug. ze ezzend vnd ze trinchend. Inlautend
steht d für t nach n 1331: vnder\ 1335: wanden S^^; diese
Eorm steht mit gleichen Zahlen dem waunten, wonten (=» wähnten)
gegenüber; 1336: hinder S^g. Mit S^ beginnt 1313 die
Freiheit in der Behandlung des Schluss -d. Es wechselt
1313 manod mit manat (1313 vierdhalp neben manad), 1315.
Sg: aubend apokopiert, manod neben pfunt, 1317. Sg: p/und,
pfunt. 1323. Sg : iemend. — hand und gand (3. pl.) werden fest
468 Dritter Abschnitt. 222
(1321. 1323. 1324 bei zwei Schreibern 8^ und S^^ (Gehüfe)).
Auch im Stadtbuch später: 1342. 8^^: hand, 1330. Kaiser^
aber von S^ geschrieben: Aand. 1346. S^,: Itand.
Die gleichen Verhältnisse bestehen bei den klerikalen
Urkundenschreibem. Die ungeregelte Verwendung der Zeichen
für Schluss 'd hat sich aber hier ganz vorzugsweise fest-
gesetzt; so schreibt St. Cath. 1311: ffefeitzed, fant\ St. Georg
für die 3. plur. 1338: lefend, hdrend gegenüber fehent, kunt,
ahtunden. Curia: 1345: habend (3. pl.) neben: ze habend vnd
ze niezzend, ze veld, vzbezaichent (part. praet). 1346 : ze hobent
vnd ze niezzend, fryund (apokopiert aus fryunde). Vordem aber
kehrte der Schreiber der Curia 1331 eine starke Neigung
zu t heraus, so dass er es auch inlautend setzte, er schrieb
also: wert^ (3. sing. conj. = werde), temanty sant, vnder. 1351:
vrchunt] 1350: ze habent vnd ze niezzend, d. h. sogar t und d bei
gleicher Stellung und gewissermassen im selben Handzuge.
Die von der bischöflichen Kanzlei in den vierziger Jahren
ausgehenden -end für -ent (3. pl.) finden auch bei den Stadt-
schreibem 1351 Aufnahme; S^, gebraucht habend neben
haund (letzteres nach alter Weise). In den sechziger Jahren
hat d so ziemlich auf der ganzen Linie gesiegt, vereinzelt
steht 1366: Äan< (3, pl.) gegenüber phund, welch letzteres sich
am längsten gewehrt hatte. 1367 : veltftreit gegenüber ze veldy
haund (S^^). Das epenthetische d finde ich ausser jenen
schon bei der Besprechung des Lautwerthes herangezogenen
Belegen nirgends in den Urkunden; in den Einträgen des
Stadtbuches dagegen ist es unläugbar gepflegt. — Von den
Wortbildungen mit -te (= -ide, -ede) : gelubde, gefchaeffte, ge-
dingde, gemaechde erscheint nur geschaefte mit t (Stadtbuch,
Grundtext 19 a und 75 a), mit d: (Grundtext 36 b).
Anlautend ist t für d nur in dem Wort lipüng häufig
geschrieben, es hat sich auch in der anderen Form : libgetinge ^
^ Im Stadtbach schreibt S9 werd («wert).
^ Das Stadtbuch kennt nur lipgedinge und dinc. Aus den Urkunden
ist die Form mit t belegt: 1295, lipgetinge (ü. 2). 1383. S19: lihting.
1315. Ss: lipding.
223 Konsonantismus. 469
erhalten und in dem einfachen üng (z. B. : vogtes ting), nie
aber ist es auf das Substantivum dinc = *^Ding, Sache' über-
tragen worden. Es lebte wohl auch in dem Volksmunde
diese differenzierende Verwendung des t für d ; darum glaube
ich, dass diesem Wort eine eigene Behandlung zukommt.
Fremdwörter haben meist t erhalten : so ist techani überwiegend
für lateinisches decanus geschrieben.
t: Bezeichnung.
Anlautend ist t in den städtischen Urkunden anfangs
mehr als Hi geschrieben, regelmässig von S^ und Sg in dem
Worte ^thun in der Eingangsformel von 1280 an. Die aller-
ersten Urkunden haben auch hier nur t. In tusent findet sich
ein unorganisches t für d ein, es wird in einer Urkunde des
Spitals durch th ersetzt: 1283: thufent neben thun, theten, Sg
hat nur *, und in tun bleibt t nun fest. Im 14. Jh. findet
sich th auch in klerikalen Urkunden nicht mehr. Eine Urkunde
Landsbergs aus dem Jahre 1323, unter dem Stadtsiegel von
Landsberg in diesem Orte wahrscheinlich durch den Stadt-
schreiber von Landsberg ausgestellt, besitzt noch th.
Auslautend ist t für d in den meisten Fällen schon be-
handelt bei d: in fant, gehwrt, haut (3. pl.) wird es häufig zu
d] die Endung der 3. sing, praes. ind. endet immer auf t^
das part. praet. einmal auf d: gefeiized 1311. (hl. Creuz).
In älterer Zeit (ahd.) tritt vielfach ein h am Schlüsse nach
t an zum Zeichen der Dehnung ^ Zu unserer Zeit (von 1272
bis 1374) erscheint h noch einmal in obtath (Achtbuch). Das
Ä soll wohl die Aspiration der auslautenden Tennis (wie sie
in der heutigen Sprachform lebt) andeuten^. — Erwähnt
werden muss an dieser Stelle noch die Schreibung in dem
Präfix ant-, ent-: das Verbum ^entlösen^ wird von S^ in der
Kegel enthlöferij auseinandergezogen eniJielöfen, geschrieben;
1302 von demselben: anthwrten. Auch S^ muss uns als ein
der Augsburger Mundart fernstehender Schreiber gelten, und
^ Vgl. die Belege bei Kauffmann a. a. 0. S. 207, Anm. 3.
* Vgl. Kauffmann ebenda.
470 Dritter Abschnitt. 224
darum kann seine Behandlung mancher Laute als auf pho-*
netischen Versuchen gegründet gelten, ähnlich wie das Ver-
fahren von Sg. Einen gleichen phonetischen Versuch hat S^
mit dem Worte wordten vorgenommen; dt, th sind für ihn
Ausdrucksweisen eines gedehnten T-Lautes: jenes ddh,
Verdopplung des t tritt zuweilen ein, mit grösserer ßegel-
mässigkeit in Väterlich^ : vaetterlich und vaetterlich geschrieben ^.
Da sich die Erscheinung wiederholt, dass der Vokal vor
solchem Doppel-t seine Dehnung nicht verliert oder sie
sogar graphisch dazu erhält; so dürfte es nicht geraten sein,
in der Gemination eine Verdopplung im heutigen neuhoch-
deutschen Sinne zu erblicken, es ist mit ihr wohl nur die
Konsonantendehnung beabsichtigt, welche sich uns bis jetzt
als Grundzug nicht allein der schwäbischen dentalis fortis
herausgestellt hat. Die Gemination ist eine Schreibmanier,
welche gerade im 14. u. 15. Jahrhundert wuchert und deren
Vorboten sich schon von Anfang unserer Zeit an bemerklich
machen: atette, gottes, bestetter, vetterlich. Die Begründung
dafür, dass der Doppelschreibung keine besondere lautliche
Bedeutung zufällt, hat Heusler^ durchzuführen gesucht; ich
bin ihm zu widersprechen geneigt in Fällen, in denen tt als
ein Resultat vokalischer Synkope anzusprechen ist, z. B. das
schon erwähnte belietter darf als Nebenform für beäeteter gelten ^.
^ Andere Fälle der Gemination von i sind: rewf^er (Achtbuch 62b);
blüttwurft (52b.) - Urkunden: wirttef (1325:89 (A.)); (zitten 1386.
Kaiserl. (A.)); gelertten wortten (1367. Si« (A.)); mitt (1355 St. Kath.)
^ Heusler, alam. Konsonantismus S. 37.
' In andern Fällen möchte ich die Erklärung Schmellers herbei-
ziehen: Schmeller führt nämlich als Eigenheit des Bairischen folgendes
an. Wenn Eingeborene ihrem Dialekte sich enthebend rein hochdeutsch
sprechen wollen, so geben sie zwar die meistens diphthongische Aus-
sprache der Längen auf, es widerstrebt aber ihrem Sprachgefühle, sie
vor geschärften Oonsonanten zu dehnen. Sie sagen also ratten, spättcTy
blutten statt räterij später, bluten (hliiten). £lankenburg hat das gleiche
von Abraham a. St. Clara nachgewiesen, der ein geborener Schwabe in
Baiern und Oesterreich und 1688 bei Augsburg, d. h. im bairisch-schwäb.
Gebiet lebte (0. Blankenburg : Studien über die Sprache Abr. a. St. CL
Halle 1897. S. 20. 40 ff.).
2S5 KonBonantismus. 471
In der nach unserer Zeit fallenden Schreibung dt wird das
noch mehr zutage treten, und es wird nicht immer in einem
dt, td nur der Ersatz einer einfachen stimmlosen Dentalis zu
erblicken sein^
z: (xeltung.
Die Verschiebung der gemeingermanischen Tennis ist in
der gebildeten Sprache der früheren Zeit wie heute der lin-
guale Affrikatdiphthong z = t8 geblieben im Auslaut. In-
lautend hat er sich nur erhalten nach kurzen Vokalen,
nach l, »•» *, wo tt = tj zu Q-runde lag ; in allen anderen Fällen
wandelte er sich zu einer langen Reibelautfortis = scharfem s.
Im Auslaut trat im mhd. durchaus 8 an die Stelle der
AfiFrikata, seit dem letzten Drittel des 13. Jh. in Augsburger
Schriftstücken auch durch die Schreibung s kenntlich gemacht. —
Die Geltung des anlautenden z und des z nach kurzem Vokal,
nach l, r, t und in dem Wort Criice als ts wird gesichert
durch die namentlich im 13. Jh. in den augsburgischen
Denkmälern aller Art überlieferte Schreibung mit c: z. B.
ce = ze, Jiince, swarces, Crüce ; der lange Reibelaut wird kenntlich
gemacht durch die Schreibung zz, noch im 13. Jh. durch ff
und sogar durch fz (zI) ersetzt, welch' letztere Schreibungen
im 14. Jh. sich ausbreiten. Anlautend entsteht die Reibe-
lautfortis in fzwen aus eteswenne, eteswen, noch 1391 im Acht-
buch häufig.
z: Bezeichnung.
Anlautender Affrikatdiphthong wird mit z, c wiedergegeben.
Letzteres Zeichen steht jedoch in den Urkunden nicht im
^ Ein solcher scheint allerdings das dt der Praxis eines Luzerner
Stadtschreibers (Renvard Cysat 1575?) zufolge zu sein. Unter der Aegide
dieses Mannes, welcher von Brandstetter als ein scharfer Sprach- und
Formenbeobachter, mannigfach literarisch und organisatorisch thätig,
geschildert wird, bringt ein Schreiber in sehr vielen Schriftstücken
seiner Unterbeamten und auch in früheren Urkunden Korrekturen an,
darunter für lant lüten : landt liiten, für lant sigel : land sigel, d. h. 'man
hatte die Latitüde land oder landt zu schreiben, lant wurde dagegen
als Fehler angesehen' (Geschichtsfreund 47, 275).
31
478 Dritter Abschnitt. 326
Wortanlaut fSr ^, sondern nur im SUbenanlaut: Ames, Chrivce,
iardten neben iansüen, dagegen im Stadtbuch häufig ee, hince,
stoarees, eins \ Im 14. JL verschwindet e für z ; in Oriice hält
es sich noch länger: 1324. Cruces Sg. Im Inlaut greift noch
im 13. Jh. te, tzz für z Platz: Achtdgolten neben oJizek, fetzzen,
vntzzerbrochen, vntz, ßtzet, gaentzlich, NivntzigoHem. Ueberhaupt
wird tz nach n für 2: bevorzugt. Ausserdem in Omttze, z. B.
1333. Sj2« Inlautend zwischen Vokalen wird die Affrikata
nach langem Vokal zum langen Reibelaut; bezeichnet durch
z, zzy 88, (sz, Z8, auch tzz (Truch/aetzze). Von diesen Zeichen
gehört Z8 im 13. Jh. nur klerikalen Urkunden an, im 14. Jh.
wird es allgemeiner verwendet. Z8 hat im 14. Jh. z. B. S^:
1328: vnzfen] Sj,: 1333: drizIigoIten\ 1335: Germanzfioanch;
Sj^ : 1340: ftozfet Unverschoben ist anlautendes gemein-
germanisches t, in dem vereinzelten: vnbetmngeltchm (1335.
Sia)- S18 bevorzugt ff Tjlr zz[ 1335: Gaffen, ftoffet, driftx-
goften, lieffi; 1336: gehaiffm. — Vor t des Affixes wird zz
zu 8 : wefte, befte, mvfte ®,
Auslautend bleibt z die ganze Periode hindurch in den
augsburgischen Schriftstücken Schriflzeichen für den aus der
Affrikata entstandenen scharfen Reibelaut. Schon in den
ersten Urkunden aber findet sich «, zuerst 7) dann noch im
13. Jh. häufig 8 geschrieben, ein. Während von den hier
in Betracht kommenden Stellungen die meisten z und « (f, s)
unterschiedslos, zeitlich und örtlich aufweisen, wird die
Q-enitivendung -es im 14. Jh. bei voUer Gestalt mit /, « ge-
schrieben, nach Synkope des Vokals wird <, sobald es dadurch
hinter t zu stehen kommt, z geschrieben: Gotefhus, aber in
der Regel: Gotzhus, vnbefvchtez und vnbef chtes, aber in der
Regel: vnbefvchtz. Ausnahmen sind z. B. 1323 S^: Gotfhu8
neben Gotzlm\ 1337: GotsJuyvs (St. Ulrich?)
Die Gestalt des z ist eine sehr wechselnde; fast jeder
Schreiber hat eine besondere, nur ihm eigene Art, sein z
* Vgl. Weinhold: xnbd. Gramm. § 186.: „ausser z wird im Anlaut
vor e und i noch im 12. und 13. Jh. gern geschrieben".
« Vgl. Weinhold: mhd. Gramm. § 186.
327 Konsonantismui. 478
zu malen. Gerade dadurch wird dieser Buchstabe zu einem
Erkennungszeichen seines Erzeugers. Von diesen wechselnden
Fassungen des z hebt sich namentlich eine heraus, welche
seit den dreissiger Jahren, seit S^; zuweilen Nachahmung
unter den Augsburger Schreibern gefunden hatte, imd welche
für die Periode Hagens, yon 1346 an, fast ein Charakte-
ristikum seiner Zeit geworden war. S^ brachte nämlich in
einer Urkunde yon 1330, welche er als Yorurkunde für die
kaiserliche Kanzlei ausfertigte, eine Form des z an, welche
mit einem Yorbogen beginnend eine gewisse Aehnlichkeit
mit einer Komposition : c-\-z^==^ez hatte, von S^ C3 gezeichnet.
S^g hat dieselbe Form 1337. Durch S^, gewinnt dieselbe,
vermöge der diesem Schreiber eigenen Neigung, stark und
ausdrucksvoll zu schreiben, immer mehr Aehnlichkeit mit
dem Zeichen für Zy welches in den gleichzeitigen Urkunden
der Kanzlei Karls lY. als cz gelesen wird. Hier ist dieses
Zeichen allerdings in der Regel cz^ unter den von Augsburger
Schreibern hervorgebrachten jenem cz ähnekiden Zeichen aber
erkenne ich die Identität mit einem cz nur in zwei Fällen an :
der Augsburger Stadtschreiber Hagen hat» als er zwei Ur-
kunden des Kaisers Karl kopierte, auch die diesen angehörigen
Zeichen für z getreulich wiederzugeben versucht. (Missivbuch
1864,) n. 86 : Czendenj n. 63 : c^wey, Czeiten. ez ist unleugbar
zu lesen in Czenden und Czeiten, da c hier gross geschrieben
ist. Dass cz in der augsburgischen Stadtkanzlei Eingang finden
konnte, nachdem es durch einen Ort wie die kaiserliche
Kanzlei empfohlen war, wäre deshalb nicht so seltsam, weil
es einerseits Schreiberdiplomatie war, auffallende Eigenheiten
der kaiserlichen Kanzlei im Yerkehr mit derselben anzunehmen,
namentlich mehr kalligraphische (wie z. B. r nach dem Yor-
bilde der kaiserlichen Kanzlei Ludwigs zu einer gewissen
Zeit gern geschrieben wurde), und weil andererseits die Schreiber
durch die Einrichtung der Kopialbücher gleichsam gezwungen
waren, Schreibungen nachzubilden. Auf diesem Wege konnte
ihnen eine sonst fernliegende graphische Erscheinung in der
eigenen Darstellung an bestimmten Orten geläufig werden.
31*
474 Dritter Abschnitt. 228
Geschrieben ist die oben beschriebene Gestalt von z {tz^ oder
cz7) im Anlaut erst um 1400, z. B. Achtbuch: öfter czü, czeiten
(34 b. II.); 1352 fze (=ze) S^, (A).
s: Geltung.
Die Zungenfrikativa erscheint im Oberdeutschen als eine
tonlose und eine tönende. Jene ist die Portis, diese die
Lenis^. Die Portis gibt der Augsburger als / im Anlaut,
nur einmal schreibt 83 fo als zo und 1338 der bischöfliche
und zugleich kaiserliche Schreiber: sehs als zehs. Im Inlaut
wird reines s gesprochen. Von S^g und Sjg wird es in dem
Worte entld/en in den Urkunden der Jahre 1338 — 1341 oft
als entlözen geschrieben, phonetisch siud diese Fälle nicht
bedeutsam. — In den Verbindungen ^ ap, sl, sm, sn, st, sw
wird 8chl, schp . . . gesprochen, bei 5/, sn und stellenweise
bei 8w durch die Schreibung mit seh kenntlich gemacht, ge-
sworen, swefter machen eine Ausnahme. Das durch jenes oben
erwähnte germanische Gesetz, dass Lingualis vor Lingualis
(t) zu 8 wird, in seh übergegangene s wird in mustergültigen
Schriftstücken nur als s geschrieben ; bezeugt ist die Geltung
8ch durch die Schreibung eiltschten in einer Urkunde des
Klosters zum hlr Kreutz vom Jahre 1311. Heute hat sich
dieser cerebrale Reibelaut aller s vor Konsonanten bemächtigt.
s: Bezeichnung.
Unterschiedslos wurde in Augsburg anfangs jedes
8 mit / wiedergegeben. Das / oder z der Plexions-
silbe -es des Gen. Sing, wurde zuerst mit dem noch
im 13. Jh. erscheinenden s vertauscht. In den Inlaut
drang s nur in einer Urkunde des Schreibers S5 von 1296 (A) :
er schreibt lesent, disen, vnsers, Auspurch, Tande, TvmbrobH. —
* Vgl. Weinhold, mhd. Gr. § 188.
* Vgl. 0, Aron : zur Geschichte der Verbindungen eines s, seh mit
Konsonanten im Neuhochdeutschen: P. Br. B. 17, 225, über sd für sl:
Scherer: Z. G. d. Spr. 127. Braune, ahd. Grammatik § 169, Anm. 3. —
Weinhold, mhd. Grammatik 206, 208. alam. Gramm, § 190.
229 Konsonantismus. 476
entldzen und zo sind schon erwähnt, desgleichen eiltfchten. —
St. Ulrich schreibt einmal 1288 : hauzfet (U. 1).
seh: Geltung und Bezeichnung.
Ahd. 8c ging schon im 9. Jh. zu seh in der Schreibimg
über. In unsern Quellen ist zwar seh die Regel, aber Schreibungen
mit //i, sogar mit / sind perioden weise hervortretend, fhriber,
fmiu Ichaffte gehören besonders dem Stadtschreiber Ulrich
Sq (1319 — 1333?) imd seinen Gehülfen an. Beispiele sind:
1289: gefliaeh, fhaden, gefhach? (A); 1292. aigenfchafft, erllagen
Sft (A) ; 1292. gefchrihen, gefworen Sg (Fürst sei. XV. 80, 3).
1296. befwaret S^ (R. 6, 5). 1302. gefcribm S^ (0. 5). 1303.
gerworen Sg (A). 1304. gercriben S^ (C. 5).
g an- und inlautend: Belege:
Urkunden:
städtische: anlautend und inlautend: g^ immer k in dem n. propr.
klocker, z. B. 1328. Cvnrat der klocker S^^
(A); in der Regel Aufpurg mit Ausfall des g:
vereinzelt: 1322 Augfpurch S^ (C. 7). — 1326
chlage Sg (A). — 1345 Augfpurg S„ (A). —
1372 Auchfpurch S^« (R.14,8X|).
Bisch., Domk. und Klöster: anlautend und inlautend: g:
1311 Augfpurch hl. Creutz (hl. Cr. 4). —
Kaiser: 1347 Augfpurch (A).
Die Ausnahmefalle im Stadtbuch und Achtbuch sind im
Text hervorgehoben.
k (an- und inlautend) auslautend g = k
Urkunden:
städtische: k und ch: 1272 S^ Bis 1300:-k, c, ch und
(U.U.): Crvce, kvnt. ck: Ayfpurch, Sieben*
zek, inneclichen.
1273 Sj (A): k. mak, burcgrave, Siben-
zech.
1277 S^: chvnt, chirchgazze, chlein, Jaereglich, gezivc.
chvmt, vrchvnde, Chynrat.
476
Dritter Abschnitt.
230
k (an- und inlautend)
1280 S^: eh. — S^ (H): Chvnrat,
chvnt, kauft. — Sg: eh. — 1282
S^: eh.
1282 Sg: kriech, korherren, chain,
kapein, Chvfter, Chvnrat, Ohoßlner,
Oftermarkte, Ekke.
1283 S^ (A): kvmpt, kvnt, cheiner.
— verchauft, vrchvnde. — Sg (A):
Aecher, volchwein.
Sg.* überwiegend eh: immer chunt, zu-
weilen k: 1286. verkaufft. — 8^:
chunt, verkauft.
1290 Sg (H): ehvnt, ehvmt, chain.
Sg.* 1290: durchweg eh.
1291 Sg (A): eh. — Sg (H): ehvnt,
ehainen, verkovfft.
1292 S^ (A) : ehvnt, ehvmt, gedeneken.
Sg (F. sei. XV, 80, 3): ehvnt, ehomen.
1294 S^(E.Xi): eh.
1295 Sg (U. 1): Chinde, kvnt, Chvn-
rat. — eh.
1297 S^ (A): kvnt; ch, — Sg (C. 4);
kvnt.
1298 S^ (G. 1): ehunt, verchavfft,
aehers. — • Sg (A) : kvnt.
85 (A) : ch.
1299 Sg(A): ch.
Sg, S5: eh.
1302 3. Febr. Sg (hl. Cr. 4) : kvnt,
verkauffet.
auslautend g =ss k
kriech, Aufpurch, (volk-
win) dinch, mak.
Avfpurch, purchgraven,
ledie.
in der Regel eh; 1283:
zinfvellik. — 1286
Sechzech, genedee-
liehen,
tack, Aufpurch.
tack, gezivek. — pereh-
hof. — lediek.
lediek. — drizzeck,
maek.
eweehlieh, zinfvellick.
taidinch,tach,Aufpurch,
Lodewieh.
Aufpurch, fehuldik,
laneh, fehuldick, lediek.
tak. ick.
-echlichen, avfpurch.
tag.
lediek, genvek, rüwich-
lieh.
gehvgn^ffe.
ek, k; Aufpurch.
zewanzech, Aufpurch,
tak.
asi
Konsonantismas.
477
k (an« und inlautend)
1302 24. Febr. S3: chunt, Cruzes.
S^: k; yerchaufet
1303 S3 (A): chTBt.
S^: kvnt, Ohlofter^ ohomen.
1306 S« (^): 1^™^» ^'
1306 Se (U. 2): L — bis 1313: k,
selten ch.
1313 S, (U. 2): kunt, kind, chint,
chomen, choment, kam.
Se, S«: k, ch. — 1317 Sg (A): chunt,
chirchhof.
Sg (0.6): kunt, verchaufft. — S^: k.
1318 Se (U. 2) : chom, Chuftray, kunt,
Crutzes. — 1319 S^ (A): kunt.
S^: k und cb; Aekeren.
1320 (A): cb und k.
1322: kunt, clainen, cbomen, cbom,
aekeren. — (C. 7) : kvnt.
1323: cb; klofter. — k; Appotecber,
Sj^: cb; selten c; cbunt, vercbauft,
kircbgazzen.
S^: kunt; cb.
1825 S^Q (A) : kunt, kriecb, vercbauft.
— cbunt, kriecb, vercbauft.
1326 Sg: clag, chlagt, vercbauft, kint,
komen, cbunt^ kom, cbinden.
1329 Sjg (A): kvnt, trineben. — cb;
WincÜerin.
1330 Sg: kunt, kaiUi ciain.
S12: cb. — 1332: cb; (Jeuebbart).
— 1333 (bl. Cr. 5) : kunt, chainen.
auslautend k = g
Aufpurk, tak.
k; Aufpurcb.
tack.
k, g, ck ; secbziok, zinf-
vellick. — magy sonst ck.
faelig, (gnvg, gerivg) tag.
— k, c; Sg: -ick.
zwaintzig.
cb, ck. — mak, dincb.
ledik, driezg. — Sg: ck.
(tag (dat.)), ledick, mack.
iSglicben, zwaivnd-
vierzick, drizzeck.
willeclicb, tac, funfzicb,
genücb.
zwainzeg, zinfvellicb.
raacb. — krieg, Augf-
purcb.
faelig. — Holtzmarcb,
tagwaercb.
cb; criecb.
ek.
(genüg), kriech, tacb.
— (gnüg), kriecb.
dinchbus, ledich.
fbilling, williclicb,
Marchwart, (genüg). — -
tag, zinfuellig.
wenik» ledich, (gezüg).
frietag, gemainclichen.
— ewichlich. — Einch-
478
Dritter Abschnitt
232
k (an- und inlautend)
— 1334 (A): k; nachchomen, ge-
chauft.
1 335 8^3 (ü. 5) : komen, chomey kome.
clagt, kunt, Chufter, yerchauft;. —
k; chaiü, kain.
1336 Kaiser: keyfer, kümbt.
8^3 : k; in der Regel vrchünde. —
1337 : chunt, choment. — k, c
1338 8^5 (U. 6) : chunt, chain, chomen,
chuftrie; nachchome, vrchünde, kyr-
chen. — 8^8 (A): kunt, vrchünde.
8^0 (A): kom, klagt, clagen, klainen,
künt.
1339 8i8 (A): kunt.
Vogt: Si5 (A): kunt, chlagt, ver-
chauffen, kom, A*kker.
1340 Kaiser S^^: Chayfer, chunt,
erchant, chauflaut. — 1341 813:
kunt, verkauft. — chomen, fflr-
chomen, nachkomen, chumpt, ge-
kauft, vrchünd.
1342 815: k. — 8^5 (hl. Cr. 5): chunt,
chom, Chrütz.
1343 8^^ (A): kunt, karfritach. —
ch und k.
1344 815: kunt, kumpt, krieg.
1345 8ie (H. 20): kunt. — 81,: k.
— Sie 0^' ^^- ^) * J^i^tj nachchomen.
8^5 (A): kunt, krieg, verkouflFt, vz-
gemerchet.
81,: k, ch; marchen. — 1346: k. —
auslautend k = g
mavr, dinchhus. -
tach, zinfuellig.
zinfuellig , tag , tac,
dinch. — ch, g, -nch;
miff hellung, tag, Ger-
manzfwanch, -ic.
-ic.
ledich.
ewicliche.
dinkhüs, künk.
sagch, (genüg),
dinchaus, zoch.
-ic.
1348: chünig, kunt. — 1349: c, k.
- chumt, chomen, kümpt, clag. -
drizzig, fritag, libding.
— taeding.
tag, karfritach, Perck-
hof, järclich. — -ic.
-ec.
-ec. — tag; -c. — gerue-
ydchlich.
Pfenning, Aufpurch,
Aufpurg.
drilzig. — gemainclich,
Aufpurg.
^33
Konsonantismus.
479
k (an- und inlautend)
verchauffent, nachkomen, marken.
— bis 1350: k.
1351: chinde, chumpt, chainerlay,
yerchaüffent, nachkomen.
(B. X^ll, 2): chunt, komen, chain,
kung. — k; dainem.
1352: k. — 1354: chain, nachkomen.
— 1356 (C. 10): kunt, gehenckt.
— 1357 : kunt, marcken, gehenckt.
1357: k; gehenckt, Aecker, clage.
S^^: 1362—1368: k; immer kunt.
1372 Sie (^ 14) • t^^*> Nauchkumen,
urkund; Bekennen.
1374 Sie (ßl^): k.
auslautend k= g
geruwiclich. — Junch-
frawen.
Aufpurg, küng.
dinkhüs, werchlüt,
purchfraw.
sehtzig, Gieng.
Dinckhüs^tag) fünftzig.
— teiding; Aufpurg.
Auchfpurch.
Aufpurg, Ludwig, an-
gieng.
Bischof und Domkapitel:
k (an- und inlautend)
1289: chunt, nahchomen, nahkomen.
— 1290 (A): kaln, Aeckaere.
1293: chunt, chertze, vrchunde. —
1296: eh.
1305 (R.X:t): ch; klag. — 1316: k.
1326: kunt. — 1332: ch. — 1336:
kunt, Trkünde.
1338 bisch.-kaiserl. (A): chimt.
— 1341 (0.9): chunt.
1342: kunt, kompt, kauft. — 1343: ch.
1350 : chunt, verkauft; k. — 1351 : ch.
— chunt, kaufen. — kunt, gechauft,
chinden, vrchünt. — (Dom): k.
1359 (A): kunt, vrchund.
auslautend ^ ==» A;
Afpurk, ewiklich.
teidinch. — dinckhovs,
felichlich, driezeck,
Pvnftzeck, Aufpurch.
fchuldick, (klag), Auf-
purch. — Aufpurg, tag.
ledich.
wechhalter, vleizch-
lichen.
fritag.
-c; Rotenberg.
Volkweinin.
480
Dritter Abschnitt.
234
k (an- und inlautend)
Curia: 1320 (G. 2): kumpt, chünt.
— 1326 (U. 2): kunt.
1327: k.
1337: chunt, vrchünde. — 1341: vr-
chvnde.
1345, 1346: eh. — 1359: kunt.
Klöster:
St. Cath,: 1279 (0.2): kunt.
1321 (0. 7): chunt, Clofters, Chlofters,
Crüces. — 1324 : eh. — 1325 : k.
1338 (A): kunt, kument.
1348 (0. 5) : kauffen, naehkomen. —
1355 (0.10): kunt.
St. Georg: 1282 (G. 1): kvnt, clofter,
kvmt — 1337 (A): kunt; k.
1338: crutz, kunt. — 1346: chunt,
verehaufft, chrieg.
St. Stephan: 1306 (A): chunt,
Ohehierin, Olofter. — 1327: k;
clofter. — 1347: k.
1358: kunt. — 1366: kunt, marcken.
Hl. Kreutz: 1311 (hl.Or.4): k. ,
1326: nachkomenn, kunt, crutzes,
Sw&begge. — 1334 : chr^ze, kunt,
clainen, chomen.
1339: Orutz, verchauffet, chirchen.
— 1350: Krutz.
St. Ulrich: 1288 (U. 1): kaeiner,
kunt. — 1 301 (U. 2) : chomen, clofters,
kvnt, Ekkeren, Aekker.
auslautend g ^= k
Y0*lklichen, Jaerclichen.
faelich, laedich, zinfuel-
lieh, gnüg.
-ec. — ledich.
-iclich. — 1359 Auf-
pürg.
zwainzech, Sibenzich.
wenick, eweklichen. —
tach, tagwerch.
ewiolichen, Aufpurg.
fumfzich, ewicklichen,
genug. ~ gemainklich,
dag, Junchfrau.
ewecliche.
-ec ; (geziug). — chrieg,
tagwerch.
geruweclichen, tac, (tag
(dat.)), ledic, Hörburch.
— ledig, (tag). — ge-
mainiclich.
vfgemerkt, pfenning.
famftac, Augfpurch«
iärclich, faelig, leidik,
ewgeclich, aufpurch.
gerübeclich. — Auf-
purch, gemainklich.
mach, (gezTge), ahzek,
(genvg).
886
Konsonantismus.
481
k (an- und inlautend)
1321 (U. 2): Oonueuts, gecheret,
chinde.
1323 : criek, kain, kvnt. — 1326 : k.
1831: k. — 1333: chunt, chainen,
kryeg, vrkünde. — 1342: kunt.
1346: kumpt. — 1366: marken; k.
Juden: 1308: k; clainod.
Achtbuch:
1309 Sj,: gebachen (1 b). 1338 S^g:
kneht (4a). — 1339 S^^: Kuchlin,
Cruces (5 b). — 1340: vicaries
(7a). 1341: chomen, Hencher (49b).
1346 Sj^: chlag, hylcrvtz (n. pr.)
(faelig), clag (11 a), bekerde, chneht
(56 a), krutz, Mordacftes (12 a),
komen. 1348: k. 1349: chomen,
chaüflfent (63 b).
1850:k6ment, clauberlin(n.pr.) (67a);
chain (65). 1352: fchankt (70 a).
1354 : crfitz, klocker (18 a). 1355:
Sturmgloggen. Beck, flaefch-
haeckels, clager, ertrenckt. 1356:
Marchdorf. 1368: Pirckenfuzz.
1366 Sj^: fchencken, Weinfchencken
(n. pr.), hantwercken (26 a).
1870: chomen, chom, keifer.
auslautend ff =s k
Aufpurk.
criek, (Aikt^), zinfuel-
lich. — k.
faelich, Ewich, sehzig^
(genvg), (tag),
eweclich, drizzig.
willeclich, tak.
mag, Pfenning,
prvgghaien. — 1340
Sj^: Junchfrawen (6a),
todfchlag (6 b), tod-
fchlach (9 b), irrganch
(10 a), faelig, no'rd.
linchf (11 a).
8^4 : Aufpurg, Burgtor
(56 a).
gemeinchlich (15 a).
1368: Totfchlag, kfi-
nick (17 b). 1860: ge-
mainclich (22 b).
S^^: verbürg (26 a).
1868 : Junckfraw (27a).
zug (zog) (28 b). furften-
berg;ewiclichen. 1371:
feilig, Ewigclich (102a).
Stadtbuch:
Grundtext: S^: Irvuch, raehticheit, gehugnuffe, Aufpurch,
kaifem, choerherren,kunch, chomen, gewalticlichen, marg-
(1). clofter, marggrafe ; k (2 a). grafe, burggrafe, reu-
482
Dritter Abschnitt.
236
k (an- und inlautend)
kein, craft. chint, becken, clagenne,
becherten. chein kvnch, chein,
decheinen, clagers. chvment (14b).
Von 16 b an wird ch häufiger im Grund-
text: hencken, gemercket (63 b).
83 und 83: in der Begel ch, selten k. Z.B.
nur 1 X klager gegen 7 ch (62 b).
Ebenso: nur clage, sonst ch (63 b).
Sg: auch chlagt, chranchait; ch.
Sqj 89 schreiben wie in den Urkunden:
8^: k als Begeh 8^: ch und k ohne
Unterschied.
81,: nur kund c: 1361? clainen (155 b).
1363: oftermargt (155 b).
auslautend g = k
bic, arcwaenigen (2 b),
mak, burcfchaft (4 a).
Auslautend : k, doch immer :
Aufpurch, phenninch-
filber.
8«: k. — 8«: ch, selten
k: werchman, mak,
mag, tak, mak, mack
(59 a).
S^^: ck. Sgl ch und k.
g, ck, von 1351 ab über-
wiegt g : phenning, dinck,
lipdingbrief (155 b).
Gntturfilen: g, k, ch, h.
Allgemeines.
Die gutturalen Explosiv-Laute sind in der Aussprache
der Augsburger Mundart bestimmt von einander geschieden
und zwar durch ihre Explosionsintensität. Im vergleich zu
den gleichen Abstufungen in den übrigen Konsonantengruppen
ist das Verhältnis von Lenis (g) zu Portis (Je) im 8chwäbi8chen
nicht verschieden von dem Alamannisch-Schweizerischen. Für
dieses musste Tobler ^ feststellen , dass das Verhältnis von
^ : A; ein anderes ist, als das von d:ty b:p, indem g und k
(kh, ch) weiter von einander liegen, als d und t, b und p, dass
also 8chwankungen wie zwischen diesen nicht vorkommen
können; Zeichenvertauschungen gehören nur dem Papier an.
g: Geltung.
g im Anlaut ist durchaus gleich germ. g, also eine in.
ahd. Zeit eingetretene Beduktion von k der ahd. Periode. 8eine
1 Z. f. vergl. Spr. 22, 117.
237 Konsonantismas. 433
Aussprache in Augsburg ist die des französischen -guey eine
Velare Aussprache hat dem anlautenden g immer fern ge-
legen, die Schreiber vermeiden daher gewissenhaft dafür k
zu setzen ^. Nur im Sandhi geh erfährt das g, indem es mit
dem k vereinigt wird, die volle Verhärtung zu k -\- h = kh:
korsamer (Stadtbuch). In der heutigen Mundart sind diese
Fälle nicht selten, aus unserer Zeit finde ich jenes korsamer
als das einzige Zeugnis. In der labialen Gruppe steht gegen-
über : beh ^ b -\- h^ hh -\- h^ ph^ pf A. h. labiale Affrikata,
sogar als Frikativa zu hören, während die gutturale Media
nur zur aspirierten Tennis gesteigert wird ; in jenem Vorgange
war die anlautende mhd. Media im Augsburgischen schon bbh,
d. h. aspirierte schwäbische Fortis, sie rückt zur Aspirata vor,
als|>/(jpÄ). Die Verhärtung des g zu ^nach Vortritt des Präfixes
ent' kann ich für das Augsburgische von 1272 — 1374 nicht
belegen. Das Präfix kommt in den handschriftlichen Quellen
überhaupt vor Gutturalis nur in der Gestalt en- vor, eine
Verhärtung ist also nicht Zwang.
Inlautend hat das Augsburgisch - Schwäbische im mhd.
zunächst stimmhaftes g zwischen Vokalen; wenn dieses g
nach Synkope des folgenden Vokals stimmlos wird, erhält
es in den Denkmälern nicht die Schreibung c oder k, weder
in den schwachen Perfektformen, noch in der 3. sing, praes.
Im ahd. wurde vielfach k für dieses inlautende g geschrieben ;
wenn im mhd. kein Versuch dazu gemacht wird, auch nicht,
sobald g nicht mehr tönend ^ ist, so muss in diesem ur-
^ Das einmal bezeugte kaUu/vzze für galtuvzze gehört dem Schreiber
Eudolf Ss an, darf also nicht für augsburgisch gelten (Stadtbuch 36 a).
1309 hat eine Urkunde deichen (R. X^, 6,4); der Schreiber ist mir
unbekannt, seine Schreibweise in keiner Weise augsburgisch.
' G-enau hätte in jedem solchen Falle, wo zwei nunmehr stimm-
lose Laute zusammentreffen, eine Schreibung gewählt werden müssen,
welche die Lautänderung (Qualitätsänderung) beider berücksichtigte.
Durch das Zusammentreffen erhalten nämlich die Artikulationen beider
eine gewisse mittlere Intensität, kräftiger als die der Lenis, etwas schwächer
als die der Fortis. Solche neutrale Laute, wie sie Heusler: alamann.
Konsonantismus in der Mundart von Baselstadt S. 24 ff. genannt hat,
484 I>ritter Abschnitt. 238
sprüüglich interyokaJisch inlautendem g eine entschieden velare
Tendenz gelegen haben. Dadurch erklärt sich auch, wenn
in vielen Wörtern mit inlautendem hk zuweilen gg ge*
schrieben wird, gg ' unterochied sich eben nicht merklich von
inlautenden kk. Die Quellen weisen: {glogge)y Idogge, klocher^
Jdoekery üurmgloken (1294. Sj Stadtbuch 83 a).
Uralter Ausfall des g besteht in Augsburg in dem Stadt-
namen: Auspuirg für Aug8purg\ ebenso in dem Ortsnamen
Eresingenj schon in unseren Quellen als Ersingen^ Arsingen ge*
schrieben, die Form mit g ist aber bezeugt^. Dem Ausfall
des g steht ein Zusatz von gegenüber:
1. g mit ähnlicher Funktion wie d nach n: Fressant
reimt : 199 : 200 dingen : beginnen ; oder es ist in dem geltenden
g der Best einer in früheren Zeiten und im Yolksmunde
lebenden Endung -igen zu sehen, analog dem Yerbum ^endigen',
etwa also ein : beginnigen ]> beginngen. Die Endung -igen tritt
zwar in der Schriftsprache nicht vor der zweiten Hälfte des
17. Jh. auf; indes besitzt das Angelsächsische etidigan, ahd.
ention (schwäbisch mit g: entigSn? vgl. unten aiger?\ —
Zu dieser Gattung von g gehört auch das g in Formen wie:
ze obergost, ze untergost, noch heute in untergist . . . erhalten ;
diese Formen gehen auf Positive: oberig^ unterig zurück.
2. Das zweite g ist gleichfalls nicht mit Sicherheit als
unorganisch anzusprechen: es erscheint häufig aiger; Birlinger^
werden, wenn sie im schwäbischen Mande erklangen, nicht mit einer
solchen Aenderung der Quantität gehört worden sein, dass man es für
nötig fand, dieselbe zu markieren. Der zweite Bestandteil überhaupt,
welcher regelmässig ein t war, beansprachte von vornherein der schwäbischen
Gewohnheit gemäss keine modifizierende Behandlung auf dem Papier.
Es fand mithin eine Art Kompromiss nur im Tone, nicht im Bilde statt;
vergl. jedoch: margte.
^ Das gg ist kein Doppellaut, sondern nur ein notdürftiges Schrifb-
zeiohen wie die andern. Im Schweizerischen unterscheidet sich ein gg
durchaus nicht von einem reinen k der neuhochdeutschen Schrift und
Aussprache; (vgl. Tobler: Z. f. vergl. Spr. f: 22, 122).
8 Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterbuch.
» Grimm: Wörterbuch III, 461.
* Birlinger: Augsb.-schwäb. Wörterbuch unter g.
289 Konsonantismus. 435
führt dasselbe auf einen alten nom. sing aigis zurück. Durch-
aus dem Yolksmunde angehörig, ist die Form t* gen^ auch in
Urkunden geschrieben 1338 Donnerstag nach dem 4. Januar
(St. Georg). Sie ist die sekundäre Bildung zu ebenfalls be-
zeugtem tuim bei klerikalen Schreibern. Umgekehrt wird g
in der Mundart zu i gewandelt, und es wird geschrieben:
magt als maid (vgl. darüber den Abschnitt über at). Doch
bestand sicher daneben in der Schriftsprache, auch in der der
Gebildeten mögt (vgl. Achtbuch 1366)^. — Ganz abzufallen
pÜegt g zugleich mit dem Präfix ge- der Partizipialformen :
gehen *, komen, braht . . . ; hoeren »= „gehören** neben gehoeren
findet sich im Stadtbuch (Grundtext 15 a, 15 b; bei S.^ : 14 b).
— Der gemeindeutsche grammatische Wechsel von h und g
im Fraeteritum und Partizipium des Präteritums von dahen^
ziuhen ... ist in den schriftlichen Quellen gewahrt und auch
der gesprochenen Sprache eigen.
Im Auslaut hat der Klang des g durchaus Verhärtung
zu k erhalten und ist mit diesem zu dem Lautstand: kh (k+h)
gelangt. Die Schreibung weist jedenfalls auf einen Fortis-
Laut hin, die Aspirata aber wird in sehr vielen genauen
Schriftstücken schon im ahd. kenntlich gemacht durch ch,
Dass dieses ch nicht die gutturale Spirans oA, sondern gutturale
Muta + gutturaler Spirans ist == khhy dem rauhen Guttural
der alamannischen Kehlen, hat schon B. von Baumer ^ richtig
erkannt und bewiesen. Wenn dieses ch im 14. Jh. in weitem
Umfange durch g ersetzt wurde, so ist nur im einzelnen
Falle eine Herabminderung des verhärteten Lautes anzu-
nehmen statthaft; ich meine, dass in schneller fiiessender
Bede die Tennis (Tennis- Aspirata) leicht zu gh reduziert sein
kann, ein Umstand, der bei der steigenden Gewichtserhöhung
des Stammsilbenvokals im Laufe des Mittelalters leicht be-
greiflich ist, das konsonantische Sprachgut fand seitdem
weniger Pflege in Sprache und Schrift. Es ist das jedoch
^ Hierzu gehören ferner: Hofmeiger, Maigifter. (Stadtbuch Ib).
^ gehen ist fest in der Formel; der trief wart gehen.
* R. von Räumer: Aspiration und Lautverschiebung S. 34 und § 51.
486 Dritter Abschnitt. 240
nur eine Erwägung meinerseits, für die ich nicht in der Lage
bin einen Wahrheitsbeweis anzutreten. Wie stark gerade
hier die ünberechenbarkeit der Mundart allen üniformierungs-
versuchen hemmend entgegentritt, das wird am besten die
Bezeichnung:
des g vor Augen führen. Das anlautende g hat in seiner
Bezeichnung von vornherein keine Schwierigkeiten gemacht,
es ist auch in unseren Quellen von keiner Abnormität zu
berichten, ausser dem erwähnten korsamerj welches der Mund-
art angehört, (Stadtb. 92 a Sg: gehorsamer). — Auslautend er-
hält g die Zeichen cA, c, k, ck^ entsprechend seiner Ver-
härtung; im 14. Jh. nimmt g überhand. Sj und S^ schreiben
anfangs k und c, nur vor Antritt von l wird c zu ^ : -eglich.
Den gleichen Lautstand hat noch 1282 St. Georg. — Schon
1282 aber erscheint bei Sg ch neben k in": volkwin (n. pr.),
mak. Nach n ist besonders ch beliebt: dinch, ch hatte schon
St. Katharina 1279. Sg schreibt anfangs ch gleichmässig
für anlautendes k und auslautendes g, dann geht er zu k
über im Auslaut der Endung -ik und schliesslich schreibt
er ck^. ck bleibt charakteristisch für seine ganze Periode
und wird von Sg, an dem wir auch sonst Berührungen
mit Sg entdeckt haben, gleichfalls bis zum Ende seiner
Thätigkeit (1331?) fortgesetzt. Wenn auslautendes g (ck ge-
schrieben) bei Sg und S^ in Stellung vor / (-lieh) zu stehen
kommt, erhält es regelmässig die Schreibung ch: so bei
S4 1292, bei Sg 1297. Ich sagte, dass ck ein Charakte-
ristikum der ganzen Periode des Stadtschreibers Rudolf ( — 1303)
ist ; ich glaubte mich dazu berechtigt, da auch die bischöflichen
Schreiber zur Zeit Rudolfs dieses ck aufgreifen und in Stellung
vor Z, genau wie Sg häufig zu ch wandeln: -echlich. 1302
setzt Sg häufig nur k: tak, Aufpurk. ch erhalt sich in dinch
ziemlich fest. Neben S^, welcher ck beibehält, schreiben S^:
^ Si hat sporadisch im Grundtext des Stadtbaches ck: zuckj waek
(28 b) (marckt). Auch dinc schreibt Ss einmal mit ck : Stadtbuch (97 b),
gotsphenninck (119 b.
241 Eonsonantismus. 437
ik, tag, "ig ( — 1319). Sgl -ig und -ich, S^: -ec, -eg. Mit dem
Jahre 1320 beginnt eine ausgeprägte Eegellosigkeit der Be-
handlung des auslautenden g. Die Unsicherheit in der Schreibung
ist eine allgemeine^ die Ursachen liegen ausserhalb unseres
Erkenntnisvermögens. In diese Zeit fallen Schreibungen wie :
gehenhety margte. Dieses einmalige gehenhet für gehencliet er-
laubt jedoch keinen Schluss auf eine aspirierte Aussprache
der Gutturalis fortis ; denn das h kann in der ziemlich flüchtig
geschriebenen Urkunde ein Schreibfehler für beabsichtigtes ch
sein. Es ist aus dem Ganzen nur zu unterscheiden, dass die
klerikalen Schreiber ch bevorzugen: 1326 bisch.: k\ 'ich, 1326
Curia: k\ -ich, 1326 St. Ulrich: k\ -ig. Die Stadtschreiber
haben auch überwiegend ch\ ob dasselbe durch die Schreib-
weise der kaiserlichen Urkunden, welche in der That ch zeigen,
bedingt ist, vermag ich im Einzelnen nicht festzustellen. S^g
drängt k wieder in den Vordergrund, abweichend von den
kaiserlichen Urkunden (1339: cä). Für die Behandlung des
anlautenden k hat S^^ sichtlich die kaiserlichen Urkunden
zum Muster genommen. 1338 schreibt er noch h 1339 nach
dem Einlaufen einiger kaiserlicher Urkunden in die städtische
Kanzlei nur ch, auch auslautendes g schreibt er bald mehr
mit ch. Vom Jahre 1342 etwa an datiert die Schreibung
mit g, selbstverständlich dem unsicheren, unentwickelten
Charakter der Schriftsprache und Orthographie der Zeit
angemessen von zeitweiligem k und ch unterbrochen, jedoch
nicht verdrängt. Zur Schreibung mit g hatte schon Sg
im ersten Jahrzehnt des 14. Jh. einen schwachen Anlauf ge-
nommen: 1306 5. Juni schrieb er sogar einheitlich im Aus-
laut: g, im Anlaut k für k. Es ist von einigem Belang, die
Wörter, welche hier mit g ausgestattet sind, kennen zu lernen,
sie sind : faelig, genvg, gezivg, tag. Von ihnen haben berechtigten
konsonantischen Auslaut nur faelig, tag; gnvg, gezivg sind durch
Apokope des e aus genüge, gezivge entstanden. Wir stossen
dabei auf dasselbe Verhältnis in der Behandlung apokopierter
Formen und nicht apokopierter wie bei b und d (nicht p und
t auslautend geschrieben). Der Schluss aus diesem Verfahren
82
488 Dritter Abschnitt. 242
gestaltet sich gleichfalls analog: Die Schreiber, ausgehend
von den apokopierten Formen, welche sie aus Gründen, die
ich hier nicht noch einmal zu wiederholen brauche, mit der
Media schrieben, unterwerfen jeden Auslaut dem gleichen
orthographischen Zwange. Das adverbiale genuc mag eine
Brücke geboten haben durch seine zweite Erscheinungsform
genüge, welche auf dem ungekehrten Wege den aus -^e zu -g,
'C verkürzten Wortausgängen begegnete.
k: Oeltnng.
Die Geltung der schwäbischen Gutturalfortis,^ ist bei der
Besprechung des Lautwertes von auslautendem g^ geschrieben k^
als die von k + Spirans (hh) festgestellt worden, phonetisch am
genauesten als ch wiedergegeben. Die Geltung von ch als
k-\-h ist nach der Entstehung des Buchstabens unleugbar in
den Bildungen auf -keit, hiervon gehe ich aus, um die Aus-
sprache des anlautenden k als kh zu veranschaulichen. Die
Ilatur dieses -keit hat Paul^ einer genaueren Betrachtung
unterzogen und er ist zu dem Resultat gelangt, dass z. B.
miltekeit aus miltecheit für miltech-heit entstanden ist. Von den
Bestandteilen der Bildung ausgehend erhalten wir also die
Beihe: miUech-heit (miltecheit) ^ mlke-cheit > miUekeü, ch = k'
= k-^h vereingte sich mit h zu einem sowohl an Explosion
als an Expiration äusserst starken Gutturallaut, cä + ä =
k hh schritt also nicht fort zu k ch, das fast bei der Aspirata
ch anlangen möchte, aber nun eine Stufe zurückblieb. Das
Wort 'Mannigfaltigkeit' z. B. habe ich in Augsburg aus-
sprechen hören als mangfalti khaath, so dass die Silbe vor
^ lieber die Unterscheidung von Fortis und Lenis vgl. Kauffmann:
schw. Mundart § 24, bes. Anm. 1; § 27 und Fischer: Germ. 36, 409.
Winteler: Kerenzer Mundart S. 21 ff., bes. S. 28, *der Unterschied
zwischen Lenes und Fortes liegt in der Empfindung eines verschiedenen
Nachdrucks in der Expirations- und Artikiilationsmuskulatur begründet.'
Ueber das Verhältnis des anlautenden k im Schwäbischen zur hoch-
deutschen Lautverschiebung vgl. Kauffmann: schw. Mundart S. 242 fr.
« P. Br. B. VI, 560.
243 Konsonantismus. 489
--kheit fast als eine offene klingt. Die ulittelhochdeutscheü
Schreibungen unserer Quellen bringen sehr häufig einfaches k:
^irdicheit und wirdikdt. Der Laut Ä + Spirans ist
Also gesichert.^ — Dadurch, dass in den Wortbildungen
mit 'keit die Silbe vor dieser Endung den einen Bestandteil
der Komposition mit dem Vokal abzuschliessen scheint, verfällt
der diesem folgende Konsonant dem Anlautsgesetz, und es
gilt darum das über die Aussprache dieses li in -keit Gresagte
für jedes anlautisnde k (Grutturalfortis) mit. ^
Im Inlaut ist k vor Konsonanten einen ähnlichen Kom-
promiss eingegangen, wie die Verbindung & + ^ . . . , vgl. das
-darüber bei b Gesagte. Die Schreibung margte kann daher
wohl der Aussprache nahegekommen sein. Auf eine vollgültige
gedehnte Aussprache des ch = kh weist die Abteilung des
Wortes chneht * in : ch Zeile 1 — neht Zeile 2 hin, d. h. dem
Schreiber klingt ch so selbständig, dass er es gleich einer
Silbe behandelt.
k: Bezeichnung.
Wenn liir augsburgische Gutturalfortis hauptsächlich zwei
Zeichen k und ch verwendet wurden, so standen sie sich in
^ Einen ähnlichen Weg hat wohl das heutige *Junker' aus junkherr
genommen.
^ Im Schweizerschen ist k aus g -\- h (ge- -j- Ä im Sandhi zu ^ + h)
•entwickelt in kennen gegenüber chönne — können (vgl. Tobler in Zs. f.
•vgl. Sprachf. 22, 120) ; kain aus c -\- hain nach (irrimm (Grimm : Gramm.
ÜI, 69 und 70). Die Verbindung deJmin ist von vornherein wie ein
Wort behandelt, dalier der Konsonant gleich zur folgenden Silbe hin-
übergezogen und nach den Gesetzen für den Silbenanlaut behandelt.
Nach Paul hat sich kain nur aus nekain entwickelt (P. Br. B. VI. 559
Anm.) mickten (augsburgisch und gemeinostschwabisch) ist offenbar
-desselben Ursprungs wie kain aus dehein. Auszugehen ist von dem in
den Augsburger Quellenebenfalls belegten: midichen, mitehun; vgl. auch
ferk9 ostschwäbisch für fertigen. (Kauffmann: schw. Mundart § 165.
Anm. 4). Vgl. ausserdem: Weinhold: alam. Gramm. S. 175. Grimm:
deutsches Wörterb.: K: 3, b. Tobler: Z. f. vgl. Sprachf. 14, 108—138.
A. Reiffers cheid : über die untrennbare Partikel ge- (Dissertation
Äeslau 1871).
» Achtbuch 56 a. I.
32*
490 Dritter Abschnitt. 244
der ihnen von Yomherein zugewiesenen G-estalt nicht so fem,
dass sie nicht fast von selbst in einem Backstaben k sich ver-
einigen konnten. Jenes für das Oberdeutsche charakteristische
ch ist nämlich sicherlich nichts anderes wie das ebenfalls för
die Gutturalfortis auftretende hhy in klerikalen Urkunden noch
im 14. Jh. geschrieben, und hat mit diesem die Bestimmung
gemein, die thatsächlich geltende Lautverbindung k + Spirans
wiederzugeben. Aus mancherlei G-ründen konnte der Schreiber
dieses nachstehende h weglassen, so dass k gemeint zu sein
schien. Vielleicht um dieser Gefahr vorzubeugen, viel eher
jedoch wohl aus tachygraphischen Gründen und Bequemlich-
keitsrücksichten und zugleich, den bei dem Aufleben der
runden Schrift bestehenden kalligraphischen Anforderungen
nachzukommen, gewöhnte man sich bald ch zu setzen, ohne
dass damit die Aussprache eine andere als k + h geworden wäre.
Sorglosigkeit und die den Vorlagen durch jene schon öfter
betonte Nachlässigkeit der Schreiber noch anhaftenden k
liessen dieses schliesslich als gleichberechtigt mit ch weiter
leben.
Als man in Augsburg die Urkunden deutsch zu schreiben
anfing, verwendete man nur k und c für anlautendes k,
parallel mit k und c, ck für auslautendes g == k, Sj schreibt
also bis 1276 nur k, nicht allein in den Urkunden, sondern
auch bei weitem häufiger k als ch in dem Stadtbuch, und
zwar trennt sich deutlich hier der Anfang von dem übrigen
Teil der Niederschreibung des Stadtrechts ab, indem jener
parallel der in den Urkunden eingeführten Orthographie vor-
wiegend k hat, während der zweite Teil etwa vom zweiten
Drittel an ch schon häufiger bringt. Diese Erscheinung trifft
auffallend zusammen mit der Thatsache, dass von 1277 8^
in den Urkunden ch weitaus bevorzugt, in der ersten Urkunde
dieser Reihe sogar nur ch verwendet. Durch den Vorantritt
von S^ ist k und ch in dem Zeichenschatz der Augsburger
Schreiber gleichwertig geworden. S^ fügt noch ck für aus-
lautendes g und inlautendes k hinzu; für inlautendes k war
ck schon durch die Schreibweise von S^ bekannt geworden»
245 Konsonantismus. 491
Aus der Unregelmässigkeit der graphischen Wiedergabe von
k tritt Sg heraus, indem er für an- und inlautende Guttural-
fortis nur A, für auslautende Portis nach dem Vorbilde seines
Meisters Rudolf (S3) ck schreibt. In der Zeit von 1330—1346
heben sich kurze Perioden heraus, in denen h den Sieg errungen
zu haben scheint: 1338 schreibt S^^, nur ä:, 1344 schreibt S^^
nur h S^, beginnt im Anfange seiner Thätigkeit k ausschlieslich
zu verwenden, lässt aber im weiteren Verlauf ch neben k auf-
kommen. Auch bei ihm finden sich Schriftstücke, welche
bald h bald ch ausschliesslich besitzen. Der Grund kann in
der Vorlagenbenutzung liegen; wenn wir eine solche in weitem
Umfange annehmen, erklärt es sich auch am besten, dass in
der Zeit, wo k und ch nebeneinander verwendet wurden, k mit
fühlbarer Regelmässigkeit dem Worte kunt verblieb, d. h.
einem Bestandteile der Eingangsformel, welche zuerst und
ganz besonders der Gefahr kopiert zu werden unterliegen
musste.^ Von 1356 an schreibt Sj, nur k anlautend, für
inlautendes k hatte er schon 1354 häufiger ck gebraucht. Sein
Nachfolger S^^ und noch vor 1368 seine Gehilfen weichen
von der Schreibweise des Stadtschreibers Hagen (S^,) nicht
ab. Die Ursache zu dieser ausgeprägten Regelmässigkeit
kann ich nur in dem Vorbilde der Urkunden Kaiser Karls
sehen, während nämlich die kaiserliche Kanzlei unter Kaiser
Ludwig zwar überwiegend k schrieb, aber ch mit unterlaufen
liess, (1341: k-eifer, kayser, bechenneti, chumt, urchunt (A).
1342. clieiJer, gechlagt, chomen, keyrertumea (A). 1342: keyfery
chumt (A). 1344: kayfer, kayTerlicIien, ewidichen (A). 1344:
keifei' . . . (A). 1345: keifer, bechennen, urchuende (A). 1345:
k (A).), brachten die Urkunden Karls nur k, mit Ausnahme
weniger Urkunden: (1347: konig , kunt, camerknechte, marg,
urhind. 1348 an den Hofschenken (in Dresden ausgestellt):
hing, kuntj verchouffen, urchund (A). 1348 an den Rat von
Augsburg (in Dresden ausgestellt) : ^ (A). 1354: kunig, kunt,
nachkomen, urchund (A). 1355: keiler, becliennen, chund, urchund
(A). Von 1356 an bleibt ch ganz ausserhalb der kaiserlichen
^ Vgl. die Belege.
492 Dritter Abschnitt. 246
Schriftstücke. Die bischöflichen Urkunden, in denen schon
in dem letzten Dezennium des 13. Jh. k stark Platz gegriffen
hatte, verwenden mit erkennbarer Regelmässigkeit von 1351 an^.
Die klösterlichen Urkunden von St. Ulrich bevorzugen h
von 1342, an. St. Katharina hat den handschriftlichen Quellen
nach nur k, in der frühesten Zeit hin und wieder ch.
In den internen Denkmälern gewinnt k erst in den
sechziger Jahren die Oberhand über ch: von 1366 ab ist k
anlautend, ck inlautend, g, c auslautend für g; einmal finde
ich ewigclich 1370.^ In einer Eintragung des Achtbuchs von
1370 schreibt S^^: chomen, chom, keifer. — Im Allgemeinen
darf man sagen, dass das Muster des kaiserlichen Kanzlei*
Schreibbrauchs von 1356 an uniformierend auf die augsburgische
Orthographie der Gutturalreihe gewirkt hat; denn auch in
der Schreibung des h und ch für die Spirans und die Aspirator
macht sich, wie wir sehen werden, dieser Einfluss geltend^
wenn auch weniger durchdringend.
h, ch: Belege:
Urkunden:
städtische: 1272. iaergelichef, avch, fchent, zaehenden,
chirchgazze, nihtef, niht S^ (U. II). — 1280.
auch, ahzigoften, geliehen, zaehenden S^ (H.)
— 1282. Sezehen, hazogoften S^ (H.) —
naehften, durh, nah S^ (A). — auh, auch, niht,.
hoher, rihten, noh, noch, dvrh, lihte, fchuhe,
hohin, Berhtolt, gefchah, ahzigoften 8^ (R. \,.
4,4). — avh, kainerf Iahte, durh S„ (A). —
1283: durch, durh, -ich, durnehtlichen Sg (A)»
Liehtmiffe, ahtzigoften, prichet, auch, och S^
(A). — 1289: Achzeguftem, gefchach ? (A).
1290 Rat: durh, niht Sg (H). — Solhiv Sg (A>
— 1291: Truchfaetzze, gefchaehe, ovch, rehtiv
Sg (H). — 1296: ovch, auch, hooptreht, folh
S^ (R. 6,5). — 1299: jach S^ (A). — 1300:
* Achtbuch 29 a.
247 Konsonantismus. 493
mohte, verrihte, gemachte, niht, Hohfteten 8 3
(C. 5). — 1303: Bit Sg ? — 1304: rethef,
vrchkvnde, auch Sg (A). — sechziek, auch,
reht, nachfSg (A). — 1306: avh, reht, rechts,
raechtes 8^ (C. 5). — recht, faechften, verzigen,
verzeichen 8^ (U. 2). — 1313: befuchtes, auch,
aufgeriht 8,. — 1315: nit 83 (A). —
1315 — 1340: ch und h wechseln, gewöhnlich h
vor t. — 1329: gehohrun 8^ (H. 16). —
Seit den vierziger Jahren : immer ch in -lieh, sonst
auch ch bevorzugt, aber vor t hält sich h. — 8^7:
1348: vfrihten, nachkomen, geruwiclichen (A).
— 1350: vergich, ach, rechts (H. 22). — 1352:
offenlich, fwelhi, vergich, braht, brauht (purch-
fraw . . . )• — vergihe. —
Acht buch: Bis 1367 in der Regel ch für ch, vor t in der Regel
h> (S 13— 817). — 81^: 1367: Aecht, recht
(26. b.) — Aecht, kneht, recht (26. b.) — 1368:
nehften, geRiht, rehter (22. b.) — knecht, geriht.
Aecht, Bebt (27. a.) — h und ch wechseln vor t.
ch, h: Bezeichnnng:
h und ch sind in ihrer Behandlung nicht geschieden. Mit
einiger Regelmässigkeit wird h vor Dentalen {t, z, s), am
sichersten vor t geschrieben, z. B. alizigolten, Sezehen, reht,
geriht ... — Am Ende unseres Zeitraumes, etwa von den
vierziger Jahren ab, wird h vor t streng festgehalten, während
ch an anderen 8tellen h verdrängt. Ein Einfluss der
kaiserlichen Urkunden lässt sich mit 8icherheit
nicht feststellen. Von auffallenden 8clireibungen ent-
halten die Quellen: 1282: Sezehen, hazogoften 8j. — Zuweilen
findet sich Umstellung von h und t: retheL In niht fällt h
zuweilen schon im 13. Jh. aus. Gegenüber steht: 1329:
gehdhrun 8j^.
1: Geltnng und Bezeichnung.
Nur Einzelheiten führe ich hier an. Im Volksmunde wird
noch heute in dem Worte bischof vor dem / ein 1-Laut gehört ;
494 Dritter Abschnitt. 248
für unsere Zeit ist diese Erscheinung durch die vereinzelte
Schreibung hiacholf in Stadtbuch (Stadtb. 34 b.), in einer Ein-
tragung der Hand Sg, belegt. Wechsel von l und r finde
ich in der Schreibung des Eigennamens Prior als Priol (1317.
14. Jan. Sg (A)) vertreten. — Ausgefallen ist l einmal in
fdnd = Mimt (1329. Sj^ ?), ob durch Versehen oder durch
Gewohnheit, kann ich nicht entscheiden. — Nicht selten wird
l in als abgestossen und es fehlt auch in der Schreibung az
(1327. St. Stephan (A)).
m: Geltnng und Bezeichnung.
m wird vor g in paungarten einmal 1370 (Achtbuch 101b,
Sjß) als n geschrieben. Ist dieser Vorgang phonetisch, so
steht er der Wandlung des n vor b zu m gegenüber, wie ihn
Sg stereotyp in vnibeMchtez zur Kenntnis bringt. — m unter-
liegt zuweilen der Abkürzung, das Zeichen dafür ist dasselbe
wie das für w, z. B.: Säliag (Achtbuch 56 a S^, 2 mal).
n: Greltnug und Bezeicliniing.
n vor Labialis (b) wird m bei S^ : vmbeluchts ist bei ihm
stereotj-p \ fümfthalb, z. B. : 1336. Sjg (A). Auslautendes n
wird von dem heutigen Augsburger durch die Nasalierung
des vorhergehenden Vokals ersetzt und ganz abgestossen. Die
Flexionssilbe -en z. B. : spricht er -e und einfach e. Für das
13. und 14. Jh. geben mir die handschriftlichen Quellen keine
Aufklärung über Nasalierung oder Nichtnasalierung. In der
Schreibung wird jedes n geschrieben, sehr häufig durch ~
über dem vorhergehenden Vokal angedeutet. Wenn ich nun
zwei Formen vorfinde, welche auf den Vokal endigen, n also
abgestreift zu haben scheinen, so glaube ich hier eher eine
Schreibflüchtigkeit, etwa das Vergessen des Striches annehmen
zu dürfen, die beiden Wörter sind: ofenlicJie (1273. 13. Mai S^)
und Ahtzigolie (1284. Montag nach dem 19. Jan. Sg (A)).
Zweifelhaft ist mir die Form: habe (l.pl.) (1282. S^) und:
welle wir (1292. Sg (A)). — Einmal schreibt Sg gebe (= part.
praet.) 1293.
249 Konsonantismus. 495
j: Geltang nnd Bezeiclmuiig.
Als Schriftzeichen ist j in den Vorbemerkungen über
'Zeichen und Buchstaben' behandelt. Es wird in dem Verbum
verjehen zuweilen als g geschrieben: vergich und vergehen (1351.
S„ (A)).
Konsonantenyeräoppliiug.
Bei der Besprechung des t haben wir eine Neigung
mhd. und so auch augsburgischer Schreiber kennen gelernt,
t zu verdoppeln, auch dann, wo nach unseren nhd. Begriffen
kein Grund zur Gemination vorliegt. Die gleiche Beobachtung
machen wir an /, hier hat das ff indes seine etymologische
Berechtigung, da es aus gothischem -pj in den ja-Stämmen
entstanden ist. kaufen wird daher in unseren Quellen sehr
häufig kauffen geschrieben. Ausserdem haben wir offte und
offen regelmässig mit /i sehr oft auch liraffen (z. B. : 1343.
Jtraffen, verkauffen (Achtb. 62 a.); 1353. : ergriffet (Achth, 70 a).
Zuweilen schliesst die .Dativform dorf nach Apokope des Vokals
mit ff: 1355. ze dorff (dat.) S^, (A). — Verdopplung des n
haben mir regelrecht in den Gerundivformen ze turne u. a.
Formen, in denen später nach Apokope des e das zweite n
zu d sich verwandelt ^. Unbegründete Verdopplung zeigt einmal
die Form der 3. plur. ind. praes. kauffennt (Stadtb., Grund-
text 25 b. Si).
Synkope und Apokope: Belege.
Urkunden.
1272. gnaden, vnfers, verfvmet, naeheften, Gotefhvfes S^
(U. 2). - 1273. belibe, gvtef, baierf Si (A). — 1277. froven,
Spietalf, nihtef, frovn. — 1279. kaufet, vräwen S^ (C. 2). —
1282. belibe, naehften, (vnferre), habe (l.pl.) S^ (A). —
1280. kauft Si (H). — 1282. hörnt, -er, -en S^. — 1282.
fogtan, belieben, hern, drvnder, lefent, fvln, varn, gedecket.
* Vergl. die Urkunden namentlich in den Jahren 1346 — 1352, in
denen von allen Augsburger Schreibern mit Vorliebe die Formel ^ze
hahenne vnd ze niezzenne' geschrieben wird: ze habend (auch ze habent)
vnd ze niezend (vgl. bei d).
496 Dritter Abschnitt. 250
machen, herren, kapein, wolt wem, bwen, einf Schuhes ge-
raichet, irn (pron.), irren (inf.) Sg (R. X^ 4). — giltet, laebt, -en^
fubi Sg (A). — -en, kaufft, . ertailet, verfitzzet Sg. — 1290.
Rat: genade, gewonhait, vor, uarn, fülen, -en Sg (H). — 1292.
genade, benotet, welle (Ipl.) Sg (A). — genaden, beleiben,
gottes, angehört, verbürgetj gezaiget, fvlen, bürgere, gefetzzet
Sg (Fürst, fei. XV V^ 80, 3). — 1293. ainf, waer (c), entaet
(c.) bewaert Sg (C. 4). — 1295. genvge, ainz, Hof (dat.) Sg
(A). — 1296. Rat und Bischof: genaden, -et, -es, -en, -e
(dat.), haben (1. pL), vnfers ftiwer, gotfhüfe Sg (R. 6, 5). —
1298. Geiftes, leipgedingef, belibe (c.) faelb (n. pl.) leib (n. pl.)
chlagt, dorfe (d.) Sg (Ä). — 1302. blib, Gotzhufe, -es, veld
(d.). holze (d.) blib, vnbefvhtz Sg (hl. C. 4). — vmbefvchtef,
verkauffet, landef, rehtef, nach def landef rehte, dorf (d.),
velde (d.), holze (d.), im. — 1306. gwihts, Gots, glegen, gnvg
Gots, fins, dorf (d.), veld (d.) frivnd (g/pl.) bawet, gehört,
fvln Sg (A). — 1308. Ulm: genade, gemaenglich, Gotzhufes,
Bfchofes, -en, enphahen, geuiele (c), waer (c), taete, getaedinget,
Ulme (d.), Jare (d.), fritage (d.). — 1309. Vogt: fogtann,
hörnt, anders, hofti, hovfti, kvniges gaeb (c), fvn (n. pl.) (A).
— 1351. bowt, Reychs S^, (H). — 1356. füllen, entlofen,
jerlichen, oflfenlich, üfrihten, gehenckt. — 1358. fteten, naemen,
gehenckt, gebürde S^^. — 1359. in dorf oder ze velde gebürde,
üfgeben S^^. — 1368. Rat: gemeinclichen, gemeint, heizzen,
hailigen, mugen, volfuren, zunfften S^g (A).
Synkope nnd Apokope: Geltung.
Die Vorgänge der Synkope und Apokope, die, weil sie
beide einer Tendenz entsprungen sind, auch am zweckmässigsten
neben einander behandelt werden, sind nur in der Ausdehnung,
welche sie in der schriftlichen Darstellung in mhd. Zeit ge-
funden haben, ein spezifisches Eigentum des Schwäbischen.
Als lautliche Prozesse sind sie allgemein verbreitet, regel-
mässig da, wo Affekte, die ein bewegtes, rasches Sprechtempo
anregen, eine weitgehende Reduktion der Nebensilben ver-
anlassen. Sie sind darum namentlich eine vorzügliche Waffe,
261 Konsonantismus. 497
Tim dem amtlichen Sprechton, wie er in urkundlichen Willens-
erklärungen ganz von selbst sich einfindet, ein energisches
Gepräge zu verleihen. ^ Indem nun diese Erscheinungen
lediglich rhetorische Mittel sind, ist ihr Eintritt an kein
formulierbares Gesetz gebunden. 'So wandellos der Haupt-
iktus fixiert ist^ sagt Kauffmann, ^ 'so schwankend ist die
rein rhetorische Abstufung innerhalb der Sprechtakte, was
Nebeniktus und Nachdruckslosigkeit betriflft, und es gilt der
Satz, dass jede nicht expiratorisch starke Silbe ihren Sonanten
verlieren kann.*
Entsprechend bietet die Schreibung ein buntes Bild. Aus
der Fülle unseres Materials kann daher nur Einzelnes namhaft
gemacht werden; ich verweise dafür auf die vorangestellten
Belege. Aus ihnen ergiebt sich, dass mit einiger Regelmässig-
keit nur die Apokope im dat. sing, der Substantiva, in der
ersten Zeit die Apokope in der 3. sing. conj. praet. waer^
für waere eingetreten ist, während sich die Synkope mit Vor-
liebe allerdings der Vorsilben be- (vor l) und ge- und der
Endung der 3. sing, praes. und praet. und des part. praet.
bemächtigt hat,^ aber doch nur so, dass man sagen kann,
dass diese oder jene Urkunde eine ausgeprägte Vorliebe für
die synkopierten Formen erkennen lässt. Unter den Schreibern
ist es allein Sg, der in der ersten Zeit seiner Schreiber-
thätigkeit in Augsburg die Verkürzung der Wörter ablehnt,
* Vgl. Rückert: Geschichte der nhd. Schriftsprache I, 218.
^ Kaufmann: schwäb. Mundart S. 136.
* Vgl. dazu Winteler: Kerenzer Mundart S. 119 und Beispiele
S. 179, 213, 216 Anm. ad. 3, 2.
* Die Sonderstellung des waer (3. s. conj.) giebt sich kund in einer
Ulmer Urkunde (1308), welche ausser dieser einen Form waer keine
Synkope und keine Apokope kennt. Die verkürzte Form scheint durchaus
ein Erfordernis des Rhythmus der Urkunde zu sein, indem die Formel
'waer da^ gleichsam wie ein Vorschlag den folgenden Q-edanken einleitet.
* gemaindichen darf auch als Beispiel einer gewissen regelmässigen
Synkope des Vokals des Affixes (-ec) gelten. Synkopiert wird e auch in
dem dat. sing. masc. der Adjektiva und des unbestimmten Artikels ein,
einif offenm (Achtb. 50 b.) offenm (A. 51 b.).
498 Dritter Abschnitt. 252
später nimmt auch er die schwäbische Gewohnheit an. S^
bildet im Gegensatz zu ihm diese sprachliche Eigenheit ganz
besonders aus. Wie steht es nun hier mit dem normierenden
Einflüsse der kaiserlichen Urkunden ? Unter Ludwig ist Yon
ihm nichts zu spüren; freilich zeigen die Schriftstücke seiner
Kanzlei ein ähnliches Bild wie die gleichzeitigen augsburgischen.
Die Urkunden der Prager Kanzlei unter Karl IV. aber trugen
Ton vornherein einen derartigen Charakter in der Behandlung
der Endsilben (Plexionssilben) zur Schau, dass es sich für
die augsburgisch-städtischen Schreiber zu empfehlen schien,
den Abstand von den durch die Verwendung des t in den
Elexionssilben erzielten volleren Formen der kaiserlichen Ur-
kunden nicht durch die Pesthaltung ihrer Gewohnheit zu
vergrössern. Es beschränkt sich daher zusehends die Synkope
der Endungen auf die 3. sing, praes. ind. und auf das part.
praet. ; während das -en des dat. plur. der Nomina und die
Infinitivendung mit mehr Bedachtsamkeit in der schriftlichen
Darstellung erhalten wird. Synkope der Präfixe wurde nach
wir vor geübt; auch die Urkunden Karls zeigten sie in weitem
Umfange.
Gar nicht der Verkürzung durch Synkope erlag in unsern
Denkmälern die Endung und Bildungssilbe -er; nie also
finde ich mutr, brudr, burgr; nur der Reduktionsvokal e in
Wörtern wie: ftiiver, (niwr), Mauer u. a. wird häufig aus-
gestossen.
Zerdehnnng : Ein- und Anfügung von Vokalen.
Im Gegensatz zu der eben .besprochenen Verkürzung des
Wortbildes lieben es einzelne augsburgische Schreiber, das
Wort durch einen eingeschobenen Vokal zu verlängern. ^
Nachklang hinter verbundener Liquida erscheint in: arem
sturengloggen (Stadtb.), funef (Achtb. 51 b.) pferit (Achtb. 71 b.
1354). Ferner: h^oheft, (1272. S^ f U. II)) angeft (Stadtb.
Gr. 45 b. Sj) icogete (Stadtb. Nov. 37 a. S^). Dem hrobeft
1 Vgl. Weinhold: mhd. aramm. § 35.
253 Konsonantismus. 499
liegt ein prouista zu Grunde, welches in der ältesten Augs-
burger Urkunde sich vorfindet.^ Ich selbst habe noch heute
für 'Turm* in Augsburg tur9m sprechen hören,
Anfügung von -e tritt ein am Schlüsse von Verbalformen :
1341. ak fi gehom warde Sjg {A). — 1302. gehabte hat, ge^
machte hat in einer Urkunde von St. Ulrich (U. 5). — 1348,
rehende (3. pl.) hörende, lefend (pl.) St. Kath. — 1335. hande
(= hatte) Si2 (U. 5).
Volle Flexionen: Belege.
1320. hantveftin S^ (A). — 1325. Magdalenun S^o- —
1326. heti, rihti, (wolt) S^. — 1331. triwlichoft, vaffcvn, warnvn
S^ (A). — 1335. Rat: -an, -i, -iu S^g. — 1339. gefamm-
noten S^g. — 1356. ze Oftrun S^g. — 1357. geuertigot
Sjg. — 1357, bowot, Oftrun Sj,, — 1366. hellgazzun^
vaftun (2x) Sj^.
Bischof: 1326, geveftnut (A). — 1329. dingun, gehohrun.
Klöster: 1326, geuaftut, vaftun (hl. Kr. 7). — 1337.
haetan (St. U.).
Stadtbuch: Sg: nidroft; nidroren (72a).
Volle Flexionen.
Einen ähnlichen Gegenzug gegen die Verkürzung und
Qualitätsverringerung mancher Formen bildet die Gewohnheit
augsburgischer Schreiber, manche Flexionssilben mit vollen
Vokalen auszustatten. Nachdem Behaghel ^ über diese Formen
eingehend gehandelt, Kauflfmann darauf in seinem Referat der
Behagheischen Untersuchungen, ^ die im Allgemeinen nicht
haltbare Ansicht Behaghels, dass in den Vokalen a, i, u, o
der Flexionen volle lebende Laute vertreten sind, widerlegt
hat, ist es für mich überflüssig, die Frage einer nochmaligen
* Hierher gehört auch die schon erwähnte Form: enthehren für
entlofen, siehe bei t (451.) Vgl. Kauffmann a. a. 0. S. 118.
® 0. Behaghel: Zur Frage nach einer mittelhochdeutschen Schrift-
sprache. Basel. Festschrift 1886.
' P. Br. B. Xni, 464 ff.
500 Dritter Abschnitt. 254
Erörterung zu unterziehen; ich verweise namentlich auf Kauff-
manns Ausführungen in seiner 'Geschichte der schwäbischen
Mundart\^ Ich kann an dieser Stelle nur das von ihm an-
geführte Belegmaterial aus den mir vorliegenden handschrift-
lichen Quellen vervollständigen. Meine Belege beweisen, dass
die vollen Flexionen nach dem Ende unseres Zeitraums zu
durchaus nicht abnehmen, dass vielmehr namentlich die Endung
des Dativ Pluralis in den sechziger Jahren den vollen Vokal
erhält,^ und dass die Superlativendung -ost nach wie vor ge-
schrieben wird.
Superlativ und Komparativ: Geltung.
Die Endung des Superlativs -ost hat sich im Augsbur-
gischen nach Birlinger* bis heute erhalten.
Bezeiclinung.
Nur wenige Superlative kommen im Kontext der Schrift-
stücke, namentlich der Urkunden, vor, nur in der Datierungs-
formel wiederholt sich regelmässig die Zehnerzahl im Superlativ.
Abgesehen von einem svbenzegeüen des Stadtschreibers S^ (1277)
endet bei allen augsburgischen Stadtschreibern bis circa 1340
der Superlativ auf -ost, 1342 finde ich zum erstenmal bei
Sj3 * vierzigiften, S^^ hat 1342 zwaiundfiertzgoften. Von nun
^ Kauffraann a. a. 0. § 111-117.
^ Ich gebe hier die vor das Jahr 1272 fallenden Zeugnisse von (langen)
vollen Endungen in den Augsburger Urkunden : 1087. Marcwart de Fi£con
(^^ Fischbach) (A). — 1071. Cuonratifhouen, WaMhusin, Luobon, mtdi-
huün, pobingin. — 1143. 26. Nov.: Celestinus papa . . . Muron, Bozon
sonst: -en. für dat. plur. — 1145. Waltere de luoh&n. — 1157. de erringin,
de riehen,. — 1188. Weif dux . . . : de fuozin, de altmannifhovin^ de
hopfin, de gruti, defelgi, ramugin, hagilltain, keminatun. — 1153. cazz-
^nltein. Weinhold erklärt derartige volle Vokale in den Endungen für
sekundäre Bildungen; nach den eben aufgeführten Zeugnissen scheinen
die vollen Flexionsvokale im Augsburgisch-Schwäbischen eine ununter-
brochene Fortführung aus dem ahd. ins mhd. gewesen zu sein, und zwar
durch die Eigennamen.
^ Birlinger: augsb.-schwäb. Wörterb. S. 358.
* 1342 ist Si8 nicht mehr Stadtschreiber, schreibt jedoch noch Ur-
kunden für die Bürger.
255 KonsonantiBmus. 501
an drängten sich die Formen auf -taten und mehr noch die
auf '8ten hervor; -osten bleibt indes bei der Datierungsformel
vorherrschend. Wo sonst ein Superlativ in der Urkunde oder
in einem anderen Augsburger Denkmal sich findet, erscheint
er entweder mit der Endung -ost, oder häufiger mit der Endung
-est Immerhin kann man nicht sagen, dass die Superlativ-
endung '08t nur dadurch, dass sie in einer Formel verwendet
wird und so gleichsam erstarrt, fähig war, sich in ihrer alten
Gestalt zu halten; Fälle wie tniüichoft . . . beweisen, dass
die vollere Form den augsburgischen Schreibern an und filr
sich geläufig war.
Für den Komparativ kann ich nur einmal -or belegen;
meror schreibt Sj> 1330 in der Urkunde, welche er als Vorlage
an die kaiserliche Kanzlei ausfertigte.
Konjuktivformen.
Die 3. sing. conj. praes. und praet. wird sehr häufig von
den Augsburger Schreibern mit i geschrieben: heti, laugeneti,
sturbi: 1326. heti, wölt, rihti S^ (C). — 1335. haeti, geliorti,
haeti, liessi, laugeneti^ waer, het, fdlii S^g (St. U. 5). — 1337.
heti Sjg (A). — 1338. werdi, belibe. St. Kath.
3. sing. conj. praes.: 133 ii. Kaiser: welli (A).
3. plur. conj. praet: 1333. Taetin S^g (C. 7). — 1334.
Kaiser: fient (2. plur.) S^g (U. 5). — 1335. taedn, hien,
wdltin Sj8 (U. 5). — 1335. tchuffin, mdlitin, frageten. — 1335.
habin, habin (1. plur.) Sjg (U. 5). — 1337. habin (1. pl.), haeton
(1. pl.) St. Ulrich.
Zusammensetzung des Infinitivs mit ge-.
Vor viele Verba wird, wenn sie in Abhängigkeit von
mugen, foln, kunneuy wellen treten, ein ge- als Präfix vorgesetzt.^
Die Augsburger Urkunden zeigen eine starke Neigung zu
dieser Verbindung: z..B. 1312. gelaiften möht S, (A). — 1335.
gehacen fulen S^g. — 1337. getvn wdlten S^g. — 1347. geuaren
mug getun mugen Sj, (R. Xi 10,4).
^ Vgl. über diese Verbindungen: Weinhold: mhd. Gr. § 286 und
die an dieser Stelle angegebene Litteratur.
502 Dritter Abschnitt. 256
Adverbialbildung auf -liehen.
Bis in die Mitte des 14. Jhs. herrscht in den Augsburger
Denkmälern durchaus 'liehen] schon in den vierziger Jahren
aber drängt sich die kürzere Form -lieh hervor ; sie wird durch
Hagen S^, nach dem Vorbilde der kaiserlichen Urkunden zur
herrschenden erhoben. Von 1346 an heisst es offenlich, ge-
ruwclieh.
Oesamtverlanf der Entwicklung der angsburgischen
Sanzleisprache.
Die voranstehenden Untersuchungen laufen in ihrem letzten
Ziel auf zwei prinzipielle Fragen hinaus, welche keine laut-
geschichtliche Betrachtung umgehen kann, und welche sich
auf dem Augsburger Urkundenterritorium besonders stark auf-
drängen. Hier tritt in erster Linie die Frage an uns heran :
Steht die lebende Sprache der Zeit überhaupt
in einem ursächlichen Zusammenhange mit der
Sprache der Rechtsdenkmäler und in welchem
Masse? Wenn ein solcher Zusammenhang zu erweisen ist, so
fragt es sich ferner: Hat die durch ihn bedingte
Schreibweise eine bindende Kraft für die Urkunden-
schreiber desselben Territoriums. Oder darf
endlich der Schreiber fremden Einflüssen nach-
geben?. Und ist also die Schriftsprache der Urkunden, all-
gemeiner die Kanzleisprache, namentlich gleichartigen (kanz-
listischen) Einflüssen zugänglich gewesen? — Es tritt also im
letzten Punkte das Problem der 'Kanzleisprache^ ^ vornehmlich
der kaiserlichen Kanzleisprache, in den Kreis unserer Be-
trachtung, zeitlich allerdings nur die gewählte Periode streifend.
Die Lösung der ersten Frage glaube ich durch meine
lautstatistischen Betrachtungen erreicht zu haben, indem ich
an der Hand aller einschlägigen handschriftlichen Auf-
zeichnungen, — sowohl derer, welche das Gebiet der Stadt
^ Ich stelle hier die höfische Kanzleisprache neben die mittelhoch-
deutsche Dichtersprache.
267 Konsonantismas. 509
ZU yerlassen bestimmt oder dieser Möglichkeit wenigstens
aasgesetzt waren^ als auch derer, welche von keinerlei Bück*
sichten auf die ausserhalb geltenden Gewohnheiten bedingt
waren und darum unverfärbt in der Sprech* und Schreibweise
der Stadt sich bewegen konnten, — nachzuweisen suchte, wie
weit die in den Quellen in die Augen springenden Wand»
lungen des Lautstandes einerseits und gewisse stehende Formen
andererseits auf Ilechnung der geltenden Sprache kommen.
Ich ermittelte folgendes: Wenn ich überhaupt von einer ^ge»
sprochenen Sprache' rede, so giebt sich dieselbe für mich in
zweierlei Gestalt als Grundlage zu und in den schriftlichen
Denkmälern kund:
A., als die jeweilig gesprochene Sprache der Ge-
bildeten der Stadt, und als solche ist sie 1. die dem
Schreiber in den meisten Fällen selbst eigene
Sprechweise, welche ihn daran gewöhnt, seinen ge-
schriebenen Lauten eine solche Form zu geben, dass sie
sich erkennbar von dem vulgären Lautstand abhebt;^ -^
und 2. auf dem Wege ^dictandi' in die schriftliche
Darstellung, vornehmlich der Urkunden, hineingetragen.
B., als die lebende Mundart im alltäglichen Verkehr, ^
zuweilen durchsetzt mit vulgären Elementen, von denen
die einen in weiter zurückliegenden Zeiten der allgemeinen
gesprochenen Sprache der Stadt angehört, andere auf
erkennbarem und unerkennbarem Wege in dem Strassen*
idiom sich eingebürgert haben.
Weil der Augsburger höheren Standes für die Länge der
a-Farbe d sprach, sei es weil er die Gewohnheit seiner
Vorfahren bewahren, sei es weil er sich dadurch vorteilhaft
von dem gemeinen Manne unterscheiden wollte, in dessen
Aussprache 'au' er eine Grobheit gegenüber dem ausserhalb
seiner Heimat gesprochenen Laute erkannte, schrieb der
Schreiber gern a; um so mehr noch, weil er damit in jedem
1 Vgl. Kauffmann: schw. M. S. 281.
* Im Folgenden: 'Mundart schlechthin, 'Volksmundart', 'Volks-
mand\ 'Vnlgärsprache', 'Sprache des gemeinen Mannes' genannt.
33
504 Dritter Abschnitt. 258
Falle der Tradition gerecht wurde. Der mustergültigen Aus-
sprache folgend musste er auch, wenn er einen Doppellaut
kenntlich machen wollte, ei für i schreiben; ai gehörte dem
Yolksmunde an, welcher es durch seinen Verkehr mit Leuten
gleichen Standes aus Baiem angenommen hatte. Die Kanzlei-
sprache des 14. Jhs. kennt es nicht. Namentlich aber stellte
die mustergültige Sprache an die Urkundenschreiber die An-
forderung, vulgär mundartliche Erscheinungen, wie die Ent-
rundung dumpfer Vokale o und u bei der Trübung zu ö und ü
zu vermeiden. Mochte der gemeine Mann e und i hören
lassen, in die diplomatischen Schriftstücke dieselben aufzu-
nehmen hielt man für unstatthaft. — Nicht zu verdrängen
vermocht hat die höhere Gesellschaftssprache die Form
HiecUmifre'j welche durchaus in dem Volksmunde lebt; nur
wird das jener angehörige liechimae/fef liecJUmelTe häufig genug
gerade in den Urkunden geschrieben, so dass man es als ein
Sprachgut der Gesellschafts- und Schriftsprache gelten lassen
darf. — Der Konsonantenstand der Urkunden ist im Grossen
und Ganzen bis zum Schluss der Periode derjenige geblieben,
mit welchem die deutsch abgefassten Urkunden Augsburgs
1272 die Reihe eröffneten. Er ist Gemeingut der 'Gesell-
schaftssprache', der 'Mundart' und der 'Kanzleisprache schlecht-
hin', ohne dass sich einer der drei Faktoren über die anderen
zu erheben vermag; es müsste denn die am Anfang unseres
Zeitraumes sich kundgebende Klärung der Bezeichnung von
anlautendem k mit k und auslautendem g mit g und k auf
Rechnung der 'geschriebenen Sprache' gesetzt werden. In
keiner Weise aber etwa kann man von einer sich über die
'Mundart' erhebenden Behandlung des Konsonanten in der
Sprache der Gebildeten Augsburgs reden. Nur von den Ge-
waltsamkeiten der Mundart hält sich die Kanzleisprache frei.
Darunter verstehe ich vor allem die Behandlung der Nasale
in den Endungen. Aeusserst selten nämlich, wenn auch
zweifellos, drängt sich ein starkes participium perf. pass. auf
-«, anstatt mhd. -en und die 1. plur. praes. auf e in eine Ur-
kunde hinein; dass solche Formen überhaupt hier leben, ist
259 Konsonantismus. 505
«in Beweis, dass sie Sprachgut schon im 13. und 14. Jh.
sind; der umstand, dass sie so ausserordentlich selten auf-
tauchen, verweist sie in ein für die Zwecke der Schriftsprache
wenig gepflegtes Sprachgebiet. Ich bin daher geneigt, die
Festhaltung des n in den Endungen der Strenge der gebildeten
Sprache zuzuschreiben. Von vornherein perhorresziert wurde
«ine dem Lautwert der Mundart entsprechende Wiedergabe
der s vor /, «i, n, t im Auslaut und Inlaut vornehmlich der
•8 vor t nach helleren Vokalen, seh hat in solchen Stellungen
kein schriftliches Denkmal. Abseits steht eine Urkunde des
Klosters v. hl. Kreutz (1311) mit eUfchten.^ Andere Er-
scheinungen der Schriftsprache der zu Grunde gelegten Denk-
mäler Augsburgs sind die Spuren der Mundart, soweit sie
Gemeingut aller Gesellschaftsklassen der Stadt ist, und in
vereinzelten Verstössen, soweit sie die Umgangssprache des
Volkes allein ausmacht. Ich bemerke hier noch einmal, dass
ich die Sprech- und Schreibweise a z, B. als eine Tendenz
betrachtet wissen wollte, von der geschriebenen Sprache fern-
5;uhalten, was im Vergleich mit mundartfremden mündlichen
und schriftlichen Gewohnheiten den Vorwurf des dialektischen
zu erleiden gehabt hätte. Da jedoch die Zeit noch nicht
dazu angethan war, solchen Bestrebungen volle Herrschaft zu
sichern, so ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, dass aus-
gesprochen mundartliche Eigenheiten im Gegensatz dazu in
«iner Zeit lautlicher Revolution, als welche ich die Wende
des 13. Jhs, betrachte, mit um so grösserer Gewalt zum
Durchbruch kamen. Die Nachhaltigkeit dieser leben-
digen Kraft der Volkssprache wird gesichert durch
die konservative Haltung aller litterarischen Erzeugnisse,
nachdem der Widerstand der Tradition einmal gebrochen war.
4iu verlässt die Urkundensprache nicht mehr im 14. Jh.
Nie schwankend, noch weniger ausgesprochen feindlich, verhält
sich die geschriebene Sprache zu den spezifisch schwäbischen
Doppellauten, als welche sowohl o und u selbst, als auch die
V7eit frühere Entwicklung des uo sich geltend machen: o
' Vgl. o. S. 228.
33*
506 Dritter Abschnitt. 260
bekennt sich als o^ u als & (&). Ein untrügliches Kennzeichen
der 'Mnndart' äussert sich ferner in der zeitweise sich
wieder hervordrängenden Schreibung der e-Laute als ei,
in der lebenden Sprache als ee {e») geltend und als solches
einmal vorübergehend in gen überliefert. Wenn gerade diese
Schreibung ei in den internen Denkmälern Augsburgs sich
mehr breit macht, während eine gewisse Zaghaftigkeit in den
öffentlichen Schriftstücken sich kundgiebt, so ist letztere
allerdings auf der einen Seite ein Beweis für das stetig pul*
sierende Leben der Mundart auch in litterarischen Erzeug-
nissen, welche durch mancherlei Umstände geleitet derselben
eher ausweichen zu müssen scheinen, aber auch ein Zeugnis
für eine grobmundartliche Erscheinungen perhorreszierende
Gewalt.
Als ein Erzeugnis der Mundart können wir, wie schon
bemerkt, bedingungsweise den Konsonantismus unserer Denk-
mäler ansprechen; bestimmt hat die Mundart auf die un-
geregelte Verteilung der überlieferten Zeichen fiir die Labialen
und Dentalen und für das etymologische k gewirkt. In der
Reihe der Labialen nämlich ist die Trennung von Explosiva
fortis und -lenis nicht streng durchgeführt:
p erscheint für mhd. b mit der gleichen Willkürlichkeit
noch im Ausgang unseres Abschnittes wie am Anfang, wenn
auch Schriftstücke, welche die Schreibweise p für b einheitlich
durchführen, nur der Anfangszeit angehören (z. B. 1283. 29.
März. Bat: S,,). Ln 14. Jh. lassen nur Sjg, 8^5 und Sj^ *
— das ist der Zeitraum von 1336—1345 — eine starke
Vorliebe für p als Ausdruck von etymologischem h erkennen.
Sj7 bemüht sich im Gegensatz zu ihnen, das p zu unterdrücken
und unter dem Vorbild der kaiserlichen Kanzlei b zur regel-
rechten Bezeichnung des gemeinhochdeutschen b zu erheben.
Vorausgegangen war ihm mit der gleichen Tendenz, entgegen
dem Augsburger Schreibgebrauch, eine einheitliche, höheren
Ortes empfohlene Bezeichnung mit b einzuführen, der Schreiber
^ Sic ist zu dieser Zeit Gehülfe.
261 Konsonantismus. 507
des Bischofs Heinrich (von 1338—1340), aus dessen Hand
auch die kaiserlichen Schriftstücke derselben Zeit hervor*
gingen. Dass die bischöfliche Kanzlei dieser Zeit dem augs«
burgischen Sprachleben an und für sich nicht zu fern stand^
bezeugt die Aufrechterhaltung des au in bischöflichen Schrift-
stücken, die Schreibung u und u für uo und u. Im Konso-
nantismus aber markiert sie im ganzen Umfang den Beginn
derjenigen Aera, welche dem Siege der Schriftsprache un-
mittelbar voranging, sie schreibt nur: b (ür b, k für k, pf
für ph.
w und u für b kennt noch das 14. Jh. Sie sind nach
den von mir benutzten handschriftlichen Quellen nur wenig
bezeugt; wo sie erscheinen, dürfen sie als Lebenszeichen der
Mundart gelten. In dieser unterscheiden sich w und b im
Klange nicht zu sehr, daher vertritt nicht sowohl w, u das
mhd. by sondern auch häufig genug b die etymologische Spirans in
^erubclich, witbe. ^ iv und b lauten auch im Bairischen gleich.
Mhd. p erfährt aus demselben Grunde, welcher die Ver-
tauschung von b und p in der Schrift für b veranlasste, eine
gleich schwankende Behandlung, welche nur in der Schreibung
der Fremdwörter eine gleichmässige wird, indem die aus dem
Lateinischen abgeleiteten Wörter in der Begel mit b anlauten,
die aus dem Griechischen stammenden öfter mit b als mit p.
Auf diesem Gebiete lässt sich einEinfluss weder
der kaiserlichen Kanzleisprache noch auch einer
{anderen) lokalen Kanzleisprache feststellen.
pJiy die Verschiebung des german. p, erhält erst im 14. Jh.
die Gestalt von pf] dauernd seit dem fünften Dezennium. ^
Veranlassung ist möglicherweise der Vorgang des oben er-
wähnten bischöflichen Schreibers, mit grösserer Bestimmtheit
die Kanzleisprache des Hofes. Die Aussprache
näherte sich längst mehr der neuerdings angenommenen Gestalt,
als der traditionellen ph,
1 1355. witbe Sie (A).
® Einige Klosterurkunden zeigen auch jetzt noch ph sehr häufig,
zuweilen ausschliesslich.
508 Dritter Abschnitt. 262
Endlich offenbart sich die Mundart in der schriftlichen
Darstellung gewisser Flexionen« Nicht alle Flexionen nämlich
spielen in dem Leben der schwäbischen Mundart der mhd»
Zeit eine gleiche Bolle. Während ein Teil durch Sjukope
und Apokope seinen Vokal ganz verliert, und so die Flexions*
silbe stellenweise selbst verflüchtigt wird, wahren sich andere
Biegungssilben infolge eines sprachlichen G-egenzuges mit um
so grösserer Hartnäckigkeit eine älteren Zeiten angehörende
Fülle. Dazu neigt der Optativus praet., das Particip. praet»
pass. der schwachen Yerba auf -ot, -uty und ganz ausser«^
ordentlich der Superlativ auf -osU Sie waren ein ebenso not-
wendiges Erfordernis einer feierlichen, betonungs-
reichen Sprechweise, wie sie Rechtsdenkmäler jeder Art
sich zu eigen gemacht haben, als die übermässige Dehnung weniger
gehaltvoller Vokale der Stammsilben. Gemeinsam halten sich
die erwähnten Schreibweisen bis in die erste Hälfte des 14.
Jhs. hinein, über diese hinaus^ aber nur -ostj obwohl die ge-
meinmittelhochdeutsche Schreibweise -est, -ist hart an ihm zu
rütteln beginnt. Die Formen gan und stan weichen ebenso
wenig den ganz vereinzelt in nichtstädtischen Urkunden sich
geltend machenden gen und sten. — Die Entwicklung der
Endung -ent (3pl.) zu -end in dem letzten Drittel unserer
Periode darf auch als durch die Mundart bedingt gelten.
Die eben in kurzen Zügen vorgeführten Erscheinungen,
bald fest die ganze Zeit hiadurch oder doch periodenweise
sich haltend, bald in ihrem Wechsel den Anforderungen des
lebendigen Lautes Rechnung tragend, haben sich zum grösseren
Teil als Sprachgut einer durch die Schrift in einem gewissen
Grade normalisierten 'Gesellschaftssprache' herausgestellt^
welche neben der mundartlichen Sprechweise des gemeinen
Mannes vorhanden war, zum kleineren, aber durchaus nicht
verschwindenden Teil sind sie die Frucht einer blühenden,
lebenskräftigen Mundart, welche nur in wenigen Fällen ganz
in den Hintergrund geschoben wurde; mit andern Worten:
^ Nur Sie zeigt sich als ein ausdauernder Freund langer Endsilben:
valtun, heUgazzun (1366). — der geuertigot (1357). — ze Oftrun (1356).
263 Kousonantismus. 509
Die Schreiber halten sich sichtlich von den Sprachformen der
kleinen Leute dann gern fern, wenn die dem Schreibenden
näher liegende Sprache der Intelligenz eine Abweichung von
dem mundartlichen Sprachgut gebietet. Im andern Falle geht
die Sprache der Gebildeten nicht merklich in andere Bahnen
über als die städtische Gemeinsprache, so dass man ihrem
Zwange gehorchend diejenigen Formen hervorbringt, welche
die Schriftstücke zu speziell augsburgischen und speziell
schwäbischen stempeln im Gegensatz zu den Erzeugnissen
anderer Städte und Territorien. Endlich giebt es Erscheinungen
in dem Eahmen eines diplomatischen Schriftstückes, deren
ureigene Domäne die 'Mundart^, die Vulgärsprache, allein ist.
Ich erinnere hier daran, dass solche Erscheinungen vorzugs-
weise in internen Denkmälern beobachtet wurden (liechtmiffef
karfamer), während sie sich von den für den Weltverkehr be-
stimmten Urkunden eher zurückzogen. Nie verschwinden sie
— und das liegt in der Natur der Sache — , soweit sie Be-
zeichnungsformen der Geschäftsgewohnheit der Stadt sind.
Ich muss an dieser Stelle davon absehen, auch nur Beispiele
dafür zu bringen, da der aus den ungedruckten Quellen ge-
schöpfte Stoff bisher noch nicht abgerundet genug ist, um ein
anschauliches Bild zu geben ; spätere Untersuchungen meiner-
seits, welche sich mit dem syntaktischen Sprachgut der Ur-
kunden insbesondere beschäftigen sollen, werden auch des
Wort- und Namenschatzes derselben Denkmäler gedenken.
Wie ist nun dieser in zwei von einer gewissen Zeit an
neben einander hergehenden Erscheinungsformen sich teilende
Lautstand in der augsburgischen Sprache unserer Zeit zur
Entwicklung gelangt? Es hat sich ergeben, dass er zum Teil
organisch innerhalb der Mundart sich herausgebildet hat, mit
den Modifikationen, wie sie die Eigenart der Zeit, das Alter
und die körperliche Beschaffenheit des Sprechenden hervorrufen.
Bis zum Ende unserer Periode ist die 'Mundart' nicht zur
Ruhe gekommen; wir haben sie im 13. Jh. mit einem nicht
überall fertigen Bestand in unsere Zeit hineintreten sehen;
wir haben bald nach diesem Zeitpunkt ihr organisches Wirken
510 Dritter Abschnitt. 264
erfahren; neue Laute zu Tage fördernd stattet sie dieselben
als ihre ureigenen Kinder mit Kraft und Durchdringungs-
fähigkeit aus, zum Teil aber fremde Eindringlinge aufnehmend,
durchsetzt sie diese und reiht sie ihrem Haushalte ein. Einen
Abschnitt letzterer Art in der Bethätigung der Augsburger
Mundart bildet die Diphthongierung ^ bisher einfacher Längen.
Da ihr Aufkeimen unsere ganze Periode erfüllt, so wird es
nicht überflüssig sein, dem Vorgang mit einigen Worten näher
zu treten. ®
Gregen eine autochthone Entstehung der Laute in einem
Ort Schwabens spricht die Erscheinung, dass in dem gesamten
alamannischen Gebiete eine stufenartige Zunahme der Ver-
breitung von S.W. nach N.O. besteht, d. h. dass Augsburg als
Vertreter des N.O. schliesslich einmal Ausgangspunkt gewesen
ist, aber nur als Vermittlungsstation von weiter ostwärts heran-
drängenden Bewegungen. Der Vorgang ist folgender gewesen:
Diphthongiert sind die alten Längen sowohl in
der Sprache der Gebildeten (Schriftgebildeten)
als in der Sprache des Volkes (^Mundart^).
Jene, die Gebildeten, erfuhren die Neuerung
durch den schriftlichen, Handels- und diploma-
tischen Verkehr mit Baiern; diese, die Mundart
des Volkes, bildete ihre Diphthonge, wie ihre
Träger dieselben im persönlichen Verkehr mit
bairischen Leuten zu hören bekamen. Darnach
^ Einen phonetischen Erklärungs versuch Kräuters (Z. f. d. Altert.
"21,262 . . . ) halte ich für nützlich hier anzuführen; er bespricht hierin
•die elsässischen Laute: ei, ou, öy^ bes. im Hinblick auf ihre Stellungen
als Träger des Satzaccents. Dazu vgl. Schleicher : Kompendium. "Weimar
1871. S. 116. 140. Boyg: Grammatik der Sanskrit-Sprache. Berlin
1868. § 51.
2 Vgl. dazu die mittelhochdeutschen Grammatiken, welche sich alle
mehr oder weniger mit diesem lautlichen Vorgange befassen. Ausserdem:
Kaufmann: schw. Mundart: § 136 fi. Wilmanns: Zs da XVI, 119.
Steinmeyer : altdeutsche Studien S. 84. Schilling : Die Diphthongierung von
i, ü, iu (Programm der Realschule zu Werdau). Haupt : Wiener Sitzungs-
Berichte 71, 134. Fischer zu Blauffmann: schw. M. in Germ. 36, 453.
265 Konsonantismus. 511
mag die Sprache des Volkes am frühesten Doppellaute besessen
haben; erwerben konnte sie dieselben auf mannigfache Art.
1. Das Ostlechland war dem Augsburger ein
sozial naheliegendes Gebiet. Zahlreiche Heiraten
fanden vom Augsburger Bistumsterritorium nach dem frei-
singischen hinüber und umgekehrt statt, es wurde ihnen durch
einen Vertrag zwischen den beiderseitigen Bischöfen schon
1268 23. Oktober ^ offizielle Sanktion erteilt und damit dieser
Weg für sprachliche Bildungen erweitert. 2. Der Handel
Augsburgs griff im Grossen wie im Kleinen zumeist nach
Baiern und nach Franken hinüber. So bestehen Zollregelungen
für die Befahrung des Lech. Eine solche konnte sich jedoch
nur auf den Transport alltäglicher Lebens- und Verbrauchs-
mittel beschränken, es war damit also wiederum eine
Wechselbeziehung zwischen dem einfachen Volke
Augsburgs und demderOstlechgegend vermittelt.
Dieser Wasserweg erscheint mir jedoch von vornherein als
sehr schwach, um sprachliche Eigenheiten von Ort zu Ort zu
tragen. Vielleicht ist aus diesem Grunde auch die *^viel-
befahrene Verkehrsstrasse des Oberrheins^ ^ geschützt vor den
neuen Diphthongen geblieben. Eher kann der Augsburger
auf dem Wege des Landhandels in Baiern, welcher urkund-
lichen ZeugDissen zufolge schon im 13. Jh. ^ in grösserem
Umfange betrieben wurde, bairisches Sprachgut sich angeeignet
haben. 3. Ein dritter Weg ist gleichfalls von geringerer Be-
deutung; nämlich der Zuzug von Bürgern bairischer
1 Mon. Boica XXXUI a 104. 1268. 23. Okt. Bischof von Freysing
an den Bischof von Augsburg, 'quod de cetero et in perpetuum homines
Ecclefie noftre et Homines Ecclefie Augustenfis, fine sint Minifteriales,
Eine cuiuscunque fexus fuerint aut conditionis homines, inter fe mutuo
et vicissim matrimonia fev nuptias contrahere ualeant libere, licenter et
inpune . . .'
® Kauffmann: schw. Mundart. S. 168. Der Verfasser kann hier das
Ausbleiben der Diphthongierung mit einem starken Verkehr nicht vereinen.
® Zeugnis sind die Verträge Augsburgs mit den Herzögen von Baiern
über freies Geleit und freien Handel in Baiern.
512 Dritter Abschnitt. 266
Orte nach Augsburg. Den Bürgerbüchern nach ist
derselbe nämlich nicht so stark gewesen. ^
War nun auf diesem oder jenem Wege aus dem Sprachgut
der fremden Mundart der Volkssprache der Stadt Augsburg
mitgeteilt worden» so konnte die Aufnahme in zweifacher
Weise erfolgen: 1. der Augsburger eignete sich den gehörten
Laut ganz so an, wie er ihn hörte, und produzierte ihn nach
Massgabe seines Organs, oder 2. es bildete sich eine Art
Kompromiss heraus, demzufolge der ursprüngliche fremde Laut
eine der augsburgischen organischen Fähigkeit angepasste
Gestalt erhielt, die durch die Wechselbeziehung, wie der
Verkehr sie schuf, ebenso zwingend dem anderen Orte, dem
Ausgangsorte, sich mitteilte. Der so geschaffene Laut wurde
dann für die nächste Generation der Bestand, auf dem sie
weiter bildete. In der That sind heutzutage die angrenzenden
bairischen Striche von der augsburgischen Mundart nur durch
stellenweise abweichende Betonung zu unterscheiden, wie ich
selbst zu vernehmen Gelegenheit hatte.
Die Sprache der Intelligenz istdagegen viel-
mehr aus schriftlicher Einwirkung und der Dar-
stellung des geschriebenen Lautes hervorgegangen.
Freilich konnte eines solchen Einflusses sich auch nur ein
dem reichsstädtischen Leben und Interesse nahestehendes
Sprachterritorium rühmen. Ein solches war wiederum das
bairische. Aber seine Macht äusserte sich in diesen Kreisen
der Stadt nicht so früh, wie die ausschliesslich mündliche
Uebermittlung des mundartlichen Lautes vom Volk zum Volk.
Der früheste Zeitpunkt ist die Zeit, wo überhaupt ein schrift-
licher Verkehr in Gang kam und zugleich eindringlich und
^ 3 Meilen südlich von Augsburg, westlich von dem östlichsten Arm
des Lech in der Mitte seines Laufes, ist schon 1326 ein 'baieren Maefi"
chingen' zu finden, später heisst das Oertchen Baiern Münching und heute
Merching (Bitter: geograph. Lexicon: II, 164: Baiem Münching =
Merching im bayr. Regier. -Bezirk Ober-Bayern, Bz. A. Friedberg. 1326
ist bei Friedberg 'baieren Maenchingen' erwähnt in den Baumeister-
rechnungen S. 103. (A).
267 Konsonantismus. 513
unter förderlichen Umständen sich kund gab. Allen diesen
Ansprüchen aber genügte allein die Zeit der engeren
Verbindung Augsburgs mitBaiern durchHerzog
und später König Ludwig.^ Jetzt wurden die
Diphthonge in der That ^Modeartikel'^ wie sie
Kauffmann^ nennt, aber sie waren es als solche nur für
die höherstehenden Kreise der Stadt, dem Volke war der
lautliche Wandel in der Sprache seiner Kachbaren — sit
venia verbo — in Fleisch und Blut übergegangen. Ob der
gemeine Mann nun aber mit der Zeit dem Gebildeten nach-
zusprechen trachtete, wäre wohl, nach modernen Verhältnissen
zu urteilen, möglich, ist ims jedoch durch kein Zeugnis bekannt
geworden. Immerhin wird in allen weiteren Stufen die gröbere
organische Beschaffenheit der Sprechenden ihre merklichen
^ Durch mancherlei Gründe war Augsburg im zweiten und dritten
Jahrzehnt ganz besonders eng an Ludwig und an Baiern gekettet:
1. Wenn Augsburg in einer Zeit, welche für die freie Reichsstadt
eine Zeit grosser Erhebung und Bereicherung war durch die vielfachen
Vorrechte, welche sie von dem allzeit willigen Monarchen erlangte, wenn
Augsburg in einer solchen Zeit gegen Westen hin nur Feinde hatte, so
musste es um so engeren Anschluss an den Osten, an Baiern suchen, mit
welchem es bald auch körperlich in enge Berührung kam (Feldlager,
Gesandtschaften), vgl. Kleinschmidt: Augsburg und Nürnberg und ihre
Handelsfürsten. S. 18: 'Die Herren (Patrizier) wurden noch zur Zunftzeit
allein mit den Missionen ins Keich betraut, sie kannten am besten die
Aussen weit.' Für die Zeit von 1320 — 1331 sind die Angaben der Bau-
meisterrechnungen über die Bürgcrgesandtschafteu zu vergleichen. Man
hatte für solche Gelegenheiten in den meisten Städten „Wirte*', bei denen
man abstieg.
2. Ludwig der Baier hielt sich gern und oft in Augsburg auf, vgl.
Herberger: S. 10: 38 ur.
3. Durch die Urkunde von 1316 (Herberger S. 9) erhielten die
Bürger des Rates das Vorrecht gleich Beichsministerialen mit dem Adel
zu Gericht zu sitzen. Es traten damit immer mehrere der gewichtigen
Persönlichkeiten aus der Stadt heraus in amtlichen und persönlichen
Verkehr mit den Vertretern des Keiches.
4. Für den Handel mit Baiem gab Ludwig der Stadt besondere
Freiheiten, vgl. Herberger S. 9, besonders: Urkunden von 1324. 16. Sept.
2 Kauffmann a. a. 0. S. 166.
514 Dritter Abschnitt. 268
Spuren zurückgelassen haben. Ich zweifle dämm gar nicht
daran, dass lange Zeit auch der geringe Angsburger Stadt-
bewohner für etymologisches ty ü wie die Baiem ai (op), au (ao)
gesprochen hat. — Andei'e Einflüsse, welche ausserhalb unserer
Betrachtung und zum Teil ausserhalb jeder Berechnung liegen,
werden das Ihrige dazu gethan haben, die Verschiedenheit
des Klanges herbeizuführen. Eine dieser Mächte ist zweifellos
die Anziehungskraft der Schriftsprache und die Sprache der
höheren Stande später gewesen, welcher sich der gemeine
Mann im Laufe der Zeit immer weniger entzog. Durch münd-
liche Uebertragung aber, nicht durch den Umstand, dass die
Kanzlei der neuen Diphthonge, nachdem sie über die Grrenz-
pfähle hinaus gewandert, sich angenommen hat, sind sie in
der Volkssprache heimatberechtigt geworden. Alles andere,
was von Erscheinungsformen die augsburgische Geschäftssprache
bietet, gehört der geschriebenen Sprache, dem Per-
gament an. — Ich halte es bei der Behandlung des folgenden
Abschnittes für sehr wichtig, chronologisch vorzugehen. Ab-
gesehen davon, dass bei dem Wirkungsverhältnis von Schrift
auf Schrift das augenblickliche Verhältnis von Ursache zu
Wirkung, kurz das zeitliche und örtliche Nacheinander, vor-
nehmlich ins Auge gefasst werden muss, ist es von Belang,
zu sehen, wie gewisse Beeinflussungen des Auges, einzeln und
mehrere zugleich, von Schriftstück zu Schriftstück sich ver-
mehren, wie sie in anderen Fällen zu Gunsten anderer Formen
ihre Kraft verlieren, und unter welchen Bedingungen sie zur
Norm werden. Ich werde daher nicht wie im Vorhergehenden
die einzelnen Erscheinungen herausgreifen, sondern den ur-
sächlichen Zusammenhang im Bafamen des Gesamtbildes eines
Schriftstückes und soweit als möglich in chronologischer Reibe
vorführen. Auf dem ersteren Wege gewinnen wir die Mittel,
das Vorkommen dieser und jener als orthographische Neuerung
zu behandelnden Erscheinung und das Zurückgehen auf Aelteres
gerade hier oder gerade da zu begreifen, auf dem zweiten
Wege wird die Augenblickswirkung von Schriftstück
zu Schriftstück am deutlichsten sich herausstellen.
269 Konsonantismus. 515
Als geschriebene Sprache ist die Sprache einer Kanzlei
in erster Linie und ursprünglich die lokale 'Kanzleisprache
schlechthin'. In diesem beschränkten Sinne besitzt in Augs-
burg nur die städtische Kanzlei eine Schreibweise, eine
Orthographie, welche gleichsam als fester Stamm
allen amtlichen Schreiberzeugnissen zu Grunde liegt,
üeber diesen festen Stamm hinaus versucht der städtische
Schreiber allerdings sowohl seiner persönlichen Neigung als den
durch die Situation bedingten Bücksichten zu folgen, aber, wie
sich schon herausgestellt hat, lange Zeit nur in denjenigen
Schrifttümern, für welche, weil sie zur öffentlichen Mitteilung an
weitere Kreise bestimmt waren, es sieh empfahl, Strengmundart*
liches oder Veraltetes zu vermeiden. Die Existenz aber jenes
festen Stammes wird verbürgt durch die internen Schreibgelegen-
heiten der KanzleL — Eine Kanzleisprache der eben begrenzten
Art ist die in den klerikalen Urkunden sich kundgebende
Schriftsprache nicht, aus dem Grunde vor allem, weil, wenn
ich mich dieses Ausdruckes bedienen darf, 'Herr und Diener*
häufig wechselten, und überdies beide dem Augsburger Städte-
gebiet^ selten oder nur in bedingter Weise angehörten. Der
Bischof z, B. war nicht immer Augsburger Kleriker, und
wenn er es auch war, so hatte das auch nicht grössere Be-
deutung, weil sein Einfluss auf die Uniformierung seiner sprach-
lichen Verkehrsmittel kein wesentlich anderer und weiter
gehender sein konnte, als etwa derjenige des B-eichaoberhauptes
auf seine Kanzlei. Ueberdies machte in der bischöflichen
^ Von Geburt werden die Kleriker des Hochstifts der Stadt seit
1320 nie angehört haben. Gesetzmassig durften sie es nicht nach der
Bestimmung des Domkapitels von 1322. 14. Dezember : *. . . de nou reci-
piendis civibus et filiis civium Augustensis civitatis in Ganonicos . . .
tarn minoribus officiis Capituli nostri quam in assecutione Canonicatuum
et prebendarum Ecclefie nostre Canonicorum.' Wir dürfen demnach
nur zwischen einer längeren oder kürzeren Dienstzeit in der bischöflichen
Kurie unterscheiden. Vgl. dazu: 1336, 16. Mai: Hermano nato Herrnani
dicti Suertfurben civis Augustensis, canonico August., confert canonicatum
indicta ecclesia Augustensi. • (Rietzier: vatikanische Akten 1808 [Kegesta
122. N. 239].)
516 Dritter Abschnitt. 270
Kanzlei die noch stark geübte lateinische Sprache die Pflege
des deutschen Kanzleistils lange nicht in dem Masse zur
Hauptsorge, wie die zur alleinigen Verkehrssprache erhobene
deutsche Sprache in der städtischen Kanzlei alle Sorgfalt
für sich beanspruchte.^
Die städtische Kanzleisprache tritt uns zum ersten Mal
vor Augen in den ersten deutsch abgefassten Urkunden. Ihr
Verfasser ist S^ (Conrad). Sein nachweisliches Auftreten in
der städtischen Kanzlei schon im Jahre 1268 verbürgt uns,
dass er als der Begründer des städtischen deutschen Kanzlei-
stils im Jahre 1272, also nach bereits füni^ähriger Thätigkeit
im städtischen Dienst, der Sprache der Stadt Rechnung trug.
Das Gesamtbild seiner Orthographie ist folgendes:
1272.^ Ich Bertolt der brobeft von vnferf herren gnaden
def ü-otefhvfef datr dem haeligem Crv'ce ze Aufpurch.
ä: a, ä, -do, Umlaut: ae doch: fiete (c). — e: e, — i: i,
y. — i: {, — o: 0, Umlaut: o*. — u: t;, u, kein Umlaut: fur^
Crvce, — ü: w, t?. — ai: at, aei, doch: einem. — au: av. —
iu: iu, — uo: V und v, kein Umlaut. — b: i, an- und inlautend,
doch: fp, — b (auslautend) : p. — p: 6 (brohest), — ph: ph. —
g: g\ Schluss -g: Ä. — t: ^ — Damit stimmt die Ortho-
graphie des Grundtextes und der Einträge des S^, im Stadt-
buch überein. In den weiteren Urkunden seiner Hand tritt
nur hinzu: ch für k = auslautendem g neben k.
Der in den Erstlingserzeugnissen einigermassen fest-
gegründete sprachliche Tenor des städtischen Kanzleistils war
nun keineswegs bindend für alle Schreiber und für alle Zeiten.
Der erste nach meinen Ausführungen als fremd zu bezeichnende
Schreiber Sg schreibt unbekümmert um die Gewohnheiten
seines nunmehrigen Thätigkeitsortes eine Sprache, welche
zwar oberdeutsch genug ist, um sich in Manchem mit jenen
^ Die Zeugnisse von Verwendung der lateinischen Sprache im
städtischen Schreibwesen, welche uns die Baumeisterrechnungen erhalten
haben, sind einhellig Beweise für die Vernachlässigung der lateinischen
Sprache in der Stadtkanzlei.
' Münch. allg. Reichsarchiv: A. St. Ulrich f. 1.
271 Konsonantismus. 517
ZU berühren; welche aber durchaus eine Frucht seiner früheren
Schreibthätigkeit am Hofe des Herzogs von Kärnten ist.
Damit waren fremde Elemente in den Sprachschatz der
städtischen Kanzlei hineingetragen: ei für i, ou, ati, ü für ü,
eu spärlich für iu. Dass sie aber infolge der für eine sprach-
liche Umgestaltung noch nicht aufnahmefähigen Geschäfts-
ordnung der städtischen Kanzlei keine bleibende Stätte finden
konnten, wird gewiss durch das auf überlieferten Schreibusus
zurückgreifende Verfahren seines Nachfolgers Sg, welcher
unter S^ seine Thätigkeit begonnen hatte. Indem S^ die
^Kanzleisprache schlechthin' weiterschrieb, brachte er wohl
einige Veränderungen an, vermied aber sorgfältig das aus-
geprägt Fremdartige seines unmittelbaren Vorgängers. Neu
kommt bei S^ hinzu : die Bezeichnung des Umlauts von u mit
u, ch für k == auslautendem g ist bei ihm das Gewöhnliche.
— Sg (Rudolf) schreibt bei dem Wiederantritt seines Amtes
in seiner Weise weiter, nimmt aber in den neunziger Jahren
wesentliche graphische Neuerungen auf: 1. er ersetzt vnde
durch vnd. 2. er wendet regelmässig das Zeichen für Schluss
-s an und zwar entweder unter dem Vorbilde der Ur-
kunden der bairischen Herzöge^ an Augsburg oder, was
näher liegt, der klerikalen Urkunden, welche ihrerseits eine
gewisse Anlehnung an die Schreibweise Rudolfs erkennen
lassen, indem sie ei für i annehmen. 3. s tritt häufiger für
Schluss-z ein in: das, des, -e«, was (= war). 4. mit ausser-
ordentlicher Bestimmtheit führt er ck für schliessen-
des g (k) ein. 5. Er fügt sich dem städtischen Schreib-
gebrauch, indem er zur Bezeichnung des Umlautes von a
und der e-Laute das der augsburgischen Orthographie an-
gehörige ae für das ihm eigene e in seinen Zeichenschatz ein-
reiht. 6. Zuweilen auch giebt er zu Gunsten des Augs-
burger Kanzleistils sein ei für i auf und schreibt sogar i
* 1288. St. Ulrich, fchongawers, was, vz, g^teL — 1292: Herzog
von Bayern, Bischof und Stadt: vnsers, lesent, Auspurch, brohst. —
1296. Dom: nur Schluss-s und s für / auch anlautend: lesent, vnsers,
brohst.
518 Dritter AbBchnitt. 272
durchgängig in einer Urkunde. 7. ent (3. plur.) wird nun
bei ihm fest. 8. Er vertauscht in der Eingangsformel: "^sehent^
horent oder kaenf mit ^sehent oder her ent lesen*; schon länger
war nur diese Formel in den fürstlichen Kanzleien ge*
bräuchlich, mit denen Augsburg in diplomatischen Ver-
kehr trat.
Wir haben guten Grund anzunehmen, dass Sg das ge-
wonnene Feld weiter zu bebauen gestrebt hat, im Bewusstsein
seines persönlichen Wertes und der Bedeutung seiner Stellung.
Fällt doch seine Amtszeit in ein ausserordentlich rühriges
rechtliches Leben seiner Stadt hinein; sind doch gerade die
neunziger Jahre des 13. Jahrhunderts für Augsburg die Zeit
ernster strafrechtlicher, privatrechtlicher und kommunaler Ein-
richtungen. Wie sehr Sg in diese Interessen hineingezogen
wurde» dafür spricht Seite um Seite des Stadtbuches. Wenn
ihm so die inneren Bedürfnisse der Stadt genugsam vertraut
und damit auch für ihn ein Gegenstand ernster Sorge wurden,
so wurden zu gleicher Zeit sein Geschick und seine Energie
auch für die äusseren Angelegenheiten der Stadt erfordert.
Das Verhältnis zu den bairischen Machthabem, deren Lande
für den Augsburger Kaufmann der wichtigste Handelsweg
waren, hatte sich immer drohender gestaltet und erforderte
von den Vätern der Stadt eine sichere und diplomatisch um-
sichtige Haltung und zuverlässige Kräfte. Warum sollte da
nicht der durch seine Vergangenheit als fürstlicher Notar an
und für sich an eine geregelte Geschäftsordnung gewöhnte
Stadtschreiber Budolf in der richtigen Erkenntnis des Not-
wendigen die Organisation der ihm unterstellten Kanzlei als
eine Hauptaufgabe sich vorgesetzt haben? Als eines der vor-
nehmsten disziplinarischen Mittel gilt die strikte Gleich-
mässigkeit des Formenwesens und damit eine gewisse schul-
mässige Handhabung der sprachlichen Verkehrs-
mittel. Bestimmt äussert sich ein solcher Zwangt
* Für die Gehilfen kann allenfalls gelten, 'dass, mochten auch die
Schreiber aas anderen Dialektgebieten stammen, dieselben sich doch
der einmal bestehenden Kanzleisprache zu fügen hatten und höchstens
278 Gesamtverlauf. • 519
in den Schriftstücken der Gehilfen Meister Rudolfs
S^, S5 und Sg, deren Orthographie sich oflfenkundig der des
Meisters anzuschliessen strebt. S^ behält manches aus seiner
Gehilfenzeit für seine spätere Thätigkeit: ei für t überwiegt
bei ihm in der ersten Zeit, ck für k (auslautendes g) begleitet
ihn bis zum letzten Erzeugnis seiner Hand. Im Uebrigen
aber kehrt die Schreibweise der städtischen Kanzlei in den
ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts nach S3 zu den
älteren Formen zurück, jedoch die neuen graphischen Er-
werbungen vnd und 8 festhaltend.
Wir gelangen nun in die Zeit, welche ich an mehreren
Stellen als eine Periode des langsam sich vorbereitenden Um-
schwungs in der Sprache der Urkunden bezeichnete. Zugleich
erfüllt diese Epoche der nähere Verkehr der Augsburger mit
dem Hofe. Die persönliche Berührung der Stadt und ihrer
Bürger mit den Leuten des Königs Ludwig hatte ich schon
mehrfach zu erwähnen Gelegenheit; der schriftliche Verkehr
nimmt gleichfalls in den Jahren etwa von 1320 — 1340 einen
weiten Umfang an. Wir haben also für die ganze nächste
Zeit eine Beeinflussung der augsburgischen Orthographie, ins-
besondere derjenigen der städtischen Kanzlei durch die
kaiserliche Kanzleisprache im Auge zu behalten und in den
Vordergrund der Betrachtung zu stellen. — Da ich schon
früher zu dem Schluss gelangte, dass die augsburgische
Urkundensprache bezüglich des Wechsels und der Unregel-
mässigkeit ihrer Passung mit gutem Grunde eine Folge der
gleichen Erscheinung in den kaiserlichen Schriftstücken ge-
nannt werden kann, so ist es an dieser Stelle notwendig, dem
diplomatischen Verkehr zwischen der Reichskanzlei und Augs-
burg einige Worte zu widmen.
ab und zu Besonderheiten ihrer angestammten Mundart einstreuen konnten ,
wie Nebert (zur Geschichte der Speierer Kanzleisprache S. 13) allgemein
annehmen möchte, — aber nicht für die leitenden Kanzleischreiber. Ihre
Schriftstücke hatten in erster Linie gewohnheitsmässige Orthographie, und
erst in zweiter Keihe fügten sie gewisse Eigenheiten aus dem gegen-
wärtigen Thätigkeitsort ihrem dialektlichen Grundstock zu.
34
520 Dritter Abschnitt. 274
Wenn die Sprache der kaiserlichen Urkunden keine
einheitliche war, so fragt es sich zunächst, warum war sie
das niclit? Schrieb man denn nicht durchweg bairisch in der
Reichskanzlei der Stammesangehörigkeit des Herrschers zu-
folge? Welchen Umständen ist es zuzuschreiben, dass die
dialektische Färbung der Schriftstücke nicht immer eine
bairische ist, sondern häufig eine Mischung mit st^rk schwä-
bischen Elementen? Pfeiffer hat diese Frage zu lösen gesucht
in seiner Abhandlung über die EAnzleisprache Ludwigs des
Baiern*, nachdem v. Raumer* zuerst auf die mhd. Grund-
lage in der Kanzleisprache Ludwigs des Baiern hingewiesen
hatte. Pfeiffer kam zu folgendem Resultat ^: 1. dass in der
Kanzlei des Kaisers Ludwig eine bestimmte Sprachnorm nicht
bestanden hat; 2. dass neben dem bairischen Dialekt dei^
schwäbische in Ludwigs Urkunden eine breite Stelle ein-
nimmt, und 3. dass auch jener nur selten unverfälscht und
und unvermischt darin zum Ausdruck kommt. Pfeiffer suchte
die Gründe für diese Unfertigkeit in der bunten Zusammen-
setzung des Kanzleipersonals, in der Gewohnheit jedes
Schreibers im Mittelalter, 'so zu schreiben, wie ihm der
Schnabel gewachsen war, oder ihm die Frau Mutter gelehrt
hatte", und endlich in der Neuanlage der Formulare. Mit
diesen drei Punkten ist gewiss die Sachlage zum Verständnis
gebracht; nur hat Pfeiffer nicht genügend den ersten Punkt
betont und untersucht. Er lässt uns zwar wissen, dass Ulrich
von Augsburg Notar des Kaisers war und glaubte von dieser
Thatsache aus auf mehrere schwäbische Schreiber in der
kaiserlichen Kanzlei schliessen zu können, aber er geht diesen
Schreibern und sonstigen um Ludwig beschäftigten Personen
nicht weiter nach. Hätte er dies gethan, so hätte er einmal
gefunden, dass Augsburg nicht nur Ulrich* geliefert hat, sondern
' Pfeiffer, Freie Forschung 1867, S. 363 und Germ. IX, 159.
- V. Raumer, Gesammelte wissenschaftliche Schriften 1863, S. 199.
— Vgl. auch Koberstein's Litteraturgeschichte I, 287.
« Freie Forschung S. 372.
*• Ich halte es für geeignet, noch einmal die schon s. Z. von
Bietzier (F. z. d. Gesch. XIV) behandelte Frage, wer Ulrich von Augs-
275 Gesamtverlauf. 521
auch einen Meister Johann aus Augsburg als Beamten^
den Probst Conrad von St. Ulrich als KaplanS später
Bischof Ulrich und Heinrich als Kanzler und einen
Schreiber des Letzteren von 1338? — 1340, sowohl in der kaiser-
lichen Kanzlei als in der augsburg.-bischöflichen beschäftigt.
Sodann hätte ihm Augsburg gerade als Ausgangspunkt dieser
Personen einen weiteren Gesichtspunkt eröffnet. Man schrieb
nämlich in Augsburg ein merkwürdiges Gemisch von Bairisch
und Schwäbisch: ei und i für ^; ou, selten au und u für ü;
aeu und euj u und iu für lu; ch und ä: für k und g; -ost.
Oft ist das Bild einer Augsburger Urkunde der zwanziger
Jahre besonders nicht von einer mehr schwäbisch gefärbten
der kaiserlichen Kanzlei zu unterscheiden. Wie erklärt sich
nun der Zusammenhang von jenem Gesichtspunkte aus-?
bürg sei, zu berühren. Es ist nur Ulrich der Hofmeier gemeint:
vgl. Rietzier: vatikanische Akten: v. 1748. 1806. (Reg. 131. N. 182:
'Hosmaierus*) 1807. (Reg. 131, f. 112. N. 401) 1465. 1497. 1724.
1841. 1842. 2076. 2167. 2210. — Uliich Wilde, Ulricus Guildonis
(Goildronis) ist nicht identisch mit 'Ulrich von Augsburg^ 'Ulricus de
Augasta ; er hat zwar vorübergehend eine geistliche Würde in der
Augsburger Diözese bekleidet, in Feulenbaoh, aber mit Augsburg selbst
ist er nicht in Berührung gekommen. Ich führe hier die bei Rietzier
(vatikanische Akten N. 1010) unter dem 24. Mai 1328 angeführte Ordinatio
Ulrich Wildes an: 1328. 24. Mai: Niclaus papa magistero Ulrico,
lAbdovici prothonotario . . . Ulricus ist gewesen olim in subdiaconatus
ordine constitutua parochialem ecclesiam Preccat (von alter Hand unter-
geschrieben Frezzaf'y Pressat in der Oberpfalz ist gemeint, vgl. 1021. 1015)
Batiaponensis dyocesia fuisti aaaecutus . . . multis annia retinens . .
Deinde FcUkirchen et Ozzingen parochiales ecclesias dicte dyocesis
assecutua, parochiali ecclesia Feulenlmch Auguatensia dyocesis coücUis
. . . annis pluribus tenuisti . . parochialem ecclesiam Engebach Batis-
ponensis dyocesis nactus . . praepositura sancti Stephani in Babenberch.
Schon 1316. 11. Nov. ist Ulricus prothonotarius (n. 10). 1328. 28. Mai
'Ulrico Waldonis geschrieben (n. 1021). 'Ulrich Wild von Pressat
(vgl. 290, 1010, 1018) stirbt vor 1328. 28. August (n. 1074. 1841).
^ 1335. ' Capellano fuo dilecto . . . Cunrado dbbati sancti vdalrici . . .
(A. U. 5, I).
^) Dazu vgl. folgende Urkunden [die Reihenfolge ist die der Er-
scheinungen in dem Text der Schrillstücke] : Idll.RatanSt. Ulrich, S»
(A. R. X. \ 6, 5): Synkope: gotef gnaden; ü: Ootzhufes; u, uo: tun kvnti
34*
522 Dritter Abscliiiitt. 276
Am AnfaDg der Regierung Ludwigs schrieb man in seiner
Kanzlei ziemlich rein bairisch, von schwäbischen Elementen
war jedenfalls nichts zu spüren. Nun gingen die bairischen
Elemente in die Augsburger Schrift- und lebende Sprache
über; in dieser bildeten sich die späteren kaiserlichen Schreiber
heran. Als sie in die Reichskanzlei eintraten^ konnten sie
teils nach dem ihnen eigenen Mischdialekt schreiben, teils
wurde derselbe durch Benutzung von Formularen, welche je
nach dem Dialekt ihrer Verfasser bald bairisch, bald
schwäbisch waren, um so mehr bairisch-schwäbisch. Man
schrieb jetzt: ei und i für i\ au und ou, u für m; eu, iu für
in , . . In dieser Mischsprache fanden die Augsburger Schreiber
teils Wohlbekanntes, teils ihrer Tradition Fremdes. Als
i%m; Umlaut: horent, fur^ darüber, für, mvle-, anl. k: kvnt, chomen; ausl.
g: krieg; ai: taile, einemj faeit 2x., bede tail, ait, aide; au: auch-^
ae: ftaet^ erbaerre: ausl. (t) d: ait, aide; Inf. zegebenne; iu: aüiv, Lint-
prlefter, lute; ä: Do, sonst a. — 1312 5. Juni; S? (A): u, uo: Tvn, gvtem,
ZV, hvn, vmbfvchtz; ahl. k: kütj chomen; Umlaut: homt, hif, gehört,
houen, hvner, gens, mSht (c.) ; Synkope : glegen, hSrnt, ze dorf ze veld^
gierten, gwalt, gelediget, entlSfet, gnffg; ü: bowt^ aufgeben, lithouf, auz;
ph: pfütf 2jfenning; ai: haeligen Geilfef, geistlicJien, ainen, gelaisten;
iu: laenten; ausl. k (g): fehtzik, tag; Infin. zemanennj zehaUenn; ki Do,
— 14. Juni 1317: 'Wir.. . Burgerm aister', Ss (A.): Umlaut: Stet {%.),
'cnl', ober; uo, u: Tun; anl. k: chunt, Chirch hof cJiain; Adverb, offenlich-,
ai: gaestlichen, befchaidenhait, gaen, ain, gehaizzen; r: Friol; in: frivnt-
i'chaft; Synkope: glegen; i: Reichen (n. pr.), £%n, tUes; ü: Bow; ausl. g
(k): mak, dinch; ä: do, aubend; Flexion: -osten, — 8. Jan. 1317: Privat-
leute, Sg (A): uo: Tun, fun, gütf; anl. k: chunt, verchauffen; Umlaut:
homt, muften; ä: da, do, an, aubend; Sclilu88-s(z) : tc7a/(war); ai: baider;
ü: vz, hou8, vf; Synkope: homt, glegen, glaeten, gnüg; ph: pfunt; konson.
Synk. nit (== nicht); ausl. g (k) ledich, viertzich, zinfveüich. — 1317:
Schiedsgerichtsspruch: S» (A): kifrauz (n. pr.), an; u, uo: Sun,
Tun; Umlaut: ftetschriber, homt, lunen, fuln; ausl. k (g) : chriek, mak,
gwaltich; anl. k: chunt; Synkope: gwefen lint, glegen, gwaltich;
Flexionen: ztoischan, -Osten; ai: ainen, bed tail; (seh) /: gefworen; i
fien (c), leib; ü: zaeunen, louter; Inf. (Ger.): ze habenn. — 1320. 12. Juli:
JudicesCuriae (A): u, uo: Tun, chünt müt, kümpt; Umlaut: horent
gehört, wurden, fuln, aelliv; iu: aelliv;i: miner, mein, fein, lin Schreiber,
Apokope: ze Dorf, ze velde; ü: vf; ai: ani, aigen; Flexion: zwainzigoltem.
— 31. Oct. 1320; Privatleute, Sj (A): uo: frn, genvg; 6: vor; anl.
277 Gresamtverlauf. 523
solches wurde von ihnen nicht en für iu^ zuweilen nur für
Umlaut von ü und in lute (leute) geschrieben, mi für ü hielt
man auch fem, dagegen ei für t war schon dem Augsburger
nicht mehr so fremde dass er es nicht öfter verwendete, zumal
die kaiserlichen Schriftstücke eine Unregelmässigkeit der Ver-
wendung als erlaubt hinstellten. Auch hier werden Beispiele
am besten die Stellung Augsburgs zu der kaiserlichen Kanzlei
erläutern können: In der städtischen Kanzlei schrieb man in
den Jahren von 1314 — 1330 im Durchschnitt: ä : a, au\ i : t,
€i\ ü : u, ou, selten au] au: au; cdiai, selten ei; altes iu:iu,
doch: lute, nun; Umlaut -m : u, selten aeu^ eu; anl. /> : /> und
p: p ausl. ; anl. k : ch, k; ausl. g : ky di, ck^ später schon g;
ph'.phj (Sß 'pf); ausl. d: t, später auch d; s, nicht schliessend: /;
s, schliessend: z und s; u : u und v regellos. Synkope und
Apokope tritt schon häufig auf, S^ schreibt z- B. 1314 schon;
gingen, horrä^ gnvg. Superlativ : -ost; Komperativ : zuweilen -or.
]i:kvntj Umlaut: horent; i: meiner, zUeUj mein, belibe, redlich; uivf, hvf,
vf\ Q.i:aigen (gelaet), Maifter, hailigen; ausl. g (k) zwainzeg, zinfveüich;
ph: phvnt; ä: abent — 1822. Kaiser (A). i: Zeiten, Riches, offenlich; u,
uo: Bürger, Aufpürch, nv, (chnmt), vmh, zu, (vrchund), vns; iu: Stewer,
getriwen, Dreutzehenhundert, Neunde^^: ü: auf; ausl. g: tach; Synkope:
gnade; Flexion: zweintzigilten. — 1323. Afftermentag nach Oculi,
Privatleute. Sg (A): Umlaut: burger, fvr, (ohaim), Ru/rben (c.) Ivlen,
faelig. gaentzlich; i: meiner, meinen, belibe; uo, u: guter, mdt, gutem,
ZV, Mvter; k anl.: chind, kloster, chainer, chomen; iu: frivnt; ai: ein,
ohaim, befchaidenlvait, gaeftlichem; 3. plur. praes. ind: ße hatid; ü: vf;
Flexion: ztvainzegolte^i. — 1325: Sio (A):uo, u: Tun, gütefn, abtun (inf.);
k anl,: k-unt, verchauft, kriech; Umlaut: horent, Romifchen, für, entlofen,
naehften; i: Riche, vreytag, drizig; phiphunt; a\: gelaet, baidiv, ü: uf: a: an,
an: iu: baidiv, hlt; Flexion: Magdalenu7i, -ästen; ausl. g: kriech, tach;
inl. b: hochgelobten. — 1330. 11. März: Privatleute, Sg (A): ai:
Gae etlichen; anl. k: chrieg; ä: Swaulmul, j2kr, da; ausl. s: loaz (war);
ü: Gotzhus; ausl. g: wiüeclich; uo: t^n; Umlaut: vnaerm, troster, fiir.
— 25. April. Kaiser, Se (A): Synkope: Gots gnaden; Umlaut:
Romischer, gewohlichen, lullest; ai: Cheyfer, Gemainlichen, gefaii; i:
ziten, Richs, Dreizzigeftim; iu: Laeute, Stwr; au: och; k: Do; Flexion:
im (d.), estim (Superl.) — Kaiser (Landfriedensurkunde), S9 (A):
Synkope: gotes gnaden; 1: zeiten, riches, ylen, sin; Umlaut: moht (c);
uo: tven: ä: stand, gat, stau, han; ai: hayligen, säet; i: byschof; iu: ge-
524 Dritter Abschnitt. 278
Aus den augeführten Beweisstellen, welche im Einzelnen
für sich sprechen mögen, hebt sich mit Grewissheit Folgendes
heraus :
1. im zweiten, dritten und vierten Jahrzehnt
besteht in Augsburg kein Widerstand gegen die durch
die bairische Schreibweise aufgenötigten Neuerungen.
Diphthongierung findet für t und ü und iu Ausdruck in
der Schrift, pf fär ph ist schon bekannt und wird verwendet.
2. Die Schreibung der angenommenen Umwandlungen
war keinem Gesetz unterworfen. Dagegen empfahl es sich
3. in Schriftstücken an die kaiserliche Kanzlei, d. h.
in Vorlagen, welche in der städtischen Kanzlei aus-
gearbeitet wurden, möglichst sich der Orthographie der-
jenigen der kaiserlichen Kanzlei zu nähern.
4. Die Orthographie der kaiserlichen Kanzlei
aber war selbst keine durchaus geregelte: Bis
Anfang der zwanziger Jahre unverkennbar bairisch, beginnt
sie nach diesem Datum sich mit schwäbischer Orthographie
triwen, Unten , neun, iement; ü: uflatif; k anl.: chrais, chnecht, chumpt;
Flexion: merorj notdurftigost, tHulichost. — ai: hayligen Gaeftes . . .
ä: Da, Avnl'org, jär; i: frytag, — 29. Sept. Privatleute, S^:
uo: Thnj mht; k anl.: kont, vercJiauft, chrieg; Umlaut: horentj Tohfern,
vnfer, hevfern; iu: Jievfern, geziug-, ü: vz; 9.1: ay gen. — 1382. Kaiser
(Berl. Staatsarchiv 311). Synkope: gottes genaden, Edeln; ai: keifer; k
anl.: keifer, kunt; i: ziten, Ricks, Beichs, ßneti; uo: thn, hunt, zut
küngen; Umlaut: gantzelichen, vrchivnde, gehurt, ffivnften; iu: getrewen,
div, drivzehen; au: ochf frowen-, h: rechte, nicht; Flexion: drizzigiltem,
liebi, anfehent, horent, — 1346. Si?: a; i; u; Teufner, sonst iu, iv\ ai;
d ausl.: t. — '1346. Si?: 0; *,* u; iw- Umlaut; ai\ Superlativ: -ften;
Laugnun. — 1347. Kaiser (B. Staatsarchiv): i: ei, ey, i; ei für ai; ev für iu ;
kein Umlaut: anlautend b = p; Flexionssilbe: -in; z: zc, cz. — 1347.
Kaiser (B. Staatsarchiv): i: ei; auGiru; ai: ai; kein Umlaut; p für anl. h
— 1347. Kaiser (B. Staatsarchiv): i; u; kein Umlaut; zc f ür 2r. — 1347.
Domkapitel: i:i; u; ai :ai; -ften. — 1347. Si?: Stadt: a; i : i; ai : ai;
u und u; -ost, — Städte, S17: i, u, cz. — S?: a: au und a; i: ey, i;
ü: w; ai: ai. — ä: au; i: i; ü: i^j iu: aeu, u. — Si?: zu; do; y liir t;
u und iu für iu; 'ften: €3 für z. — Kaiser (B. Staatsarchiv): i:ei; ai:
ei; iu, u: aü. — Domk: a: au; i: i; ü: ou, u; ze iiabend vnd ze niezze)id,
— Stadt, S17: i: ei, i, u: u; ai: ai, — Stadt, Si?: ä: a; 1: i; 11: wJ
279 Gesamt verlauf . 525
zu mischen. Die Folgen sind die Passungen der zahl-
reichen kaiserlichen Urkunden der zwanziger Jahre, welche
in der Behandlung namentlich der Diphthonge die ältere
schwäbische Stufe 2, w, in (m) zeigen, immer aber neben
den bairisch-österreichischen Kennzeichen.
5. Nur in der Behandlung des Buchstaben u
scheint eine durchaus kanzleiordnungsmässig festge-
setzte Norm zu bestehen: Von Anfang der Regierung
Ludwigs an wird inlautendes (vokalisches) u nur mit u
iu: iu und w; ai: ai, ei. — ebenso: Si?; kein Umlaut; Nevn. — Si?:
a: a; i: i; u: i«; u für iu; Nim\ au für Umlaut von au (ou); -Üen; kumpt
— S.i?: ä: äj i: i; u: «; ai, ei für ai: ou für au; Umlaut von ou: aü.
— Si?: ou und u für ü; au für au; -osten, — 1345 — 1349: bischöflich:
a: au; i: i, y; ai : ai; ü: u; iu: Nunden, sonst iu; Superl. : -Jlen. —
1349. Dom: ä: au; i: i; ü: u; iu: iu; ai: ai, ay; au: au, a; Superl.:
"Oft — 1350. Stadt: Si?: aün; i:i; u:m; ai für ei; «, iu für iu; ou>chy
sonst au für au; pf; often. — Si?: i; y und i; ü: ü; ai: ei, ai. — 1351.
Si?: ä: a; i: i; u: u; iu, u für iu; ei, ai für ai; -oft; ch, k; ausl. jp. —
Si?: ä: aw; i: y, i; ü: ow, ti; iu: w, iw. — Sj?: ä: au; i: ey, i; bowt,
sonst t« für ii. — 1352. Si?: ä: a; i: i; ü: w; ai: ai; au: aw. — Si?: aw
für ä. — Sj?: ä: a; i: i, ey; ü: ot*; au: au; ei: ai. — Si?: a, aw f ür ä;
n: w; uf. — Si? : ä: aw; i: y; ü: &; au: aw; ei: ai. — 1354. Si? : ü: ou, u.
— 1355. Si?: a: aw; i: i; ü: w. — Si?: ä: aw; i: ei. — Si?; ä: aw, a;
i: i; ü: ow; iu: aew; ze dorff. — 1357. Si?: ä: awn, sonst a; i: y, i, ei; bowt,
sonst ü für ü. — 1359. ä: aü, a; i: y; ü: &; ei: ai, ay, ei; -Üen; ae,
e: ^. — 1359. bisch.: ä: aw; i: ei; ü: w; au: ou. — 1362. Si?: i: ei;
ü: Ä; ei: ai; iu: iw, w. — 1365. Si?: ä: awn, a; i: i, ei, y; ü: w; iu: iw, w; ai:
ai, ay; -oltem; au: aw. — 1366. St. Stephan: a: a; i: i, ei, y; ü: w;
iu: iw, aew; ausl. cfc. — St. Ulrich: ä: aw; i: ei; ü: Äaw8, w; ei: ai;
iu: aew; |)Ä. — Si«: ü: ä/^, /laws; ei: ei, ay; iu: w. — Si?: ä: a; i: i;
ü: w; iu: ew; ph; -ift. — Sig: ä: aw, a: i: y; ü: v; ei: ai; fcÄwf, Awapwr^.
— 1367. Sie: i: ^; u: &/", häufen. — Si?: ä: aw; i: i; ü: ü; t: ff. —
bisch.: ä: aww; ü: hus, üf. — Sie: ä: au; i: ei, i; ü; w; iu: iw, w. —
Sie: ä: aw; i: i, y; ü: ü; iu: iw, w; -o/lJcn. — 1368. Sie: ä: aw, a; i: i,
ei; u: w; ei nur: ei; owcA; kein Umlaut; ü; uf, vff. — 1372. Sie: ä: aw,
on; i: ei, ü: aw; ei: ai, ei; au: aw; iu: iw, w; kein Umlaut; zu für2:e;
-often; dits. — Die weiteren Urkunden genau ebenso: ä: (m ==* ane; i:
ei; ei: ei; ze: zu; kein Umlaut; 62if2:; alles das sind Eigenheiten der
gleichzeitigen kaiserlichen Schriftstücke.
526 Dritter Abschnitt. 280
gegeben^ an- und auslautendes (vokalisches) u mit v^
konsonantisch ist v und n verwendet.
6. Eine gleiche Regelmässigkeit in der Schreibung
von u und v zeigen in unserer Zeit nur klerikale Ur-
kunden von St. Katharina und einige städtische ganz
vereinzelt;
7. es lassen sich Gründe für die Mischung der schwä-
bischen und bairischen Schreibweise in den kaiserlichen
Urkunden aufführen: Wenn die nicht rein bairisch ge-
schriebenen Urkunden schwäbische Bestandteile z. B. i . . .
enthalten, so lassen sie diese regelmässig in dem Anfange
des Schriftstückes erscheinen. So steht fast immer: siten^
Riches einem folgenden mein, auch zeiteiu Reiches selbst
gegenüber, ziten, i?y*cÄ«x gehört der Eingangsformel
an. Gerade diese wird aber am ehesten einem
Muster entstammen. Gelegenheit zur Anlage neuer
Muster war im Verlaufe der Regierung Ludwigs seine
Krönung zum Kaiser 1328.
Die Durchsetzung einerseits der bairischen Kanzleisprache
mit schwäbischen Elementen und die immerwährende Rück-
wirkung der kaiserlichen Orthographie auf die augsburgische
andererseits kommen am auffallendsten in der Periode von
1331 — 1335 zum Ausdruck. Die kaiserlichen Urkunden zeigen
jetzt mehr als je Abweichung von den bairischen Dialektformen
nach den schwäbischen hin, und die augsburgischen Kanzlei-
beamten schreiben unter dem Eindruck dieser ihnen nahe-
stehenden Schreibweise in der augsburgischen 'Kanzleispräche
schlechthin". Die Diphthonge verschwinden fast ganz. — Mit
dem Jahre 1336 wird die persönliche Verbindung Augs-
burgs mit der kaiserlichen Kanzlei von neuem eine
engere. Bischof Heinrich beschäftigt, nachdem er Nach-
folger seines Bruders Ulrich und Kanzler geworden, nach-
weislich einen Schreiber in der kaiserlichen Kanzlei und zu-
gleich in Schreibangelegenheiten seines Bistums. Von 1338?
— 1340 fungiert dieser Beamte, welcher allen Anzeichen nach
ein Baier ist, als Schreiber kaiserlicher und bischöflicher Ur-
281 Gesamtverlauf. 527
künden an die Stadt und ihre Bürger. Durch ihn nimmt die
städtische Kanzlei die schon länger in den kaiserlichen Ur'-
künden sich ausbreitende Schreibweise des Index -e als 1 an
(vgl. die Urkunden des Staatsarchivs und die Belege bei &),
— Der Einfluss ist ein vorübergehender; man kann zwar für
die ganze Zeit Ulrich Riederers bis 1345 nicht sagen, dass
die Orthographie und der Lautstand der Urkunden zu einenj
durchweg schwäbischen zurückgekehrt ist, denn die bairischeu
Bestandteile tauchen hin und wieder auf, aber einen Einfluss
etwa von Urkunde auf Urkunde kann ich aus dem mir verf-
liegenden handschriftlichen Material nicht feststellen. Zwei
Bestandteile augsburgischen Sprachgutes hat die
kaiserliche Orthographie aus den städtischen Urr
künden in dieser Periode nie zu verdrängen vermocht,
au für a, und die Superlativendung -ost. Selbst die von
den städtischen Beamten angefertigten Vorurkunden an die
kaiserliche Kanzlei tragen zu dieser Zeit beide Eigenheiten;
die kaiserlichen Urkunden haben die Endung -ost nie gehabt,
selbst nicht in den Fällen, wo die Autorschaft eines schwär
bischen Schreibers wahrscheinlich ist; die Schriftstücke,
welche -ost haben, sind sammt und sonders Vorlagen
der städtischen Kanzlei. Ich kann dies mit Bestimmtheit
fiir die von mir eingesehenen archivalischen Quellen behaupten.
Ich lasse auch hier wieder einige Belege folgen:
1336. Kaiser: Synkope : gnaden ; Umlaut : Romfcher^ über ;
ai: keyfevj gemain, heizzen] i: zitten, Ricks, ofmlichen] ui: lut;
uo, u: gvten, kumht\ i^h.: pfenning, pfunt, — 1336. bisch.: Wir
Ulrich Bifchof. . . Kantzier: i: ReycliZj freytagz, ValenteinSf
offenlich\ uo, u: tou, kiint, vrkimde\ ü: vf, Gotzhiis] ai: befchaiden,
gewonhait\ ii: havt, auhentj Ofteranbent, brauM, offenbauren, (ge-r
hebt), do\ ph: pfenntgy plienning] Schluss-s: afo, ez\ Flexion:
Driztgoften: Gerund.: zehaUen vnd ze Niezzen. 1336. Privatr
leute, Sjg: uo: Smi, Tun, mutj guter, gutem, gnug\ kanl. : kumt]
Umlaut: hörent. Stet (gen.); Gerund.: ze nieffen; ausl. g (k);
ewiclich', ph: pfunt., empfangen \ ä: do.
Das Jahr 1346 kann den Anfang einer weiteren Epoche
528 Dritter Abschnitt. 282
der Augsburger Kanzleisprache bezeichnen. Nikolaus
Bageii; S)77 übernimmt die Leitung der Stadtkanzlei. Seine
Thätigkeit in sprachlicher und organisatorischer Hinsicht ist im
Vorangehenden schon häufig genug hervorgehoben worden ; ich
kann mich daher auf eine kurze Zusammenfassung beschränken.
Die Anfangszeit Hagens fällt mit den letzten Kegienings-
jahren Ludwigs zusammen. Ob S^, unter dem Einfluss der
kaiserlichen Kanzlei in diesen zwei Jahren 1346 und 1347
gestanden, ist nicht gewiss. Bedeutsam aber ist es, dass er
gerade in dieser Zeit kein au für d schreibt, häufiger schon
die Superlativendung -ost durch -st ersetzt. Dieses letztere
Moment abgerechnet ist seine Schreibweise die ^Kanzleisprache
schlechthin^ und zwar die der älteren Zeit: a für a, i für «,
u für w, ai für ai, iu, iv für iu, -ost und -st. Von den schon
zahlreich einlaufenden Urkunden König Karls scheint er für
seine Orthographie keine Notiz genonmien zu haben; denn
äiese zeigen einheitlich folgenden Lautstand 1346 — 1347:
^, ei und i für e; uff\ ev für iu; ei für cd] keinen Umlaut;
Flexion: -m; zc, cz für z] p anlautend für b. — 1348 geht
Sj- zu der Schreibweise über, welche im Laufe der Jahre
einen breiten Platz gewonnen hatte: er schreibt: au und a für
a; et/f i für t\ u, ou für w; ai für ai; w, aeu, ui fiir iu, -oH
und 'St. Ich kann diesem merkbaren Umschlag keine andere
Ursache zu Gnmde legen, als den Umstand, dass in den Jahren
von 1347 — 1351 die Stadt in sehr nahen und häufigen
diplomatischen Verkehr mit dem Domkapitel tritt, und
dessen Schriftstücke eben den vorher angeführten Lautstand
zeigen, neben einem mit der städtischen Kanzlei gemeinsamen
Formelschatz. — Zugleich findet zeitweilige Anlehnung
an die kaiserlichen Urkunden statt in den Jahren von
1350 — 1355, eine mehr geregelte von 1355 bis zum Schlüsse
unserer Periode. Und zwar beginnt S^, von 1355 an durchaus
u für ü zu schreiben, zuweilen ou für cm, öfter ei för i neben
i eingestreut; letzteres wird in den sechziger Jahren mit
Vorliebe durch y ersetzt. 1367 drängt sich von den kaiser-
lichen Urkunden her die Konsonanten Verdoppelung : tt und ß
283 Gesamtverlauf. 529
ein. Dagegen hält S^, an dem ai für ai, und an der Be-
zeichnung des Umlauts fest. In ei für ai und der Nichtbe-
zeichnung des Umlauts bestehen die wesentlichsten Erkennungs-
zeichen der Urkunden Kaiser Karls: es sind mitteldeutsche
Bestandteile. Merklich abweichend von der Schreibweise des
Meisters schrieb S^^ schon als Gehilfe 1366: u und at« für ö;
ei und ay für ai. 1367 zwar: au für a; i, t/ für t; u für m;
ui, u für ui\ '08t'^ aber seitdem er 1369 (1370?) anscheinend
die Leitung der Geschäfte der Kanzlei in die Hand genommen,
bedient er sich in einer Urkunde des Rats folgender Ortho-
graphie: au, a für a; i, ei für ^; u für w; ei selten m für ai;
€u für au; zu für ze\ keine Umlautsbezeichnung; vjf. Wenn
ich auch in diesem Lautstande noch nicht eine Anlehnung an
die Orthographie der kaiserlichen Urkunden erblicken möchte,
weil Sj^ als Gehilfe schon vor 1346 ähnlich geschrieben hat,
so giebt sich ein Nachahmungsbestreben doch unverkennbar
in den folgenden Schriftstücken von S^^ kund, besonders in
der ständigen Nichtbezeichnung des Umlauts, darin, dass zu
das frühere ze fast vollständig verdrängt und endlich in den
zeitweiligen ouch und on für dne. Auch diu gehört der augs-
burgischen Kanzleisprache nicht an. — Eine Epoche für sich
ist die Zeit von 1346 an auch deswegen zu nennen, weil von
nun an in der Behandlung der Orthographie der internen
Sclireiberzeugnisse eine vollständige Angleichung an
die Kanzleisprache der städtischen Urkunden erstrebt
und durchgeführt wird.
Der Gesamtverlauf der schriftsprachlichen Entwicklung
in den Kanzleierzeugnissen Augsburgs ist in kurzen Worten
mithin folgender: Der erste Schreiber schrieb nach der ihm
gelehrten Tradition. Die Tradition zeigt in der Behandlung
des Vokalismus keine Abweichung von der gemeinmittelhoch-
deutschen; denn ai für ei gehört nicht den ersten deutschen
Schreibproben an, sondern ist in dem Umfange, in dem es
auftritt, ein Erzeugnis späterer phonetischer Bemühungen. Der
Konsonantismus erscheint als Repräsentant der Mundart, in-
sofern als die gewählten Zeichen, durch ihre wechselseitige
530 Dritter Abschnitt. 284
Vertauschung die Eigenart der Mundart kennzeichnen. Die
Behandlung der Flexionen lässt gleichfalls die Mundart durch-
blicken. — Bald nachdem das diplomatische Leben in Augsburg
ein regeres geworden war, machen sich drei Paktoren geltend,
welche mit wechselndem Erfolge den alten Bau augreifen und
ihn modifizieren zu dem Stande, als den wir ihn 1374 ver-
lassen. Zuerst beschenkt die Mundart den Zeichenschatz der
Augsburger Kanzleisprache mit einem Zuwachs : ai für ei und
au für cu (== altem Diphthong au) verdrängen unläugbar die
ererbten ei und ou. Noch während des Kampfes erfolgt ein
zweiter Angriff, jetzt von aussen her. Die geschriebene Sprache,
mit allen Bedingungen einer mustergültigen, weil an den
massgebenden Orten des Reiches gebrauchten, Form ausge-
rüstet, dringt noch im 13. Jh. über die Mauern der Stadt,
geführt von einem Führer (Sg), dessen äussere und innere
Vorzüge den Eindringling nicht so kurz abweisen lassen. Als
der Fremde sich dazu anlässt, Manches sowohl aus dem ihm
aufgenötigten Vorrat in seine Erzeugnisse aufzunehmen, als
auch besonders den heimischen Sonderheiten eine deutlichere
Form zu verleihen, da scheint der Sieg fast gesichert.
Dazu verbreiten unterthänige Kräfte, die Kanzleigehilfen,
die neuen Erscheinungen, und fremde nebenher wirkende
Schreibherde (klerikale) halten sie am selben Orte fest^ —
Noch ist eine Bedingung nicht erfüllt, um den jungen Er-
werbungen, die sich mittlerweile von massgebenden Kreisen
gepflegt eindringlich zur Annahme empfahlen, dauernd zum
Siege zu verhelfen. Sie waren noch nicht zum lebendigen
* Im allgemeinen kann der augenblickliche doktrinäre Einfluss
der klerikalen Schreibherde gerade zu dieser Zeit, d. h. im 13. Jh., in
Augsburg kein so bedeutender gewesen sein, wenn wir einer Nachricht
der Annales Augustani minores M. G. X 9 in: Städte-Chroniken IV,
XXXVI trauen dürfen, welche uns melden, dass sich im 13. Jh. der
augsburgische Klerus von Zeitgenossen einen Tadel der Nachlässigkeit
zugezogen habe, weil er zu wenig seinen Vorgängern in wissenschaftlicher
Thätigkeit nacheifere: 'välde negligens est clerus hujus ecclesiae . . .
predecessorum vestigio . . . , qui iisque modo satis eleganter et disetie
scripserunf.
285 Gesamtverlauf. 531
Gute geworden. Das war die Aufgabe des dritten Faktors,
einer durch Einflüsse fremder Art von der Volksmundart
entfernten Sprache. Diese ^Gesellschaftssprache^ nahm sich
die K!anzleisprache zur Grundlage, versorgte diese auch aus
sich heraus und erzeugte eine Mischung, zum grösseren Teile
aus fremden Bestandteilen, zum kleineren Teile aus Schöpfungen
der Mundart bestehend. Die geschriebene Sprache der Ur-
kunden war jetzt vornehmlich Organ der Gebildeten der Stadt
und als solches gezwungen, fremden graphischen Einflüssen,
welche von massgebender Stelle kommen, konsequent nachzu-
geben. Sie that das, ohne dabei ihrer geschriebenen und ge-
sprochenen Sprache jede mundartliche Färbung zu nehmen.
Zuletzt also bewies die geschriebene Sprache der Reichs-
kanzlei noch einmal ihre Macht an den Erzeugnissen der
Augsburger Stadtkanzlei. Keineswegs aber haben wir uns
diese Macht als eine schon damals ein für allemal normali-
sierende zu denken.
Berichtigungen und Znsätze:
S. 6 (251) Anm. 1: Weiteres zur Methode gewährt Scheel in: *Zur
Geschichte der Pommerschen Kanzleisprache im 16. Jh.' (Jahr-
buch des Yer. f. niederdeutsche Sprachforschung XX. 1895.)
8. 69 (315) Anm. 1
S. 69 (315) Anm. 2
S. 77 (323) Anm. 1
S. 79 (323) Anm. 1
S. .83 (329) Anm. 2
S, 85 (331) Anm. 2
S. 90 (336) Anm. 3
S. 94 (340) Anm. 2
S. 95 (341) Anm. 4
Weinhold, mhd. Gr.
»
n
n
n
n
r
n
fi
r)
V
»
n
n
V)
>j
§29.
§ 29.
§ 20.
§394.
§ Ö8.
§ 88.
§ 3Ö4.
§89.
§ B94.
S. 226 (472) Anm. 1 und 2: Wein hold, mhd. Gr. § 203.
S. 228 (474) Anm. 1 : „ „ „ § 206.
S. 257 — 271 als Seitenüberschrift: Gesamtverlauf.
Julius Hoffory
geb. am 9. Februar 1855 zu Aarhus in Dänemark
gest. am 12. April 1897 zu Westend bei Berlin.
Der gegenwärtige Band der Acta G-^msniea ist der
letzte, der noch mit dem Namen ihres B^ränders Jblins
Hoffory erseheinen darf. Als sich um' ihn yornnn bald zehn
Jahren in Berlin ein Kreis von Schülern und* Ffetmdön äu
sammeln begann, war er es, der unsere Sammlung ins Leben
rief, ihr den Namen gab und die ersten Mitarbeiter stallte.
Auf die wissensohafthohen Arbeite», welche seiner Leitung
ihre Entstehung verdankten, war es vor AU^m abgesehen.
Leider ist wenig davon verwirklicht worden. Die Ufater-
suchungen über die Lokasenna, über den Ljöpah&ttr, über
die altnordische Sprache im Dienste des Chmtentumsy über
das Verbum reflexivam* führen uns grade noch in die Wferk-
stätte ein, deren Mittelpunkt er war. Als dann seihemf Schaffen
so früh ein Ziel gesteckt und er lebend sohom der Wissen-
schaft und den Freunden entrückt wurd^, haben ^ wir dks
Unternehmen fortgeführt und wollte es weiter* thun; nachdem
sich gezeigt hat, dass es dem gelehrten Betriebe ntltzlich zu
sein vermag.
Hofforys Entwicklung hat zwei Stletdien durchlebt, in
seiner alten und in seiner neuen Heima*, das erntkr enger
umgrenzt aber sicher in seinen Zielen, da^ amd^c sich- aus-
weitend zu neuem Suchen und Werden: Abw beide^ bleiben
durch ein fortwirkendes Band verknüpft.
I*
II
In einem jüüändischen Städtchen geboren, führte Hoffory
sich väterlicherseits auf ungarische Voreltern zurück. Eür
wurde früh verwaist, aber von einem treuen Vormund ver-
ständnisvoll geleitet. Siebzehnjährig verliess er 1872 das
Gymnasium seiner Vaterstadt, um auf der Landesuniversität
sich für eine gelehrte Laufbahn vorzubereiten. Die Sprach-
wissenschaft und die formale nordische Philologie, Kopen-
hagens alter Ruhm, zogen ihn besonders an. Hier hatte
einst Rask beide Wissenschaften zugleich begründet, hier
nach ihm Lyngby, der die Eunen und die lebenden Dialekte
herbeizog, aber auch das westgermanische vokalische Aus-
lautsgesetz entdeckte, die grammatischen Studien in Blüte er-
halten. Hier vertrat unter Hofforys Lehrern Grislason eine
auf das genaueste Studium der ältesten nordischen Hand-
schriften begründete gi*ammatische Methode, hier führte ihn
Thomson in die Sprachwissenschaft ein und eröffnete für die
Lautphysiologie weitere Gesichtspunkte. Hier leitete ihn
neben dem Sanskritisten Westergaard vor Allem Ludwig
Wimmer, den er immer als seinen eigentlichen Lehrer be-
trachtete. In ihrer Schule hat Hoffory die minutiöse Fein-
heit und Sicherheit der grammatischen Kenntnisse erreicht,
von denen einige sein^ frühem Rezensionen, am zusammen-
fassendsten seine 1883 erschienenen ^Consonantstudier' Zeugnis
ablegen. Wenn er sie gleich auch in den Dienst der Laut-
physiologie stellte, so kam ihm dabei die fein und mannig-
faltig nuanzirte Orthographie der ältesten nordischen Hand-
schriften ebenso wie seine Dialektkunde sehr zu statten.
Seine Erstlingsschrift, die phonetischen Streitfragen (1876),
in demselben Bande der Kuhnschen Zeitschrift veröffentlicht
wie die Entdeckung seines Freundes Vemer, suchen Brückes
strenges System in einigen wesentlichen Punkten zu ergänzen.
Sie sind mit den zunächst sich anschliessenden Artikeln vielleicht
Hofforys eingreifendste Abhandlungen geblieben, welche den
Beiz und die Eigenart seüier Begabung am meisten enthüllen.
Die Feinheit der akustischen Auffassung und der mechanischen
Analyse, die Kunst des Scheidens und Isolirens, der systematische
in
Zug, der immer auf das Organische und Gesetzmässige achtet,
wirken mit der anschaulichen Darstellung, dem lebendigen,
wenn auch etwas abgezirkelten Ton, der fein zugespitzten
Polemik aufs Glücklichste zusammen. Den Abschluss dieser
Aufsätze, die zu den besten ihrer Disziplin gehören, bildet
die 1884 in Berlin entstandene Streitschrift gegen Sievers,
mit der er einer drohenden Verwirrung des Systems zu steuern
suchte. Daneben treten während der Kopenhagener Periode
andere Richtungen noch nicht hervor. Zu philologischer
Wort- und Textkritik finden sich nur vereinzelte Ansätze.
In das Innere des germanischen Volkstums und der
germanischen Poesie hat ihn auch Svend Grundtvig noch nicht
gezogen. Holberg wird gelegentlich zitiert.
Berlin, wohin er 1878 zimächst ohne dauernde Absichten
übersiedelte, sollte ihm bald zur neuen Heimat werden. Die
politische Entfremdung zwischen Deutschland und seinem
Vaterlande, die er mit durchlebte, hat er schmerzlich empfunden,
aber von der geistigen Zusammengehörigkeit beider Länder
war er überzeugt, als er zu uns kam. Ein Kreis gleich-
strebender Freunde, Lehrer die ihm sofort einen neuen Impuls
zu geben vermochten, das Gewahrwerden eines zukunftsichern
Emporstrebens, die künstlerische und politische Grossstadtluft
die er kostete, liessen den Uebergang rasch sich vollziehen.
Es folgen einige Jahre des Abschlusses älterer Arbeiten und
neuer Vorbereitung. Seine grammatischen Studien, denen er
alsbald die metrischen zugesellte, haben keine wesentliche
Umbildung mehr erfahren. Die grossen Anregungen, die hier von
Scherer ausgegangen waren, hatte er schon auf litterarischem
Wege bewältigt und in den neu auftauchenden Fragen blieb
er vielleicht etwas zu sehr von der speziell nordischen Grund-
lage beeinflusst, an der er mit Zähigkeit festhielt. Aber
Scherers sonstige universale und auf das Ganze gerichtete
Thätigkeit, einen Jeden mitziehend und fördernd der sich
ihm näherte, sein moderner Sinn, die lebendige Wechsel-
wirkung, welche er zwischen der Wissenschaft und dem geistigen
Leben der Gegenwart herstellte^, haben auch an Hofifory
IV
I
ihre Wirkung bewährt. Er wählte sich die Aufgabe einer
geistigen Vermittelung zwischen den beiden Nationen, denen
er angehörte. Hatte er selbst in Deutschland neue Exaft
gewonnen, so suchte er nun die wirksamsten Faktoren seiner
alten Heimat in der neuen zur Anerkennung zu bringen. Seine
ersten Bemühungen galten Holberg, dem grossen Charakter- und
Sittenschilderer, dessen Komödien er seit 1885 in der altem
deutschen Bearbeitung mit Schienther neu herausgab. Seine
1887 erschienene litterarische Einleitung zeigt, wie sehr er
auch auf diesem Gebiete seine Eigenart festhielt. Was ihn
am meisten interessierte, was er besonders im Hinblick auf
MoUöre eingehend erörterte, ist die künstlerische Mechanik.
Die sonstigen Aufgaben : die Rekonstruktion des litterarischen
Hintergrundes und der Zeitverhältnisse, die den Dichter be-
günstigten oder hemmten, das Erfassen seiner Individualität,
selbst die Analyse der künstlerischen Form und Ausdrucks-
mittel, grade bei Holberg so verlockend, haben Hoffory
scheinbar nicht gereizt. Seine Vorliebe für die poetische
Mechanik oder 'empirische Poetik' hat er auch sonst bekundet.
Der zweite nordische Autor dem er sich widmete, war
Ibsen, dessen erster zwar wenig hervortretender, aber sehr
agitatorischer Anwalt in Deutschland er wurde. Mochte das
z. Th. Hochmoderne der Stoffe, mochte selbst das Pathologische
derselben ihn sympathischer als Andere berühren: das Ent-
scheidende blieb ihm doch die grosse auf dem Wesen der echten
Kunst beruhende Technik des Dichters, die als ein rechtes
Gegenbild zur alten rhetorischen Dramatik für die Gegenwart
zu neuer Wirkung berufen erschien. So konnte Hoffory seinen
grossen nordischen Landsleuten unter uns ein höheres Ansehen
erkämpfen, als es ihm daheim möglich gewesen wäre.
Auf germanistischem Gebiete beruhte die letzte grosse
Förderung, welche Hoffory erlebte, auf dem Verhältnis zu
Müllenhoff. Als er sich in Berlin für Nordisch zu habilitieren
gedachte, was 1883 auch geschah, konnte Müllenhoff sich
anfangs wohl nicht ganz darin finden. Er war zu fest da-
von überzeugt, dass das Nordische unter uns keine separierte.
sondern eine vom Gesammtgermanischen ausgehende Be-
handlung erheische. Aber sein Vertrauen zu Hoflforys wissen-
schaftlicher Persönlichkeit hat neben Scherers ebnendem
Eingreifen alle Hindernisse beseitigt, so dass Hoflfory dem
Meister bald wie ein tüchtiger Gehülfe zur Seite stand. Da-
mals als Müllenhoff mit seiner tiefen, eindringenden Kenntnis
wie von hoher Warte aus zum ersten Mal umfassend die
Stellung der Edda innerhalb der germanischen Poesie klar
legte und das oft misshandelte, nie ganz verstandene wert-
vollste Gedicht unserer ganzen mythologischen Ueberlieferung
wie neu vor Augen stellte, wurde auch in Hoffory lebendig,
was wissenschaftliche Phantasie und Methode im Grossen zu
leisten vermag. Er erkannte freudig an, dass seit Snorres
Tagen Keiner die Ueberlieferung so wie Müllenhoff verstanden
und was er bisher nie gethan, geschah unter MüUenhoffs Ein-
fluss: unter Verleugnung seiner alten sicher fundierten
Eigenart sucht er nach dem Tode des Meisters auch seiner-
seits im grossen Stil rekonstruierende Philologie zu treiben.
Ich glaube zwar nicht, dass ihm diese Versuche schon ge-
glückt sind, glaube nicht an seinen Hoenir und seinen
germanischen Himmelsgott, meine überhaupt, dass sich in
seinen früheren Abhandlungen nicht annähernd so viel
methodisch Unsicheres findet als in diesen eddischen Studien, —
aber für ihn selbst bleiben sie ein ehrendes Zeugnis, wie
sehr er den grossen Problemen nachzustreben bereit war.
Ob er auch hier mit neuer Entsagung und Schulung zu
bleibendem Abschluss gelangt wäre, — wer vermag es zu
sagen. Das glückliche Apercu, mit dem er zwei dunkle
Strophen der Vgluspä erklärte, wichtige Andeutungen über
die Chronologie der eddischen Gedichte und manche treffende
Bemerkung durften weitere Hoffnung erwecken. Nun ist
sein feines, vielseitiges, von hohen und lebendigen Zielen
erfülltes Wirken allzufrüh beendet.
Strassburg, Oktober 1898.
B. Hennixig.
^^